Das Wichtigste zum Führerschein der Klasse 3
Der alte Führerschein der Klasse 3 entspricht in etwa dem heutigen PKW-Führerschein der Klasse B. Welche Führerscheinklassen aktuell in der Klasse 3 inbegriffen sind, können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Vorerst gilt noch das alte Dokument. Sie müssen dieses jedoch innerhalb einer bestimmten Frist gegen den neuen EU-Führerschein eintauschen.
Ja, das dürfen Sie – vorausgesetzt, der Anhänger wiegt weniger als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Bei einer Umschreibung der alten Klasse 3 erhält der Führerscheininhaber normalerweise auch die Klasse BE, welche zum Ziehen von Anhängern bis zu 3,5 t berechtigt.
Obwohl sich in Sachen Führerschein in den vergangenen Jahrzehnten viel getan hat, sind die alten Fahrerlaubnisklassen noch nicht ausgestorben. Bevor der EU-weite Führerschein in Scheckkartenformat eingeführt wurde, gab es alte rosa und noch ältere graue Papierführerscheine.
Mit den Neuerungen ergeben sich auch Änderungen für alte Führerscheinklassen. Die Klasse 3 ist Thema dieses Ratgebers, obwohl natürlich auch noch andere Klassen veraltet sind (z. B. die Klassen 1, 2, 4 und 5) Was ist der Führerschein der Klasse 3? Ist er heute noch gültig und welche Fahrzeuge dürfen damit gefahren werden? Informationen dazu finden Sie hier.
Führerschein der Klasse 3: Was darf damit gefahren werden?
Der Führerschein der Klasse 3 ist alt, aber längst nicht ungültig. Wie für viele alte Führerscheinklassen gibt es für die alte Klasse 3 eine Besitzstandsregelung. Demnach werden alte Klassen den neuen Führerscheinkategorien zugeordnet.
Weil es über die Jahre mehrere Führerscheinreformen gab und auch die vor der Wiedervereinigung in der ehemaligen DDR gültigen Führerscheine zu berücksichtigen sind, spielt es bei der Neuzuordnung eine Rolle, wo und wann Ihr Führerschein erteilt wurde.
Wann erteilt? | Entsprechung | Schlüsselnummer |
---|---|---|
BRD | ||
vor dem 1.12.1954 - Klasse 3 (a+b) | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L Auf Antrag: T | BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
nach dem 1.01.1989 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 L 174 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
DDR | ||
(Klasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder) - vor dem 31.03.1957 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L Auf Antrag: T | BE 79.06 L 174, L 175 C 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
(Klasse 3 für Traktoren) - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, L 175 |
(Klasse 3 für Traktoren) - zwischen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980 | AM, A1, L | A1 79.05 L 174, 175 |
(Klasse 3 für Traktoren) - nach dem 31.03.1980 | AM, L | L 174, L 175 |
Es ist wichtig, dass Sie sich genau darüber informieren, welches Auto oder Kfz Sie mit Ihrem alten Führerschein der Klasse 3 fahren dürfen. Sind Sie mit einem Fahrzeug unterwegs, das nicht dem Führerschein entspricht, gilt dies unter Umständen als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und das ist gemäß § 21 StVG strafbar.
Pkw und Anhänger
Unter Berücksichtigung kleiner Abweichungen je nach Ort und Datum der Ausstellung vom Klasse-3-Führerschein (siehe obige Tabelle), fungiert dieser allgemein als Pkw-Führerschein. Die Klasse 3 schloss früher aber auch Lkws bis 7,5 Tonnen und Züge (Anhängergespanne) mit drei Achsen ein.
Heute dürfen Sie mit einem Führerschein, der die alte Klasse 3 hat, folgende Kfz führen:
- Pkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
- Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
- Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht, solange das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 Tonnen ist
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h
- Motorräder und Trikes (Beachten Sie die gesonderten Bestimmungen.)
Beim Führerschein der Klasse 3 darf der Anhänger aber nicht schwerer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Für gewöhnlich erhalten Sie beim Umschreiben der alten Fahrerlaubnis der Klasse 3 einen BE-Führerschein. Hier sind Anhänger bis 3,5 Tonnen erlaubt.
