Das Wichtigste zur Geldbuße
Die Geldbuße wird bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ausgesprochen. Dabei wird zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld unterschieden.
Hier finden Sie einige Beispiele, wie hoch die Geldbuße für die jeweiligen Ordnungswidrigkeiten ausfallen kann.
Kommen Ihnen die Sanktionen zu hoch vor oder sind Sie sich keiner Schuld bewusst, können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Ordnungswidrigkeiten können teuer werden
Inhalt
Eine im Bußgeldbescheid aufgeführte Geldbuße erscheint vielen Betroffenen übertrieben teuer – und das obwohl die Bußgelder in Deutschland niedriger sind als in vielen unserer Nachbarländer.
Bei der Bußgeldhöhe kommt es in erster Linie auf die Schwere der Ordnungswidrigkeit an. Das zeigt sich schon bei der Abstufung der Geschwindigkeitsüberschreitungen. Je mehr das Tempolimit überschritten wurde, desto teurer kommt es den Verkehrssünder zu stehen. Trotzdem werden für manche Verstöße nur sehr geringe Beträge in Rechnung gestellt.
Werden diese auch noch als Geldbuße bezeichnet? Was ist eigentlich mit Geldbuße gemeint? Welche Definition findet sich dafür im Gesetz? Kann das Bußgeld vor Ort bezahlt werden? Wer legt eigentlich die Höhe der Geldbußen fest und ist Bußgeld gleichbedeutend mit Strafe? Wir haben den Begriff genauer unter die Lupe genommen und beantworten die Fragen in diesem Ratgeber.
Die Höhe der Geldbuße nach Paragraph 17 OWiG
Bußgelder dürfen nicht willkürlich erhoben werden. Grundsätzlich ist dabei die Schwere der Ordnungswidrigkeit ausschlaggebend. Weil es einige Zuwiderhandlungen gibt, die besonders häufig im Straßenverkehr vorkommen, gibt es eine ganze Reihe festgelegter Bußgeldsätze (sog. Regelbuße). Diese werden im offiziellen Tatbestandskatalog genannt.
Der Rahmen der Geldbuße wird durch § 17 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) vorgegeben. Dort heißt es in Abs. 1:
„Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.“
Wie der Einschub schon andeutet, gibt es Verstöße, bei denen das Gesetz durchaus etwas „anderes bestimmt“. So beträgt die Geldbuße bis zu 1.500 Euro, wenn der Betroffene bereits zum dritten Mal mit Alkohol am Steuer (mit mehr als 0,5 Promille) erwischt wird.
Wie hoch ist die Geldbuße bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Bußgeldrechner: Ermitteln Sie selbst die Höhe möglicher Geldbußen
Wenn Sie es noch genauer wissen möchten, nutzen Sie gerne den kostenlosen Bußgeldrechner.
Wann ist für eine Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße, wann ein Verwarnungsgeld vorgesehen?
In der Regel werden erst Beträge ab 60 Euro als Geldbuße bezeichnet. Niedrigere Sanktionen von 5 bis 55 Euro gelten als sogenanntes Verwarnungsgeld (auch: Verwarngeld). Doch warum ist diese Unterscheidung wichtig?
In erster Linie erleichtert sie den Ordnungsämtern die Arbeit. So können gerade geringfügige Zuwiderhandlungen wie z. B. Falschparken mit weniger Verwaltungsaufwand geahndet werden.
Das bedeutet, dass auch keine Verwaltungsgebühren für das Bußgeldverfahren anfallen. Betroffene können das Verwarnungsgeld zurückweisen, müssen dann aber damit rechnen, dass ein Bußgeldverfahren eröffnet wird. Ein Bußgeld kann im Übrigen auch nicht vor Ort bezahlt werden. Ein Verwarngeld in manchen Fällen schon.
Der Unterschied zwischen Geldbuße und Geldstrafe
„Geldbuße“ ist ein im Verwaltungsrecht gebräuchlicher Begriff. Der Definition nach handelt es sich um ein Mittel, Ordnungswidrigkeiten durch erheben eines Geldbetrags zu sanktionieren. Was den meisten Menschen bekannt ist und doch oft in Vergessenheit gerät: Geldbußen werden nicht ausschließlich für Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt.
