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Elektrokleinstfahrzeuge (EKF): Wichtige Verkehrsregeln und Bußgelder

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Bußgeldtabelle Elektrokleinstfahrzeuge

VerstoßBußgeld Punkte
Sie nahmen ein Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer in Betrieb10
Zu zweit auf einem E-Scooter /Elektrokleinstfahrzeug fahren10
Freihändig fahren10
Anhänger oder Fahrzeug mit dem E-Scooter/Elektrokleinstfahrzeug gezogen10
Glocke nicht vorhanden oder funktioniert nicht15
Vorgeschriebene Beleuchtung funktioniert nicht oder fehlt20
Verzögerungseinrichtung fehlt25
Der E-Scooter / das Elektrokleinstfahrzeug entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen25
Mit dem E-Scooter / Elektrokleinstfahrzeug nebeneinander fahren15
... mit Behinderung20
... mit Gefährdung25
... mit Sachbeschädigung30
Rotlichtverstoß601
... mit Gefährdung1001
... mit Unfall 1201
Qualifizierter Rotlichtverstoß1001
... mit Gefährdung1601
... mit Unfall1801
Sie fuhren auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche15
... mit Behinderung20
... mit Gefährdung25
... mit Sachbeschädigung30
Versicherungsschutz nicht vorhanden40
Keine ABE vorhanden70
ABE abgelaufen30
Richtungsänderung nicht angezeigt10
... mit Gefährdung20
... mit Sachbeschädigung25

Das Wichtigste über Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland

Was zählt zu „Elektrokleinstfahrzeuge“?

Elektrokleinstfahrzeuge (auch EKF genannt) sind Fahrzeuge, die einen elektrischen Antrieb besitzen und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h erreichen können. So zählt beispielsweise ein E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeug. Eine Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ist üblicherweise ab 14 Jahren gestattet. Ein Führerschein ist nicht notwendig. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Müssen Elektrokleinstfahrzeuge Versicherung und Kennzeichen haben?

Eine Versicherung ist für Elektrokleinstfahrzeuge immer vorgeschrieben. Das Vorliegen einer solchen wird durch das entsprechende Kennzeichen dargestellt. Ohne Kennzeichen darf ein Elektrokleinstfahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.

Sind Elektrokleinstfahrzeuge im Bußgeldkatalog aufgeführt?

Ja. Bei Verstößen gegen die geltenden Verkehrsregeln kann gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) ein Bußgeld drohen. So sind Beträge zwischen 10 und 180 Euro möglich. Wann welche Sanktionen und Punkte auf Sie zukommen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Inhalt

  • Bußgeldtabelle Elektrokleinstfahrzeuge
  • Das Wichtigste über Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland
  • E-Kleinstfahrzeuge: Definition und rechtliche Grundlagen
    • Welche Fahrzeuge sind keine EKF?
    • Voraussetzungen für das Fahren von Elektrokleinstfahrzeugen
  • Elektrokleinstfahrzeug: Wichtige Verkehrsregeln
  • Video: Alles Wichtige zum Fahren mit einem E-Scooter
  • Quellen und weiterführende Links

E-Kleinstfahrzeuge: Definition und rechtliche Grundlagen

Auch für Elektrokleinstfahrzeuge gelten bestimmte Verkehrsregeln.
Auch für Elektrokleinstfahrzeuge gelten bestimmte Verkehrsregeln.

Wer mit einem E-Scooter oder Segway im öffentlichen Straßenland unterwegs ist, muss sich an die allgemeinen Verkehrsregeln halten. Darüber hinaus gelten bestimmte Vorschriften, die nur bei diesen Fahrzeugen zur Anwendung kommen. E-Scooter und ähnliche Fahrzeug zählen in die Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge (EKF). Doch was bedeutet das genau? Was ist ein EKF?

Die rechtliche Grundlage für die Nutzung der EKF bildet neben der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). In § 1 eKFV ist definiert, wann es sich um elektrische Kleinstfahrzeuge handelt. Demnach müssen die Fahrzeuge folgende Voraussetzungen erfüllen, um unter diese Kategorie zu fallen:

  • elektrischer Antrieb
  • maximal 500 Watt Nenndauerleistung bzw. 1400 Watt (davon müssen 60 % für die Balancierung des Fahrzeugs genutzt werden und nicht zum Fahren)
  • Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt zwischen 6 km/h und 20 km/h
  • kein Sitz (Sitz nur bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
  • Lenker oder Lenkstange
  • maximal 55 kg Gewicht (ohne Fahrer)
  • maximale Breite 700 mm, maximale Höhe 1400 mm, maximale Länge 2000 mm

Damit eine sichere Verkehrsteilnahme mit Elektrokleinstfahrzeugen erfolgen kann, müssen diese gemäß § 4 eKFV zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen sowie eine Klingel besitzen. Zudem ist in § 5 eKFV definiert, dass auch Elektrokleinstfahrzeuge bestimmte Beleuchtungseinrichtungen vorweisen müssen. Neben einem weißen Scheinwerfer und gelben Reflektor vorn sind hinten ein roter Reflektor sowie eine rote Schlussleuchte vorgeschrieben. Die Reifen sind mit seitlich wirkenden gelben oder weißen Reflektoren auszustatten.

Welche Fahrzeuge sind keine EKF?

Nur mit Lenker: Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange sind im Straßenverkehr nicht zugelassen.
Nur mit Lenker: Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange sind im Straßenverkehr nicht zugelassen.

