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Führerschein beantragen: So funktionierts

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Das Wichtigste zum Beantragen des Führerscheins

Wann ist es möglich einen Führerschein zu beantragen?

Das kommt darauf an, welcher Führerschein erworben wird. Das Mindestalter kann sich von Klasse zu Klasse unterscheiden. Was beim Erstantrag wichtig ist, erfahren Sie hier.

Welche Kosten entstehen beim Antrag für einen Führerschein?

Mit welchen Kosten zu rechnen ist, wenn Sie einen Führerschein beantragen, erläutert der Ratgeber hier.

Welche Bescheinigungen benötigen Sie für eine Beantragung?

Neben den Dokumenten wie Ausweis und Passfoto müssen einige Nachweise erbracht werden. So ist ein Sehtest Pflicht und auch ein Erste-Hilfe-Kurs ist zu absolvieren. Welche weiteren Voraussetzungen vorliegen müssen, erfahren Sie hier.

Wie Sie einen Führerschein beantragen

Einen neuen Führerschein zu beantragen, kann viele Gründe haben - z.B., weil die Geldbörse gestohlen wurde oder er verloren ging
Einen neuen Führerschein zu beantragen, kann viele Gründe haben – z.B., weil die Geldbörse gestohlen wurde oder er verloren ging

Wenn das Portemonnaie gestohlen wurde oder ein Autofahrer seinen Führerschein auf eine andere Art und Weise verloren hat, dann ist erstmal guter Rat teuer. Das Fahren ohne Führerschein ist natürlich strafbar und sollte daher keine Option sein. Also gibt es nur zwei Möglichkeiten: Erstens, die Wohnung auf den Kopf stellen und den Führerschein suchen oder zweitens, einen neuen Führerschein beantragen.

Es gibt jedoch auch noch verschiedene andere Gründe, einen Führerschein zu beantragen. Etwa, wenn ein Fahranfänger seinen erstmals beantragt. Hierbei handelt es sich um eine Ersterteilung. Aber auch, wenn einem Fahrer der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis aufgrund etwaiger Verkehrsverstöße entzogen wurde, muss er einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen und zudem den Führerschein neu beantragen.

Ein internationaler Führerschein ist notwendig, wenn Sie vorhaben, außerhalb der EU Auto zu fahren, wie zum Beispiel in den USA oder in Australien. Das kann der Fall sein, wenn Sie etwa in den Urlaub fahren möchten, sich dort für längere Zeit beruflich aufhalten oder ein Auslandssemester machen. Dann ist ein internationaler Führerschein rechtzeitig zu beantragen.

Sie möchten Ihren alten Führerschein umschreiben lassen? Auch einen EU-Führerschein müssen Sie beantragen. Spätestens jedoch am 19. Januar 2033, denn dann verlieren nach einer Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung alle Führerscheine ihre Gültigkeit, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

So – Nun aber los! Dieser Ratgeber verrät Ihnen ganz genau, was Sie beachten müssen, um Ihren Führerschein neu zu beantragen – ganz egal, aus welchem Grund Sie dies tun möchten.

Spezifische Ratgeber zum Thema „Führerschein beantragen“

185-Tage-Regelung beim Führerschein
Ausländischer Führerschein
Ersatzführerschein
EU-Führerschein
Führerschein umschreiben
Führerschein verlängern
Führerschein-Kosten
Führerschein-Sehtest
Internationaler Führerschein
Mindestalter beim Führerschein

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Beantragen des Führerscheins
  • Wie Sie einen Führerschein beantragen
  • Antrag auf Führerschein – die Ersterteilung
    • EU-Führerschein beantragen
    • Internationaler Führerschein: Wo beantragen?
    • Führerschein neu beantragen: Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis
      • Führerschein verloren? Unbedingt neu beantragen!
    • Führerschein beantragen: Die Kosten
  • Formulare, Tests & Co. – das benötigen Sie, um den Führerschein zu beantragen
    • Biometrisches Passbild
    • Sehtest
      • Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    • Erste-Hilfe-Kurs
    • Bescheinigung zur körperlichen und geistigen Fahreignung
    • Leistungs- und Funktionstest
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • Angaben zur Fahrschule

