Das Wichtigste zu den Punkten in Flensburg
Punkte in Flensburg können für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ausgesprochen werden und gehören zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Hier können Sie nachlesen, welche Schritte Sie ergreifen müssen, um einen Punkt in Flensburg abzubauen.
Nach Ablauf welcher Frist Punkte in Flensburg wieder gelöscht werden, können Sie in unserem Ratgeber zum Punkteverfall nachlesen.
Punkte in Flensburg abfragen
Möchten Sie herausfinden, wie viele Punkte Sie in Flensburg haben, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen erklärt, wie Sie dabei am besten vorgehen.
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Verstöße, für die Punkte in Flensburg drohen
Je nach Schwere eines Verstoßes sieht der Bußgeldkatalog neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg vor. Wann Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten drohen, erfahren Sie auf den folgenden Seiten:
Punkte in Flensburg bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Bei Spiel und Sport – und eigentlich auch in den meisten anderen Belangen – hat es was positives, viele Punkte zu sammeln. Doch nicht so im Verkehrsrecht. Hier sind die gefürchteten Punkte im Flensburger Fahreignungsregister unter Autofahrern ziemlich unbeliebt, denn ein Fahrer sollte sich bemühen, möglichst keine bis wenige Punkte dort zu sammeln.
Denn wer einen Verkehrsverstoß begeht, muss neben einem Bußgeld und weiteren Strafen auch mit Punkten rechnen. Wieso, weshalb, warum, klärt dieser Ratgeber für Sie auf.
Inhalt
Wichtige Ratgeber über Punkte in Flensburg
Aus Alt mach Neu – das Punktesystem
Seit Mai 2014 existiert das neue Punktesystem. Es löste zwar das alte Punktesystem in Flensburg ab, dennoch werden alte Punkte, also jene, die vor Mai 2014 eingetragen wurden, immer noch nach dem alten System abgebaut. Allerdings wurden diese Punkte in Flensburg im Zuge der Punktereform zunächst vom alten in das neue System übertragen. Die Umwandlung schmälerte nun so manches Punktekonto in Flensburg nach diesem Prinzip und sah so aus:
Alte Punkte | Neue Punkte |
---|---|
1 – 3 | 1 |
4 – 5 | 2 |
6 – 7 | 3 |
8 – 10 | 4 |
11 – 13 | 5 |
14 – 15 | 6 |
16 – 17 | 7 |
Ab 18 | 8 |
So können Sie sich zur Umrechnung der Punkte in Flensburg an dieser Tabelle orientieren. Früher waren folglich 18 Punkte das Maximum und heute ist bei 8 Punkten Schluss und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis. In manchen Fällen haben 8 Punkte in Flensburg auch eine MPU wegen zu vieler Punkte zur Konsequenz.
Sie kennen Ihren Punktestand nicht? Dann können Sie diesen über verschiedene Wege in Erfahrung bringen:
1. Punkte über das Internet abfragen
Sie können eine Auskunft zu Ihrem Punktestand zum einen über die Webseite des KBA beantragen. Entsprechende Services können aber auch verschiedene Anbieter zur Verfügung stellen, darunter z. B. punkte-flensburg.de. Auf der Anbieter-Webseite müssen Sie einfach nur ein Online-Formular ausfüllen, um Ihr Punktekonto abzufragen. Der angebotene Service ist dabei zwar unkomplizierter, aber kostenpflichtig. Hier gelangen Sie zur Punkteabfrage bei punkte-flensburg.de **
2. Punkte-Abfrage direkt in Flensburg
Sie können auch direkt vor Ort im sogenannten „Auskunftspavillon“ des Kraftfahrt-Bundesamtes eine Auskunft über Ihren Punktestand erhalten. Der Pavillon ist montags bis mittwochs sowie freitags von 9 bis 15 Uhr und donnerstags von 9 bis 17:30 Uhr geöffnet. Beachten Sie: Sie benötigen einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass).
3. Punkteabfrage per Post
Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt auf seiner Webseite einen vorgefertigten Antrag zur Verfügung. Diesen können Sie ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an das KBA senden. Fügen Sie dem Antrag eine gut lesbare Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite) bei. Per Fax ist eine Punkteabfrage im Übrigen nicht möglich. Nach einer gewissen Bearbeitungszeit erhalten Sie dann die Punkteauskunft ebenfalls per Post.
4. Direkt-Abfrage über die KBA-Webseite
Mit dem neuen Personalausweis mit aktiver Online-Funktion können Sie Ihren Punktestand in Flensburg auch ganz bequem online abfragen. Hierzu benötigen Sie außerdem ein Kartenlesegerät sowie die auf Ihrem PC installierte „AusweisApp2-Software“. Einen speziellen Online-Antrag finden Sie auf der Webseite des KBA. Im Anschluss daran wird kontrolliert, ob Ihnen Ihr Punktestand gleich online zum Download zur Verfügung gestellt werden kann. Geht dies nicht, erhalten Sie die Auskunft postalisch.
Das Flensburger Punktesystem verstehen
Die Speicherung der Flensburg-Punkte erfolgt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), welches seinen Sitz in der benannten Stadt hat. Doch wie kann sich nun das Punktekonto in Flensburg füllen? Die Frage ist wohl klar zu beantworten: Natürlich führen Verkehrsvergehen wie Ordnungswidrigkeiten und auch Verkehrsstraftaten dazu.
