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Ist ein ausländischer Führerschein auch in Deutschland gültig?




Ein ausländischer Führerschein kann auch hierzulande zum Fahren berechtigen.
Ein ausländischer Führerschein kann auch hierzulande zum Fahren berechtigen.
Wer im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis ist, wird sich mitunter die Frage stellen, ob man mit dieser überhaupt in Deutschland im Straßenverkehr fahren darf. Und unter welchen Bedingungen kann beziehungsweise muss ein ausländischer Füherschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden? Oder wird ein ausländischer Führerschein in Deutschland ohne Weiteres anerkannt? Diesen Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden.

Inhalte

  • 1 Allgemeine Bestimmungen zur ausländischen Fahrerlaubnis
    • 1.1 Wohnsitz außerhalb von Deutschland
  • 2 Welche Bestimmungen im Verkehrsrecht gelten für Ausländer mit EU-Führerschein?
    • 2.1 Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland
    • 2.2 Was passiert nach Ablauf des halben Jahres?
  • 3 Die Umschreibung: Wie ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt wird
    • 3.1 Ablauf des Umschreibungsverfahrens
    • 3.2 Wann kann ein ausländischer Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland nicht umgeschrieben werden?
    • 3.3 Die Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse außerhalb von EU- oder EWR-Staaten
  • 4 Die Umschreibung eines US-Führerscheines

Allgemeine Bestimmungen zur ausländischen Fahrerlaubnis

Grundsätzlich gilt, dass eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland, sofern sie gültig ist und rechtmäßig erworben wurde, den Inhaber dazu berechtigt, hierzulande diejenigen Kraftfahrzeuge im Verkehr zu führen, die den jeweiligen ausländischen Klassen entsprechen.

Folgende Voraussetzungen sind daran geknüpft:

  • Es darf sich bei dem Führerschein aus dem Ausland nicht um einen lediglich vorläufigen Führerschein oder um eine Art Lernführerschein handeln, der im Ausstellungsland selbst noch nicht vollwertig anerkannt ist
  • Es darf in Deutschland kein Fahrverbot bestehen beziehungsweise es darf in Deutschland nicht die Fahrerlaubnis entzogen sein
  • Im Ausstellungsland darf gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis kein Fahrverbot verhängt worden sein
  • Die Fahrerlaubnis darf nicht während eines Aufenthaltes im Ausland erworben worden sein, der weniger als 185 Tage angedauert hat
  • Der Aufenthalt im Ausland darf nicht lediglich auf dem Papier bestanden haben

Wohnsitz außerhalb von Deutschland

Ob ein ausländischer Führerschein zum Auto fahren berechtigt, hängt vom Ausstellerland ab.
Ob ein ausländischer Führerschein zum Auto fahren berechtigt, hängt vom Ausstellerland ab.
Wer seinen dauerhaften Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat und hierzulande beispielsweise als Tourist unterwegs ist, dessen ausländischer Führerschein wird hierzulande zunächst einmal anerkannt.

Vorausgesetzt es liegt ein ausländischer Führerschein mit bestehender Gültigkeit vor und das in Deutschland erforderliche Mindestalter ist erreicht.

Welche Bestimmungen im Verkehrsrecht gelten für Ausländer mit EU-Führerschein?

Ein Führerschein, den ein Ausländer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworben hat (sogenannter EU-Führerschein), bereitet hierzulande keinerlei Schwierigkeiten. Mit diesem Dokument kann derjenige in Deutschland uneingeschränkt fahren.

Stammt ein ausländischer Führerschein aus einem Staat, welcher weder EU noch EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) angehört, so kann ein sogenannter internationaler Führerschein –in Kombination mit dem jeweiligen Führerschein aus dem Ausland- als Beleg für die Fahrerlaubnis dienen. Im Falle des fehlenden Vorhandenseins eines internationalen Führerscheins kann man von einer anerkannten Stelle (beispielsweise von Automobilclubs) seinen ausländischen Führerschein übersetzen lassen.

Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland

Wird ein Wohnsitz dauerhaft in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, so gelten ausländische Führerscheine, die in Staaten außerhalb der EU erworben wurden, ab dem Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung nur noch für ein halbes Jahr. Eine Ausnahme davon sieht das Gesetz für den Fall vor, dass der Betroffene glaubhaft versichern kann, dass er nicht länger als 12 Monate in Deutschland bleiben wird. In diesem Fall kann die Erlaubnis auf ein Jahr verlängert werden.

Der EU-Führerschein gilt in Deutschland uneingeschränkt.

Was passiert nach Ablauf des halben Jahres?

Ein ausländischer Führerschein kann unter Umständen nochmal eine erneute Prüfung erfordern.
Ein ausländischer Führerschein kann unter Umständen nochmal eine erneute Prüfung erfordern.
Ein ausländischer Führerschein kann unter Umständen nochmal eine erneute Prüfung erfordern.[/caption]Nach Ablauf des halben Jahres kann eine Fahrerlaubnis aus dem Ausland, die außerhalb von Staaten innerhalb von EU und EWR erworben wurde, umgeschrieben werden.

Andernfalls handelt es sich um einen Fall von Fahren ohne Fahrerlaubnis, was in Detschland dem Gesetz nach eine Straftat darstellt.

Außerdem erfüllt es ebenfalls den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn durch den Fahrzeugführer lediglich ein ausländischer Führerschein vorgewiesen werden kann, der dem Gesetz des erteilenden Landes nach oder nach deutschen Bestimmungen bereits abgelaufen ist und er ansonsten keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Die Umschreibung: Wie ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt wird

Wo und unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer Führerschein in Deutschland umschreiben zu lassen ist, erfahren Sie in dem folgenden Abschnitt.

Ablauf des Umschreibungsverfahrens

Zunächst ist ein entsprechender persönlicher Antrag, gerichtet auf die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis bei dem für den Wohnsitz des Kraftfahrzeugführers zuständigen Straßenverkehrsamt – der Fahrerlaubnisbehörde – zu stellen. Dabei gibt es keine Frist für die Antragstellung. Dann wird in dem deutschen Führerschein, der dann ausgestellt wird, ein Vermerk aufgenommen, aus dem hervorgeht, dass eine ausländische Fahrerlaubnis vorgelegt wurde.

Der ursprüngliche ausländische Führerschein wird sodann von der deutschen Behörde an die Ausstellungsbehörde gesandt oder aber in Verwahrung genommen. Grundsätzlich kann man ihn zu einem späteren Zeitpunkt dann auch wieder zurück tauschen. Ein derartiger Rücktausch ist dann aber nur bei entsprechender Rückgabe des erworbenen deutschen Führerscheins möglich.

Mitbringen sollten Sie zwecks Umschreibung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Lichtbild. Außerdem sollte natürlich noch ein entsprechender ausländischer Führerschein vorgelegt werden. Beim Umschreiben entstehen Kosten, die sich allerdings lediglich auf eine Gebühr in Höhe von ca. 24 EUR beläuft.

Wann kann ein ausländischer Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland nicht umgeschrieben werden?

Ein ausländischer Führerschein aus einem anderen EU-Staat hat in Deutschland uneingeschränkte Gültigkeit.
Ein ausländischer Führerschein aus einem anderen EU-Staat hat in Deutschland uneingeschränkte Gültigkeit.
In den folgenden Konstellationen kann ein ausländischer Führerschein keine Anerkennung in Deutschland bekommen.

Eine Umschreibung ist ausgeschlossen, wenn

  • der Inhaber das jeweils in Deutschland erforderliche Mindestalter für die jeweiligen Klassen noch nicht erreicht hat
  • es sich bei dei der ausländischen Fahrerlaubnis um einen vorläufigen Führerschein handelt oder um einen Lernführerschein
  • zum Umschreibungszeitpunkt ein ausländischer Führerschein bereits abgelaufen ist und somit keine Gültigkeit mehr hat
  • in Deutschland ein Fahrverbot besteht
  • die Fahrerlaubnis während eines weniger als 185 Tage andauernden Auslandsaufenthaltes erworben wurde
  • der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestanden hat, also der tatsächliche ständige Wohnsitz in Deutschland lag
Eine Umschreibung eines Führerscheins aus EU- oder EWR-Staaten ist nicht nötig, jedoch auf freiwilliger Basis möglich.

