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Ist ein ausländischer Führerschein auch in Deutschland gültig?

Von Fuehrerscheinfix.de, letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2023

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Das Wichtigste zum ausländischen Führerschein

Können Sie einen ausländischen Führerschein in Deutschland nutzen?

Ja, sofern dieser gültig ist, dürfen Sie mit diesem in Deutschland fahren. Wie lange Sie das dürfen, hängt vom Führerschein und vom Ausstellungsland ab.

Wie lange dürfen Sie einen ausländischen Führerschein in Deutschland nutzen?

Mit einem EU-Führerschein können Sie unbegrenzt in Deutschland fahren. Andere ausländische Führerscheine müssen nach sechs Monaten umgetauscht werden. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Was ist bei der Umschreibung zu beachten?

Wollen Sie einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen, müssen Sie zunächst einen Antrag einreichen. Wie der Prozess abläuft, erfahren Sie hier.

Vorschriften zum ausländischen Führerschein

Ein ausländischer Führerschein kann auch hierzulande zum Fahren berechtigen.
Ein ausländischer Führerschein kann auch hierzulande zum Fahren berechtigen.

Wer im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis ist, wird sich mitunter die Frage stellen, ob man mit dieser überhaupt in Deutschland im Straßenverkehr fahren darf.

Und unter welchen Bedingungen kann beziehungsweise muss ein ausländischer Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden? Oder wird ein ausländischer Führerschein in Deutschland ohne Weiteres anerkannt? Diesen Fragen soll im Folgenden nachgegangen werden.

Inhalte

  • Das Wichtigste zum ausländischen Führerschein
  • Vorschriften zum ausländischen Führerschein
  • Allgemeine Bestimmungen zur ausländischen Fahrerlaubnis
    • Wohnsitz außerhalb von Deutschland
  • Welche Bestimmungen im Verkehrsrecht gelten für Ausländer mit EU-Führerschein?
    • Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland
    • Was passiert nach Ablauf des halben Jahres?
  • Die Umschreibung: Wie ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt wird
    • Ablauf des Umschreibungsverfahrens
    • Wann kann ein ausländischer Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland nicht umgeschrieben werden?
    • Die Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse außerhalb von EU- oder EWR-Staaten
  • Die Umschreibung eines US-Führerscheines
    • Weitere Ratgeber

Allgemeine Bestimmungen zur ausländischen Fahrerlaubnis

Grundsätzlich gilt, dass eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland, sofern sie gültig ist und rechtmäßig erworben wurde, den Inhaber dazu berechtigt, hierzulande diejenigen Kraftfahrzeuge im Verkehr zu führen, die den jeweiligen ausländischen Klassen entsprechen.

Folgende Voraussetzungen sind daran geknüpft:

  • Es darf sich bei dem Führerschein aus dem Ausland nicht um einen lediglich vorläufigen Führerschein oder um eine Art Lernführerschein handeln, der im Ausstellungsland selbst noch nicht vollwertig anerkannt ist
  • Es darf in Deutschland kein Fahrverbot bestehen beziehungsweise es darf in Deutschland nicht die Fahrerlaubnis entzogen sein
  • Im Ausstellungsland darf gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis kein Fahrverbot verhängt worden sein
  • Die Fahrerlaubnis darf nicht während eines Aufenthaltes im Ausland erworben worden sein, der weniger als 185 Tage angedauert hat
  • Der Aufenthalt im Ausland darf nicht lediglich auf dem Papier bestanden haben

Wohnsitz außerhalb von Deutschland

Ob ein ausländischer Führerschein zum Auto fahren berechtigt, hängt vom Ausstellerland ab.
Ob ein ausländischer Führerschein zum Auto fahren berechtigt, hängt vom Ausstellerland ab.

Wer seinen dauerhaften Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat und hierzulande beispielsweise als Tourist unterwegs ist, dessen ausländischer Führerschein wird hierzulande zunächst einmal anerkannt.

Vorausgesetzt es liegt ein ausländischer Führerschein mit bestehender Gültigkeit vor und das in Deutschland erforderliche Mindestalter ist erreicht.

Welche Bestimmungen im Verkehrsrecht gelten für Ausländer mit EU-Führerschein?

