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Erzwingungshaft: Für ein Knöllchen in den Bau?

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Das Wichtigste zur Erzwingungshaft

Wann kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden?

Es handelt sich darum um ein Beugemittel, wenn der Betroffene die Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit nicht zahlt.

Welche Regeln gelten im Rahmen der Erzwingungshaft?

Hier erfahren Sie, welche besonderen Regeln die Erzwingungshaft von dem Verbüßen einer „üblichen“ Haftstrafe unterscheiden.

Kann ich die Erzwingungshaft umgehen?

Die Erzwingungshaft kann abgewendet werden, indem der Betroffene die ausstehende Geldbuße begleicht.

Wenn eine Geldbuße ins Gefängnis führt

Wann wird ein Antrag auf Erzwingungshaft gestellt?
Wann wird ein Antrag auf Erzwingungshaft gestellt?

Verkehrsverstöße werden in Deutschland gemäß Bußgeldkatalog geahndet. Dadurch soll bei den Fahrern ein Bewusstsein geschaffen werden, sich den Regeln entsprechend zu verhalten und somit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Als mögliche Sanktionen kommen bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder das Fahrverbot von bis zu drei Monaten in Betracht. Die Geldbuße ist innerhalb von zwei Wochen zu entrichten, nachdem der Bußgeldbescheid die Rechtskraft erlangt hat.

Doch was passiert eigentlich, wenn der Verkehrssünder dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommt? Was bedeutet Erzwingungshaft in diesem Zusammenhang? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und stattet Sie mit den wesentlichen Informationen rund um das Thema der Erzwingungshaft aus.

Inhalt

  • Das Wichtigste zur Erzwingungshaft
  • Wenn eine Geldbuße ins Gefängnis führt
  • Was ist Erzwingungshaft laut OWiG eigentlich?
    • Ablauf von einem Erzwingungshaftverfahren
    • Vollstreckung der Erzwingungshaft: Dauer des Gefängnisaufenthalts
    • Erzwingungshaft: Entstehen zusätzliche Kosten?
  • Können Sie die Erzwingungshaft abwenden bzw. umgehen?

Was ist Erzwingungshaft laut OWiG eigentlich?

Erhalten Sie für eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen anderen Verstoß im Straßenverkehr einen Bußgeldbescheid, so haben Sie zwei Optionen auf diesen zu reagieren: Entweder Sie zahlen das angegebene Bußgeld oder Sie legen einen Einspruch gegen die verhängte Sanktion ein.

Führt dieser nicht zu einer Straffreiheit, bleibt die Forderung der Behörde weiterhin bestehen und muss nach Erlangen der Rechtskraft beglichen werden. Tun Sie dies nicht, erfolgt in aller Regel eine Mahnung, für die eine zusätzliche Gebühr erhoben wird.

Reagieren Sie auch dann nicht und begleichen die geforderte Summe umgehend, kann die Behörde weitere Schritte einleiten, um Sie zur Zahlung zu bewegen. In letzter Konsequenz wird ein Erzwingungshaftbefehl bei Ihnen eingehen.

Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Beugemittel, mit dessen Hilfe Sie zur Zahlung überzeugt werden sollen. § 96 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) definiert in Absatz 1, wann die Anordnung von Erzwingungshaft zulässig ist:

Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn

  1. die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
  2. der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
  3. er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
  4. keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.
Können Sie nachweisen, dass Sie wirtschaftlich nicht dazu in der Lage sind, das Bußgeld unverzüglich zu entrichten, kann eine Ratenzahlung mit der Behörde vereinbart werden. Eine Erzwingungshaft droht in diesem Fall nicht.

Ablauf von einem Erzwingungshaftverfahren

Bei einer Erzwingungshaft gelten andere Regeln als im "normalen" Strafvollzug.
Bei einer Erzwingungshaft gelten andere Regeln als im „normalen“ Strafvollzug.

Wie bereits beschrieben, ist die Erzwingungshaft eher als „letztes Mittel“ der Behörde zu verstehen und wird nur angeordnet, wenn eine beharrliche Zahlungsverweigerung besteht. Je nach Einzelfall kann vor der Anordnung der Beugehaft ein Gerichtsvollzieher beim Betroffenen vorstellig werden und dessen Zahlungsfähigkeit prüfen.

Ergibt sich dann, dass der Verkehrssünder den Betrag aufgrund seiner wirtschaftlichen Ver­hältnisse nicht bezahlen kann, ist es möglich, eine Zahlungserleichterung zu vereinbaren oder in besonders schweren Fällen von der Zahlungsaufforderung abzusehen.

Übrigens: Können Betroffene nach der Anordnung zur Erzwingungshaft glaubhaft darlegen, dass es Ihnen nicht zumutbar ist, das Bußgeld zu zahlen und die Behörde erkennt dies an, so wird von der Beugehaft abgesehen.

