Bußgeldtabelle: Vorfahrt
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Sie haben sich einer Vorfahrtsstraße zu schnell genähert | 10 € | |
Sie haben die Regel "rechts-vor-links" missachtet | ||
... dabei andere behindert | 25 € | |
... dabei andere gefährdet | 100 € | 1 |
... dabei etwas beschädigt | 120 € | 1 |
Sie haben an einem Stoppschild nicht angehalten | ||
... dabei andere behindert | 25 € | |
... dabei andere gefährdet | 100 € | 1 |
... dabei etwas beschädigt | 120 € | 1 |
Sie haben nicht an der Haltelinie gehalten | 10 € | |
Obwohl ein Fußgänger diesen nutzen wollte, sind Sie zu schnell an einen Zebrastreifen herangefahren | 80 € | 1 |
Bußgeldrechner: Vorfahrt
Das Wichtigste zur Vorfahrt
Das Bußgeld kann bis in den dreistelligen Bereich gehen, außerdem ist ein Punkt in Flensburg denkbar. Nutzen Sie unseren kostenlosen Bußgeldrechner oder sehen Sie hier selbst in der Bußgeldtabelle nach.
Laut § 10 StVO müssen Sie sich beim Überfahren eines abgesenkten Bordsteins so verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Sie sollten also Vorfahrt gewähren. Mehr dazu lesen Sie hier.
An Kreuzungen ohne entsprechende Verkehrsschilder (z. B. in einer 30er Zone), gilt „rechts-vor-links“.
Auf deutschen Straßen gilt als Grundregel „rechts vor links.“ Genauer ist das Prinzip Vorfahrt in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Vorfahrt kann sehr unterschiedlich angezeigt werden. Verschiedene Verkehrszeichen können Sie angeben oder aufheben. Am sichersten ist die Vorfahrt durch eine Ampel geregelt. Weniger deutlich ist in einem verkehrsberuhigten Bereich die Vorfahrt geregelt, beispielsweise in einer Spielstraße.
Wie Vorfahrt geregelt ist und auf welche Verkehrszeichen Sie besonders achten müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Lesen Sie auch nach, was passiert, wenn Sie eine Vorfahrt missachtet haben. Über Bußgelder allgemein informieren wir Sie in unserem Bußgeldkatalog.
Inhalte
Vorfahrtsregeln nach § 8 StVO
Die Grundregel „rechts vor links“ leitet sich aus § 8 der Straßenverkehrsordnung ab. Hier heißt es in Abs. 1:
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
- wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
- für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
Vorfahrtsschilder
Gemäß § 8 StVO gilt die Regel „rechts vor links“ nicht, wenn ein Vorfahrtsschild vorhanden ist. Es gibt vier Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln. Die Zeichen 205 und 206 bedeuten: „Vorfahrt gewähren.“ Wobei das Zeichen 206 auch besser als das Stoppschild bekannt ist und Autofahrer an einer Einmündung oder Kreuzung zum Halten auffordert.
Das Zeichen 301 bedeutet, dass Sie nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt haben, nicht aber an jeder weiteren Kreuzung der Straße. Zuletzt zeigt das Zeichen 306 an, dass Sie sich auf einer Vorfahrtsstraße befinden. Es ist so lange gültig, bis das Zeichen 205 oder 206 am Straßenrand erscheint, oder die Vorfahrt durch das Zeichen 307 aufgehoben wird.
Die Vorfahrtsschilder im Video erklärt
Wer hat Vorfahrt?
Wenn die Vorfahrt nicht durch ein Verkehrszeichen geregelt wird, gilt weiterhin „rechts vor links.“ Hier sind Linksabbieger im Nachteil. An einer Kreuzung müssen Linksabbieger so lange warten, bis Gegenverkehr und Rechtsabbieger die Kreuzung verlassen haben.
In verkehrsberuhigten Bereichen, wie beispielsweise in Wohngebieten, 30er Zonen oder Spielstraßen, ist die Vorfahrt selten durch Schilder definiert. Das bedeutet, dass Autofahrer auf einer längeren Straße, mit mehreren Einmündungen von rechts auch ständig bremsbereit sein müssen.
Vorfahrt in bestimmten Bereichen
Ergänzend zu § 8 StVO hat der Gesetzgeber außerdem festgelegt, dass Vorfahrtsregeln bei besonderen, beispielsweise schiefwinkligen Kreuzungen oder Einmündungen für den Autofahrer erkennbar sein müssen. Auch Ortsunkundige müssen auf Anhieb die Vorfahrtssituation erkennen können. Ist das nicht der Fall, muss die Straßenbaubehörde bauliche Veränderungen in die Wege leiten, um die Vorfahrt deutlicher zu machen. Dies geschieht z. B. durch Ampeln. Wer diese bei Rot überfährt begeht einen sanktionswürden Rotlichverstoß (bei mehr als 1. Sek. Rotlicht handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß).