Antrag auf Führerschein – die Ersterteilung

Endlich Auto fahren – dieser Traum kann bereits für 17-Jährige wahr werden. Manchmal entscheiden sich aber auch Erwachsene im hohen Alter noch dazu, den Führerschein zu machen. Doch egal, wie alt Sie bei der Ersterteilung sind, um einen Führerschein zu beantragen, sind einige Dokumente erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über einen Sehtest oder über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung zur körperlichen und geistigen Fahreignung
  • Leistungs- und Funktionstest
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Angaben zur Fahrschule

Manchmal unterscheidet es sich allerdings zwischen den Städten und Gemeinden, welche Dokumente Sie benötigen und zudem auch, welches Amt für die Ausstellung der Führerscheine verantwortlich ist. So ist in einigen Kreisen das Einwohnermeldeamt dafür zuständig, in anderen das Straßenverkehrsamt und in der nächsten Gemeinde die Kreisbehörde. Um jedoch ganz sicher zu gehen, können Sie im Vorfeld bei der entsprechenden Behörde nachfragen, wer diesen Service übernimmt oder aber sich bei Ihrer Fahrschule darüber erkundigen.

Fahranfänger können bereits ein halbes Jahr bevor sie 18 werden, ihren Führerschein beantragen
Fahranfänger können bereits ein halbes Jahr bevor sie 18 werden, ihren Führerschein beantragen

In der Regel übernimmt ohnehin die Fahrschule häufig die Aufgabe, den amtlichen Antrag auf den Führerschein für ihre Fahranfänger zu stellen. Dieser ist auszufüllen und zusammen mit den anderen Unterlagen bei der zuständigen Stelle abzugeben. Zuvor jedoch muss der Fahranfänger natürlich die Theorie- und die Praxisprüfung zur Fahreignung absolvieren, um den eigenen Führerschein in den Händen halten zu dürfen.

Normalerweise muss der Antrag auf den Führerschein sowieso noch vor Praxisprüfung gestellt werden, da das Dokument ja bei der erfolgreich absolvierten Praxisprüfung zum Aushändigen bereitstehen sollte.

Manchmal erhält der Prüfling dann aber erstmal nur einen vorläufigen Führerschein und muss den richtigen dann später selbst bei der Führerscheinstelle abholen.

EU-Führerschein beantragen

Bald sind wir alle dran: Die Gültigkeit aller Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, läuft am 19. Januar 2033 ab. Bis spätestens dann sollten also alle Autofahrer einen neuen Führerschein beantragen. Beachten Sie dabei, dass unterschiedliche Stichtage für den Umtausch existieren:

Für Führerscheine im Scheckkartenformat:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
  • Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033

Für Papierführerscheine:

  • geboren vor 1953: 19. Januar 2033
  • geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
  • geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
  • geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • geboren ab 1971: 19. Januar 2025

Die Fahrerlaubnis an sich muss dann natürlich nicht gänzlich neu gemacht werden. Hierbei geht es lediglich um das Dokument, also der Führerschein an sich. Allerdings brauchen Sie ein biometrisches Passbild. Sie können den EU-Führerschein beim örtlichen Bürgeramt, der Führerscheinstelle oder der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Informieren Sie sich im Vorfeld online, welche Behörde in Ihrer Region dafür zuständig ist. Künftig sind die neuen EU-Führerscheine nebenbei gesagt nur noch 15 Jahre lang gültig.

Internationaler Führerschein: Wo beantragen?

Einen internationalen Führerschein benötigen Sie, wenn Sie in einem außereuropäischen Land Auto fahren möchten. Also beispielsweise in den USA, in China, Kanada oder Südafrika.