Die Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse außerhalb von EU- oder EWR-Staaten

Wer einen ausländischen Führerschein aus einem Land außerhalb von EU und EWR hat, der muss grundsätzlich –nach der oben besagten Frist von 6 Monaten– die theoretische und auch die praktische Prüfung in Deutschland absolvieren. Allerdings ist eine entsprechende Ausbildung zuvor keine Pflicht. Von dem Erfordernis einer erneuten Theorie- und Praxisprüfung gibt es allerdings in einigen Bundesländern auch Ausnahmen.

Von der theoretischen und praktischen Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland sind Ausländer aus Nicht-EU-Ländern befreit, wenn in dem Ausstellerland die EU-einheitlichen Mindeststandards für die Prüfung sichergestellt werden. Dann muss zweifelsohne sichergestellt sein, dass der Betroffene auch tatsächlich unter den hierzulande geltenden Verkehrsverhältnissen in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Entsprechende Dokumente, die das Erfordernis der Sicherheit belegen können, müssen dann vorgelegt werden und in geeigneter Weise nachprüfbar sein.

Dann muss ein entsprechendes Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land geschlossen worden sein, welches Umschreibungserleichterungen für bestimmte Fahrzeugklassen mit sich bringt. Mit welchem Land die Bundesrepublik Deutschland ein derartiges Anerkennungsabkommen geschlossen hat, ergibt sich aus der Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 der hiesigen Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Die Umschreibung eines US-Führerscheines

Ein ausländischer Führerschein kann in Deutschland umgeschrieben werden.
Ein ausländischer Führerschein kann in Deutschland umgeschrieben werden.
Wer sich über einen Zeitraum von mehr als 185 Tagen in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) aufgehalten hat und dort eine Fahrerlaubnis erworben hat, der darf nach seiner Rückkehr nach Deutschland hier für maximal sechs Monate ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fahren. Der US-Führerschein muss dann jedoch übersetzt und klassifiziert werden.

Nach Ablauf der Frist von sechs Monaten muss dann eine Umschreibung eingeholt werden. Es kann hier in Ausnahmefällen auch eine Verlängerung erteilt werden, sofern glaubhaft nachgewiesen wird, dass ein Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 12 Monate erfolgen wird.

Dazu muss zunächst ein Aufenthalt von über 185 Tagen nachgewiesen werden, beispielsweise anhand einer entsprechenden Schulbescheinigung, anhand von Flugtickets, Hotelnachweisen oder mittels einer Mietbescheinigung.

Unter Umständen muss, je nach US-Bundesstaat, eine theoretische und/oder praktische Prüfung in Deutschland abgelegt werden. Dies gilt jedoch nicht für die Fälle, in denen die Prüfungsverfahren des jeweiligen US-Bundesstaates denen der deutschen Standards entsprechen. Für welche US-Staaten hier was gilt, lässt sich ebenfalls der oben erwähnten Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 der FeV entnehmen.

Bildnachweise: istockphoto.com/ Deepblue4you, istockphoto.com/ PPAMPicture, istockphoto.com/ Kaarsten, istockphoto.com/ michaeljung



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Comments

  1. Eric K says

    7. Oktober 2017 at 22:29

    Servus,
    Ich habe eine Frage,ich besitze ein Führerschein aus Peru,bin aber Österreicher,ich habe 25 Jahre in Lima-Peru gelebt,jetzt lebe in München seit 2012 und möchte mein Peruanischer Führerschein umschreiben lassen.Muss ich trotzdem die Theorie und Praktische Prüfung machen,oder muss ich nicht?
    Bitte um hilfe bitte.
    Ich glaube die kosten in meinen Fall sind so um die 1000 euro.
    Mfg.
    Eric K

