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Falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid: Glück für den Verkehrssünder?

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Das Wichtigste zum Bußgeldbescheid mit falschem Kennzeichen

Macht ein falsches Kennzeichen den Bußgeldbescheid ungültig?

Nicht zwangsweise. Handelt es sich beispielsweise lediglich um einen Formfehler und können Sie anhand der übrigen Angaben im Bußgeldbescheid trotzdem als Fahrer identifiziert werden, behält der Bußgeldbescheid seine Gültigkeit.

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit falschem Kennzeichen?

Begründen Sie Ihren Einspruch ledig mit dem falschen Kennzeichen, obwohl anhand der Angaben zur Tat (Ort, Datum, Zeit) eindeutig ist, dass der Bußgeldbescheid für die von Ihnen begangene Ordnungswidrigkeit ausgestellt wurde, hat der Einspruch eher wenig Aussichten auf Erfolg.

Ich habe einen Bußgeldbescheid für eine Tat erhalten, die ich nie begangen habe. Kann dies auf ein falsches Kennzeichen zurückzuführen sein?

Ja, dies ist möglich. Auch den Beamten bei der Bußgeldstelle können Fehler unterlaufen und so kann es durch einen Buchstaben- und Zahlendreher dazu kommen, dass der Bußgeldbescheid irrtümlich an den falschen Kfz-Halter geschickt wird. In diesem Fall sollten Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Die Beamten werden diesen dann erneut prüfen, wodurch der Fehler in der Regel schnell entdeckt wird.

Wenn im Bußgeldbescheid ein falsches Kennzeichen auftaucht

Wie wirkt sich ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid aus?
Wie wirkt sich ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid aus?

Wird ein Kfz-Fahrer bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erwischt, leitet die Behörde in der Regel ein Bußgeldverfahren ein. Im Rahmen dessen klärt die Behörde, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, und schreibt den Halter in Form eines Anhörungsbogens an.

In diesem kann der Beschuldigte Stellung zu dem Vorfall nehmen. Ist geklärt, dass es sich tatsächlich um den Täter handelt, wird im Anschluss ein Bußgeldbescheid erstellt und an den Betroffenen verschickt.

Doch was passiert, wenn ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid angegeben wurde? Handelt es sich um einen Formfehler, der einen Einspruch begründet? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Bußgeldbescheid mit falschem Kennzeichen
  • Wenn im Bußgeldbescheid ein falsches Kennzeichen auftaucht
  • Falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid: Ist dieser trotzdem gültig?
  • Bußgeld: Falsches Kennzeichen schützt vor Strafe nicht

Falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid: Ist dieser trotzdem gültig?

Auch in einer Bußgeldstelle arbeiten nur Menschen. Das heißt: Fehler im Bußgeldbescheid können passieren. So kann es beispielsweise dazu kommen, dass ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid vermerkt wird. Häufig handelt es sich dabei um einen Zahlendreher.

Da noch weitere Informationen, zum Beispiel Name und Anschrift des Verkehrssünders, auf dem Bußgeldbescheid enthalten sind, behält das Dokument trotzdem die Gültigkeit. Denn Anhand dieser Angaben kann auch bei einem falschen Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid von einer eindeutigen Identifizierung des Beschuldigten ausgegangen werden.

Bußgeld: Falsches Kennzeichen schützt vor Strafe nicht

Bußgeld: Bei falschem Kennzeichen auf dem Bescheid, müssen Sie trotzdem zahlen.
Bußgeld: Bei falschem Kennzeichen auf dem Bescheid, müssen Sie trotzdem zahlen.

Ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid ist also kein Grund, diesen einfach als „ungültig“ abzutun. Auch ein Einspruch mit dieser Begründung hat wenige Aussichten auf Erfolg. So gibt es verschiedene Gerichtsurteile, die bestätigen, dass ein falsches Kennzeichen auf dem Bescheid nicht zur Umgehung der Strafe führt.

Es empfiehlt sich darüber hinaus nicht, dass Schreiben der Behörde zu ignorieren. Nach Ablauf einer zweiwöchigen Frist erlangt der Bußgeldbescheid, auch wenn ein falsches Kennzeichen angegeben wurde, die Rechtskraft.

Ist ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid vermerkt, so ist dieser dennoch gültig. Wichtig ist, dass anhand der anderen Angaben der Verkehrssünder eindeutig zugeordnet werden kann. Gleiches gilt, wenn z. B. etwaige Punkte in Flensburg im Bußgeldbescheid nicht enthalten sind.

Bildnachweise: fotolia.com/ © Shutter81

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

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