Blitzer: Die Strafe vom Rechner berechnen lassen
Das Wichtigste zu Blitzern und möglichen Strafen
Das kommt ganz darauf an, wie schnell Sie gefahren sind und, wo Sie die Geschwindigkeit überschritten haben (inner- oder außerorts). Möglich sind ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot.
Konkrete Angaben, welche Konsequenzen Sie bei einem Tempoverstoß zu erwaten haben, können Sie unseren Bußgeldtabellen für Verstöße innerorts und außerorts entnehmen.
Ja, werden Fahranfänger von einem Blitzer erfasst, müssen Sie mit der Aufforderung zu einem Aufbauseminar rechnen, wenn sie die Geschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschritten haben. Die Probezeit wird dann um zwei weitere Jahre verlängert, da es sich um einen A-Verstoß handelt.
Bei Blitzern droht eigentlich keine “Strafe”
Früher oder später erwischt es jeden Autofahrer und dann wird eine Strafe fällig. Wer geblitzt wurde, möchte am liebsten sofort wissen, was der Bußgeldbescheid bereithalten wird.
Wie sind denn Blitzer und Strafen miteinander zu vereinbaren, wenn doch eigentlich gewöhnliche Geschwindigkeitsüberschreitungen keine Straftaten sind? Tatsächlich unterscheidet das Verkehrsrecht allgemein zwischen Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten (z. B. Drogen am Steuer). Nur letztere ziehen auch wirklich „Strafen“ nach dem Strafgesetzbuch (StGB) nach sich.
Vom durchschnittlichen Autofahrer werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot oft als „Strafen“ empfunden, weshalb oft von Blitzer-Strafen die Rede ist. Auch dieser Ratgeber passt sich dem Volksmund an und stellt typische Blitzer-Strafen in Deutschland sowie tatsächliche Verkehrsstraftaten im Sinne des StGB vor.
Spezifische Ratgeber zum Thema “Blitzer“
Inhalte
Egal, welcher Blitzer: Bei allen Strafen muss zuerst Toleranz abgezogen werden
Die auf einer Blitzer-Aufnahme basierenden Strafen werden nicht willkürlich erhoben, sondern nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und auf Grundlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ermittelt.
Stationäre und mobile Blitzer sollen Verkehrssünder, die mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, erfassen, sodass diese für einen Verstoß auch zur Verantwortung gezogen werden können. Weil aber auch die Geschwindigkeitsmessgeräte Fehler machen können, muss grundsätzlich bei jeder Messung ein Toleranzabzug stattfinden.
Abhängig ist dieser von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h sind es 3 Prozent. Manche Geräte, z. B. bei Videomessgeräten, die bei der Geschwindigkeitsüberwachung per Nachfahren zum Einsatz kommen, müssen je 5 km/h oder 5 Prozent Toleranz abgezogen werden.
Blitzer: Höhere Strafen innerorts oder in der 30er-Zone
Besondere Vorsicht müssen Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften, speziell in verkehrsberuhigten Bereichen wie Spielstraße oder 30er Zone, wahren. Weil dort mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind als auf Außerortsstraßen, sind auch die Konsequenzen für Tempoverstöße entsprechend höher.
80 Euro, ein Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat sind die Sanktionen, wenn ein Blitzer Sie mit über 20 km/h zu schnell innerorts erwischt. Die Blitzer-Strafen für Verstöße über 30 km/h zu schnell belaufen sich auf 160 bis 680 Euro. Außerdem kassieren Betroffene zwei Punkte und müssen zusätzlich mit ein bis drei Monaten Fahrverbot rechnen:
Besonders schmerzhaft: Beim Rotblitzer beträgt die Strafe bis zu 360 Euro
An Kreuzungen regeln Ampeln die Vorfahrt. Weil es hier auch um den Schutz von Fußgängern und Radfahrern geht, gibt es für einen Rotlichtverstoß, bei dem andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, eine Strafe. Rotblitzer bzw. Blitzer, die eine rote Ampel überwachen, funktionieren in der Regel folgendermaßen:
An der Haltelinie und vor dem Gefahrenbereich der Kreuzung befinden sich Induktionsschleifen unter der Fahrbahn, die den Druck eines darüberfahrenden Kfz registrieren. Auf diese Weise lässt sich feststellen, wann ein Auto über die rote Ampel fuhr und wie lange diese schon auf Rot war. Das ist wichtig, um zu ermitteln, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.
