Das Wichtigste zur Rechtsbehelfsbelehrung
Diese klärt zum Beispiel Verkehrssünder über ihre Möglichkeiten auf, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen.
Ohne Rechtsbehelfsbelehrung liegt ein fehlerhafter Bußgeldbescheid vor. Allerdings wird dieser dadurch nicht automatisch unwirksam.
Grundsätzlich können sich die Formulierungen je nach Behörde unterscheiden. Daher dient dieses Muster ausschließlich der Veranschaulichung.
Auch einer Bußgeldstelle unterlaufen hin und wieder Fehler bei der Erstellung von einem Bußgeldbescheid. Diese können unterschiedlicher Natur sein: So können beispielsweise eine Ungenauigkeit bei der Geschwindigkeitsmessung oder ein Formfehler vorliegen.
Stellen Sie einen solchen Fehler fest, ist es wichtig, dass Sie über den Rechtsbehelf und mögliche Rechtsmittel ausreichend informiert sind. Dazu dient die Rechtsbehelfsbelehrung. Was diese genau beinhaltet und worauf es bei der Rechtsmittelbelehrung in der Formulierung ankommt, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalte
Unterschied Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsmittelbelehrung laut Zivilprozessordnung
Grundsätzlich dient eine Rechtsbehelfsbelehrung dazu, den Betroffenen darauf hinzuweisen, ob und wie er eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung durch einen Rechtsbehelf anfechten kann. Ein Rechtsmittel wiederum definiert diesen genauer.
Laut Zivilprozessordnung (ZPO) kann es sich dabei um eine Berufung, eine Revision, eine sofortige Beschwerde oder eine Rechtsbeschwerde handeln. Diese sind bei der zuständigen Behörde einzulegen und können dazu führen, das bestimmte Verfahren nach dem Urteilsspruch noch einmal von neuem betrachtet und gegebenenfalls neu bewertet werden.
Rechtsmittel gegen einen Beschluss einlegen
In der Rechtsbehelfsbelehrung wird festgelegt, innerhalb welcher Frist ein Rechtsmittel eingelegt werden kann. Weiterhin werden die zuständige Behörde und die Art des Rechtsbehelfs angegeben.
Abhilfebescheid nach Einlegen des Rechtsmittels
Als Abhilfe wird im Beschwerdeverfahren eine Entscheidung bezeichnet, die eine vorangegangene aufgrund einer Beschwerde ganz oder zumindest teilweise abändert. Im Bußgeldverfahren wäre dies zum Beispiel der Fall, wenn laut Rechtsbehelfsbelehrung ein Rechtsmittel form- und fristgerecht eingelegt wurde und dieses zum Erfolg führt.
So kann beispielsweise bei einem Einspruch aufgrund einer fehlerhaften Geschwindigkeitsmessung die Strafe entfallen, wenn diesem stattgegeben wird. In einem Abhilfebescheid wird dies entsprechend festgehalten.
Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung – Konsequenzen
Wie bereits erwähnt, sollte die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bußgeldbescheid enthalten sein. Sie dient schließlich dazu, den Betroffenen über die relevanten Fristen und die Vorgehensweise bei einem Einspruch aufzuklären.
Fehlt diese Angabe im Schreiben der Behörde, handelt es sich um einen fehlerhaften Bußgeldbescheid. Dies bedeutet allerdings nicht, dass dieser automatisch ungültig wird. Haben Sie dadurch allerdings die Einspruchsfrist verpasst, so gibt es die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Rechtsbehelfsbelehrung im Muster
Hier die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Beispiel, welches sich auf einen Bußgeldbescheid bezieht:
Dies ist nur ein Muster zur Rechtsbehelfsbelehrung und kann je nach Bußgeldstelle oder Behörde anders formuliert werden. Wichtig ist, dass deutlich gemacht wird, dass nach Ablauf der zweiwöchigen Frist, der Bußgeldbescheid automatisch rechtskräftig wird.
Zudem findet sich der Hinweis auf die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Zuletzt wird zudem angeführt, dass ein Verschlechterungsverbot in diesem Fall nicht gilt.
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