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de says

      9. Oktober 2017 at 11:20

      Hallo Eric K,

      es gilt: Wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis besitzen, dürfen Sie damit in Deutschland alle Fahrzeuge fahren, welche Sie auch in Peru fahren dürfen. Voraussetzung ist, dass Sie im Land der Ausstellung kein Fahrverbot haben. Sie müssen die theoretische und praktische Prüfung nicht erneut ablegen. Das Umschreiben müssen Sie jedoch vornehmen lassen, denn: Wenn sich der ständige Wohnsitz in Deutschland befindet und seit der Einreise mehr als sechs Monate vergangen sind, wird die Umschreibung verpflichtend. Tun Sie das nicht, würde das bei einer Kontrolle als “Fahren ohne Fahrerlaubnis” gewertet werden, und das ist in der Regel mit hohen Sanktionen verbunden.

      Das Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
  2. Frederik L. says

    25. Oktober 2017 at 19:51

    Ich wohnt seit dem 1. Juli in Ahaus und hat einen niederländischen Führerschein, der bis zum 8.11.2017 gültig ist. Ich kann diesen Führerschein in den Niederlanden nicht mehr verlängern, weil ich kein Einwohner mehr bin. Niederländische RDW bezieht sich auf die deutschen Behörden.
    Das Verkehrsamt hat angegeben, dass ich 185 Tage in Deutschland leben muss, bevor der niederländische Führerschein in einen deutschen Führerschein umgewandelt werden kann. Wenn der Führerschein abgelaufen ist, kann er nicht mehr konvertiert werden? Existiert eine Ausnahme für diese Regel oder sollte sie in Deutschland erneut laufen?

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de says

      6. November 2017 at 9:04

      Hallo Frederik L.,

      bitte schildern Sie Ihren Fall noch einmal der Fahrerlaubnisbehörde. Eigentlich sollte eine Umwandlung kein Problem sein.

      Das Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
  3. Sebi says

    27. Oktober 2017 at 6:33

    Hallo ich kome aus rumanien und ich wohne in deutschland seit 4 jahre ich habe immer noch adreese in rumanien und deutschland auch icha habe meine fuhrerschein c+e klasse zu hause gemacht und ivh habe die folgende frage draf ich in deutschland lkw fahren oder nicht oder kan ich das umschreiben in deutschland oder nicht ? Dankeschön!

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de says

      6. November 2017 at 9:00

      Hallo Sebi,

      ein Führerschein der Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E aus EU-Staaten gilt in der Regel nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung, selbst dann, wenn der Führerschein im Heimatstaat für einen längeren Zeitraum gültig wäre. Sie können den Führerschein um weitere fünf Jahre verlängern, wenn Sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Wenden Sie sich dazu an ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

      Das Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
  4. Ilona says

    1. Dezember 2017 at 11:39

    Wie lange dauert die Klassifizierung eines chinesischen Führerscheins in Deutschland? Die Übersetzung ist schon fertig, sie muss nur noch klassifiziert werden.

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de says

      18. Dezember 2017 at 10:32

      Hallo Ilona,

      die Klassifizierung dauert ca. 8-10 Tage.

      Ihr Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
  5. Janos S. says

    14. Dezember 2017 at 17:26

    Hallo, ich bin deutscher Staatsbürger, habe aber meinen Führerschein während meines jahrelangen Aufenthaltes in Spanien erworben. Ich wohne mittlerweile wieder in Deutschland.
    Mir wird jetzt von der Bußgeldstelle ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot angehängt. Darf die Behörde meinen Führerschein als ausländisches Dokument einziehen?
    Und habe ich überhaupt Punkte in Flensburg?

    Vielen Dank im voraus.

    Janos

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de says

      18. Dezember 2017 at 11:23

      Hallo Janos,

      in Ihrem Fall ist es durchaus möglich, dass Sie Punkte in Flensburg sammeln und ein Fahrverbot erhalten.

      Ihr Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
    • Ewald says

      2. Januar 2018 at 15:46

      Wieso das ?
      Spanien ist EU und somit ist er automatisch über 185 Tagen gültig.