Quad, Trike und Motorrad fahren mit Klasse 3
Die neuen Führerscheinklassen für alt-Klasse 3 sind in der Regel B/BE und C1/C1E, auf Antrag auch C/CE. Das wurde inzwischen klargestellt. Was zu Verwirrung führt, ist die Frage, ob ein Motorrad mit Führerschein Klasse 3 gefahren werden darf.
In einem B-Führerschein ist immer auch die Klasse AM enthalten, die zum Fahren von Quads bis maximal 15 kW und nur bis 45 km/h berechtigt.
Ein Quad dürfen Sie mit dem alten Führerschein der Klasse 3 fahren. Beim Motorrad kommt es sehr darauf an, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde und welche Schlüsselzahlen darin enthalten sind.
Trikes werden seit 2013 als Motorrad eingestuft und auch als solches behandelt. Ein größeres Trike erfordert deshalb den Führerschein A oder A1 und wird nicht mehr durch AM, und damit nur durch die alte Führerscheinklasse 3 abgedeckt, wenn Sie über die entsprechenden Schlüsselzahlen verfügen, wie beispielsweise die folgenden:
- A oder A1 79.03: Trike ohne Anhänger
- A oder A1 79.04: Trike mit Anhänger bis 750 kg
Muss ich meinen alten Führerschein der Klasse drei umtauschen?
Weil die Führerscheinklasse 3 alt ist, fragen sich viele, ob Sie zum Umtausch bzw. zum Umschreiben verpflichtet sind. Trotz der vielen Neuerungen ist dies derzeit noch nicht Pflicht. Bis zum 19. Januar 2033 darf ein alter Führerschein der Klasse 3 höchstens noch im Geldbeutel bleiben.
Spätestens zu diesem Stichtag müssen Sie den Führerschein umschreiben lassen. Mitunter ist für Sie aber auch schon eine kürzere Frist verbindlich:
Für Papierführerscheine:
- geboren vor 1953: 19. Januar 2033
- geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
- geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
- geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
- geboren ab 1971: 19. Januar 2025
Für Führerscheine im Scheckkartenformat:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
- Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033
Eine Ausnahme gibt es bei der eingeschränkten Führerscheinklasse C/CE 79. Personen über 50, die diese Klasse behalten möchten, müssen ihren alten Führerschein schon jetzt umtauschen. Weil er der Klasse C/CE entspricht, dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 3 auch Lkw fahren.
Grundsätzlich ist für die Klasse C/CE aber eine Befristung auf das 50. Lebensjahr eingeführt worden. Das heißt, wer älter ist als 50, muss den Lkw-Führerschein (egal ob alter Führerschein der Klasse 3 oder neue Führerscheinklasse C/CE) alle fünf Jahre erneuern.
Dafür sind auch eine ärztliche Untersuchung und ein Sehtest erforderlich.
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Michael meint
13. Dezember 2021 at 20:32
Habe den Führerschein Klasse 2 1966 gemacht
darf ich privat ein Wohnmobil mit 15 t fahren
Frosch meint
18. Mai 2021 at 22:31
Zitat: “
Heute dürfen Sie mit einem Führerschein, der die alte Klasse 3 hat, folgende Kfz führen:
Pkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht, solange das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 Tonnen ist“
Wenn ich das richtig sehe, bekommt man mit der alten Klasse 3 immer auch die Schlüsselzahl 79, welche dann das 12t-Limit aufhebt…
Udo meint
30. Oktober 2020 at 12:41
Ich habe 1986 Fs Kl III gemacht
Damals durfte ich einen 7,49to Lkw mit einem 10to zentralachsanhänger fahren Gesamt Zug 17,49to bei 3 Achsen
Darf ich das auch heute noch ??
Mit freundlichen Grüßen
Apo meint
1. Oktober 2020 at 15:57
Hallo an alle,
Also ich habe eine frage und zwar ich habe eine Rosane Führerschein Klasse 3 aus dem Jahr 1992.
