Das Wichtigste zur Begründung des Einspruchs
Nein, eine Begründung des Einspruchs ist nicht zwingend erforderlich. Ob eine solche dennoch empfehlenswert ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Der Betroffene sollte jedoch klarstellen, was er am Bußgeldbescheid beanstandet?
Als Grund kann z. B. eine fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung sein, deren Vorliegen sich jedoch gewöhnlich nur mithilfe einer Akteneinsicht ermitteln lässt. Wann ein Einspruch noch sinnvoll sein kann, lesen Sie hier.
Weil nach einem Einspruch eine nachteiligere Entscheidung ergehen kann, sollten Sie genau überlegen, ob sich dies wirklich lohnt. Lassen Sie die Erfolgsaussichten ggf. von einem Anwalt prüfen.
Chancen und Risiken eines Einspruchs
Sie sind geblitzt worden und zweifeln an der Richtigkeit der Messung oder des Bußgeldbescheides per se? Dann könnte es sich lohnen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Eine Begründung ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann sich aber zu Ihren Gunsten auswirken.
Vorsicht ist trotzdem geboten. Wer beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid die Begründung falsch formuliert, kann sich möglicherweise unnötig selbst belasten. Es ist daher ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
Dabei sollten Sie schnell handeln. Ab Zustellung des Bußgeldbescheides haben Sie nur eine Frist von zwei Wochen, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ignorieren Sie den Bescheid in dieser Zeit, wird er rechtskräftig. Worauf sollten Sie bei der Formulierung Ihres Einspruchs achten? Wir haben die Antworten für Sie.
Sie können Ihre Möglichkeiten eines Einspruchs auch vorab prüfen! Nutzen Sie dafür einfach den kostenlosen und unverbindlichen Bußgeldcheck **.
Inhalte
Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Die wichtigsten Infos im Video
Angreifbarer Bußgeldbescheid: Ihre Begründung kann diese Aspekte einbeziehen
Jeder Autofahrer hat das Recht, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Eine Begründung kann dabei genauso helfen, wie schaden – deshalb ist größte Sorgfalt geboten. Ein Bußgeldbescheid bzw. die darin verhängten Sanktionen sind anfechtbar, wenn …
- er bestimmte Formfehler aufweist (z. B. falsche Angaben zum Ort und Zeitpunkt des angelasteten Vergehens, fehlende Rechtsbehelfsbelehrung, falsches Aktenzeichen etc., jedoch nicht einfache Tippfehler im Namen),
- Fahrer oder Kfz auf dem Blitzerfoto nicht gut zu erkennen bzw. identifizierbar sind,
- er nicht fristgerecht bei Ihnen eingegangen ist bzw. die Verjährungsfrist von drei Monaten bereits verstrichen ist oder
- die Geschwindigkeitsmessung, auf welcher der Bußgeldbescheid basiert, fehlerhaft ist.
Vorsicht ist bei der Verjährungsfrist geboten. Bedenken Sie, dass es einige Tage dauern kann, bis der Bußgeldbescheid bei Ihnen im Briefkasten liegt. Wichtig ist, dass er innerhalb der Frist, die Bußgeldstelle verlassen hat.
Wenn im Bußgeldbescheid nicht die verhängten Punkte angegeben sind, stellt das übrigens keinen Formfehler dar, der den Bescheid anfechtbar macht. Der Bescheid kann auch ohne Angabe von Punkten gültig sein. Außerdem muss dem Bußgeldbescheid keine Verwarnung vorausgehen.
Wie finden Sie heraus, ob Messfehler gemacht wurden? Sie oder Ihr Anwalt können Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde beantragen. So lässt sich unter anderem das Messprotokoll einsehen und prüfen, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde.
Berufliche Existenz: Wann kann sie beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als gute Begründung fungieren?
Immer dann, wenn der Führerschein in Gefahr ist, neigen Verkehrssünder dazu, einen Härtefall geltend zu machen. Beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lautet die Begründung dann, dass das Fahrverbot oder der Führerscheinentzug eine besondere Härte darstellt, weil er die berufliche Existenz bedrohe.
Bei so einer Argumentation muss jedoch in der Regel nachgewiesen werden, inwiefern die berufliche Existenz in Gefahr ist. Meistens berufen sich Betroffene nur darauf, ohne Auto nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Dies reicht beim Einspruch gegen die Maßnahme als Begründung kaum aus. Auch die Behauptung, den Bußgeldbescheid nicht erhalten zu haben, hilft meist nicht, diesen zu umgehen.
Vorsicht bei der Formulierung Ihrer Begründung
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder Sie wehren sich nur gegen bestimmte Sanktionen oder erheben Einspruch gegen den gesamten Bußgeldbescheid. In der Begründung müssen Sie dann darauf achten, sich nicht unversehens selbst mehr zu belasten als nötig. Vermeiden Sie deshalb „Ich“-Formulierungen (z. B. „Ich habe das Vorfahrtsschild nicht gesehen“).
Im Zweifelsfall verfassen Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ohne Begründung und fordern die Behörde stattdessen dazu auf, den zur Last gelegten Verstoß oder die verhängten Sanktionen noch einmal zu prüfen (z. B. auf Zweck- oder Verhältnismäßigkeit).
Es kann hilfreich sein, die Begründung durch entsprechende Nachweise zu unterstreichen. Wenn nicht Sie, sondern ein anderer auf dem Blitzerfoto zu sehen ist, sollten Sie in der Lage sein, nachzuweisen, dass Sie nicht selbst zu dem Zeitpunkt der Tat hinterm Steuer saßen. Berufen Sie sich in Ihrer Begründung darauf, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, sollten Sie selbstverständlich die Fehler nennen.
Bildnachweise: fotolia.com/S. Engels, fotolia.com/Iurii Sokolov, fotolia.com/Wolfilser.
Hinterlassen Sie einen Kommentar