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Der Führerschein ist weg – und nun?

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Das Wichtigste zum Fahrverbot und Führerscheinentzug

Wo ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug?

Das Fahrverbot ist nur über einen Zeitraum von einem bis drei Monate verhängt. Der Führerscheinentzug ist langfristig und ggf. auch lebenslänglich angelegt.

Wann kann mir der Führerschein entzogen werden?

Die häufigsten Ursachen für den Führerscheinentzug sind Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol am Steuer und acht Punkte in Flensburg.

Bei wie viel Promille wird mir der Führerschein entzogen?

Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Doch auch bei 0,3 Promille hinterm Steuer und gefährdendem Fahrverhalten können bereits Konsequenzen drohen. Ab 1,1 Promille kommt es in der Regel zum Führerscheinentzug.

Video: Die wichtigsten Infos zur Entziehung der Fahrerlaubnis

Wann müssen Sie mit dem Führerscheinentzug rechnen? Erfahren Sie es hier im Video.
Wann müssen Sie mit dem Führerscheinentzug rechnen? Erfahren Sie es hier im Video.

Wann ist der Führerschein weg?

Führerschein weg: Innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften riskieren Temposünder den Führerschein.
Führerschein weg: Innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften riskieren Temposünder den Führerschein.

Autofahrer riskieren den Führerschein auf vielerlei Weise. Meist kommt der Führerschein schon weg, wenn die Geschwindigkeit erheblich überschritten wird. In anderen Fällen führt eine schwere Verkehrsstraftat dazu (z. B. Unfallflucht).

Handelt es sich um ein Fahrverbot, erhalten Sie den Führerschein nach ein bis drei Monaten wieder. Wurde jedoch die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet, dürfen Sie für längere Zeit nicht Auto fahren. Den Führerschein müssen Sie nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten und bis maximal fünf Jahren erneut beantragen.

In diesem Ratgeber möchten wir zunächst Autofahrern die Frage beantworten: „Ab wann ist mein Führerschein wirklich weg?“ Weiterhin soll geklärt werden, wann mit einem Fahrverbot und wann mit einem Führerscheinentzug zu rechnen ist.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Fahrverbot und Führerscheinentzug
  • Video: Die wichtigsten Infos zur Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Wann ist der Führerschein weg?
  • Aus diesen Gründen kommt der Führerschein weg
    • Wann ist der Führerschein weg und wie lange?
    • Führerschein weg ohne gefahren zu sein – geht das denn?

Aus diesen Gründen kommt der Führerschein weg

Führerschein weg: In der Probezeit bei einem A oder zwei B-Verstößen möglich.
Führerschein weg: In der Probezeit bei einem A- oder zwei B-Verstößen möglich.

Der Führerschein ist weg ab 31 km/h zu schnell innerorts, 41 km/h außerorts. Dass Autofahrer mit Alkohol am Steuer den Führerschein riskieren, ist bekannt, aber ab wie viel Promille ist der Führerschein weg?

In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5, aber schon bei 0,3 Promille können schwere Konsequenzen drohen, wenn der Fahrer durch eine alkoholtypische Fahrweise auffällig wird. Ab 1,1 Promille liegt eine Trunkenheitsfahrt vor, die mit dem Führerscheinentzug und nicht mehr nur einem Fahrverbot bestraft wird.

Der Führerschein kommt auch weg, wegen der Punkte, die Sie im Fahreignungsregister in Flensburg angesammelt haben. Nach 8 Punkten kommt der Führerschein nämlich automatisch weg.

Vor der Punktereform 2014 bedeuteten 18, nicht 8 Punkte, dass der Führerschein weg war. Das lag mitunter daran, dass schon weniger schwere Verkehrsverstöße, wie beispielsweise Beleidigung im Straßenverkehr, Punkte in Flensburg nach sich zogen.

Der Führerschein kommt langfristig weg bei beispielsweise Fahrerflucht oder anderen Verkehrsstraftaten. Eine Trunkenheitsfahrt wegen Alkohol oder Drogen am Steuer, Gefährdung im Straßenverkehr, Vollrausch und illegale Autorennen gehören nach § 69 Strafgesetzbuch (StGB) ebenso zu den Delikten, die einen Führerscheinentzug rechtfertigen, besonders nach einem Unfall.

Wann ist der Führerschein weg und wie lange?

Führerschein weg: Neu zu beantragen ist er nur bei einem Führerscheinentzug.
Führerschein weg: Neu zu beantragen ist er nur bei einem Führerscheinentzug.

Ein Fahrverbot wird für mindestens einen und maximal drei Monate verhängt. Der Führerscheinentzug hingegen ist längerfristig, manchmal sogar lebenslänglich veranschlagt. Betroffene dürfen je nach richterlicher Entscheidung mindestens sechs Monate, maximal fünf Jahre lang nicht Auto fahren.

Für mehr als 10 Jahre kommt der Führerschein weg, wenn das Höchstmaß (fünf Jahre) nicht „zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr“ ausreicht. So steht es in § 69a Abs. 1 Satz 2 StGB. Der Führerschein ist für 15 Jahre weg, wenn Sie eine zusätzlich angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) umgehen möchten.

Es sind deshalb 15 Jahre, weil die Tilgungsfrist 10 Jahre beträgt, diese aber erst nach fünf Jahren zu laufen beginnt.

Führerschein weg ohne gefahren zu sein – geht das denn?

Ja, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Grund zu der Annahme hat, dass Sie nicht mehr über die ausreichende Fahreignung verfügen. Das können z. B. gesundheitliche Gründe sein (Herzinfarkt, schweres Parkinson).

Auch eine Alkohol- oder Drogensucht kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, selbst wenn Sie nicht direkt mit Drogen am Steuer erwischt werden.

Führerschein weg: Das Fahrradfahren ist trotzdem erlaubt.
Führerschein weg: Das Fahrradfahren ist trotzdem erlaubt.

Ist der Führerschein weg und trotzdem fahren Sie Auto, liegt das sogenannte Fahren ohne Führerschein vor. In diesen Fällen kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.

Nun zu der Frage: „Mein Führerschein ist weg, wann bekomme ich ihn wieder?“ Nach einem Fahrverbot können Sie den Führerschein einfach wieder abholen. Handelt es sich allerdings um einen Führerscheinentzug, ist der Führerschein also länger weg, ist dieser neu zu beantragen.

Ist der Führerschein weg, kann das Fahrrad genommen werden. In der Regel beziehen sich Fahrverbot und Führerscheinentzug nur auf motorisierte Kfz.

„Mein Führerschein ist weg und mein Arbeitsplatz deshalb gefährdet, was kann ich tun?“ Beim Fahrverbot kann in manchen Fällen ein Härtefall geltend gemacht werden. Dieser muss allerdings gut begründet werden.

Bildnachweise: iStock.com/ ©blackjake, iStock.com/ ©mihitiander.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

Kommentare

  1. Bock meint

    14. Januar 2020 at 18:53

    Bei mir ist es schon daß zweite mal das erste mal mit 1,4 und daß zweite mal mit 0,28 und habe 3 Monate Fahrverbot und da nach soll ich mpu machen ist daß rechtens.

    Antworten

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