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Mindestalter beim Führerschein: Wie alt Sie zum Fahren sein müssen

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Das Wichtigste zum Mindestalter beim Führerschein

Gibt es beim Führerschein ein Mindestalter zu beachten?

Ja, je nach Klasse müssen Sie beim Führerschein verschiedene Altersvorgaben beachten. Wann welches Mindestalter gilt, zeigt die Tabelle hier auf.

Kann das Mindestalter umgangen werden?

Das ist nur in Einzelfällen möglich, wenn bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird. Wann eine solche möglich ist, erfahren Sie hier.

Wie wirkt sich das Mindestalter auf die Ausbildung aus?

Die Ausbildung zum Führerschein kann bereits vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen. Die Theorieprüfung darf drei Monate vor dem Erreichen absolviert werden, die praktische Prüfung einen Monat.

Das Mindestalter ist gesetzlich bestimmt.

Um endlich Auto fahren zu dürfen, muss man das Mindestalter für den Führerschein erreicht haben.
Um endlich Auto fahren zu dürfen, muss man das Mindestalter für den Führerschein erreicht haben.

Wer in Deutschland einen Führerschein für Kraftfahrzeuge erwerben will, muss ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben. Doch dieses ist nicht zwangsläufig erst mit dem 18. Geburtstag der Fall. Und nicht für jede Führerscheinklasse ist dieses Alter gleich. Das Mindestalter für die Führerscheinklasse A ist beispielsweise ein anderes als das für die Führerscheinklasse B.

Und auch für die theoretische und praktische Prüfung gelten wieder gesonderte Bestimmungen. Wie viele Jahre man also alt sein muss, um Auto beziehungsweise andere Fahrzeuge fahren zu können, kann somit nicht einheitlich beantwortet werden. Da kann es schnell mal zu Verwirrungen oder Unklarheiten kommen. Im Folgenden erhalten Sie die Antworten rund um das Thema. Ab wann dürfen Sie welchen Führerschein beantragen?

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Mindestalter beim Führerschein
  • Das Mindestalter ist gesetzlich bestimmt.
  • Das Mindestalter für den Führerschein der einzelnen Fahrzeugklassen.
    • Was ist mit dem Begriff „Mindestalter für den Führerschein“ genau gemeint?
    • Mindestalter für die theoretische und praktische Ausbildung
  • Begleitetes Fahren
    • Auto fahren bevor man das Mindestalter für den Führerschein ereicht hat.

Das Mindestalter für den Führerschein der einzelnen Fahrzeugklassen.

Mindestalter Führerschein: Bei der Klasse A ist das Alter ein anderes als bei den übrigen Klassen.
Mindestalter Führerschein: Bei der Klasse A ist das Alter ein anderes als bei den übrigen Klassen.

Wie eingangs bereits erwähnt, ist das Mindestalter für den Führerschein bespielsweise der Klasse B ein anderes Alter als das für die übrigen Klassen. Für welche Führerscheinklasse in Deutschland welches Alter erreicht werden muss, lässt sich der folgenden Tabelle entnehmen:

Mindest­alter Führer­scheinFührer­schein­klasseFahrzeug­typ
Ab 15 Jahren (Aus­nahme: Bei Mit­nahme eines Kindes unter 7 Jahren: Ab 16 Jahren)Mofa
Ab 16 JahrenA1
M

L

T
Leichtkraftrad 80 km/h
Kleinkraftrad (Roller) 45 km/h
Kleinere landwirtschaft­liche Zugfahrzeuge
Größere landwirtschaft­liche Zugfahrzeuge
Ab 17 JahrenBBegleitetes Fahren
Ab 18 JahrenA1
A

B
C

C1
T
Leicht­kraftrad 100 km/h
Motorrad beschränkt auf 25 kW
Pkw
Lkw (über 7,5 t, keine gewerbliche Beförderung)
Lkw bis zu 7,5 t
Landwirtschaftliche Zugfahrzeuge über 40 km/h
Ab 20 JahrenAMotorrad ohne Leistungs­beschränkungen
Ab 21 JahrenC

D
D1
Lkw über 7,5 t bei gewerblicher Beförderung
Omnibusse
Omnibusse bis zu 16 Fahrgast­plätzen
Ab 25 JahrenAMotorrad ohne Leistungs­beschränkungen beim Direkteinstieg
Welches Mindestalter man beim Führerschein braucht, hängt von der Fahrzeugklasse ab.
Welches Mindestalter man beim Führerschein braucht, hängt von der Fahrzeugklasse ab.

Was ist mit dem Begriff „Mindestalter für den Führerschein“ genau gemeint?

Mit dem Begriff „Mindestalter für den Führerschein“ ist gemeint, dass man an dem Tag, an dem man seine Fahrrlaubnis bekommt, das Alter erreicht haben muss, das jeweils erforderlich ist. Fahrausbildung und Prüfung hingegen können auch schon früher absolviert oder begonnen werden. Man kann sich also auch schon vor dem Erreichen des jeweiligen Alters für den Erwerb der Fahrerlaubnis anmelden. Fahren darf man dann allerdings erst nach bestandener Prüfung und Aushändigung der Fahrerlaubnis.

Mindestalter für die theoretische und praktische Ausbildung

Am theoretischen Unterricht darf bereits unmittelbar nach der Anmeldung in der Fahrschule teilgenommen werden. Aus haftungsrechtlichen Gründen dürfen praktische Fahrstunden hingegen erst ein halbes Jahr vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden.

Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat bevor man das Mindestalter für den Führerschein erreicht hat, absolviert werden.

