Das Wichtigste zur B196-Erweiterung
Es handelt sich dabei um eine Schlüsselzahl, durch welche der Führerschein der Klasse B erweitert werden kann. Welche Motorräder Sie mit dieser Erweiterung fahren dürfen, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Ja. Nur mit einem Besuch der Fahrschule ist die B196-Erweiterung möglich. Welche Inhalte für die Schulung vorgeschrieben sind und wie viele Stunden in Praxis und Theorie Sie besuchen müssen, können Sie hier nachlesen.
Nein. Es handelt sich bei B196 um eine Schlüsselzahl, welche nur national die Gültigkeit besitzt. Wollen Sie im Ausland leichte Krafträder im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 besitzen.
Mit dem Führerschein der Klasse B Motorrad fahren
Inhalte
Ein Führerschein der Klasse B berechtigt den Besitzer grundsätzlich dazu, Pkw im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Er umschließt automatisch die Klasse AM, den Mopedführerschein. Wer ein Motorrad fahren wollte, brauchte lange Zeit mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse A1.
Anfang 2020 hat sich das geändert. Der Führerschein der Klasse B kann nunmehr um die Schlüsselzahl B196 erweitert werden. Doch welche Fahrzeuge dürfen Sie führen, wenn Sie die Schlüsselzahl B196 eintragen lassen?
Müssen Sie für deren Erwerb eine Fahrschule besuchen? Welche Kosten können für die Erweiterung des Führerscheins der Klasse B entstehen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Was ist die Führerschein B196-Erweiterung?
Wie bereits erwähnt, dürfen Sie durch die B196-Erweiterung Motorrad fahren. In § 6b Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist konkret definiert, welche Fahrzeuge Sie mit der B196-Erweiterung im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfen:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. […]
Es handelt sich hierbei also um die gleichen Motorräder, welche Sie auch mit einem Führerschein der Klasse A1 fahren dürfen. Allerdings erwerben Sie eben nicht diese Fahrzeugklasse, sondern ergänzen den B-Führerschein lediglich um die Schlüsselzahl B196.
Wichtig: Die B196-Erweiterung ist lediglich in Deutschland gültig. Wollen Sie im Ausland Krafträder fahren, welche den eben beschriebenen Anforderungen entsprechen, brauchen Sie dafür eine Fahrerlaubnis der Klasse A1.
Welche Voraussetzungen müssen Sie für den B196-Führerschein erfüllen?
Nicht jeder Besitzer der Führerscheinklasse B kann die B196 Erweiterung sofort eintragen lassen bzw. anstreben. § 6b FeV beschreibt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit Sie den Führerschein um die Schlüsselzahl B196 erweitern lassen können:
- Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren.
- Sie haben das Mindestalter von 25 Jahren erreicht.
- Sie besuchen eine Fahrschule und absolvieren eine entsprechende Schulung. (Das Ablegen einer praktischen oder theoretischen Prüfung wird allerdings nicht verlangt.)
- Die Eintragung der Schlüsselzahl B196 erfolgt nicht später als ein Jahr nach dem Abschluss der Schulung.
Erfüllen Sie diese für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 genannten Voraussetzungen, können Sie eine B196-Eintragung beantragen. Ist dieser Schritt vollzogen, sind Sie fortan berechtigt, leichte Krafträder im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren.
Wie können Sie die Erweiterung auf B196 beantragen?
Haben Sie alle erforderlichen Bedingungen erfüllt, können Sie die B196-Eintragung beantragen. Diesbezüglich müssen Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts wenden. Eine andere Führerscheinstelle darf die Eintragung nicht vornehmen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie vorab einen Termin vereinbaren. Beim Termin selbst wird Ihnen ein entsprechender Antrag für die B196-Eintragung ausgehändigt. Diesem Antrag müssen Sie die nachfolgenden Unterlagen beifügen:
- Teilnahmebescheinigung für die B196-Schulung
- Kopie des Führerscheins
- Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- aktuelles biometrisches Passbild
Sind alle Unterlagen vollständig, erfolgt die Anpassung Ihres Führerscheins. Für den Bearbeitungsaufwand erhebt die Führerscheinstelle eine Gebühr zwischen 23 und 29 Euro.
Wichtig: Sie dürfen erst leichte Krafträder fahren, wenn die Eintragung im Führerschein erfolgt ist. Schwingen Sie sich schon vorher auf ein entsprechendes Motorrad, begehen Sie eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.
Die B196-Erweiterung im Video erklärt
Führerschein B196: Besuch einer Fahrschule ist Pflicht
Wie die Fahrerschulung, welche für die B196-Eintragung benötigt wird, ablaufen muss, ist in Anlage 7b der FeV geregelt. Nachfolgend verschaffen wir Ihnen einen Überblick, welcher Umfang für die Schulung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Zunächst müssen Sie den Theorieunterricht besuchen. Dieser muss mindestens aus vier Unterrichtseinheiten zu ausschließlich klassenspezifischen Themen bestehen. Eine Theorieprüfung müssen Sie allerdings nicht erneut ablegen.
Danach stehen praktische Fahrstunden auf dem Programm. Schließlich ist es ein erheblicher Unterschied, ob Sie in einem Pkw sitzen oder sich mit einem Motorrad fortbewegen. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens fünf Unterrichteinheiten.
Fühlen Sie sich allerdings danach noch nicht sicher, können Sie auch noch einige Fahrstunden buchen. Der Praxisunterricht muss stets als Einzelunterricht erfolgen, eine Schulung mit mehreren Teilnehmern ist nicht gestattet.
Haben Sie die in Anlage 7b FeV verlangten Schulungen absolviert, wird Ihnen die Fahrschule eine entsprechende Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde erstellen. Ein Muster dafür liefert Anlage 7b FeV.
Kosten für den B196-Führerschein
Zwar dürfen Sie mit dem B196-Führerschein im Ausland nicht fahren, allerdings bringt dieser einen entscheidenden Vorteil gegenüber der klassischen Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse A1. Er ist nämlich deutlich billiger.
Dennoch gibt es natürlich auch bei der B196-Erweiterung einige Kostenfaktoren, die Sie bedenken sollten, wenn Sie diese beantragen wollen. Am meisten fällt der Besuch der Fahrschule ins Gewicht. Hier sollten Sie ungefähr mit einer Summe zwischen 700 und 900 Euro rechnen.
Dazu kommt die Gebühr bei der Führerscheinstelle sowie der Preis für die Passbilder, welche Sie anfertigen lassen müssen. Alles in allem sollten die Gesamtkosten für die B196-Eintragung allerdings knapp unter dem vierstelligen Bereich liegen.
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