Kan ich damit 125 ccm Motarrad fahren.
danke im voraus
Richard meint
4. Juli 2020 at 14:40
Das bedeutet also, dass ich mit meinem alten 3er Führeschein auch große LKWs (40t) fahren darf?
Dass man den Führerschein über 50 erneuern muss bedeutet was?
Direkt mit 50 oder kann ich warten bis ich 55 bin? Bin jetzt 52
Danke
Richard
Ali meint
28. Juni 2020 at 20:38
Am 12 AUG 1981 bekamm ich mein Führerschein,darf ich motorrad fahren
zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L
Auf Antrag: T A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3).
MfG
Ansgar meint
6. Mai 2020 at 10:08
Hallo Community! Ich bin Jahrgang 1964 und besitze den alten grauen FS vom 01.07.1982 (Kl. 1 und 3). Werde ich bei einer Umschreibung die Klassen C1 und C1E bekommen? Immerhin bin ich berechtigt, u.a. Lkw bis 7,5t zGG zu führen…ich bitte um eine kurze Antwort. Vielen Dank.
Anne meint
25. Februar 2020 at 22:19
Ich habe 89 ost klasse 3 gemacht. Damals bekam ich den moped führerschein mit zu. 50 kubik. 60km waren erlaubt. Jeder erzählt was anderes . Darf ich immer noch meinen „Spatz“ fahren? Darf ich auch eventuell grösser fahren… 57 bin ich .
Ralf meint
6. Januar 2020 at 22:25
Habe am 1.4. 1981 meinen Führerschein gemacht. nur Klasse 3 ohne Einschränkung. Bin 63 Jahre alt. Ich will nun meinen rosa Farbenen Fuhreschein eintauschen. Muss ich da zur ärztlichen Untersuchung und einen Sehtest machen ?
Ken meint
30. Dezember 2019 at 20:38
Wie ich das so sehe, darf ich alle Motorräder fahren mit dem alte Rosa Führerschein ausgestellt in 1996. Das war ein umschreiben von der US Armee Führerschein. Habe in USA meine erste in 1984. Durch die Militär, hat ich alles gefahren bis 20 Tonnen Stapler. Nur leider war nicht alles mit umgeschrieben.
Hat jemand ein Antwort?
Freddy meint
21. Dezember 2019 at 17:39
Ich habe den alten grauen führerschein gemacht 1981 Dezember was darf ich Fahrern .auch 125 ccm?
Thorsten meint
10. Dezember 2019 at 20:02
Hallo,
Ich habe alle Klassen in meinem Rosa FS. Bin jetzt 58 und fahre schon viele Jahre nicht mehr Kl.2 Fahrzeuge. Ist der Kl.2 verfallen weil ich noch nie eine Untersuchung Ü 50 gemacht habe, oder könnte ich den 2er durch eine Untersuchung wieder aufleben lassen.?
Mini meint
25. Februar 2020 at 22:12
Privat darfste fahren aber ebend nicht als beruf.
Siggi meint
27. Oktober 2019 at 20:08
Ich habe 1972 Den Führerschein gemacht Klasse 3 u. 1 habe ihn aber nach jahren abgeben müssen. Ich habe ihn im September 1998 neu gemacht , allerdings die Klasse 3. Kann ich aus dem erstführerschein die Klasse A1 beanspruchen, da ich den erstführereschein 1972 icl.der Klasse 1 gemacht habe.
Rainer meint
8. September 2019 at 16:26
Ich bin 57 Jahre alt und habe am 06.1980 meinen Führereschein gemachtmit der Klasse 3; auf meinen Kartenführerschein sind die Fermerke BE,C1E,CE,und MSL vermerkt.
Habe in Kürze einen neuen Job wo ich einen LKW mit Anhänger u.a. fahren soll.
Wie ich weiss, darf ich bis 7,5 to. zulässigen Gesamtgewichts fahren.
Wie ist es mit einem Anhänger und was muss ich evtl.noch an Modulen machen so das ich auf der richtigen Seite bin?
Wo kann ich die Schlüsselzahl 95 entnehmen?