Ein Führerschein, den ein Ausländer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erworben hat (sogenannter EU-Führerschein), bereitet hierzulande keinerlei Schwierigkeiten. Mit diesem Dokument kann derjenige in Deutschland uneingeschränkt fahren.

Stammt ein ausländischer Führerschein aus einem Staat, welcher weder EU noch EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) angehört, so kann ein sogenannter internationaler Führerschein –in Kombination mit dem jeweiligen Führerschein aus dem Ausland- als Beleg für die Fahrerlaubnis dienen. Im Falle des fehlenden Vorhandenseins eines internationalen Führerscheins kann man von einer anerkannten Stelle (beispielsweise von Automobilclubs) seinen ausländischen Führerschein übersetzen lassen.

Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland

Wird ein Wohnsitz dauerhaft in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, so gelten ausländische Führerscheine, die in Staaten außerhalb der EU erworben wurden, ab dem Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung nur noch für ein halbes Jahr. Eine Ausnahme davon sieht das Gesetz für den Fall vor, dass der Betroffene glaubhaft versichern kann, dass er nicht länger als 12 Monate in Deutschland bleiben wird. In diesem Fall kann die Erlaubnis auf ein Jahr verlängert werden.

Der EU-Führerschein gilt in Deutschland uneingeschränkt.

Was passiert nach Ablauf des halben Jahres?

Ein ausländischer Führerschein kann unter Umständen nochmal eine erneute Prüfung erfordern.
Ein ausländischer Führerschein kann unter Umständen nochmal eine erneute Prüfung erfordern.

Ein ausländischer Führerschein kann unter Umständen nochmal eine erneute Prüfung erfordern. Nach Ablauf des halben Jahres kann eine Fahrerlaubnis aus dem Ausland, die außerhalb von Staaten innerhalb von EU und EWR erworben wurde, umgeschrieben werden.

Andernfalls handelt es sich um einen Fall von Fahren ohne Fahrerlaubnis, was in Detschland dem Gesetz nach eine Straftat darstellt.

Außerdem erfüllt es ebenfalls den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn durch den Fahrzeugführer lediglich ein ausländischer Führerschein vorgewiesen werden kann, der dem Gesetz des erteilenden Landes nach oder nach deutschen Bestimmungen bereits abgelaufen ist und er ansonsten keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Die Umschreibung: Wie ein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt wird

Wo und unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer Führerschein in Deutschland umschreiben zu lassen ist, erfahren Sie in dem folgenden Abschnitt.

Ablauf des Umschreibungsverfahrens

Zunächst ist ein entsprechender persönlicher Antrag, gerichtet auf die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis bei dem für den Wohnsitz des Kraftfahrzeugführers zuständigen Straßenverkehrsamt – der Fahrerlaubnisbehörde – zu stellen. Dabei gibt es keine Frist für die Antragstellung. Dann wird in dem deutschen Führerschein, der dann ausgestellt wird, ein Vermerk aufgenommen, aus dem hervorgeht, dass eine ausländische Fahrerlaubnis vorgelegt wurde.

Der ursprüngliche ausländische Führerschein wird sodann von der deutschen Behörde an die Ausstellungsbehörde gesandt oder aber in Verwahrung genommen. Grundsätzlich kann man ihn zu einem späteren Zeitpunkt dann auch wieder zurück tauschen. Ein derartiger Rücktausch ist dann aber nur bei entsprechender Rückgabe des erworbenen deutschen Führerscheins möglich.

Mitbringen sollten Sie zwecks Umschreibung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Lichtbild. Außerdem sollte natürlich noch ein entsprechender ausländischer Führerschein vorgelegt werden. Beim Umschreiben entstehen Kosten, die sich allerdings lediglich auf eine Gebühr in Höhe von ca. 24 EUR beläuft.

Wann kann ein ausländischer Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland nicht umgeschrieben werden?

Ein ausländischer Führerschein aus einem anderen EU-Staat hat in Deutschland uneingeschränkte Gültigkeit.
Ein ausländischer Führerschein aus einem anderen EU-Staat hat in Deutschland uneingeschränkte Gültigkeit.

In den folgenden Konstellationen kann ein ausländischer Führerschein keine Anerkennung in Deutschland bekommen.

