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Führerscheinsperre: Ab wann und wie lange gilt sie?

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Alles Wichtige zur Führerscheinsperre

Wann wird eine Führerscheinsperre verhängt?

Die Führerscheinsperre verhängt, wenn zuvor der Führerschein aufgrund von acht Punkten in Flensburg oder einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss abgenommen wurde.

Kann die Führerscheinsperre aufgehoben werden?

Nein, das kann sie in der Regel nicht. Die Sperrfrist kann in der Regel nur verkürzt werden.

Wie lange dauert die Führerscheinsperre?

Die Führerscheinsperre kann von drei Monaten bis zu lebenslänglich dauern. In der Regel jedoch sind Führerscheinsperren befristet, auch wenn sie selbst nicht verjähren können. Nach zehn, spätestens fünfzehn Jahren ohne Ordnungswidrigkeit oder Straftat verjährt jedoch der Führerscheinentzug. Dann kehrt der Führerschein meistens wieder zurück in die Hände des Inhabers.

Führerscheinsperre – Wie lange dauert sie?

Erst nach der Sperre kann der Führerschein neu beantragt werden.
Erst nach der Sperre kann der Führerschein neu beantragt werden.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis geht meistens auch mit einer Führerscheinsperre einher. Sie soll verhindern, dass der Verkehrssünder die Fahrerlaubnis umgehend erneut beantragt und kurze Zeit nach dem Vergehen wieder die Straßen unsicher macht.

Soweit zum Sinn und Zweck der Führerscheinsperre. Wie lange diese dauert, hängt vom Verkehrsverstoß ab. In der Regel beträgt sie mindestens sechs Monate, maximal fünf Jahre. Allerdings räumen Straf- und Verkehrsrecht auch die Möglichkeit einer lebenslangen Führerscheinsperre ein. Ein Lichtblick: Eine Sperrfristverkürzung ist ebenso möglich.

Der Tag des Urteils markiert dabei den Beginn der Sperrzeit. Den Führerschein müssen Sie nach deren Ablauf erneut beantragen. In den meisten Fällen, wie beispielsweise bei Alkohol oder Drogen am Steuer, wird die Führerschein-Wiedererteilung an weitere Führerscheinauflagen geknüpft.

Inhalt

  • Alles Wichtige zur Führerscheinsperre
  • Führerscheinsperre – Wie lange dauert sie?
  • Führerscheinsperre verkürzen – geht das?
    • Während der Führerscheinsperre: Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Den Führerschein nach der Sperre neu beantragen

Führerscheinsperre verkürzen – geht das?

Führerscheinsperre: Wie lange sie andauert, regelt das StGB.
Führerscheinsperre: Wie lange sie andauert, regelt das StGB.

Die Polizei hat Ihren Führerschein und Sie eine Sperre. Aufheben lässt sich diese in der Regel nicht so einfach. Eine Verkürzung der Sperrfrist ist jedoch durchaus möglich. So heißt es in § 69a Abs. 7 Strafgesetzbuch (StGB):

Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; […]

Wie im Gesetzestext ausdrücklich festgehalten ist, bedarf es für die Verkürzung einer Führerscheinsperre guter Gründe. Betroffene müssen zeigen, dass sie ihr Fehlverhalten, das schließlich zum Führerscheinentzug führte, geändert haben. Denkbar wäre die freiwillige Teilnahme an einer Nachschulung.

In besonders schweren Fällen, wenn der Verkehrssünder immer wieder auffällig wird, kann eine lebenslange Führerscheinsperre verhängt werden. Hierzu sagt das Strafgesetzbuch in § 69a Abs. 1 Satz 2:

Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.

In der Regel ist die Führerscheinsperre befristet. Eine Verjährung der Sperrfrist per se gibt es deshalb nicht. Von Verjährung kann höchstens in Bezug auf den Führerscheinentzug gesprochen werden. 10 Jahre beträgt die Tilgungsfrist beim Führerscheinentzug. Weil diese aber erst nach fünf Jahren zu laufen beginnt, muss der Betroffene 15 Jahre warten, wenn er den Führerscheinentzug ohne medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) aussitzen möchte.