Automietfreund meint
29. August 2019 at 11:16
Das stimmt aber nicht:
Klasse 3, BRD (weil Erstausstellung 93), nach dem 1.01.1989
AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L
Auf Antrag: T A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174
C1 171
Denn A1 und A sind separat als 1 / 1a / 1b und mit 3 also nicht abgedeckt.
Irgendwie antwortet hier niemand? Herr Ambros ?
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
Guido meint
28. Juli 2019 at 16:06
Wann kommt den nun das 125 ccm Motorrad fahren mit dem FS Klasse 3?
Oder ist das mal wieder eine weitere Panne unseres Verkehrsminister?
Hannes meint
7. September 2019 at 13:04
@Guido sehr gute Frage … würde mich auch interessieren … warte nur auf die Freigabe damit ich loslegen kann …. hoffe es gibt bald eine Antwort.
M. meint
22. April 2020 at 2:50
Habe mein Führerschein am 11-5-1980 gemacht klasse 3 besitze den kleinen Führerschein nicht mehr den lapen bin 57 Jahre alt bis wieviel ccm Motorrad kann ich fahren
Hans meint
22. Juni 2019 at 16:53
Ich habe den alten 3er und möchte wissen welches MOTORRAD ich fahren darf ( bis ? Kubik )
Arndt meint
13. Juli 2019 at 16:34
Das ist abhängig vom Datum wann der Führerschein gemacht wurde… Vor dem 01.04.84 sind es 125 CCM danach 50 CCM
Peter meint
16. November 2019 at 9:06
Guten Tag Habe 1981 3 gemacht darf Trike fahren darf ich auch eine 125 fahren?
Anja meint
10. Januar 2021 at 15:52
Habe den 3 er. Darf ich ich ein Tiny Haus bis 3. 5t Anhaenger transportieren. Ich habe bj 1976. Soll ich jetzt umschreiben lassen da I nach Irland auswandern werde. Danke
Beni meint
13. Juni 2019 at 2:09
Ich habe noch den (fast unleserlichen) rosa Führerschein Klasse 1 und 3. Was darf ich damit noch
fahren ? Was passiert ,wenn ich ihn umschreibe ?
Z.Zt lebe ich in Spanien, jedoch nur kurzzeitig, nicht als Resident.
Eine hilfreiche kompetetente Antwort würde mich freuen.
Arndt meint
13. Juli 2019 at 16:35
Alles das, was Sie schon immer fahren durften… Nennt sich Bestandsschutz
Steffen meint
1. April 2019 at 22:18
Kann mir da jemand helfen. Habe alte 3 Klasse. Darf also 7.5 t beziehungsweise 12 t fahren. Wie sieht es denn aus wenn ich gewerblich fahren will. Reicht es da aus wenn ich die 5 module mache. Oder nicht.
Arndt meint
13. Juli 2019 at 16:36
5 module sind nötig für die Schlüsselzahl 95 ohne die Sie gewerblich nicht fahren dürfen
Margit meint
5. März 2019 at 9:26
Darf ich mit meinem alten Führerschein Klasse 3, erworben 1960 weiterhin nach Österreich oder Südtirol fahren?
Steiner meint
15. Februar 2019 at 14:53
Nur Geldmacherei und wer muss es bezahlen??? Die Autofahrer wie immer.
Sonja meint
15. Februar 2019 at 0:17
Ich habe meinen Führerschein 1988 gemacht, geb. 1947.,er ist 1999 im Scheck-karten-format umgetauscht, worden. wann muß ich es jetzt wieder machen. Fahre eine ganz normalen PKW und werde auch nie ein anderes Fahrzeug fahren.,muß ich auch wenn keinen LKW fahre, das immer nach 5 Jahren erneuern lassen?
Uwe meint
1. Februar 2019 at 16:43
Bin 57 Jahre alt habe den Führerschein Klasse 3 ausgestellt 1997 habe einen neuen Job in Aussicht soll einen 7,5 Tonner zeitweise fahren. Muss ich vorher zu einem Artz?
