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  • Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz

Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz ohne Konsum?

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Alles Wichtige zum Führerscheinentzug bei Drogenbesitz – auch ohne vorigen Konsum

Kann mir schon der Führerschein entzogen werden, wenn ich die Drogen nur im Auto habe?

Wer Drogen besitzt, muss häufig eine MPU machen, da davon ausgegangen wird, dass der Drogenbesitzer die Drogen auch konsumiert. Wenn sich der Drogenkonsum bestätigt, muss der Führerschein abgegeben werden.

Muss ich meinen Führerschein abgeben, wenn ich Drogen zuhause konsumiere?

Wenn herauskommt, dass die Person zuhause Drogen besitzt und konsumiert, kann bereits an seiner Fahreignung gezweifelt und der Führerschein entzogen werden.

Wie gehe ich vor, wenn mein Führerschein wegen Drogenbesitz beschlagnahmt wurde?

Gerade bei Drogenbesitz lohnt es sich, einen Anwalt zurate zu ziehen, der Sie bei diesem schweren Vorwurf unterstützt. Auch wenn er das eventuell eintretende Fahrverbot nicht abwenden kann, kann er häufig die Sperrfrist verkürzen.

Video: Die wichtigsten Infos zur Entziehung der Fahrerlaubnis

Wann müssen Sie mit dem Führerscheinentzug rechnen? Erfahren Sie es hier im Video.
Wann müssen Sie mit dem Führerscheinentzug rechnen? Erfahren Sie es hier im Video.

Reicht Drogenbesitz für den Führerscheinentzug?

Ist der Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz möglich?
Ist der Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz möglich?

Nach § 69 Strafgesetzbuch (StGB) droht die Entziehung der Fahrerlaubnis bei bestimmten Verkehrsstraftaten wie z. B. Unfallflucht, illegale Autorennen, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit am Steuer.

Wer mit Drogen am Steuer erwischt wird, macht sich der letzten beiden Delikte schuldig, da das StGB unter Trunkenheit nicht nur den Konsum von Alkohol, sondern auch anderer berauschender Mittel meint.

Ist der Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz möglich, auch wenn kein Konsum nachgewiesen wurde? Welche Maßnahmen können Sie ergreifen, wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt wurden? Dies und mehr lesen Sie hier.

Inhalt

  • Alles Wichtige zum Führerscheinentzug bei Drogenbesitz – auch ohne vorigen Konsum
  • Video: Die wichtigsten Infos zur Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Reicht Drogenbesitz für den Führerscheinentzug?
  • Wann führt der Drogenbesitz zum Führerscheinentzug?
  • Vorgehen beim Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz

Wann führt der Drogenbesitz zum Führerscheinentzug?

Der Drogenbesitz führt zum Führerscheinentzug, wenn sich auch der Konsum bestätigt.
Der Drogenbesitz führt zum Führerscheinentzug, wenn sich auch der Konsum bestätigt.

Wer Drogen besitzt, wird auch verdächtigt diese zu konsumieren. So kann der reine Drogenbesitz am Steuer bereits die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechtfertigen. Zum Führerscheinentzug kommt es, wenn der Verdacht des regelmäßigen Konsums sich bestätigt.

Der Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz kann sogar dann drohen, wenn eine Person ohne Bezug zum Straßenverkehr mit Drogen erwischt wird und sich herausstellt, dass sie diese auch regelmäßig konsumiert und damit Zweifel an der Fahreignung bestehen. In manchen Fällen ist ein Abstinenznachweis nötig.

In manchen Fällen kommt es nur deshalb zum Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz, weil der Betroffene angibt, die bei ihm gefundenen Drogen zum Eigenkonsum zu besitzen, um den Verdacht ein „Dealer“ zu sein abzuwenden. Diese Aussage ist allerdings Grund genug von einem Konsum auszugehen, eine MPU anzuordnen und je nach Einzelfall den Führerschein bereits vorläufig zu entziehen. Ab wann der Führerschein weg ist, hängt eigentlich von einer richterlichen Entscheidung ab. Allerdings kann die Fahrerlaubnis auch schon vorläufig entzogen oder der Führerschein beschlagnahmt werden.

Toleranzgrenzen wie die Promillegrenze bei Alkohol am Steuer gibt es bei Drogen bzw. Drogenbesitz nicht. Es wird jedoch unterschieden zwischen der Gruppe der Cannabinoide (Haschisch, Marihuana) und anderen Rauschmitteln (Kokain, Opiaten, Halluzinogenen, Amphetaminen etc.). Außerdem macht es einen Unterschied, ob ein gelegentlicher/einmaliger oder regelmäßiger Konsum nachgewiesen wird.

Vorgehen beim Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz

Manchmal lässt sich beim Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz eine Sperrfristverkürzung erwirken.
Manchmal lässt sich beim Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz eine Sperrfristverkürzung erwirken.

Wird der Führerschein vorläufig entzogen bzw. beschlagnahmt, besteht die Möglichkeit Beschwerde einzulegen. Ist dies nicht der Fall und Sie erhalten zunächst einen Bußgeldbescheid, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Weil der Führerscheinentzug gerichtlich erfolgt, ist ein Einspruch gegen den Führerscheinentzug  nicht so einfach.

Bei solch schweren Vorwürfen wie einer Drogenfahrt sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt zurate ziehen. Obwohl sich ein Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz selten abwenden lässt, so kann in manchen Fällen immerhin eine Sperrfristverkürzung erwirkt werden.

Konnte der Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz oder Drogenkonsum nicht verhindert werden, müssen Sie die Führerscheinsperre, die mindestens sechs Monate dauert, abwarten und den Führerschein danach erneut beantragen (sog. Führerschein-Wiedererteilung). Bei Drogen am Steuer wird für die Neuerteilung in der Regel eine MPU vorausgesetzt, unter Umständen zusammen mit einem Drogenscreening.

Bildnachweise: fotolia.com/ ©janifest, fotolia.com/ ©Syda Productions, fotolia.com/ ©fotsform.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

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