Allerdings ist ein deutscher Führerschein – sogar das rosafarbene und das graue Dokument – in allen EU-Staaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Norwegen, Liechtenstein) anzuerkennen. Die Behörden dürfen keine Übersetzung verlangen.

Manchmal ist es jedoch notwendig, einen internationalen Führerschein zu beantragen. Sei es, weil Sie in den Urlaub fahren und dort einen Mietwagen fahren wollen oder ein Au-Pair-Jahr oder Work-And-Travel machen. Dafür können Sie zur nächstgelegenen Fahrerlaubnisbehörde oder ins Bürgeramt gehen. Nehmen Sie am besten gleich folgende Unterlagen mit:

  • Aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Ihren EU-Führerschein (falls Sie diesen noch nicht besitzen, müssen Sie den EU-Führerschein gleichzeitig mit beantragen)
  • Nachweis über Hauptwohnsitz im Einzugsgebiet der Behörde (andernfalls benötigt diese zuerst ihre Zustimmung zum Antrag stellen)
  • Biometrisches Foto

Ferner ist der internationale Führerschein nur drei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Läuft zudem die Geltungsdauer des EU-Führerscheins ab, so verliert auch der internationale Schein seine Gültigkeit.

Führerschein neu beantragen: Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis

Nach einem Verstoß im Straßenverkehr mit anschließendem Fahrerlaubnisentzug müssen Fahrer ebenfalls ihren Führerschein neu beantragen. Dabei ist jedoch häufig zunächst eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten abzuwarten. Danach können Sie bei der zuständigen regionalen Behörde einen neuen Führerschein beantragen. Dieser Vorgang wird auch Wiedererteilung genannt.

Auch nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist ein Führerschein neu zu beantragen
Auch nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist ein Führerschein neu zu beantragen

Es kann jedoch sein, dass dem Fahrer auf der Führerscheinstelle mitgeteilt wird, dass er zunächst an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen muss, bevor er seinen Führerschein neu beantragen kann. Eine MPU kommt nach Delikten mit Drogen und Alkohol vor, es kann aber auch eine solche wegen zu vieler Punkte drohen. Eine Erteilung einer MPU kann nie pauschal vorhergesagt werden. Die Behörden entscheiden stets nach Einzelfall und individuell, ob eine MPU vonnöten ist. Laut Erfahrungsberichten ist eine MPU allerdings höchstwahrscheinlich, wenn ein Kraftfahrer mit 1,6 Promille und mehr am Steuer erwischt wurde oder es sich um eine Wiederholungstat handelte.

Manchmal ist es daher ratsam, sich bereits vor Ablauf der Sperrfrist zu erkundigen, ob eine MPU von Ihnen verlangt wird, damit Sie, wenn der Führerschein entzogen wurde, diesen neu beantragen können und letztlich auch zurückerhalten. Bei der Untersuchung wird die Fahrtauglichkeit des Fahrers geprüft, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Verkehr zu gewährleisten.

Führerschein verloren? Unbedingt neu beantragen!

Wenn einem Fahrzeughalter der Führerschein gestohlen wurde oder er anderweitig verloren ging, dann sollte er dies in jedem Fall melden und gegebenenfalls einen neuen Führerschein beantragen. Hier bekommt der nun Führerscheinlose zunächst einen vorläufigen bzw. einen Übergangsführerschein, bis der neue Führerschein – Ersatzführerschein – bei ihm eintrifft.

Außerdem muss er eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, in welcher er wahrheitsgemäß versichert, dass ihm der alte Führerschein gestohlen wurde oder verloren gegangen ist. Auch hier ist ein aktuelles, biometrisches Lichtbild erforderlich sowie ein gültiger Identitätsnachweis.

Wichtig: Sie sollten, wenn möglich, die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnsitz dafür aufsuchen. Nach einem Verlust ist nämlich auch ein Nachweis über den Umfang Ihrer Fahrberechtigung notwendig. Diese Informationen sind bei dieser Behörde gespeichert.