Geregelt werden sollte die Vorfahrt an jeder Kreuzung. Aber es gibt besondere Bereiche, in denen die Vorfahrt vielleicht weniger ersichtlich ist. Dazu gehören Kreisverkehre, Spielstraßen und Einmündungen mit abgesenktem Bordstein. Hier müssen Sie besonders vorsichtig sein.
Was Sie bei einem Rückstau beachten sollten, erfahren Sie im nachfolgenden Video:
Vorfahrt im Kreisverkehr
Im Kreisverkehr ist die Vorfahrt unmissverständlich geregelt, vollkommen ohne Verkehrszeichen. Vorfahrtsschilder sind hier nicht nötig, weil ein Kreisverkehr baulich erkennbar ist. Die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge müssen immer Vorfahrt gewähren. Deshalb wird ein Kreisverkehr immer rechtzeitig durch Schilder angekündigt. Autofahrer werden so darauf aufmerksam gemacht, rechtzeitig vom Gas zu gehen.
Vorfahrt in der Spielstraße
Falls nicht anders durch Verkehrszeichen angegeben, gilt in Spielstraßen „rechts vor links“. Das liegt daran, dass eine Spielstraße ein verkehrsberuhigter Bereich ist. Vorfahrt ist hier neben Bremsbereitschaft, die wichtigste Regel für Autofahrer.
Aber wie verhält es sich beim Verlassen der Spielstraße mit der Vorfahrt? Jeder Autofahrer, der einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt und in eine Straße abbiegt, die außerhalb des Bereichs liegt, muss Vorfahrt gewähren. Dies gilt auch dann, wenn das nicht durch eines der „Vorfahrt gewähren“ Zeichen konkretisiert wird.
Das Schild, welches das Ende des verkehrsberuhigten Bereiches anzeigt (beispielsweise das durchgestrichene Spielstraßenschild), bedeutet für den Autofahrer, dass er in der Wartepflicht ist.
Abgesenkter Bordstein: Wer hat Vorfahrt?
Gilt „rechts vor links,“ wenn ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist? Beim Verlassen der eigenen Hofeinfahrt oder eines Parkplatzes, müssen Autofahrer manchmal mit dem Fahrzeug einen abgesenkten Bordstein überfahren, bevor Sie in den Verkehr einfahren oder abbiegen können.
Hier sollten Sie § 10 StVO beachten, der das Einfahren und Anfahren regelt. Geschieht das an einem gesenkten Bordstein, sind Sie der letzte, der fahren darf. Darüber hinaus müssen Sie darauf achten, dass Sie…
- … den Vorgang durch Blinken anzeigen,
- … Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden,
- … und sich (falls es sich um eine gefährliche oder enge Einmündung handelt) einweisen lassen.
Vorfahrt missachtet? Das sind die Konsequenzen
Wird die Vorfahrt genommen oder missachtet, hat das selbstverständlich Konsequenzen. Wie dies meistens im Verkehrsrecht der Fall ist, richten sich solche Konsequenzen nach der Schwere des Tatbestands. Wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet? Kamen Gegenstände oder sogar Menschen dabei zu Schaden? Ist das nicht der Fall, kommen Sie mit einem Verwarngeld von rund 25 Euro davon. Haben Sie durch das Missachten der Vorfahrt andere Personen gefährdet, können ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen.
Wenn es zum Unfall kommt
Wurde die Vorfahrt missachtet und ein Unfall verursacht, wird das besonders streng geahndet. Hier drohen Bußgelder zwischen 100 und 120 Euro. Haben Sie sich besonders gefährdend verhalten und kommt es infolgedessen zu einer Anklage, kann nach § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Anzeige und Strafe
Wurde Ihnen die Vorfahrt genommen, kann Anzeige erstattet werden. Allerdings sind Sie hier in der Beweispflicht. Sie müssen nachweisen können, dass Ihnen die Vorfahrt genommen wurde. Die Strafe richtet sich dann nach der Schwere der Tat. Nutzen Sie den obigen Rechner, um festzustellen, wie ein Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln im Einzelfall geahndet werden kann. Entnehmen Sie das Bußgeld der Bußgeldtabelle.
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