Gemäß der Verordnung gelten Elektrokleinstfahrzeuge nur als solche, wenn sie die obengenannten Anforderungen erfüllen. Ohne Lenkstange beispielweise gelten nicht als Elektrokleinstfahrzeuge, ein Hoverboard fällt also nicht in diese Kategorie. Es wird als Spielzeug oder Sportgerät gewertet und ist für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr nicht geeignet.

Ebenfalls nicht als Elektrokleinstfahrzeug gilt das E-Bike. Denn diese Fahrzeuge haben als Fahrräder in aller Regel einen Sitz und sind keine selbstbalancierenden Fahrzeuge. Als Fahrräder dürfen diese jedoch im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.

Die nachfolgende Grafik zeigt am Beispiel des E-Scooters, was ein Elektrokleinstfahrzeug ausmacht:

Grafik: Was gilt für die Zulassung beim E-Scooter?
Grafik: Was gilt für die Zulassung beim E-Scooter?

Voraussetzungen für das Fahren von Elektrokleinstfahrzeugen

Eine Zulassung benötigen Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland nicht. Allerdings ist eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) notwendig, damit Sie die Fahrzeuge fahren dürfen. Auch eine Versicherung muss für Elektrokleinstfahrzeuge per Gesetz vorhanden sein, in diesem Fall handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Liegt diese vor, erhält der Halter ein Versicherungskennzeichen, welches am Fahrzeug angebracht wird. Zudem kann beim Elektrokleinstfahrzeug eine Plakette ebenfalls den vorhandenen Versicherungsschutz ausweisen.

Sind die Plakette oder das Kennzeichen nicht vorhanden und fahren Sie dennoch mit dem Fahrzeug, droht ein Verwarngeld von 40 Euro. Liegt überhaupt kein Versicherungsschutz vor, müssen Sie mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Fahren dürfen Sie Elektrokleinstfahrzeuge ab einem Alter von 14 Jahren. Eine Helmpflicht besteht nicht. Auch ist für Elektrokleinstfahrzeuge kein Führerschein notwendig.

Elektrokleinstfahrzeug: Wichtige Verkehrsregeln

Elektrokleinstfahrzeuge: Eine Zulassung ist nicht notwendig, eine ABE und Versicherung jedoch vorgeschrieben.
Elektrokleinstfahrzeuge: Eine Zulassung ist nicht notwendig, eine ABE und Versicherung jedoch vorgeschrieben.

Fahren Sie Elektrokleinstfahrzeuge, gilt die StVO für Sie ebenso wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet, sind Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Einfahrtsverbote vorhanden, müssen diese auch auf dem Elektrokleinstfahrzeug beachtet werden. Das Mitnehmen von Personen oder der Transport von Gegenständen auf dem Trittbrett ist grundsätzlich unzulässig.

Da es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, werden für Elektrokleinstfahrzeuge bei Alkohol die Regelungen für Kfz angewendet. Das bedeutet, die Promillegrenze liegt bei 0,5. Zudem gilt, dass bei Fahrern unter 21 Jahren oder während der Probezeit beim Führerschein ein striktes Alkoholverbot auch hier zu beachten ist. Verstöße bringen Bußgelder von mindestens 250 bzw. 500 Euro mit sich. Wer auffällig fährt oder Promillewerte von mehr als 1,1 aufweist, macht sich strafbar.

Da Elektrokleinstfahrzeuge keine Fahrtrichtungsanzeiger besitzen, muss ein Abbiegen, Spurwechsel oder Überholen wie beim Fahrrad mit der Hand angezeigt werden. Anzeigen müssen Sie einen solchen Vorgang jedoch immer und das auch rechtzeitig. Tun Sie dies nicht, müssen Sie mit Verwarngeldern zwischen 10 und 35 Euro rechnen.

Wo Elektrokleinstfahrzeuge gefahren werden dürfen, ist in § 10 eKFV definiert. Demnach gilt Folgendes:

  • innerhalb geschlossener Ortschaften: Radwege, Radfahrstreifen, Radschutzstreifen, geteilte Rad- und Gehwege, Fahrradstraßen
  • außerhalb geschlossener Ortschaften: Seitenstreifen (wenn dort Verkehr zulässig ist), Fahrbahn
  • ohne Verkehrsflächen für Fahrräder: Fahrbahn

Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen dürfen Sie mit einem Elektrokleinstfahrzeug grundsätzlich nicht fahren. Letztere können allerdings durch bestimmte Zusatzzeichen für den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen freigegeben sein. Nachfolgend finden Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeug in der Übersicht.

VZ 1010-68 Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV
VZ 1010-68 Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV
VZ 1022-16 Elektrokleinstfahrzeuge frei
VZ 1022-16 Elektrokleinstfahrzeuge frei

Video: Alles Wichtige zum Fahren mit einem E-Scooter

Im Video: Was ist beim E-Scooter-Fahren zu beachten?
Im Video: Was ist beim E-Scooter-Fahren zu beachten?

Quellen und weiterführende Links

  • eKFV § 9

Weitere Ratgeber

  • 30er-Zone: Welche Bußgelder gibt es hier?
  • E-Scooter in Deutschland: Welche Regeln gelten?
  • Drogen am Steuer: Strafen, Bußgelder und andere Folgen
  • Vorfahrt beachten im Straßenverkehr

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

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