Ohne Führerschein zu fahren, sollte jedenfalls keine Option sein. Dies kostet ein Verwarngeld von 10 Euro. Sollte der Führerschein wieder auftauchen, dann ist der Autofahrer in der Pflicht, dies unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde mitzuteilen.

Führerschein beantragen: Die Kosten

Wenn Sie einen neuen Führerschein beantragen, bringt dies Kosten mit sich, die von Bundesland zu Bundesland, von Stadt zu Gemeinde variieren. Zum Teil sind die Preise auch in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) aufgelistet.

Mittlerweile kann der Führerschein sogar bereits mit 17 Jahren beantragt werden. Besser gesagt, ein halbes Jahr vor Erreichen des 18. Lebensjahres. Wenn ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt wird, dann kann sich die Bearbeitung von zwei Wochen bis hin zu drei Monaten ziehen. Das hängt von der Behörde ab.

Die Gebühren beim Beantragen eines Führerscheins sehen in Etwa so aus:

Führerschein beantragen: Warum?Kosten
Antrag auf Erteilung, Erweiterung und Verlängerung der Fahrerlaubnis5,10 €
Antrag auf Erteilung, Erweiterung und Verlängerung der Fahrerlaubnis in der Fahrgastbeförderung33,20 €
Antrag auf Erteilung, Erweiterung und Verlängerung der Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug der Fahrerlaubnis33,20 € – 256,00 €
Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins11,20 € – 15,30 €
Prüfungsbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren7,70 €
Überprüfung der Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren1,50 € – 10,00 €
Alten Führerschein in einen EU-Führerschein umtauschen23,00 €

Formulare, Tests & Co. – das benötigen Sie, um den Führerschein zu beantragen

Meistens benötigen Fahrwillige verschiedene Unterlagen und Dokumente, um einen Führerschein zu beantragen. Welche das sind, stellen wir Ihnen in den folgenden Abschnitten vor und erklären zudem, in welchen Fällen Sie das entsprechende Dokument vorlegen oder den Test ableisten müssen.

Sie müssen den neuen EU-Führerschein spätestens 2033 beantragen
Sie müssen den neuen EU-Führerschein spätestens 2033 beantragen

Sie wollen Ihren rosafarbenen DDR-Führerschein oder Ihren grauen Führerschein umschreiben lassen? Das ist natürlich auch möglich. Auch hierfür benötigen Sie den Personalausweis, ein biometrisches Passbild und den aktuellen Führerschein. Diesseits sollten Sie aber darauf achten, dass die Behörde auch die entsprechenden Führerscheinklassen in die jeweils richtige Schlüsselnummer umschreibt. Mittlerweile werden dafür nämlich diese Schlüsselzahlen genutzt, weil der EU-Führerschein zu klein ist, um Platz für alle Klassen zu haben. Zudem erlebten die Führerscheinklassen im Laufe der Zeit eine Veränderung und wurden umgewandelt, um eine Vereinheitlichung in Europa zu schaffen.

Biometrisches Passbild

Seit 2008 ist es bereits Pflicht, ein biometrisches Passbild mitzubringen, wenn eine Person einen neuen Führerschein beantragen wollte. Beim Personalausweis trat diese Regelung erst im Jahr 2010 in Kraft. Dies soll eine automatisierte Analyse der Fotos ermöglichen. Folgende Dinge müssen bei dem biometrischen Lichtbild Beachtung finden:

  • Größe: Höhe 45 mm x Breite 35 mm
  • Circa 70 bis 80 % des Bildes müssen die Gesichtshöhe betreffen
  • Kopf sollte mittig und geradeaus blickend ausgerichtet sein
  • Augen geöffnet, klarer Blick
  • Gesichtsausdruck: neutral mit geschlossenem Mund
  • Hintergrund einfarbig
  • Ein scharfes, kontrastreiches und gleichmäßig ausgeleuchtetes Bild
  • Natürliche Hauttöne
  • Gute Qualität
  • Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründe zulässig
  • Sonderregelungen bei Kindern und Babys

Sehtest

Bei allen Führerscheinklassen muss vor der Erlangung des Führerscheins ein Sehtest gemacht werden, um eventuelle Sehschwächen durch eine Brille oder eventuell sogar einen operativen Eingriff auszugleichen. Die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T müssen hierbei unter Beweis stellen, dass sie ohne Probleme Verkehrsschilder oder andere Verkehrsteilnehmer im Verkehr erkennen können.