Eine Umschreibung ist ausgeschlossen, wenn

  • der Inhaber das jeweils in Deutschland erforderliche Mindestalter für die jeweiligen Klassen noch nicht erreicht hat
  • es sich bei dei der ausländischen Fahrerlaubnis um einen vorläufigen Führerschein handelt oder um einen Lernführerschein
  • zum Umschreibungszeitpunkt ein ausländischer Führerschein bereits abgelaufen ist und somit keine Gültigkeit mehr hat
  • in Deutschland ein Fahrverbot besteht
  • die Fahrerlaubnis während eines weniger als 185 Tage andauernden Auslandsaufenthaltes erworben wurde
  • der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestanden hat, also der tatsächliche ständige Wohnsitz in Deutschland lag
Eine Umschreibung eines Führerscheins aus EU- oder EWR-Staaten ist nicht nötig, jedoch auf freiwilliger Basis möglich.

Die Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse außerhalb von EU- oder EWR-Staaten

Wer einen ausländischen Führerschein aus einem Land außerhalb von EU und EWR hat, der muss grundsätzlich –nach der oben besagten Frist von 6 Monaten– die theoretische und auch die praktische Prüfung in Deutschland absolvieren. Allerdings ist eine entsprechende Ausbildung zuvor keine Pflicht. Von dem Erfordernis einer erneuten Theorie- und Praxisprüfung gibt es allerdings in einigen Bundesländern auch Ausnahmen.

Von der theoretischen und praktischen Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland sind Ausländer aus Nicht-EU-Ländern befreit, wenn in dem Ausstellerland die EU-einheitlichen Mindeststandards für die Prüfung sichergestellt werden. Dann muss zweifelsohne sichergestellt sein, dass der Betroffene auch tatsächlich unter den hierzulande geltenden Verkehrsverhältnissen in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Entsprechende Dokumente, die das Erfordernis der Sicherheit belegen können, müssen dann vorgelegt werden und in geeigneter Weise nachprüfbar sein.

Dann muss ein entsprechendes Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land geschlossen worden sein, welches Umschreibungserleichterungen für bestimmte Fahrzeugklassen mit sich bringt. Mit welchem Land die Bundesrepublik Deutschland ein derartiges Anerkennungsabkommen geschlossen hat, ergibt sich aus der Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 der hiesigen Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Die Umschreibung eines US-Führerscheines

Ein ausländischer Führerschein kann in Deutschland umgeschrieben werden.
Ein ausländischer Führerschein kann in Deutschland umgeschrieben werden.

Wer sich über einen Zeitraum von mehr als 185 Tagen in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) aufgehalten hat und dort eine Fahrerlaubnis erworben hat, der darf nach seiner Rückkehr nach Deutschland hier für maximal sechs Monate ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fahren. Der US-Führerschein muss dann jedoch übersetzt und klassifiziert werden.

Nach Ablauf der Frist von sechs Monaten muss dann eine Umschreibung eingeholt werden. Es kann hier in Ausnahmefällen auch eine Verlängerung erteilt werden, sofern glaubhaft nachgewiesen wird, dass ein Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 12 Monate erfolgen wird.

Dazu muss zunächst ein Aufenthalt von über 185 Tagen nachgewiesen werden, beispielsweise anhand einer entsprechenden Schulbescheinigung, anhand von Flugtickets, Hotelnachweisen oder mittels einer Mietbescheinigung.

Unter Umständen muss, je nach US-Bundesstaat, eine theoretische und/oder praktische Prüfung in Deutschland abgelegt werden. Dies gilt jedoch nicht für die Fälle, in denen die Prüfungsverfahren des jeweiligen US-Bundesstaates denen der deutschen Standards entsprechen. Für welche US-Staaten hier was gilt, lässt sich ebenfalls der oben erwähnten Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 der FeV entnehmen.