      Verkehrsanwallt und los geht’s.

      Antworten
  6. Marco S. says

    11. Januar 2018 at 11:54

    Hallo zusammen,

    meine Frau mit bulgarischer Staatsbürgerschaft, lebend und gemeldet in Deutschland, würde gerne ihren Führerschein in ihrem Heimatland machen.

    Nun meine Frage dazu, da ich über die Führerscheinstelle unseres Ordnungsamtes keine eindeutige Antwort erhalten habe.
    Kann sie den Führerschein jetzt in Bulgarien (EU Land) machen und dann umschreiben lassen? Oder ist es ratsam den Führerschein gleich in Deutschland zu machen?
    Gilt hier auch die Regel mit den 185 Tagen? Oder muss hier zwingend noch weiteres beachtet werden?

    Antworten
    • führerscheinfix.de says

      19. März 2018 at 12:45

      Hallo Marco,

      ein EU-Führerschein gilt in der gesamten EU. Im Gegensatz zu Deutschland ist die Fahrerlaubnis in Bulgarien nur 10 jahre gültig.

      Ihr Team von führerscheinfix.de

      Antworten
  7. Hani says

    17. Januar 2018 at 20:33

    Hello,

    I am living in Germany for 2 years, last week I went to Tunisia (my home country) for 4 weeks,
    and there I get a Tunisian driving licence,
    I would like to ask ist’s possible to make the recognition or not
    if not, so what’s the best way to do the German Führerschein since I know exactly how to drive, do the Fahrschule will ask me to make only the Pflichtstunden and the Theorie…

    thank you for you help

    Antworten
    • führerscheinfix.de says

      19. März 2018 at 13:29

      Hello Hanni,

      if you get the tunesian driving license, while living in Germany, it`s not possible to make a recongnition. To your second question: It’s the decision of the driving instructor, how many lessons are necessary. But if you can drive, it’s possible, that the duty hours are sufficent.

      Your Team from führerscheinfix.de

      Antworten
  8. Michael B says

    1. Februar 2018 at 7:10

    Hallo mein Name ist MichaelB Hallo hilfe ich habe seit 1994 einen polnischen Führerschein auch offiziell gemacht wurde jetzt von der Polizei noch mal aufgehalten und jetzt auf einmal bekomme ich eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein dann unterstellt man mir wegen Husten und jetzt auf einmal bekomme ich eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein dann unterstellt man mir wegen Urkundenfälschung dass der Führerschein echt ist nachweisen das KBA hat jetzt für das Gericht eine Bescheinigung von Polen auch von der Polizei dass man Führerschein offiziell gemacht worden ist jetzt habe ich ein Problem warum man mir den Führerschein nicht ummelden will trotzig nachweisen konnte das alles der Echtheit entspricht auch der Aufenthalt wie gesagt es wurde alles bestätigt und es läuft noch das Verfahren fahren ohne Führerschein freundlichem Gruß Michael

    Antworten
  9. Till says

    7. Februar 2018 at 5:35

    Hallo zusammen,

    meine Frage lautet wie folgt: ich bin deutscher Staatsbürger, habe meinen Wohnsitz allerdings in Österreich. Ich besitze einen internationalen Führerschein, ausgestellt in den USA, und bewege mich in Deutschland nur noch als Tourist. Wenn mir in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen würde, dürfte ich dann während meines Aufenthaltes in Deutschland (als Tourist) trotzdem mit meinem internationalen FS Fahrzeuge führen?

    Danke im voraus!

    Till

    Antworten
    • führerscheinfix.de says

      26. März 2018 at 13:22

      Hallo Till,

      der internationale Führerschein kann die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Wird Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen, sind davon alle Führerscheine betroffen.

