Das Wichtigste zum Fahreignungsregister
Im Fahreignungsregister werden die Punkte gespeichert, welche gegen Verkehrsteilnehmer aufgrund begangener Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen werden können.
Punkte in Flensburg werden nur bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise Handy am Steuer vergeben. Für einfache Parkverstöße oder geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen hingegen keine Punkte.
Hier können Sie nachlesen, wie Sie Ihre Punkte aus dem Fahreignungsregister abfragen können.
Welchen Zweck erfüllt das Fahreignungsregister?
Wo landen die Punkte, die der Punktekatalog für etwaige Verkehrsverstöße für sündige Autofahrer bereithält? Das Stichwort lautet „KBA“. Alle Punkte in Flensburg, die ein Fahrer sammelt, landen im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (auch: Punkteregister) in ebenjener Stadt in Deutschland, nach denen die gefürchteten Punkte benannt werden.
Seit 1958 betreibt das KBA in Flensburg dieses Verkehrszentralregister, wie es früher genannt wurde. Nach der Punktereform im Mai 2014 wurde die Einrichtung offiziell ins „Fahreignungsregister“ umgetauft.
Welche Aufgaben das Fahreignungsregister neben der Speicherung der Flensburg-Punkte hat, verrät Ihnen dieser Ratgeber.
Inhalt
Punkte in Flensburg abfragen
Möchten Sie herausfinden, wie viele Punkte Sie in Flensburg haben, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen erklärt, wie Sie dabei am besten vorgehen.
Verstöße, für die Punkte in Flensburg drohen
Je nach Schwere eines Verstoßes sieht der Bußgeldkatalog neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg vor. Wann Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten drohen, erfahren Sie auf den folgenden Seiten:
Das Fahreignungsregister: Führerschein, Punkte & Co.
Mehr als nur ein Ort für das Punktekonto? In Flensburg ist weitaus mehr los als das. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg bietet neben dem Fahreignungsregister – kurz FAER – auch noch andere wichtige Abteilungen. So beinhaltet es ebenfalls:
- Zentrales Fahrzeugregister (ZFZR): Hier werden alle Fahrzeuge und Anhänger gespeichert, die mit einem versicherungspflichtigen Kennzeichen versehen sind; hinzu kommen auch die dazugehörigen Fahrzeug- und Halterdaten. Diese Daten werden dem ZFZR von den örtlichen Zulassungsstellen und den Versicherungsunternehmen übermittelt. Das ZFZR kennt auch alle bautechnischen Änderungen an einem Fahrzeug und wird über Neuzulassungen, Außerbetriebsetzungen und Besitzumschreibungen informiert.
- Zentrales Fahrerlaubnisregister (ZFER): Alle seit 1999 ausgestellten Führerscheine bzw. Fahrerlaubnisse samt Führerscheinklasse sind im ZFER gespeichert. Außerdem kontrolliert es die Berechtigungen von Fahrlehrern und Prüfern.
- Zentrales Kontrollkartengerät-Register (ZKR): In Lastkraftwagen und Bussen müssen Kontrollgeräte verwendet werden, die die Lenk- und Ruhezeiten eines Berufskraftfahrers erfassen. Die dazugehörigen Kontrollgerätkarten bzw. Fahrerkarten werden beim ZKR gespeichert. Hier wird sichergestellt, dass jeder Fahrer nur eine Karte besitzt und seine gesetzlich festgelegten Lenk- und Ruhezeiten korrekt einhält.
Die Hauptaufgabe vom Fahreignungsregister besteht natürlich in erster Linie darin, die Verstöße im Verkehr zu registrieren sowie die Punkte eines jeden Fahrers zu listen. Außerdem übermittelt das Fahreignungsregister diese Informationen auf Anfrage an die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, an die Polizei, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, wenn diese im Interesse des Verkehrsrechts entsprechende verkehrserzieherische und -sichernde Maßnahmen zu treffen haben. Daneben erteilt das Fahreignungsregister natürlich auch Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, wenn der Eigentümer seinen Punktestand in Flensburg erfahren möchte.
In Flensburg beim KBA Punkte abfragen
Sie haben die Möglichkeit, kostenlos Ihre Punkte in Flensburg abfragen zu können. So simpel erhalten Sie im Fahreignungsregister Auskunft über Ihren Punktestand: Dafür können Sie einfach online den dazugehörigen Antrag ausdrucken und per Post zum KBA schicken. Zuvor müssen Sie diesen aber mit allen wichtigen Personendaten bestücken, unterschreiben und eine Kopie Ihres Personalausweises zufügen. Auch eine Flensburg-Punkte-Auskunft vor Ort ist möglich. Online können Fahrer nur dann einen Auszug aus dem (ehemalig Verkehrszentralregister) Fahreignungsregister in Flensburg erlangen, wenn sie einen neuen Personalausweis (ausgestellt nach dem 01.11.2010) besitzen sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät.
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Punkte in Flensburg haben einen Verfall oder genauer gesagt, Punkte in Flensburg haben eine Verjährung, die sich daran orientiert, welcher Schwere die begangene Zuwiderhandlung war.
Punkte in Flensburg verfallen im Fahreignungsregister laut dem neuen Punktesystem (seit Mai 2014) wie folgt:
- Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt): nach 2,5 Jahren
- Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (2 Eintragungen): nach 5 Jahren
- Straftaten mit anschließendem Entzug der Fahrerlaubnis (3 Eintragungen): nach 10 Jahren
Vielen fragen sich jedoch: Wann werden die Punkte im Fahreignungsregister gelöscht? Eine tatsächliche Löschung erfolgt erst nach der einjährigen Überliegefrist.
Übrigens kann ein Autofahrer seine Punkte auch abbauen, indem er ein Punkteabbau– bzw. Fahreignungsseminar auf eigene Kosten belegt.
Das Bewertungssystem vom Fahreignungsregister
Das Punktesystem in Flensburg hat einen ganz eigenen Charakter. Der Punktekatalog in Flensburg soll keine Bestrafung im strengen Sinn darstellen. Er ist vielmehr eine erzieherische Maßnahme. Tatsächlich sind seit Einführung und Gründung vom Fahreignungsregister die Zahlen der Verkehrstoten enorm zurückgegangen: Das spricht eindeutig für das System der Verkehrssünderkartei.
Im Grunde ist so ein Punkt im ersten Moment zwar ein Schreck, aber er stellt noch lange kein Problem dar. Erst ab 8 Eintragungen folgt der drastische Fahrerlaubnisentzug. Also erst dann, wenn der Autofahrer fast schon beharrlich handelte. Damit stellt sich seine Fahrtauglichkeit infrage, die es danach zu überprüfen gilt. Fahrer sollten also das Fahreignungsregister als Freund und Helfer sehen, der sie motiviert, mit der erforderlichen Sorgfalt im Verkehr unterwegs zu sein. Das schützt nicht nur sie selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer und sorgt für mehr Sicherheit auf der Straße.
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