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Bußgeldbescheid – Diese Gebühren kommen auf Sie zu

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Das Wichtigste zu den Gebühren beim Bußgeldbescheid

Fallen beim Bußgeldbescheid Gebühren an?

Ja, zusätzlich zum Bußgeld wird unter anderem eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Auf welche Summe beläuft sich die Verwaltungsgebühr?

Die Verwaltungsgebühr bei einem Bußgeldbescheid hängt grundsätzlich von der Höhe der Geldbuße ab, beträgt aber mindestens 25 Euro.

Können noch weitere Gebühren anfallen?

Entstehen der Behörde noch weitere Auslagen, werden auch diese dem Verkehrssünder in Rechnung gestellt. Worum es sich dabei beispielsweise handeln kann, lesen Sie hier.

In einem Bußgeldbescheid werden zusätzliche Gebühren für dessen Bearbeitung erhoben.
In einem Bußgeldbescheid werden zusätzliche Gebühren für dessen Bearbeitung erhoben.

Täglich gibt es in Deutschland Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Von überhöhter Geschwindigkeit bis hin zur Missachtung einer roten Ampel sind unterschiedliche Arten des Verstoßes denkbar.

Wird der Kfz-Fahrer zum Beispiel durch einen Blitzer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, drohen Sanktionen laut Bußgeldkatalog.

Diese werden dem „Verkehrssünder“ in einem Bußgeldbescheid von der zuständigen Behörde mitgeteilt. Beim Öffnen des Briefs ist die Verwunderung oft groß: Neben dem Bußgeld wird eine Gebühr erhoben.

Wodurch diese berechtigt ist, was in einem Bußgeldbescheid für Gebühren enthalten sein können und welche Ausnahmen für Ordnungswidrigkeiten bestehen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Das Wichtigste zu den Gebühren beim Bußgeldbescheid
  • Gebühren bei einem Bußgeldbescheid
  • Bußgeldbescheid: 25 Euro Gebühr sind Minimum
    • Bußgeldbescheid: Zusätzliche Gebühren und Auslagen
    • Kosten für den Bußgeldbescheid umgehen?

Gebühren bei einem Bußgeldbescheid

Grundsätzlich hat die Behörde nach Begehung des Verstoßes drei Monate Zeit, um den Bescheid zuzustellen. Darin aufgeführt sind die Konsequenzen gemäß Bußgeldkatalog. Diese umfassen neben dem Bußgeld bei einigen Verstößen auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.

Haben sich die Betroffenen vorher über die Höhe des Bußgeld für ihren Verstoß informiert, so erwischt sie die Gesamtsumme, welche in dem Bescheid vermerkt ist, oft wie der Blitzer beim Autofahren – völlig unerwartet.

In jedem Bußgeldbescheid werden Gebühren im Verfahren zusätzlich zur eigentlichen Geldbuße erhoben. Diese sollen den Verwaltungsaufwand der Behörde ausgleichen und werden somit dem Kfz-Fahrer quasi in Rechnung gestellt.

Bußgeldbescheid: 25 Euro Gebühr sind Minimum

Die Höhe der Gebühren in einem Bußgeldbescheid richtet sich nach der Höhe des Bußgeldes, sodass Sie im Vorhinein nicht pauschal angegeben werden kann. Paragraph 107 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) regelt in Absatz eins die Gebühren und Auslagen:

Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. […] Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.

Bei einem Bußgeldbescheid sind die Gebühren also abhängig von der Höhe des Bußgeldes. Von diesem werden 20 Prozent bestimmt und als Verwaltungsgebühr addiert. In jedem Bußgeldbescheid ist mindestens eine Gebühr von 25 Euro enthalten, auch wenn dies nicht dem prozentualen Anteil der Geldbuße entspricht.

Bußgeldbescheid: Zusätzliche Gebühren und Auslagen

Neben dieser Grundgebühr können noch andere Auslagen der Behörde in Rechnung gestellt werden. Diese umfassen beispielsweise:

  • Entgelte für Telegramme
  • Kosten für Einschreiben (eine pauschale von 3,50 Euro wird erhoben)
  • Auslagen für die Personenbeförderung (falls Zeugen vorgeladen werden etc.)

In der Regel finden Sie bei einem Bußgeldbescheid zusätzliche Gebühren in Höhe von 28,50 Euro (Pauschale für das Einschreiben und Grundgebühr). Gegen diese kann übrigens kein Einspruch eingelegt werden.

Kosten für den Bußgeldbescheid umgehen?

Die Gebühren von einem Bußgeldbescheid müssen zusätzlich bezahlt werden.
Die Gebühren von einem Bußgeldbescheid müssen zusätzlich bezahlt werden.

Gegen diese zusätzliche finanzielle Belastung, die durch den Bescheid entsteht, können Betroffene nicht vorgehen. Der Paragraph 107 (OWiG) rechtfertigt diese Kosten. Allerdings gibt es auch Verstöße, bei denen es gar nicht erst zur Zustellung eines Bußgeldbescheids kommen muss: Park- und Haltevergehen.

Entdeckt das Ordnungsamt ein Fahrzeug, welches falsch geparkt oder die Parkgebühr nicht bezahlt wurde, so wird meist ein „Knöllchen“ an der Windschutzscheibe des Wagens befestigt. Diesem Zettel kann der Halter den ihm zur Last gelegten Verstoß entnehmen.

Auch die Höhe der Geldbuße ist vermerkt. Weiterhin finden Sie dort Kontodaten, um den Betrag zu bezahlen. Tun Sie dies innerhalb einer vorab festgesetzten Frist (in der Regel 7-14 Tage), so wird die Behörde keinen Bußgeldbescheid wegen dieser Sache an Sie verschicken. Dementsprechend entfallen auch die Gebühren.

Weitere Ratgeber

  • Ist ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift gültig?
  • Wissenswertes zum Bußgeldbescheid: Zustellung, Gebühren und Fristen
  • Bußgeldbescheid ohne Verwarnung erhalten? So gehen Sie vor
  • Was tun, wenn auf einen Bußgeldbescheid eine Mahnung folgt?
  • Fahrverbot verschieben – geht das?
  • Bußgeldbescheid trotz Zahlung - ist das möglich?
  • Kann aus einem Verwarngeld ein Bußgeld werden?
  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Mit welcher Begründung?
  • Höhe der Gebühren im Bußgeldverfahren: OWiG und RVG
  • Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid bzw. dessen Zustellung?

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

Kommentare

  1. Olaf meint

    27. November 2019 at 10:44

    Hallo,

    habe einen Bußgeldbescheid und zusätzlich wurde eine Grundgebühr in Höhe von 25 Euro und 3.50 Euro erhoben.
    Ich konnte den Bußgeldbescheid aufgrund von Erkrankung/ Krankenhausaufenthalt nicht bezahlen.
    Nun ist meine Frage, ob es rein rechtlich eine Möglichkeit gibt dass die Grundgebühren entfallen. Ich bin Studierender und die Höhe der Grundgebühren stellen eine zusätzliche Belastung für mich dar.

    Antworten

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