Begleitetes Fahren

Wer 17 Jahre alt ist, hat in Deutschland die Option, am sogenannten begeleiteten Fahren für den Führerschein der Klasse B teilzunehmen. Bis zum Beginn der Volljährigkeit muss dann allerdings stets ein Begleiter mitfahren. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein und selbst schon mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein.

Nach der bestandenen Prüfung für das begleitete Fahren erhält der Prüfling noch nicht den Kartenführerschein, sondern ihm wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt, auf die die Begleitperson dann eingetragen wird.

Frühestens mit einem Alter von 16,5 Jahren kann man sich in der Fahrschule für die Prüfung zum begleiteten Fahren anmelden.

Auto fahren bevor man das Mindestalter für den Führerschein ereicht hat.

Es besteht zudem noch die weitere Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis vorzeitig zu erwerben und zwar kann in besonderen Einzelfällen bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beantragt werden. Diese sogenannte vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis kann ein Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters beantragt werden.

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse A unterscheidet sich von dem der anderen Klassen.
Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse A unterscheidet sich von dem der anderen Klassen.

Ein solcher Ausnahmefall liegt beispielsweise vor, wenn bestimmte familiäre Gegebenheiten das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis erfordern.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Eltern erkrankt sind.

Eine Ausnahme kann zudem erteilt werden, wenn der Betroffene unverhältnismäßig lange und schlecht zu erreichende Strecken zur Schule oder zum Ausbildunsplatz zurücklegen muss.

Die genaueren Umstände und Voraussetzungen werden dann im Einzelfall genauer geprüft.

Des Weiteren ist eine Zustimmung der erziehungsberechtigten Personen erforderlich und es bedarf eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Fahreignung. Gegebenenfalls kann die Ausnahmegenehmigung aber auch mit bestimmten Auflagen verknüpft werden. Zum Beispiel kann die Auflage erteilt werden, dass dann nur ganz bestimmte Fahrten, beispielsweise zur Ausbildungsstätte, durchgeführt werden dürfen.

Bildnachweise: istockphoto.com/mihitiander, fotolia.com/© gerhard_seybert, istockphoto.com/kaarsten

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

Kommentare

  1. Samantha meint

    18. März 2023 at 11:42

    Ich finde es interessant, dass man mit 15 Jahre schon Mofa fahren darf. Dies scheint mit besonders auf dem Dorf eine praktische Alternative zum Bus zu sein. Da meine Tochter bald 15 wird, werden wir uns nun näher mit dem Thema auseinandersetzen.

    Antworten
  2. B. meint

    28. März 2019 at 21:18

    Wann kan ein 17-Jähriger die prüfung für die Fahrerlaubnsi Klasse B machen wenn kein bek´gleitetes Fahrern vorgesehen ist.

    Antworten
  3. Tim J. meint

    12. Februar 2019 at 19:50

    Sind die Bilder Urheberrechtlich geschützt?

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      29. April 2019 at 15:37

      Hallo Tim,

      die Bilder sind urheberrechtlich geschützt.

      Antworten
  4. Heiko meint

    5. Dezember 2017 at 18:13

    Hallo,

    wenn Sie die Grundqualifikation nicht haben, dann dürfen Sie außerhalb Ihres eigenen Zirkus Betriebes
    (Spedition, gewerblich) nicht fahren. Für eine Mindestalter Ausnahme wird es nicht langen. Hierfür langt es nicht, dass Sie im Familienbetrieb fahren. Es ist sinnvoller wenn Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden, denn die hat das letzte Wort.

    Bezüglich der Grundqualifikation würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie sich darüber auch genauer informieren. Ich habe es leider auch zu spät bzw. über die Fahrschule falsch berichtet bekommen.

    „Abschaffung der Grundqualifikation“ wird momentan als Petition veröffentlicht, wenn Sie diese mit Unterstützen und verbreiten, haben Sie und andere evtl. bald keine mehr zu absolvieren!

    Viel Erfolg bei der Recherche

    Antworten
  5. S. meint

    14. August 2017 at 1:11

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Name ist Nico S. Gerne würde ich für einen Schaustellerbetrieb die Führerscheinklasse CE erwerben.
    Dieser Schaustellerbetrieb arbeitet als Zirkus in verschiedenen Städten.

    Leider bin ich erst 19 Jahre alt und weiß, dass es normalerweise erst mit 21 Jahren gestattet ist. Nach Absprache mit mehreren Fahrschulen ist es allerdings mit einem schriftlichen Antrag auf die Befreiung der Grundqualikfikation möglich, wenn mir das Straßenverkehrsamt die Genehmigung für diesen Führerschein erteilen.
    Aus der Familie des Schaustellerbetriebes haben ebenfalls Mitglieder den Führerschein bereits ab 18 Jahren machen dürfen. Eine IHK-Prüfung oder beschleunigte Grundqualifikation war hier nicht nötig.

    Für mich wäre es sehr wichtig, diesen Führerschein machen zu dürfen. Hierbei handelt es sich lediglich um privates fahren, ich möchte also nicht gewerblich fahren.

    Bevor ich mich allerdings bei einer Fahrschule anmelde und den großen ersten Hilfe Kurs besuche, sowie die ärztliche Untersuchung wollte ich mich bei Ihnen erkundigen.

    Ich habe bereits den Führerschein der Klasse B und BE.

    Über eine Hilfe und Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich riesig freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nico S.

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      14. August 2017 at 12:56

      Hallo Nico,

      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an die zuständige Führerscheinstelle.

      Das Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten

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