      Ihr Team von führerscheinfix.de

      Antworten
  10. Jakob says

    8. Februar 2018 at 21:52

    Hallo ,
    ich habe meinen Führerschein in einem eu-ausland gemacht und wollte fragen ob es möglich ist , den internationalen Führerschein dauerhaft in Deutschland zu benutzen , sprich länger als 6 Monate.
    Gruß , Jakob

    Antworten
    • führerscheinfix.de says

      9. April 2018 at 10:26

      Hallo Jakob,

      es ist nicht möglich, einen internationalen Führerschein dauerhaft zu benutzen. Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit einem nationalen Führerschein gültig. Eine Möglichkeit gibt es, einen Führerschein aus dem EU-Ausland länger als sechs Monate in Deutschland benutzen zu können. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden.

      Ihr Team von Führerscheinfix.de

      Antworten
  11. Afrim says

    16. Februar 2018 at 14:14

    Hallo

    Ich komme aus Kosovo und lebe seit 6 Monaten in Deutschland. Wie kann ich den Führerschein um weitere 6 Monate verlängern. Und was für eine Strafe kriege ich wenn ich angehalten werde und mit meinen kosovarischen Führerschein weiter fahre obwohl die 6 Monate schon vorbei sind. Ich habe gehört 13 Euro Strafe.

    Vielen dank.
    Afrim

    Antworten
    • führerscheinfix.de says

      9. April 2018 at 11:45

      Hallo Afrim,

      einen Führerschein aus dem EU-Ausland kann man nur dann länger als sechs Monate nutzen, wenn man insgesamt maximal zwölf Monate in Deutschland wohnt. Fahren sie mit einem nicht gültigen Führerschein, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat und kann mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe belangt werden.

      Ihr Team von Führerscheinfix.de

      Antworten
  12. Khawaja says

    28. Februar 2018 at 13:41

    Hallo
    Ich habe pakistanische führeschein verlangert.seit dem 4 jahren bin deutschland und damals kein auto gefahren und jetzt habe nochmal verlengrt.darf ich jetzt 6 monaten auto fahren oder wie das funksonieren?
    Vielen dank

    Antworten
    • führerscheinfix.de says

      9. April 2018 at 12:28

      Hallo,

      die sechs Monate gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Es ist unerheblich, ob Sie in der Zeit Auto gefahren sind. Nach den sechs Monaten müssen Sie einen deutschen Führerschein beantragt werden. Nur mit dem pakistanischen Führerschein dürfen Sie in Deutschland nach vier Jahren nicht fahren.

      Ihr Team von Führerscheinfix.de

      Antworten
  13. Herrmann says

    1. März 2018 at 8:35

    Hallo,
    wie ist die Rechtslage wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat, aber nach 6 Monaten den amerikanischen Führerschein noch nicht umgeschrieben hat. Hierfür ist eine Theorieprüfung nötig für welche gerade gelernt wird – es gibt aber noch kein Prüfungsdatum.
    Falls man aufgehalten wird, ist das wie fahren ohne Führerschein oder wird man nur verwarnt etc.? Was kann passieren? Ist die Umschreibung gefährdet?

    Antworten
    • führerscheinfix.de says

      9. April 2018 at 12:37

      Hallo Hermann,

      nach den sechs Monaten ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen. Vor der Erteilung des deutschen Führerscheins dürfen Sie nicht am Verkehr teilnehmen, ansonsten ist es – wie Sie richtig sagen – wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat. Eine der Folgen kann auch eine Sperre sein, sodass Sie zunächst nicht zu einer Prüfung zugelassen werden könnten.

      Ihr Team von Führerscheinfix.de

      Antworten
  14. Lonny says

    6. März 2018 at 17:31

    Hallo, mein Führerschein auf den USA ist abgelaufen. ich wohne bereits seit mehr als 185 Tagen in Deutschland, habe hier geheiratet und werde hier bleiben. Kann ich meinen Führerschein – trotzdem er abgelaufen ist – auf einen deutschen Führerschein umschreiben lassen?

    Antworten
    • führerscheinfix.de says

      19. März 2018 at 13:58

      Hallo Lonny,

      nein, der ausländische Führerschein muss gültig sein, um in Deutschland umgeschrieben werden zu können.

      Ihr Team von führerscheinfix.de

      Antworten

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