Das Wichtigste zur Rettungsgasse gemäß StVO:
Sie sind laut Straßenverkehrsordnung verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden, wenn es außerhalb geschlossener Ortschaften bzw. auf der Autobahn zu stockendem Verkehr kommt oder sich bereits ein Stau gebildet hat. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Rettungskräfte bei einem etwaigen Unfall zügig zu den Opfern gelangen und diese medizinisch versorgen können.
Fahrzeuge, die sich auf der linken Spur befinden, müssen ganz nach links fahren. Alle übrigen Kfz müssen möglichst weit nach rechts bewegt werden. So stellen Sie sicher, dass Sanitäter und Polizei die Rettungsgasse problemlos nutzen können. Dieses Video zeigt Ihnen, wo genau Sie Ihr Kfz platzieren müssen.
Ja. Wenn Sie keine Rettungsgasse bilden, müssen Sie mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Es wird mindestens ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro fällig. Zudem werden zwei Punkte in Flensburg vermerkt und Sie erhalten ein Fahrverbot von einem Monat. Unsere Tabelle zeigt Ihnen weitere mögliche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
Nutzen Sie eine Rettungsgasse quasi als Geisterfahrer, müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
Eine Rettungsgasse kann Leben retten!
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Bei einem Unfall können schon wenige Minuten über Leben und Tod entscheiden. Daher ist es essentiell, dass Rettungskräfte und Ersthelfer so schnell wie möglich zu verunglückten Personen gelangen können.
Gerade außerhalb geschlossener Ortschaften kann eine Kollision zweier Fahrzeuge schwerwiegende Verletzungen für die Fahrzeuginsassen nach sich ziehen. Um den Einsatzkräften die Zufahrt zu den Unfallopfern zu ermöglichen, müssen alle übrigen Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse bilden.
Doch viele Kfz-Fahrer fragen sich: „Wann genau muss ich eine Rettungsgasse auf der Autobahn bilden?“ Die Antwort darauf liefert § 11 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO):
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
§ 11, Abs 2 StVO
Die Pflicht, auf der Autobahn eine Rettungsgasse mit Motorrad, Pkw und Co. zu bilden, besteht also schon bei stockendem Verkehr, wenn sich die Fahrzeuge in Schrittgeschwindigkeit fortbewegen.
Wichtig: In der StVO ist die Rettungsgasse explizit nur außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben. Innerorts sind Sie bei einem Stau nicht dazu verpflichtet. Allerdings genießen Einsatzkräfte der Polizei, des Rettungsdienstes uvm. auch in der Stadt Sonderrechte. Fahren diese mit Blaulicht und Martinshorn, müssen Sie sofort den Weg frei machen.
So müssen Sie die Rettungsgasse bei 3 und 4 Spuren bilden (inkl. Video)
Da wir nun geklärt haben, wann Sie eine Rettungsgasse bilden müssen, wollen wir nachfolgend beschreiben, wie Sie dabei vorgehen müssen. Im Grunde müssen Sie sich nur eine wichtige Regel merken: Alle Fahrzeuge, die sich auf der linken Fahrbahn befinden, müssen nach links. Die übrigen Fahrzeuge sollen sich so weit wie möglich nach rechts orientieren.
In folgendem Video erfahren Sie noch einmal ganz genau, wie Sie die Rettungsgasse bei einer drei- oder vierspurigen Fahrbahn bilden müssen:
Keine Rettungsgasse gebildet: Diese Strafe droht
Wie bereits eingangs erwähnt, zählt bei der Erstversorgung von schwer verletzten Unfallopfern jede Minute. Dementsprechend gibt es auch harte Sanktionen, wenn Sie keine Rettungsgasse bilden und somit die Einsatzkräfte behindern.
Sie müssen für diese Ordnungswidrigkeit mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. Zusätzlich erwartet Sie ein Fahrverbot von einem Monat. Ordnungswidrig handeln Sie auch, wenn Sie selbst die Rettungsgasse für Ihre Fahrt nutzen.
Die nachfolgende Tabelle fasst alle Sanktionen, die in Verbindung bei einer Rettungsgasse ausgesprochen werden können, für Sie zusammen:
Bußgeldtabelle zu Verstößen gegen die Rettungsgassen-Pflicht:
Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen gebildet, obwohl der Verkehr stockte. | 200 | 2 | 1 Monat |
... mit Behinderung | 240 | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 280 | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 320 | 2 | 1 Monat |
Sie nutzten unberechtigt eine außerorts bei stockendem Verkehr gebildete Rettungsgasse | 240 | 2 | 1 Monat |
... mit Behinderung | 280 | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 300 | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 320 | 2 | 1 Monat |
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