Bildnachweise: istockphoto.com/ Deepblue4you, istockphoto.com/ PPAMPicture, istockphoto.com/ Kaarsten, istockphoto.com/ michaeljung

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Kommentare

  1. Eric K meint

    7. Oktober 2017 um 22:29

    Servus,
    Ich habe eine Frage,ich besitze ein Führerschein aus Peru,bin aber Österreicher,ich habe 25 Jahre in Lima-Peru gelebt,jetzt lebe in München seit 2012 und möchte mein Peruanischer Führerschein umschreiben lassen.Muss ich trotzdem die Theorie und Praktische Prüfung machen,oder muss ich nicht?
    Bitte um hilfe bitte.
    Ich glaube die kosten in meinen Fall sind so um die 1000 euro.
    Mfg.
    Eric K

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      9. Oktober 2017 um 11:20

      Hallo Eric K,

      es gilt: Wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis besitzen, dürfen Sie damit in Deutschland alle Fahrzeuge fahren, welche Sie auch in Peru fahren dürfen. Voraussetzung ist, dass Sie im Land der Ausstellung kein Fahrverbot haben. Sie müssen die theoretische und praktische Prüfung nicht erneut ablegen. Das Umschreiben müssen Sie jedoch vornehmen lassen, denn: Wenn sich der ständige Wohnsitz in Deutschland befindet und seit der Einreise mehr als sechs Monate vergangen sind, wird die Umschreibung verpflichtend. Tun Sie das nicht, würde das bei einer Kontrolle als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gewertet werden, und das ist in der Regel mit hohen Sanktionen verbunden.

      Das Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
    • Alex meint

      18. Mai 2019 um 1:31

      Hallo, und zwar ich habe eine Frage. Ich komme aus der Dominikanische Republik. Und habe mein Führerschein dort gemacht. Lebe aber in Deutschland seit Jahren. Kann ich mein Führerschein in dem deutschen umschreiben lassen?

      Liebe Grüße

      Antworten
  2. Frederik L. meint

    25. Oktober 2017 um 19:51

    Ich wohnt seit dem 1. Juli in Ahaus und hat einen niederländischen Führerschein, der bis zum 8.11.2017 gültig ist. Ich kann diesen Führerschein in den Niederlanden nicht mehr verlängern, weil ich kein Einwohner mehr bin. Niederländische RDW bezieht sich auf die deutschen Behörden.
    Das Verkehrsamt hat angegeben, dass ich 185 Tage in Deutschland leben muss, bevor der niederländische Führerschein in einen deutschen Führerschein umgewandelt werden kann. Wenn der Führerschein abgelaufen ist, kann er nicht mehr konvertiert werden? Existiert eine Ausnahme für diese Regel oder sollte sie in Deutschland erneut laufen?

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      6. November 2017 um 9:04

      Hallo Frederik L.,

      bitte schildern Sie Ihren Fall noch einmal der Fahrerlaubnisbehörde. Eigentlich sollte eine Umwandlung kein Problem sein.

      Das Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
  3. Sebi meint

    27. Oktober 2017 um 6:33

    Hallo ich kome aus rumanien und ich wohne in deutschland seit 4 jahre ich habe immer noch adreese in rumanien und deutschland auch icha habe meine fuhrerschein c+e klasse zu hause gemacht und ivh habe die folgende frage draf ich in deutschland lkw fahren oder nicht oder kan ich das umschreiben in deutschland oder nicht ? Dankeschön!

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      6. November 2017 um 9:00

      Hallo Sebi,

      ein Führerschein der Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E aus EU-Staaten gilt in der Regel nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung, selbst dann, wenn der Führerschein im Heimatstaat für einen längeren Zeitraum gültig wäre. Sie können den Führerschein um weitere fünf Jahre verlängern, wenn Sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Wenden Sie sich dazu an ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

      Das Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
  4. Ilona meint

    1. Dezember 2017 um 11:39

    Wie lange dauert die Klassifizierung eines chinesischen Führerscheins in Deutschland? Die Übersetzung ist schon fertig, sie muss nur noch klassifiziert werden.

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      18. Dezember 2017 um 10:32

      Hallo Ilona,

      die Klassifizierung dauert ca. 8-10 Tage.

      Ihr Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
  5. Janos S. meint

    14. Dezember 2017 um 17:26

    Hallo, ich bin deutscher Staatsbürger, habe aber meinen Führerschein während meines jahrelangen Aufenthaltes in Spanien erworben. Ich wohne mittlerweile wieder in Deutschland.
    Mir wird jetzt von der Bußgeldstelle ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot angehängt. Darf die Behörde meinen Führerschein als ausländisches Dokument einziehen?
    Und habe ich überhaupt Punkte in Flensburg?

    Vielen Dank im voraus.