Arndt meint
13. Juli 2019 at 16:38
Eine medizinische Untersuchung ist nicht erforderlich, allerdings brauchen Sie die Schlüsselzahl 95 für gewerblichen Güterkraftverkehr, das heißt Sie müssen die Module machen
G. meint
30. März 2020 at 17:43
Hallo! Ich habe Führerschein Klasse 3,4,5 seit 1998. Darf eine 125 ccm Motorrad fahren. Dies mit den Schlüsselnr. Verstehe ich nicht? Ist nirgends im Führerschein vorhanden?!
MfG.
Rüdiger meint
22. Januar 2019 at 16:53
Ich habe noch den Alten Klasse 3 Führerschein aber ich werde 65 wie kann ich es machen das ich meinen Führerschein auf C / CE Umschreiben lassen kann ok das mit der Ärztlichen Untersuchung und dem Sehtest ist mir Klar und ist auch kein Problem
Arndt meint
13. Juli 2019 at 16:31
Einen klasse 3 Führerschein kann man nicht auf C/CE umschreiben lassen, dafür bedarf es der alten Klasse 2
klaus meint
1. August 2018 at 17:07
Hallo,
ich habe meinen Führerschein so um 1984-85 gemacht. Hab also noch so einen grauen Lappen. Darf ich mir einen Roller mit 125ccm zulegen und damit fahren?
Arndt meint
13. Juli 2019 at 16:30
Nein. Max 50 CCM…
Ralf meint
8. Juli 2018 at 21:05
Hallo, sehr gut erklärt. Aber ich bin sehr verwirrt. Da ich die Bezeichnungen wie AM, A1, A, B, BE usw. nicht kenne.
Meine Frage : Darf ich einen Motorroller mit 125 ccm fahren, wenn ich meinen Führerschein Klasse 3 im April 1973 gemacht habe und im Mai 1973 erhalten habe?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf
Manfred meint
17. Juni 2019 at 18:55
Habe noch den alten grauen Führerschein von
1979,Klasse 3 und Frage ob ich diesen 2019 umtauschen muss?
Oliver meint
4. September 2019 at 13:37
Ja, du darfst.
R. Schulz meint
2. November 2019 at 12:58
Gemäß der Anlage 3 zu § 6 Abs. / FeV erfasst die alte Klasse 3 (vor dem 01.04.1980) im Rahmen der Besitzstandsschutzregelung die neue Klasse A1. Diese wird für Krafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm benötigt.
Sie können diesen Roller fahren.
Für Manfred: Der Führerschein muss bis zum 19.01. 2023 getauscht werden, da das Geburtsjahr bei Ihnen vermtl. zwischen 1959 bis 1964 liegt.
M.f.G.
Peter meint
8. Januar 2020 at 8:21
Das stimmt nicht unbedingt. Tatsächlich ist das von der Zulassungsklasse des 125ccm-Rollers abhängig: Wenn der Roller als „Leichtkraftrad“ mit einer maximalen Leistung von nicht mehr als 11kW zugelassen ist, darf er mit Führerscheinklasse A1 gefahren werden. Wenn er jedoch als normales „Kraftrad“ zugelassen ist, benötigen Sie die Klasse A2 oder A. Nur die Fahrerlaubnis nach Klasse A1 ist Bestandteil der alten Führerscheinklasse 3.
Viele Grüße
Evil Damien meint
14. Oktober 2020 at 14:25
Ich verstehe das auch nicht…habe 1988 klasse 3 gemacht. Darf also auch LKW bis 7.5t fahren. Bleibt das so ??
Darf ich auch einen 125 er Roller fahren , oder nur darunter ??
R. meint
23. Mai 2018 at 14:43
Hilft mir das ? Frage: Ich habe den alten grauen Führerschein KL 3 und möchte einen Drehschemelanhänger 3,5 to ziehen. Angeblich muss ich auf BE umschreiben. Nach Ihrer Aufstellung beinhaltet die alte Klasse 3 aber BE.
Was ist richtig?
W R meint
14. Juli 2020 at 20:22
Drehschemelanhänger haben meist mindestens zwei Achsen. Mit c1e ( altem dreier) darf nur ein einachsiger Anhänger gezogen werden.