Es gibt mehrere Rechtsgebiete, in denen dieses verwaltungsrechtliche Sanktionsmittel zum Einsatz kommt. Beispielsweise sieht § 111 OWiG eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro vor, wenn eine Person gegenüber einer Behörde bezüglich seiner Personalien (Name, Geburtstag, Wohnort etc.) falsche Angaben macht.
Von einer Strafe wird jedoch nur gesprochen, wenn es sich um einen strafrechtlichen Tatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) handelt. Das schließt Verkehrsverstöße nicht aus. Allerdings gibt es nur wenige, die als Verkehrsstraftat eingestuft und mit einer Geldstrafe bedroht werden können. Dazu gehören z. B.:
- Trunkenheitsfahrten (in der Regel ab 1,1 Promille)
- Nötigung, z. B. aggressives und kontinuierliches Drängeln auf der Autobahn
- Illegale Autorennen
- Unfallflucht
Geldbuße statt Fahrverbot: Selten ist eine Umwandlung möglich
Wenn es um ihren Führerschein geht, würden die meisten Autofahrer wohl lieber tiefer in die Tasche greifen, als auf den „Lappen“ und das Auto zu verzichten – selbst wenn es nur vorübergehend ist. Tatsächlich gibt es laut § 4 Abs. 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) die Option, ein Fahrverbot in eine „angemessen höhere“ Geldbuße umzuwandeln.
Doch bevor Sie sich allzu große Hoffnungen machen, sollten Sie wissen, dass dies nur sehr schwer durchzusetzen ist. Es müssen gute Gründe vorliegen, z. B.:
- Augenblicksversagen
- Gerechtfertigte Notsituation
- Unzumutbare Härte des Fahrverbots (z. B. Gefährdung beruflicher Existenz)
Außerdem sollten Sie bedenken, dass die Geldbuße entsprechend angehoben wird. Je nach Ordnungswidrigkeit kann der Betrag zwei-, drei- oder sogar fünfmal so hoch ausfallen. In vielen Fällen ist der vorübergehende Verzicht auf den Führerschein tatsächlich die wirtschaftlichere Lösung.
Sie können die Geldbuße nicht bezahlen?
In einigen europäischen Ländern wird die Höhe der Geldbuße vom Einkommen des Verkehrssünders abhängig gemacht. Auf diese Weise wird vermieden, dass die Sanktionen gut betuchten Bürgern genauso „wehtun“ wie solchen, mit mittlerem oder niedrigerem Einkommen.
Auch in Deutschland legt § 17 Abs. 3 Satz 2 OWiG fest, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden müssen. Das betrifft jedoch in erster Linie Personen, die z. B. aufgrund eines geringen Einkommens, die Geldbuße nicht oder nicht ganz bezahlen können. In diesem Fall kommen die Zahlungserleichterungen aus § 18 OWiG zum Tragen.
Demnach kann der Verkehrssünder die Geldbuße innerhalb einer bestimmten Frist in Teilbeträgen abstottern. Versäumt er eine Rate kann ihm diese Erleichterung allerdings wieder versagt werden. Manchmal versuchen Betroffene es mit der Ausrede, den Bußgeldbescheid verloren zu haben – damit haben sie aber kaum Erfolg und müssen stattdessen mit einer Mahnung rechnen.
Bildnachweise: fotolia.com/abr68, fotolia.com/Martin Fally, istockphoto.com/kanvag.
Nico meint
4. Juni 2019 at 23:37
Hallo,
Ist es möglich das die Bußgeldstelle ein Bußgeldbescheid in ein Verwarngeld umwandelt unter bestimmten Vorraussetzungen versteht sich ?
Gruß Nico
fuehrerscheinfix.de meint
17. Juni 2019 at 13:05
Hallo Nico,
bei einer Verwarnung handelt es sich um ein freiwilliges Angebot der zuständigen Behörden. Will der Betroffene dies nicht annehmen, erfolgt in der Regel die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens, in dem zusätzlich Gebühren und Auslagen in Rechnung gestellt werden. Im Zuge der Prüfung nach einem Einspruch kann das Bußgeld ggf. verringert werden, die Gebühren und Auslagen fallen jedoch in aller Regel dennoch an.
Ihr Team von fuehrerscheinfix.de