    Janos

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      18. Dezember 2017 um 11:23

      Hallo Janos,

      in Ihrem Fall ist es durchaus möglich, dass Sie Punkte in Flensburg sammeln und ein Fahrverbot erhalten.

      Ihr Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
    • Ewald meint

      2. Januar 2018 um 15:46

      Wieso das ?
      Spanien ist EU und somit ist er automatisch über 185 Tagen gültig.

      Verkehrsanwallt und los geht’s.

      Antworten
  6. Marco S. meint

    11. Januar 2018 um 11:54

    Hallo zusammen,

    meine Frau mit bulgarischer Staatsbürgerschaft, lebend und gemeldet in Deutschland, würde gerne ihren Führerschein in ihrem Heimatland machen.

    Nun meine Frage dazu, da ich über die Führerscheinstelle unseres Ordnungsamtes keine eindeutige Antwort erhalten habe.
    Kann sie den Führerschein jetzt in Bulgarien (EU Land) machen und dann umschreiben lassen? Oder ist es ratsam den Führerschein gleich in Deutschland zu machen?
    Gilt hier auch die Regel mit den 185 Tagen? Oder muss hier zwingend noch weiteres beachtet werden?

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      19. März 2018 um 12:45

      Hallo Marco,

      ein EU-Führerschein gilt in der gesamten EU. Im Gegensatz zu Deutschland ist die Fahrerlaubnis in Bulgarien nur 10 jahre gültig.

      Ihr Team von führerscheinfix.de

      Antworten
  7. Hani meint

    17. Januar 2018 um 20:33

    Hello,

    I am living in Germany for 2 years, last week I went to Tunisia (my home country) for 4 weeks,
    and there I get a Tunisian driving licence,
    I would like to ask ist’s possible to make the recognition or not
    if not, so what’s the best way to do the German Führerschein since I know exactly how to drive, do the Fahrschule will ask me to make only the Pflichtstunden and the Theorie…

    thank you for you help

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      19. März 2018 um 13:29

      Hello Hanni,

      if you get the tunesian driving license, while living in Germany, it`s not possible to make a recongnition. To your second question: It’s the decision of the driving instructor, how many lessons are necessary. But if you can drive, it’s possible, that the duty hours are sufficent.

      Your Team from führerscheinfix.de

      Antworten
  8. Michael B meint

    1. Februar 2018 um 7:10

    Hallo mein Name ist MichaelB Hallo hilfe ich habe seit 1994 einen polnischen Führerschein auch offiziell gemacht wurde jetzt von der Polizei noch mal aufgehalten und jetzt auf einmal bekomme ich eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein dann unterstellt man mir wegen Husten und jetzt auf einmal bekomme ich eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein dann unterstellt man mir wegen Urkundenfälschung dass der Führerschein echt ist nachweisen das KBA hat jetzt für das Gericht eine Bescheinigung von Polen auch von der Polizei dass man Führerschein offiziell gemacht worden ist jetzt habe ich ein Problem warum man mir den Führerschein nicht ummelden will trotzig nachweisen konnte das alles der Echtheit entspricht auch der Aufenthalt wie gesagt es wurde alles bestätigt und es läuft noch das Verfahren fahren ohne Führerschein freundlichem Gruß Michael

    Antworten
  9. Till meint

    7. Februar 2018 um 5:35

    Hallo zusammen,

    meine Frage lautet wie folgt: ich bin deutscher Staatsbürger, habe meinen Wohnsitz allerdings in Österreich. Ich besitze einen internationalen Führerschein, ausgestellt in den USA, und bewege mich in Deutschland nur noch als Tourist. Wenn mir in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen würde, dürfte ich dann während meines Aufenthaltes in Deutschland (als Tourist) trotzdem mit meinem internationalen FS Fahrzeuge führen?

    Danke im voraus!

    Till

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      26. März 2018 um 13:22

      Hallo Till,

      der internationale Führerschein kann die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Wird Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen, sind davon alle Führerscheine betroffen.

