Das Wichtigste zum Thema „Fahrverbot umwandeln“
Ja. In besonderen Härtefällen ist dies möglich. Die Entscheidung darüber, ob das Fahrverbot umgewandelt werden kann, wird allerdings stets im Einzelfall getroffen.
Wann beim Fahrverbot ein sogenannter Härtefall vorliegt, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen.
Hier erfahren Sie, in welchen Fällen es nicht möglich ist, das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.
Wann wird ein Fahrverbot umgewandelt?
Lässt sich ein Fahrverbot umwandeln, in eine höhere Geldbuße beispielsweise? Grundsätzlich möglich ist es schon, allerdings ist dies nicht so leicht zu bewerkstelligen. Wer das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln möchte, muss gute Gründe vorbringen.
Aber wie kann man ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln? Beachten Sie, dass die Option „Bußgeld statt Fahrverbot“ nicht frei wählbar ist.
Es liegt im Ermessen der Behörde oder – wenn Sie gerichtlich gegen das Fahrverbot vorgehen – des Richters, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld anstelle des Fahrverbots denkbar ist.
Ohnehin ist es schwer, ein Fahrverbot gänzlich zu umgehen. Wer seinen Führerschein nicht abgeben möchte, sollte auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen, da oft nur ein gut begründeter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid etwas ausrichten kann.
Inhalte
Fahrverbot umgehen – im Video erklärt
Ist die Umwandlung vom Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe möglich?
Geldstrafe statt Fahrverbot – das wäre sicherlich für viele Betroffene eine bevorzugte Lösung. Allerdings handelt es sich beim Fahrverbot um eine verkehrserzieherische Maßnahme. Verkehrssünder sollen die Konsequenzen eines Verstoßes spüren und die Verkehrsregeln künftig genauer beachten.
Laut § 4 Abs. 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV) kann von einem Fahrverbot abgesehen werden. Das Bußgeld muss jedoch „angemessen erhöht“ werden. Was als angemessen gilt, hängt unter anderem vom Tatbestand ab.
Wer das Fahrverbot in Bußgeld umwandeln will, sollte sich das gut überlegen, da die Regelbuße verdoppelt, verdreifacht oder in manchen Gerichtsbezirken sogar verfünffacht werden kann. Mancherorts werden pauschal 1.000 Euro Bußgeld auferlegt.
Freikaufen vom Fahrverbot
Es ist das eine, ein Fahrverbot zu umgehen, durch ein höheres Bußgeld. Eine andere Sache ist es, wenn Betroffene sich vom Fahrverbot „freikaufen“ möchten. Jeder Betroffene möchte sein Fahrverbot wohl umwandeln oder gar abwenden, doch dieses wird nicht willkürlich, sondern aus gutem Grund verhängt.
Geld soll und darf ein schweres Verkehrsdelikt deshalb nicht einfach beseitigen. Kaum Aussicht auf eine erfolgreiche Umwandlung vom Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe haben Betroffene, die …
- Wiederholungstäter sind (also schon einmal ein Fahrverbot absitzen mussten in den letzten 24 Monaten),
- mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wurden oder
- Punkte auf dem Konto in Flensburg haben.
Schwer wird es auch bei Verstößen, die mehr als 1 Monat Fahrverbot bedeuten. Umwandeln lassen sich zwei- oder dreimonatige Fahrverbote kaum.
Bildnachweise: fotolia/autofocus67, fotolia/dmitrimaruta, depositphotos/massimo1g
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