Laut dem Statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2021 13.626 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschäden unter dem Einfluss von Alkohol. Auch wenn die Zahl in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist, zeigt sie dennoch den Leichtsinn vieler Verkehrsteilnehmer. Häufig sind gerade Fahranfänger und junge Fahrer in alkoholbedingte Unfälle verwickelt. Doch wie genau sieht die Rechtslage bezüglich Alkohol am Steuer für unter 21-Jährige aus? Welche Folgen hat Alkohol am Steuer für Fahranfänger? Und wie viel Promille darf man ab 21 haben?
Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer unter 21
Promillegrenze | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Verstoß gegen 0,0-Promille (unter 21) | 250 € | 1 | |
0,5-1,09 Promille | |||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate |
ab 1,1 Promille | Geld- oder Freiheitsstrafe | 3 | Führerscheinentzug für sechs Monate bis fünf Jahre oder Lebenslang |
ab 1,6 Promille | Geld- oder Freiheitsstrafe + MPU | 3 | Führerscheinentzug für sechs Monate bis fünf Jahre oder Lebenslang |
Das Wichtigste zu Alkohol am Steuer unter 21
Alkohol am Steuer ist für unter 21-Jährige verboten, da vor allem junge Fahrer häufig in alkoholbedingte Unfälle verwickelt sind.
Für Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0,0-Promillegrenze. Alkohol ist verboten. Ein Verstoß hat schwerwiegende Konsequenzen zur Folge, wie etwa hohe Bußgelder, Punkte oder sogar ein Fahrverbot. Mehr dazu hier.
Die Alkoholgrenze für Fahrer ab 21 liegt bei 0,49 Promille. In der Probezeit gilt jedoch ein absolutes Alkoholverbot – unabhängig davon, ob der Fahrer 21 oder älter ist.
Alkoholverbot am Steuer für unter 21-Jährige
Inhalt
Seit 2007 gilt gemäß § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ein absolutes Alkoholverbot am Steuer für junge Fahrer unter 21.
Wer trotz des Verbots mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen gemäß des Bußgeldkatalogs rechnen.
Gibt es eine Ausnahme für unter 21-Jährige ohne Probezeit?
Alkohol am Steuer für unter 21-Jährige ohne Probezeit ist ebenfalls verboten. Entgegen der Auffassung vieler ist die zweijährige Probezeit nicht allein der Maßstab für das Alkoholverbot am Steuer. Das Fahren mit Alkohol am Steuer für die unter 21-Jährigen ist auch dann verboten, wenn sie nicht mehr in der Probezeit sind. Die 0,0-Promillegrenze gilt auch nach Ende der Probezeit, wenn der Fahrer unter 21 ist. Alkohol am Steuer ist erst dann innerhalb der gesetzlich festgelegten Promillegrenze erlaubt, wenn die Probezeit vorüber und der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist.
Welche Strafe droht bei Alkohol am Steuer für unter 21-Jährige?
Die Alkoholgrenze für Fahrer unter 21 liegt bei 0,0 Promille. Wer verbotswidrig mit Alkohol am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit hohen Sanktionen rechnen.
Der Verstoß von Alkohol am Steuer für die unter 21-Jährigen nach Ende der Probezeit wird nach dem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert, sofern der Blutalkoholwert unter 0,5 Promille ist. Die Regelungen gelten jedoch nur, sofern es sich um den ersten Verstoß handelt.
Ab 0,5 Promille droht dem Fahrer unabhängig vom Alter ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und mindestens 1 Monat Fahrverbot. Wer jedoch wiederholt mit 0,5-1,09 Promille am Steuer erwischt wird, hat deutlich höhere Bußgelder und längere Fahrverbote zu erwarten.
Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Straftat, da hier von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird. Bei einem solchen Verstoß droht neben einer Geldstrafe unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren gemäß § 315c, § 316 Strafgesetzbuch (StGB). Darüber hinaus wird der Verstoß mit 3 Punkten in Flensburg sowie Führerscheinentzug sanktioniert.
Bei einem Promillewert von 1,6 muss der Betroffene zusätzlich zu den genannten Strafen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren. Neben der generellen Eignung steht dabei vor allem die Einschätzung einer möglichen Wiederholungsgefahr im Fokus.
Wer mit Alkohol Fahrrad fährt und unter 21 ist, handelt ebenfalls verbotswidrig. Kommt es zum Unfall und weist das Blut des Radfahrers mehr als 0,3 Promille auf, kann der Führerschein entzogen werden. Ab 1,6 Promille gilt das Fahrradfahren als eine Straftat unabhängig davon, ob der Radfahrer einen Führerschein besitzt oder nicht. Gleiches gilt für E-Scooter: E-Scooter fahren mit Alkohol ist für unter 21-Jährige verboten.
Welche Folgen hat Alkohol am Steuer in der Probezeit?
Auch in der Probezeit – die ersten zwei Jahren nach Erhalt des Führerscheins – gilt die 0,0-Promillegerenze. Befindet sich ein Fahrer noch in der Probezeit und wird mit Alkohol am Steuer erwischt, handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Die Konsequenzen sind in diesem Fall grundsätzlich noch strenger – unabhängig davon, ob der Betroffene unter 21 oder älter ist. Trunkenheit am Steuer gilt in der Probezeit nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als ein schwerwiegendes Vergehen. Dementsprechend wird es härter bestraft.
Der Verstoß von Alkohol am Steuer bei unter 21-Jährigen während der Probezeit wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 250 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und der Fahrer ist verpflichtet, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Kommt es durch Alkohol am Steuer bei unter 21-Jährigen in der Probezeit zum Unfall, kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wegen Alkohol schon bei einem geringeren Promillewert angeordnet werden.
Während dem Betroffenen bei einem zweiten A-Verstoß eine Verwarnung und die Anordnung einer MPU droht, verliert er bei einem dritten Verstoß sogar seine Fahrerlaubnis.
Folgen von Alkohol am Steuer
Eine Gefahr besteht nicht nur bei Alkohol am Steuer für die unter 21-Jährigen. Alkohol ist ein Nervengift. Seine Wirkung ist vielfältig und kann bereits bei geringer Menge eintreten. Besonders gefährlich sind beim Autofahren folgende Auswirkungen:
- Müdigkeit
- Hemmungslosigkeit
- Verlangsamte Reaktionszeit
- Eingeschränkte Wahrnehmung
- Verlangsamte Bewegungskoordination
- Erhöhte Risikobereitschaft
- Rauschzustände
- Bewusstlosigkeit
Ein betrunkener Fahrer kann in der Regel nicht mehr auf unvorhersehbare Situationen wie Wildwechsel, unerwartetes Bremsen eines anderen Fahrzeugs oder schlechte Witterungsbedingungen reagieren, sodass eine Gefährdung des Straßenverkehrs droht. Darüber hinaus tendieren Menschen unter Alkoholeinfluss zur Selbstüberschätzung und damit zu gefährlichen Fahrmanövern. Das Unfallrisiko steigt, Kollisionen erzeugen häufig nicht nur Sachschäden. Wer sich unter Trunkenheit ans Steuer setzt, riskiert leichtfertig seinen Führerschein und bringt nicht nur sich selbst, sondern alle Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr.
Wer zu einem Betrunkenen ins Fahrzeug steigt, riskiert nicht nur sein Leben, sondern muss im Schadenfall auch mit einer Minderung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Fahrer rechnen. Die Rechtsprechung unterstellt dem Beifahrer, sich selbst gefährdet und die Folgen mitverursacht zu haben.
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