      Ihr Team von führerscheinfix.de

      Antworten
  10. Jakob meint

    8. Februar 2018 um 21:52

    Hallo ,
    ich habe meinen Führerschein in einem eu-ausland gemacht und wollte fragen ob es möglich ist , den internationalen Führerschein dauerhaft in Deutschland zu benutzen , sprich länger als 6 Monate.
    Gruß , Jakob

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      9. April 2018 um 10:26

      Hallo Jakob,

      es ist nicht möglich, einen internationalen Führerschein dauerhaft zu benutzen. Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit einem nationalen Führerschein gültig. Eine Möglichkeit gibt es, einen Führerschein aus dem EU-Ausland länger als sechs Monate in Deutschland benutzen zu können. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden.

      Ihr Team von Führerscheinfix.de

      Antworten
  11. Afrim meint

    16. Februar 2018 um 14:14

    Hallo

    Ich komme aus Kosovo und lebe seit 6 Monaten in Deutschland. Wie kann ich den Führerschein um weitere 6 Monate verlängern. Und was für eine Strafe kriege ich wenn ich angehalten werde und mit meinen kosovarischen Führerschein weiter fahre obwohl die 6 Monate schon vorbei sind. Ich habe gehört 13 Euro Strafe.

    Vielen dank.
    Afrim

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      9. April 2018 um 11:45

      Hallo Afrim,

      einen Führerschein aus dem EU-Ausland kann man nur dann länger als sechs Monate nutzen, wenn man insgesamt maximal zwölf Monate in Deutschland wohnt. Fahren sie mit einem nicht gültigen Führerschein, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat und kann mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe belangt werden.

      Ihr Team von Führerscheinfix.de

      Antworten
  12. Khawaja meint

    28. Februar 2018 um 13:41

    Hallo
    Ich habe pakistanische führeschein verlangert.seit dem 4 jahren bin deutschland und damals kein auto gefahren und jetzt habe nochmal verlengrt.darf ich jetzt 6 monaten auto fahren oder wie das funksonieren?
    Vielen dank

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      9. April 2018 um 12:28

      Hallo,

      die sechs Monate gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Es ist unerheblich, ob Sie in der Zeit Auto gefahren sind. Nach den sechs Monaten müssen Sie einen deutschen Führerschein beantragt werden. Nur mit dem pakistanischen Führerschein dürfen Sie in Deutschland nach vier Jahren nicht fahren.

      Ihr Team von Führerscheinfix.de

      Antworten
  13. Herrmann meint

    1. März 2018 um 8:35

    Hallo,
    wie ist die Rechtslage wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat, aber nach 6 Monaten den amerikanischen Führerschein noch nicht umgeschrieben hat. Hierfür ist eine Theorieprüfung nötig für welche gerade gelernt wird – es gibt aber noch kein Prüfungsdatum.
    Falls man aufgehalten wird, ist das wie fahren ohne Führerschein oder wird man nur verwarnt etc.? Was kann passieren? Ist die Umschreibung gefährdet?

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      9. April 2018 um 12:37

      Hallo Hermann,

      nach den sechs Monaten ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen. Vor der Erteilung des deutschen Führerscheins dürfen Sie nicht am Verkehr teilnehmen, ansonsten ist es – wie Sie richtig sagen – wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat. Eine der Folgen kann auch eine Sperre sein, sodass Sie zunächst nicht zu einer Prüfung zugelassen werden könnten.

      Ihr Team von Führerscheinfix.de

      Antworten
  14. Lonny meint

    6. März 2018 um 17:31

    Hallo, mein Führerschein auf den USA ist abgelaufen. ich wohne bereits seit mehr als 185 Tagen in Deutschland, habe hier geheiratet und werde hier bleiben. Kann ich meinen Führerschein – trotzdem er abgelaufen ist – auf einen deutschen Führerschein umschreiben lassen?

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      19. März 2018 um 13:58

      Hallo Lonny,

      nein, der ausländische Führerschein muss gültig sein, um in Deutschland umgeschrieben werden zu können.

      Ihr Team von führerscheinfix.de

      Antworten
  15. Susie meint

    2. April 2018 um 11:05

    Salü liebes Team.

    Tolle Seite. Sehr hilfreich.

    Wir haben die 6 Monatsfrist verpennt (USA Führerschein – Washington State Ausstellung) und wurden heute kontrolliert. Sehr dumme Sache. Egal!

    Wir kümmern uns morgen um die Übersetzung und Beantragung bei der Führerscheinstelle.

