Das Wichtigste zum Verschlechterungsverbot
Gemäß diesem Grundsatz dürfen sich die Sanktionen nach einem Rechtsbehelf nicht verschlechtern. Relevant kann diese unter anderem auch bei Straftaten im Verkehrsrecht sein.
In der Regel greift das Verbot nicht bei Bußgeldbescheiden, denn in der Rechtsbehelfsbelehrung wird der Verkehrssünder darauf hingewiesen, dass ggf. höhere Sanktionen drohen.
Dies kann dazu führen, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist.
Vor Gericht soll in Deutschland eine Chancengleichheit für alle Bürger herrschen. Daher gibt es beispielsweise die Prozesskostenhilfe, um auch finanziell schwächer gestellten Personen die Möglichkeit zu geben, einen Anwalt zu konsultieren.
Ist nämlich ein Urteil gesprochen oder ein Bescheid ergangen, stellt sich nicht selten die Frage, inwiefern es sinnvoll erscheint, Rechtsmittel (zum Beispiel einen Einspruch) einzulegen. Viele befürchten dann eine noch härtere Sanktion.
Dem gegenüber steht das sogenannte Verschlechterungsverbot (reformatio in peius). Doch was ist damit eigentlich gemeint? Und auf welche Rechtsgebiete hat das Verschlechterungsverbot Auswirkungen? Diese Fragen beantworten wir im nachfolgenden Ratgeber.
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Was bedeutet Verschlechterungsverbot eigentlich?
Das Verschlechterungsverbot ist vor allem im Strafrecht von großer Bedeutung. Daher lässt sich dessen rechtliche Grundlage auch in der Strafprozessordnung (StPO) wiederfinden. § 331 Absatz 1 StPO definiert folgendes:
Das Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn lediglich der Angeklagte, zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder sein gesetzlicher Vertreter Berufung eingelegt hat.
Das Verschlechterungsverbot meint hier also, dass ein Urteil, welches durch einen Rechtsbehelf (in diesem Fall die Berufung) des Beschuldigten erneut überprüft wurde, danach nicht verschlechtert werden darf.
Wurde also beispielsweise eine Haft von drei Jahren angeordnet, kann diese nach Berufung durch den Beschuldigten durch das Verschlechterungsverbot nicht höher ausfallen. Allerdings gibt es hierbei Ausnahmen, das Verschlechterungsverbot findet nicht in jedem Rechtsgebiet Anwendung.
In welchen Bereichen findet das Verschlechterungsverbot noch Anwendung?
In der Schulzeit wird um jede Note gekämpft, der Leistungsdruck ist hoch und die Schüler versuchen diesen gerecht zu werden. Klassenarbeiten und Klausuren sollen das erlangte Wissen abfragen und mit weiterführenden Aufgaben zu selbstständigem Denken anregen.
Lief die Prüfung gut, wird die Note mit Spannung erwartet. Gibt es dann die Klausur zurück und eine „Eins“ oder „Zwei“ wurde vergeben, ist die Freude meist groß. Fällt dem Lehrer aber im Nachhinein ein Fehler auf, beginnt oft das Bangen: Wird die Note jetzt noch einmal abgewertet?
Das ist nicht zu befürchten, das Verschlechterungsverbot greift. Die Prüfung darf demnach nachträglich nicht schlechter bewertet werden. Andersherum funktioniert dies allerdings: Fällt dem Schüler auf, dass der Lehrer wichtige Punkte übersehen hat, so kann die Note im Nachhinein aufgewertet werden.
Gilt das Verschlechterungsverbot auch im Bußgeldverfahren?
Für Kfz-Fahrer ist das Verschlechterungsverbot von großer Bedeutung, wenn es um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. Bußgeldverfahren geht. Doch auch hierbei kann es nur bedingt Anwendung finden.
Legen Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und es kommen weitere Verstöße im Rahmen einer Verhandlung zum Vorschein, können diese, da das Verschlechterungsverbot nicht greift, ebenfalls geahndet werden.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Julia ist zu schnell gefahren und legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, da sie der Messung nicht traut. Im Rahmen dessen kommt heraus, dass Julia zudem das Handy am Steuer genutzt hat. Für diesen Verstoß kann sie nun ebenfalls belangt werden.
Daher empfiehlt es sich, immer abzuwägen, ob ein Einspruch auch wirklich sinnvoll erscheint. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dahingehend beraten.
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