Mindestens 70 Prozent Sehleistung sollte der Prüfling auf beiden Augen besitzen: Also ein Visus von 0,7. Tragen Sie bereits eine Sehhilfe, dann sollte auch mit dieser zusammen dieser Wert erreicht werden (Brille, Kontaktlinsen). Andernfalls muss die Sehhilfe eventuell verstärkt werden.

Am Ende stellt Ihnen der Optiker oder ein Augenarzt die Bescheinigung über den Sehtest aus. Der Preis für den Sehtest wird seit 2018 nicht mehr durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Jeder Optiker oder Augenarzt kann die Gebühr seitdem selbst festlegen oder den Sehtest auch kostenlos anbieten. Diese Sehtest-Bescheinigung muss der Führerscheinstelle vorgelegt werden, wenn Sie einen Führerschein beantragen. Allerdings sollte der Sehtest nicht länger als zwei Jahre her sein.

Fällt der Test im Übrigen negativ aus, dann kann der Sehtest selbstverständlich wiederholt werden. Dann auch gern mit einer entsprechenden Sehhilfe. Das Fahren ohne Sehhilfe – dieser Fakt wird im Führerschein eingetragen – kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von 25 Euro kosten.

Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens

Bei den Führerscheinklassen C, C1, CE, CE1, D, D1, DE und D1E ist ein etwas anderer Sehtest vonnöten. Hier muss der Führerscheinanwärter eine zentrale Tagessehschärfe von mindestens 0,8 auf jedem Auge und 1,0 insgesamt auf beiden zusammen vorweisen. Der Test sollte von einem Augen- oder Betriebsarzt vorgenommen werden. Dabei wird folgendes untersucht:

  • Farbensehen
  • Stereosehen
  • Gesichtsfeld
  • Kontrastsehen
  • Dämmerungssehen

Erste-Hilfe-Kurs

Ein Erste-Hilfe-Kurs wird für so gut wie alle Führerscheinklassen verlangt. Er enthält sowohl theoretische als auch praktische Lehrmaßnahmen, um einen Fahrer in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu unterweisen. Wobei der Theorieteil eher gering gehalten ist. Seit 2016 ist für alle Führerscheinbewerber eine Unterrichtseinheit in einem Umfang von neun Stunden erforderlich. Mit dem neuen Ausbildungskonzept wurde die Erste-Hilfe-Schulung deutschlandweit vereinheitlicht.

An einem solchen Erste-Hilfe-Kurs nehmen also nicht nur Fahrschüler teil, sondern beispielsweise auch Ersthelfer in Betrieben. Hier lernen die Teilnehmer u. a.:

  • stabile Seitenlage
  • Mund-zu-Mund-Beatmung
  • Herzdruck-Massage
  • Motorrad-Helm abnehmen oder nicht
  • Verhalten am Unfallort

Bescheinigung zur körperlichen und geistigen Fahreignung

Möchten Sie einen Bus- oder Lkw-Führerschein beantragen, dann müssen Sie häufig eine Bescheinigung zur körperlichen und geistigen Fahreignung vorbringen. Dabei untersucht der behandelnde Arzt die Gesundheit samt Vorgeschichte. Im Blickfeld der Untersuchung stehen hier:

Der Antrag auf den Führerschein erfordert im Vorfeld einige Tests und entsprechende Bescheinigungen, die die Fahrtauglichkeit der Person belegen
Der Antrag auf den Führerschein erfordert im Vorfeld einige Tests und entsprechende Bescheinigungen, die die Fahrtauglichkeit der Person belegen
  • Körpermaße und Gewicht
  • Herz
  • Nieren
  • Blut
  • Kreislauf und Nervensystem
  • Psychische Erkrankungen
  • Suchtkrankheiten
  • Hörvermögen
  • Mögliche Gefahren der Tagesschläfrigkeit

Am Ende wird dem Patienten eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Wie bei den meisten Nachweisen, Belegen und Attesten dürfen diese nicht älter als ein Jahr sein, um von der Fahrerlaubnisbehörde anerkannt zu werden.

Leistungs- und Funktionstest

Der Leistungs- und Funktionstest ist dann relevant, wenn ein Kandidat einen Führerschein in folgenden Klassen erhalten möchte: D, DE, D1, und D1E. Hierbei handelt es sich um Bus-Führerscheine. Die Untersuchung beinhaltet folgende Bereiche:

  • Belastbarkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit
  • Orientierung
  • Aufmerksamkeitsspanne

Übrigens ist ein solcher Test ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre notwendig. Der Leistungs- und Funktionstest wird bei einer Ersterteilung immer verlangt und dauert lediglich 45 Minuten.

Polizeiliches Führungszeugnis

Das polizeiliche Führungszeugnis müssen jene Fahrlehrlinge einreichen, die einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung erlangen möchten. Ob das Führungszeugnis allerdings gebraucht wird, hängt von der jeweiligen Behörde ab. Unter Umständen kann die Führerscheinstelle sogar weitere Auskünfte auf Kosten des Antragsstellers einholen, zum Beispiel auch einen Punkteauszug beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Angaben zur Fahrschule

Hier benötigt die Behörde in der Regel die Anschrift, die Angabe zu einem Ansprechpartner sowie eine Telefonnummer von der Fahrschule. Dafür ist meist ein entsprechendes Feld auf dem Antrag freigehalten. Bei einem Fahrschulwechsel während der Ausbildung muss dies der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt werden.

Bildnachweise: fotolia.com/© Photographee.eu, fotolia.com/© zinkevych, fotolia.com/© Picture-Factory, istockphoto.com/Milous

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

Kommentare

  1. Fiona M. meint

    10. Februar 2025 at 15:47

    Hallo,

    ich habe meinen Haptwohnsitz in Bayern, möchte meinen Führerschein aber in Rheinland-Pfalz von A1 auf A2 erweitern. Geht das? Oder muss ich dafür meinen Wohnsitz ändern?

    Antworten
  2. Knuth meint

    27. Mai 2019 at 11:33

    Guten Tag,

    ich möchte im Juli für zwei Wochen mit dem Auto nach Spanien fahren, hab noch die DDR-Fahrerlaubnis bzw. Führerschein.

    Kann das bei einer Verkehrskontrolle zur Schwierigkeiten führen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Antworten
  3. Kurt F. meint

    1. Oktober 2018 at 20:33

    Mei Führerschein hat einige Risse habe ihn schon mit Tesa beklebt. Was muss ich alles machen um einen neuen zu bekommen.LG Kurt Findeisen

    Antworten
  4. Annette meint

    7. Juni 2016 at 9:23

    Hallo,
    Ich möchte meinen vorhandenen Schein um die Klasse C1 erweitern. Was ist denn für das ärztliche Attest jetzt tatsächlich vorgeschrieben? Teilweise wird Blut und Urin verlangt, teilweise nicht etc..
    Ist das Geldmacherei oder Pflicht?Danke

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      13. Juni 2016 at 10:18

      Hallo Annette,

      für einen Führerschein der Klasse C1 ist eine Bescheinigung der körperlichen und geistigen Fahreignung nötig. Falls der Arzt sich unsicher ist, ob eine Fahreignung vorliegt, kann dies zu einer weitergehenden Untersuchung führen.

      Ihr Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten

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