    Darf ich in der Besrbeitungszeit für einen DE Führerschein Auto fahren? Es dauert ja ja 4 Wochen und ich muss den US Führerschein ja abgeben.

    Lieben Dank und frohe Ostern.
    Susie

    Antworten
  16. Olga R. meint

    23. April 2018 um 22:51

    Hallo zusammen,

    ich hatte einen russischen Führerschein seit 05.1998. In Deutschland habe ich die Prüfungen abgelegt und den Führerschein am 13.04.2007 bekommen. Leider wurde festgestellt, dass das Datum (05.1998) des russischen Führerschein nicht übernommen wurde. Wo kann ich in Worms bezüglich der Veränderung des Datums beantragen. Ich habe keine Kopie vom russischen Führerschein. Wegen dieses Datum (13.04.2007) ist die KFZ Versicherung teuer im Vergleich zu 05.1998. was kann ich tun?
    Danke im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  17. Stefan meint

    13. Mai 2018 um 21:33

    Servus,

    Ich habe meinen Führerschein in England gemacht als ich 18 war und bin seitdem nicht mehr gefahren. Jetzt lebe ich seit 3 Jahren in München und würde jetzt gerne meinen Führerschein umschreiben lassen. Dieser ist seit knapp einem Jahr abgelaufen und in England kann ich ohne dass ich dort wohne keinen neuen beantragen, dies würde du riesigen Ärger führen.

    Kann ich jetzt mit dem abgelaufenen EU-Führerschein aus England trotzdem irgendwie eine Umschreibung beantragen oder wie muss ich jetzt vorgehen ?

    (Ich habe nur gelesen dass ohne einen gültigen EU-Führerschein die Umschreibung nicht möglich ist, ich kann mir aber auch keinen gültigen mehr besorgen da ich mich dann in England strafbar mache)

    Antworten
  18. Reiner meint

    16. Mai 2018 um 14:03

    Hallo,

    Ich bin Deutscher und bin auf den Philippinen aufgewachsen. Hab mein Führerschein in Philippinen gemacht und bin Jahre lang gefahren. Jetzt bin ich neulich zurück nach Deutschland gezogen. Durfte Auto fahren für 6 Monate ohne prüfung oder weiteres. Einfach ins auto setzen und los fahren.

    Ich verstehe nicht warum für die Umschreibung jetzt nach 6 Monate plötzlich eine prüfung gemacht werden muss? Bin 6 Monate lang auf EU strassen gefahren ohne einen Unfall zu bauen. Das ist ein halbes Jahr. Und ein tag auf den anderen darf man plötzlich nicht mehr fahren. Ich verstehe hier die Logik nicht.

    Warum muss man eigentluch die Prüfung dann noch machen wenn man 6 monate schon fahren durfte?

    Vielen Dank!

    Antworten
  19. Mosh meint

    7. Juni 2018 um 15:42

    Guten Tag
    Entschuldigung ich habe eine Frage
    Zeit 2jahre und 6Monaten lebe ich in Deutschland in Köln, mein Führerschein Heimat (Iran)gültig bis 3,2017 und jetzt wollte ich es Umschreiben lassen, ich bin Asyl das bedeutet kann ich nicht nach heimat Zurück gehen. Können sie mir sagen ob mein Führerschein Umschreiben lassen kann?

    Antworten
  20. Bernard meint

    20. Juni 2018 um 10:12

    Hallo,
    mein Führerschein ist vor 4 Jahren abgelaufen. Seitem ich ende 2014 von Kroatien nach München umgezogen bin fahre ich kein Auto und habe es nicht gemerkt das der Führerschein abgelaufen ist. Jetzt brauche ich aber einen gültigen Führerschein. Könnten Sie mir da weiterhelfen. Danke

    Antworten
  21. N. meint

    21. Juni 2018 um 20:01

    Hallo
    Habe meinen Führerschein während meines 1 jährigen Auslandstudiums (kein EU/EWR-Staat) erhalten, habe aber meinen Wohnsitz in Deutschland behalten. Wird der führerschein anerkannt?

    Antworten
  22. Ismail meint

    2. Juli 2018 um 6:38

    Hallo
    Ich komme aus der Türkei und lebe seit 6 Monaten in Deutschland. Wie kann ich den Führerschein um weitere 6 Monate verlängern. Und was für eine Strafe kriege ich wenn ich angehalten werde und mit meinen türkischen Führerschein weiter fahre obwohl die 6 Monate schon vorbei sind.