Manchmal kommen aber auch Videokameras zum Einsatz anstelle der Blitzer. Die jeweiligen Strafen zeigt nachfolgende Tabelle:
Je nach Tathergang kann ein Rotlichtverstoß tatsächlich als Straftat gemäß § 315c StGB gelten und entsprechend nicht nur mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot geahndet, sondern mit einer Strafe im Sinne des StGB belegt werden: Geld- oder Freiheitsstrafe.
Strafe bei Blitzer auf der Autobahn
Die für Tempoverstöße verhängten Blitzer-Strafen auf Autobahn oder Baustelle sind dieselben wie außerorts. Wurden Sie dort geblitzt, gelten nach Strafenkatalog dieselben Bußgelder, Punkte und ggf. Fahrverbote wie für eine gewöhnliche Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften:
Den Bußgeldtabellen in diesem Ratgeber können Sie die Sanktionen entnehmen, welche seit der StVO-Novelle vom 28. April 2020 gelten. Die Bußgelder, welche vor der Reform ausgesprochen wurden, finden Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung.
Als Fahranfänger vom Blitzer erwischt: Strafen in der Probezeit
Zwei Jahre dauert die Probezeit üblicherweise. Wer sich in dieser Zeit jedoch einen Verkehrsverstoß zuschulden kommen lässt, muss mit einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre rechnen. Dabei kommt es darauf an, ob ein schwerwiegendes (A-Verstoß) oder weniger schwerwiegendes (B-Verstoß) Vergehen angelastet wird.
Konsequenzen für den Führerschein haben nur Blitzer-Strafen, die gleichzeitig auch als A-Verstoß einzuordnen sind. Dazu gehören z. B. Rotlicht-, Abstands- und Geschwindigkeitsverstöße (ab 21 km/h zu schnell). Beim ersten A-Verstoß wird die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Beim zweiten A-Verstoß kommt eine Verwarnung hinzu und eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen. Der dritte Verstoß dieser Art führt schließlich zum Führerscheinentzug.
Durch die Verkehrsüberwachung aufgedeckte Verkehrsstraftaten
Für gewöhnlich werden Blitzer eingesetzt, um Geschwindigkeitsverstöße aufzudecken. Einige Geräte können auch Abstandsverstöße messen. Selten handelt es sich bei solchen Vergehen aber auch um Verkehrsstraftaten nach dem StGB. Dennoch ist es natürlich nicht auszuschließen, dass durch das Messgerät eine Verkehrsstraftat aufgedeckt wird.
So können beispielsweise durch die Brückenabstandsmessung, die per Videokamera funktioniert, auch sogenannte Drängler auf der Autobahn erfasst werden. Ist deren Fahrverhalten als Nötigung im Straßenverkehr einzustufen, liegt tatsächlich eine Straftat nach § 240 StGB vor.
Außerdem kann es passieren, dass Sie direkt aus dem Verkehr gezogen werden, nachdem Sie ein mobiler Blitzer geknipst hat. Strafen können dann nach § 316 StGB verhängt werden, wenn die Polizeibeamten bei ihrer Kontrolle eine erhebliche Überschreitung der Promillegrenze feststellen (ähnlich: Drogen am Steuer).
Sogar ein Rotlichtverstoß kann zur Verkehrsstraftat (nach § 315c StGB) werden, wenn ein Autofahrer nicht nur bei Rot über die Ampel fährt, sondern sich dabei so rücksichtslos verhält, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Sachen von bedeutendem Wert beschädigt werden.
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