Verkehrsrecht - Rechtsanwälte Gebhardt & Kollegen - Homburg

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MPU

Bei vielen Verkehrsdelikten besteht eine hohe Wiederholungsgefahr. Am Ende der Sperrfrist muss die Führerscheinbehörde deshalb immer prüfen, ob diese hohe Wiederholungsgefahr immer noch besteht. Oder ob der Bewerber zum Führen eines Kraftfahrzeuges wieder geeignet ist. Um über die Neuerteilung des Führerscheins entscheiden zu können, fordert die Behörde in besonderen Fällen (hohe Promillezahl, Drogen, sehr hoher Punktestand in Flensburg) eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). \n\nWenn bei Ihnen eine MPU angefordert wurde,sollten Sie so früh wie möglich handeln! Durch frühzeitige Information und entsprechende Vorbereitung können Sie enorm viel tun, um Ihre Fahreignung wieder herzustellen. Und damit haben Sie alle Chancen auf eine positive MPU. \n\n Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir können Sie juristisch beraten, was nun auf Sie zukommt. Wir können Ihnen bei der Abwicklung von Formalitäten (z.B. Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins, Anmeldung zur MPU) helfen. Und wir können Sie bei der Vorbereitung auf die MPU unterstützen.

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