Welche Zuwiderhandlung wie viele Punkte nach sich zieht, ist im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgesetzt. Dabei wird jedoch zwischen der Schwere der Tat unterschieden, denn nach dem neuen Flensburg-Punktesystem gibt es drei verschiedene Bewertungen:
- Es gibt 1 Punkt in Flensburg für schwere Verstöße
- Es drohen 2 Punkte in Flensburg bei besonders schweren Verstößen
- Straftaten führen zu 3 Punkten
Demzufolge gibt es 1 Punkt für beeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, welche die Sicherheit des Straßenverkehrs in Gefahr bringen. Hierbei handelt es sich in der Regel um solche Ordnungswidrigkeiten, die mindestens mit einem Bußgeld von 60 Euro sanktioniert werden. Das betrifft zum Beispiel
- Vorfahrtsverstöße
- Geschwindigkeitsverstöße über 20 km/h
- Abstandsmissachtungen
- fehlerhafte Beleuchtung
- falsche Bereifung
- Haltegebot eines Polizisten nicht beachtet
- Fahren ohne Zulassung
- Verladegut nicht ausreichend gesichert
- Handy am Steuer
Wenn 2 Flensburger Punkte eingetragen werden, dann beging der Fahrer eine Straftat, welche jedoch noch nicht mit einem Entzug der Fahrerlaubnis bedroht ist. Dennoch beinhaltet die Ahndung hier nicht selten ein Fahrverbot, weil es zu einer besonders beeinträchtigenden Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit kam.
Mit zwei Eintragungen auf dem Punktekonto in Flensburg muss also jener Fahrzeugführer rechnen, der beispielsweise
- Nötigung
- Alkohol und Drogen am Steuer ab einem Promillewert von 0,5 und mehr
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb über 41 km/h
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb über 31 km/h
- Missachtung des Überholverbotes
- Unterlassene Hilfeleistung
- Kennzeichenmissbrauch
- Gefährlicher Abstandsverstoß
beging.
Drohen einem Fahrer aber aufgrund seiner Tat ein Führerscheinentzug, Punkte und ein Bußgeld, dann hat er höchstwahrscheinlich eine Straftat begangen, für die 3 Punkte in Flensburg auf dem Punktekonto landen. Für gewöhnlich muss der Verkehrssünder dann auch eine isolierte Sperre absitzen, bevor er seinen Führerschein neu beantragen kann. Diese beträgt mindestens sechs Monate. 3 Punkte in Flensburg folgen auf diese Taten:
- Schwere Nötigung
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
- Fahrerflucht
- Vollrausch
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Schwerwiegende Gefährdung des Straßenverkehrs
Weiterführende Ratgeber zum Punktesystem
Punkteabbau
Im Fahreignungsregister in Flensburg ist der Punktestand jedes Fahrers in Deutschland gespeichert. Ab einer bestimmten Anzahl von Punkten wird jedoch der Autofahrer entsprechend informiert. Dementsprechend gibt es diese Maßnahmen im Führerschein-Punktesystem:
- 1 bis 3 Punkte in Flensburg: Vormerkung in der Punktetabelle in Flensburg
- 4 bis 5 Punkte in Flensburg: schriftliche und kostenpflichtige Ermahnung durch das KBA
- 6 bis 7 Punkte in Flensburg: schriftliche und kostenpflichtige Verwarnung durch das KBA
- 8 Punkte in Flensburg: Entzug der Fahrerlaubnis
Bei der schriftlichen Ermahnung, die es ab 4 Punkten gibt, finden die Fahrer in der Regel auch den Hinweis darauf, dass sie nun die Möglichkeit haben, freiwillig an einem Fahreignungsseminar zum Punkteabbau teilzunehmen, wenn sie nicht ihren Führerschein wegen der Punkte verlieren wollen.
Doch Achtung: Am Punkteabbauseminar können jene Pkw-Fahrer teilnehmen, die bis zu 5 Punkten auf dem Punktekonto verzeichnen. Dann kann ein Verkehrssünder maximal einen seiner Punkte in Flensburg abbauen. Allerdings ist die Teilnahme freiwillig und daher von den Kosten her selbst zu tragen. Ein Fahreignungsseminar darf außerdem nur alle fünf Jahre belegt werden. Deshalb ist ein Punkteabbau nur einmal innerhalb dieses Zeitraums möglich.
Verjährung der Punkte in Flensburg
Die Eintragungen in Flensburg unterliegen aber laut dem Gesetz auch einer Verjährung bzw. einem Punkteverfall. Die Verjährung ist jedoch abhängig von der Schwere der Tat bzw. der Punkteeintragung:
- Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt): Verjährung nach 2,5 Jahren
- Straftaten/schwere Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrerlaubnisentzug (2 Punkte): Verjährung nach 5 Jahren
- Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug (3 Punkte): Verjährung nach 10 Jahren
Achten Sie aber darauf, dass alte Punkte, wenn diese vor Mai 2014 erlangt wurden, auch bisher noch nach dem alten Punktesystem verfallen. Für die Überbrückungsdauer von fünf Jahren – also bis Mai 2019 – verjähren alle Alt-Punkte deshalb wie folgt:
- Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt): Verjährung nach 2 Jahren
- Straftaten/schwere Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrerlaubnisentzug (2 Punkte): Verjährung nach 5 Jahren
- Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug (3 Punkte): Verjährung nach mindestens 10 Jahren
Bei großer Unsicherheit ist es aber auch möglich, eine Punkteabfrage über das Kraftfahrt-Bundesamt zu stellen. Den entsprechenden Antrag können Interessenten über die Webseite des KBA erhalten. Die Abfrage ist kostenlos und kann postalisch gestellt werden. Dafür ist ein Identitätsnachweis – also zum Beispiel eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises – erforderlich.
Per Fax ist eine Abfrage indes nicht durchführbar und online nur dann, wenn der Fahrer über einen neuen Personalausweis samt Datenchip verfügt. Über den Antrag können Sie aber sicher und datumsgenau in Erfahrung bringen, wann Ihre Punkte gelöscht werden, die nach einem neuen Bußgeldbescheid verhängt werden.
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