    Vielen dank.

    Antworten
  23. Elena meint

    4. Juli 2018 um 13:30

    Hallo!

    ich habe die armenische Staatsbürgerschaft und lebe seit 2 Jahre in Deutschland. Jetzt möchte ich mein armenischen Führerschein umschreiben lassen. Dafür sollte ich theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Das habe ich. Es wurde mir aber gesagt, dass ich um den neuen Führerschein zu bekommen, mein armenischen Führerschein abgeben soll.

    Ist es korrekt? Weil somit habe ich dann kein Erlaubnis mehr in Armenien selbst zu fahren.

    Antworten
  24. Matthias meint

    9. Juli 2018 um 15:39

    Hallo, ich bin Besitzer einer polnischen Fahrerlaubnis mit Hauptwohnsitz Polen. Als ich in Deutschland unterwegs habe ich mich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Daraufhin haben mir die Deutschen Behörden ein Aufbauseminar angeordnet da ich mich noch in der Probezeit befinde. Ansonsten würde mir das Recht aberkannt werden von meiner polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Jetzt soll ich von Polen nach Deutschland reisen um dieses Aufbauseminar bei einer Deutschen Fahrschule machen zu können. Ist das wirklich legitim?

    Antworten
  25. Jens meint

    12. Juli 2018 um 13:04

    Hallo,

    ich bin deutscher Staatsbürger und lebe in Deutschland. Besitze seit 1996den deutschen Führerschein der alten Klasse 3. Ich möchte nun gerne im Urlaub in Bulgarien meinen Motorradführerschein machen, da es dort deutlich günstiger ist. Wäre es möglich, diesen bulgarischen Führerschein dann als deutschen umschreiben zu lassen, wenn ich wieder in Deutschland bin nach dem Urlaub ?

    Antworten
  26. Salome meint

    18. Juli 2018 um 16:50

    Hallo, Ich habe einen nicht-EU Führerschein seit 2006 ausgestellt und seitdem 3 mal renoviert. Die letzte Renovierung wurde während meines Studiums an einem Masterprogramm in Deutschland durchgeführt. Ob ich ordentlichen Wohnsitz hatte als Student oder nicht ist niumscheibencht mehr klar. Ich will dieses Führerschein umschreiben lassen aber finde ich keine regeln uber euerungen oder studenten nicht aus der EU.
    Vielen dank in vorhaus

    Antworten
  27. Aleja meint

    30. Juli 2018 um 0:57

    Hallo zusammen,
    Ich wohne in Deutschland seit etwa 3,5 Jahren. Meine Kolumbianische Führerschein ist abgelaufen und ich werde es in Kolumbien in zwei Monaten, während meinem Urlaub renovieren lassen-Kann ich danach meine Fuhreschein in Deutschland schreiben lassen?

    Antworten
  28. Meryem meint

    12. August 2018 um 18:16

    Guten Tag liebes Fuehrerscheinfix-Team. Danke dass sie uns mit ihren Antworten aushelfen. Also bei mir ist es so; Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland und bin dort angemeldet studiere derzeit aber Iranistik im Iran und habe dort während eines Aufenthaltes von über 185 Tagen meinen Führerschein erworben. Kann ich bei meine Einreise nach Deutschland damit fahren für 6 Monate und ihn umschreiben lassen?

    Antworten
  29. petra meint

    12. September 2018 um 12:12

    habe führerschein in tschechien gemacht 2008. lebe jetzt in bulgarien(hauptwohnitz) immobile. mir wurde hier der tschechische führerschein verlägert. in deutschland ist noch ein vorläufiger entzug wegen alk von 2003. verjährung 2019. kann ich in urlaub nach deutschland fahren oder ist das nicht zulässig.

    Antworten
  30. Tati K. meint

    12. September 2018 um 15:50

    Hallo!

    Ich bin russische Staatsbürgerin und wohne in Deutschland seit 7 Jahren. Ich würde gerne meinen russischen Fuhrerschein gegen deutschen umtauschen. Muss ich in diesem Fall die theoretische und praktische Prüfung wieder machen?

    Vielen Dank!

    Antworten
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