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Fahrverbot wegen Härtefall abmindern – geht das?

Von Fuehrerscheinfix.de, letzte Aktualisierung am: 14. Februar 2021

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Das Wichtigste zum Härtefall beim Fahrverbot

Wann kommt beim Fahrverbot ein Härtefall in Betracht?

Hier können Sie nachlesen, wann bezogen auf das Fahrverbot ein Härtefall vorliegen kann.

Ist es möglich, das Fahrverbot in einem Härtefall zu umgehen?

Ob es möglich ist, bei einem vorliegenden Härtefall das Fahrverbot zu umgehen, können Sie hier nachlesen.

Der Härtefall beim Fahrverbot

Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, kann unter Umständen einen Härtefall beim Fahrverbot geltend machen.
Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, kann unter Umständen einen Härtefall beim Fahrverbot geltend machen.

Bei manchen Verkehrsverstößen reicht ein einfacher Bußgeldbescheid nicht. Wer sich besonders gefährdend verhalten hat, muss zusätzlich noch mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen.

Solche Maßnahmen sollen ein Fehlverhalten im Verkehr sanktionieren und den Verkehrssünder ermahnen, sich besser an die Verkehrsregeln zu halten.

Ist ein Fahrverbot gerechtfertigt, lässt sich deshalb selten daran rütteln. Aber was ist mit Betroffenen, die auf das Auto angewiesen sind? Darf das Ordnungsamt hier trotzdem ein Fahrverbot aussprechen? Wann kann beim Fahrverbot von Härtefall gesprochen werden? Wir klären Sie auf.

Inhalte

  • Das Wichtigste zum Härtefall beim Fahrverbot
  • Der Härtefall beim Fahrverbot
  • Wann liegt beim Fahrverbot ein Härtefall vor?
    • Härtefall: Kann das Fahrverbot umgangen werden?
    • Weitere Ratgeber:

Wann liegt beim Fahrverbot ein Härtefall vor?

Es ist richtig, dass bei einem Fahrverbot manchmal ein Härtefall geltend gemacht werden kann. Im Verkehrsrecht regelt die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) genau, welche Sanktionen verhängt werden dürfen. Ein Fahrverbot wird deshalb nicht willkürlich ausgesprochen und ein Härtefall nur selten anerkannt.

Das Gericht berücksichtigt bei dieser Entscheidung die genauen Umstände, weshalb sich die Voraussetzungen für einen Härtefall bei Fahrverbot nicht pauschalisieren lassen. Aus der Rechtsprechung lassen sich aber einige Anhaltspunkte erkennen, die für eine Umwandlung vom Fahrverbot bei einem Härtefall sprechen:

Fahrverbot: Für Berufskraftfahrer (z. B. Taxifahrer) ist das meist ein Härtefall.
Fahrverbot: Für Berufskraftfahrer (z. B. Taxifahrer) ist das meist ein Härtefall.
  • Kein Wiederholungstäter: Bei Wiederholungstätern ist es unwahrscheinlicher, dass Sie einen Härtefall beim Fahrverbot durchsetzen können. Handelt es sich um den ersten Verkehrsverstoß, haben Sie bessere Chancen.
  • Nur ein Monat Fahrverbot: Bessere Chancen beim Fahrverbot einen Härtefall geltend zu machen haben Sie auch, wenn nur ein Monat Fahrverbot verhängt wurde. Bei zwei oder drei Monaten Fahrverbot stehen die Chancen schon schlechter.
  • Berufliche Existenz: Sind Betroffene beruflich auf das Autofahren angewiesen (z. B. Berufskraftfahrer), stellt das Fahrverbot einen Härtefall dar. Der Richter kann im Einzelfall von der Verhängung eines Fahrverbots absehen und durch eine Geldbuße ersetzen.
Persönliche Probleme, beispielsweise psychischer Natur, sollten Sie aber nicht als Härtefall angeben. Das Fahrverbot kann sich dann unter Umständen noch verschlimmern. Bestehen nämlich Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Härtefall: Kann das Fahrverbot umgangen werden?

Wirklich umgehen können Sie ein Fahrverbot nicht. Haben Sie etwa mit der Hilfe von einem Anwalt oder aufgrund guter Begründung einen Härtefall beim Fahrverbot geltend gemacht, wird dies nicht etwa beseitigt. In § 4 Abs. 4 BkatV heißt es:

Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.

Das bedeutet, wer beim Fahrverbot einen Härtefall geltend macht, muss stattdessen mit einer erhöhten Geldbuße rechnen.

Bildnachweise: iStock/ivanikova

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