Vollstreckung der Erzwingungshaft: Dauer des Gefängnisaufenthalts

Wird eine Erzwingungshaftstrafe angetreten, so ist diese nicht mit einem Gefängnisaufenthalt für eine Straftat zu vergleichen. Der Betroffene wird nicht in den „normalen“ Vollzug integriert, das heißt, dass es zu keinem Kontakt mit straffällig gewordenen Mitinsassen kommt, wenn dies nicht gewünscht ist.

Weiterhin besteht für den zahlungsunwilligen Verkehrssünder nicht die Pflicht, einer Arbeit in der Haftanstalt nachzugehen. Zudem ist das Tragen von Anstaltskleidung nicht geboten und es darf die eigene Bettwäsche genutzt werden.

Die Dauer der Erzwingungshaft ist maßgeblich von der Höhe der Geldbuße abhängig. Sie wird vor Haftantritt festgelegt und kann anschließend nicht verlängert werden.

Gut zu wissen: Die Erzwingungshaft im Ordnungswidrigkeitenverfahren darf eine Maximaldauer von sechs Wochen für eine Geldbuße nicht überschreiten. Sind in einem Bußgeldbescheid mehrere Bußgelder verhängt worden, so gilt eine Obergrenze von drei Monaten für den Aufenthalt in Erzwingungshaft.

Erzwingungshaft: Entstehen zusätzliche Kosten?

Der Aufenthalt in Erzwingungshaft bewahrt Sie nicht davor, dass Bußgeld zahlen zu müssen.
Der Aufenthalt in Erzwingungshaft bewahrt Sie nicht davor, dass Bußgeld zahlen zu müssen.

Ein Bußgeldverfahren verursacht für den Betroffenen in aller Regel zusätzliche Gebühren von mindestens 25 Euro. Mit diesem Betrag soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Beamten für die Anfertigung eines entsprechenden Schreibens Zeit und Mühe aufbringen müssen.

Zusätzlich wird eine Versandpauschale von 3,50 Euro fällig. Daher übersteigt der Betrag, den Betroffene zahlen müssen, meist das eigentlich für den Verstoß angesetzte Bußgeld. Wird nun eine Erzwingungshaft angeordnet, entstehen dadurch zunächst keine Kosten.

Sie sollten allerdings bedenken, dass diesem Vorgang immer Mahnungen vorausgehen. Für diese wird eine pauschale Gebühr von fünf Euro fällig.

Wichtig: Der Aufenthalt in Erzwingungshaft befreit Sie nicht von Ihrer Zahlungspflicht gegenüber der Behörde. Auch nach der „Entlassung“ muss diese Geldsumme noch gezahlt werden. Allerdings kann für dasselbe Bußgeld dann nicht noch einmal die Beugungshaft angeordnet werden.

Können Sie die Erzwingungshaft abwenden bzw. umgehen?

Der Schreck sitzt erst einmal tief: Sie öffnen nichtsahnend den Briefkasten und sehen dort ein Schreiben vom Polizeipräsidenten. Ihre Neugier ist geweckt und Sie öffnen den Brief. Diesem können Sie entnehmen, dass Ihnen eine Erzwingungshaft angedroht wird, weil Sie das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht gezahlt haben.

Nachdem der erste Schock erst einmal verdaut ist, lesen Sie das Schreiben der Behörde noch einmal gut durch. Die Erleichterung ist groß: Wenn Sie die Geldbuße innerhalb einer Woche bezahlen, muss die Erzwingungshaft nicht angetreten werden.

Tun Sie dies allerdings nicht, bleibt der Erzwingungshaftbefehl bestehen und Sie müssen die Beugehaft antreten. Erscheinen Sie zum angegebenen Termin nicht bei der Justizvollzugsanstalt (JVA), so kann die Polizei Sie ausfindig machen und dem Gefängnis übergeben.

Wollen Sie also vermeiden, vor den Nachbarn mit Handschellen abgeführt zu werden, empfiehlt es sich, die Geldbuße zu bezahlen und damit die Erzwingungshaft zu umgehen. Halten Sie einen Bußgeldbescheid für ungerechtfertigt, sollten Sie diesen in keinem Fall einfach ignorieren.

Innerhalb von zwei Wochen können Sie mit einem Einspruch deutlich machen, dass Sie die Entscheidung der Behörde anzweifeln. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei beratend zur Seite stehen und das Einspruchsschreiben für Sie aufsetzen.

Entschließen Sie sich während der Erzwingungshaft dazu, den Betrag doch zu bezahlen, führt dies zur sofortigen Entlassung. Sie können sich dann in der Haft quasi freikaufen. Die Anordnung der Haft wird übrigens nicht im Bundeszentralregister eingetragen, eine Vorstrafe besteht danach also nicht.

Bildnachweise: fotolia.com/ © BillionPhotos.com, istockphoto.com/ © skvoor

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

Kommentare

  1. Jens meint

    31. August 2018 at 19:44

    ‚Was geschieht eigentlich nach der Erzwingungshaft, wenn der Betroffene das Bußgeld immer noch nicht zahlen will?

    Antworten

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