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Bußgeldbescheid ohne Verwarnung erhalten? So gehen Sie vor

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Das Wichtigste zum Bußgeldbescheid ohne Verwarnung

Wann wird eine Verwarnung vor dem Bußgeldbescheid erteilt?

Dies ist üblicherweise bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die mit höchstens 55 Euro Verwarngeld sanktioniert werden, der Fall. Wird dieses nicht binnen einer Woche bezahlt, erfolgt ein Bußgeldbescheid mit einem höheren Bußgeld.

Ich habe einen Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung erhalten. Ist dies rechtens?

In der Regel ja, denn die Möglichkeit, bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit lediglich ein Verwarngeld zu bezahlen, ist ein freiwilliges Angebot der Bußgeldstelle. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

Kann ich gegen eine Verwarnung Einspruch einlegen?

Nein. Halten Sie den Vorwurf für nicht gerechtfertigt, können Sie die Verwarnung ignorieren, warten auf den Bußgeldbescheid und legen dann gegen diesen Einspruch ein.

Die Verwarnung vor dem Bußgeldbescheid

Ist ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung ungültig?
Ist ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung ungültig?

Für die Teilnahme am Straßenverkehr sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) genaue Regeln definiert, die für einen unfallfreien Verkehrsfluss sorgen sollen. Wird gegen diese verstoßen kommt es nicht selten zu einer Gefährdung anderer.

Daher drohen dem betreffenden Fahrer, wenn er bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt wird, Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Dabei kann es sich um eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot handeln.

Die entsprechenden Maßnahmen werden dem Verkehrssünder schriftlich mitgeteilt. Doch was, wenn bei einem kleinen Verstoß der Bußgeldbescheid ohne Verwarnung eintrifft? Handelt es sich um einen fehlerhaften Bußgeldbescheid? Ob dann Rechtsmittel eingelegt werden können, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Bußgeldbescheid ohne Verwarnung
  • Die Verwarnung vor dem Bußgeldbescheid
  • Unterschied Verwarn- und Bußgeld
  • Bußgeldbescheid ohne Verwarnung: Besteht ein Rechtsanspruch?

Unterschied Verwarn- und Bußgeld

Handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit (alle jene Verstöße, die mit einer Geldbuße von 55 Euro oder weniger sanktioniert werden), so besteht die Möglichkeit, ein Verwarngeld gegen den Verkehrssünder zu verhängen bzw. eine schriftliche Verwarnung zu erteilen.

Begleicht der Verkehrssünder die Summe innerhalb einer Woche, wird kein Bußgeldverfahren eingeleitet. Für den Betroffenen stellt dies eine Kostenersparnis dar, da so anfallende Bearbeitungsgebühren (mindestens 25 Euro) und die Portopauschale (3,50 Euro) gespart werden.

Von einem Bußgeld ist die Rede, wenn es sich um einen Betrag von 60 Euro oder mehr handelt. Geldbußen unter diesem Wert werden als Verwarngeld bezeichnet. Dieses kann ohne die Einleitung von einem Bußgeldverfahren eingefordert werden.

Bußgeldbescheid ohne Verwarnung: Besteht ein Rechtsanspruch?

Einen Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung zu ignorieren, kann teuer werden.
Einen Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung zu ignorieren, kann teuer werden.

Ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit kann dennoch erlassen werden. Es handelt sich bei der Option, die Geldbuße innerhalb einer Woche zu bezahlen, lediglich um ein Angebot der Behörde.

Auf diese Möglichkeit besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Es handelt sich nur um eine optionale Vereinfachung des Verfahrens, durch welches die Behörde Zeit und der Betroffene Geld sparen können.

Wird also ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung zugestellt, so müssen Betroffene dies hinnehmen. Ein Einspruch ist in diesem Fall als nicht begründet anzusehen. Die Bearbeitungsgebühr muss dann gezahlt werden.

Übrigens: Gegen eine Verwarnung können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Erhalten Sie allerdings den Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung, können Sie überprüfen, ob es sich lohnt gegen diesen Einspruch einzulegen.

Bildnachweise: fotolia.com/ © bramgino

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

Kommentare

  1. Alex meint

    12. Juli 2019 at 11:36

    Muss die Bearbeitungsgebühr gezahlt werden auch wenn das Bußgeldverfahren eingestellt wurde? In meinem Fall wegen doppelter Verwarnung (falsches Parken) von zwei getrennten Behörden (Ordnungsamt und Polizei).

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      19. Juli 2019 at 15:40

      Hallo Alex,
      grundsätzlich können Ihnen auch bei der Einstellung des Verfahrens die Kosten auferlegt werden.

      Ihr Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
  2. Georg meint

    19. Februar 2019 at 15:33

    Vielen Dank für diese kurze Übersicht zum Bußgeldbescheid! Ohne die Begriffsklärung zwischen Verwarn- und Bußgeld hätte ich nicht gewusst, dass es eine Möglichkeit gegeben hätte, dass ich anstelle dessen eine schriftliche Verwarnung oder ein Verwarngeld bekomme. Ich war kurz davor einfach allen Anweisungen Folge zu leisten und werde mir nun ein wenig Rat bei meinem Anwalt holen, bevor ich zahle.

    Antworten

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