Während der Führerscheinsperre: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Ignorieren Sie die Sperre nicht! Ohne Fahrerlaubnis zu fahren ist in Deutschland nämliche eine Straftat. Nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und § 69 StGB kann diese mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Es ist übrigens auch problematisch, wenn Sie als Halter eines Kfz eine Person mit Ihrem Auto fahren lassen, von der Sie wissen, dass eine Führerscheinsperre verhängt wurde. Der Gesetzgeber ist hier sehr streng. Er erwartet sogar, dass Sie z. B. Ihre Autoschlüssel so unter Verschluss halten, dass eine Person, die wegen einer Führerscheinsperre keine Fahrerlaubnis besitzt, sich das Kfz nicht einfach „ausleihen“ kann.

Den Führerschein nach der Sperre neu beantragen

Führerschein: Nachdem die Sperre abgelaufen ist, können Sie ihn erneut beantragen.
Führerschein: Nachdem die Sperre abgelaufen ist, können Sie ihn erneut beantragen.

Bekommen Sie den Führerschein zurück, wenn die Sperre abgelaufen ist? So einfach ist das leider nicht. Mit dem Führerscheinentzug ist Ihre Fahrerlaubnis nämlich erloschen. Etwa drei Monate vor Ablauf der Sperre kann der Führerschein neu beantragt werden.

Der Fachmann spricht von einem Antrag auf Führerschein-Wiedererteilung (auch: Führerschein-Neuerteilung). Dieser muss bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden. Es wird zunächst geprüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder in der Lage sind, ein Kfz zu führen. Manchmal wird deshalb eine MPU vorausgesetzt.

Damit ist es aber nicht getan. Bei der Führerschein-Wiedererteilung gelten die gleichen Regeln, wie beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis. Das heißt, Sie müssen noch einmal eine Probezeit von zwei Jahren absolvieren. Im schlimmsten Fall müssen Sie sogar die Führerscheinprüfung noch einmal ablegen.

Weiterhin sind üblicherweise folgende Unterlagen erneut zu erbringen:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Aktuelles, biometrisches Passfoto
  • Bescheinigung über Erste-Hilfe-Schulung
  • Nach Fahrerlaubnisentzug: Strafbefehl oder Urteil mit Rechtskraftvermerk
  • Sehtestbescheinigung
  • Bei Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE: Allgemeinärztliches Gutachten
  • Bei Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE: (Kostenpflichtiges) Führungszeugnis
  • Gebühren (variieren je nach Stadt- oder Landkreis, Beispiel Berlin: 220 Euro)
Die Fahrerlaubnisprüfung müssen Sie nach der Führerscheinsperre nur dann erneut ablegen, wenn Sie die erforderlichen Kenntnisse bzw. Befähigung zum Führen eines Kfz nicht mehr haben.

Bildnachweise: fotolia.com/ ©fotofabrika, fotolia.com/ ©pix4U, iStock.com/ ©LTuray.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

Kommentare

  1. K. meint

    18. Mai 2023 at 10:45

    Hallo
    Durch Umzug und Wasserschaden ,weis ich nicht mehr genau in welchem Jahr wegen Ordnungswidrigkeit.
    Aufgrund einer Hausdurchsuchung Durchführung eines Bekannten . Fund halber joint u
    0,5 g Cannabis das nicht mein Besitz war. Eine Woche später fuhr ich morgens kurz weg kam zurück fand in der Nachbarschaft wieder ein Hausdurchsuchungen statt.
    Deswegen überprüfte dieser mein Führerschein.(hatte Brille nicht an 0,5 Sehschwäche) darauf hin verlangten die ein Urinprobe ,das ich verweigern wollte. 40min Diskussion) darauf hin musste ich mit 2 Beamten aufs eigene 🚾 danach dr Blut abnehmen und der THC Blutwerte war 0,0013 . Führerschein abgenommen ( Ordnungswidrigkeit)
    12 Jahre null punkte kein Unfall oder der Gleichen!
    Hatte aber scho 1 nicht bestandene mpu 1990 eine bestandene 1996 + neuen Führerschein + 8 Jahre Urin und Liegwietation ambulanter Therapie alle 3 Monat.
    Hab 0 Punkte in Flensburg .
    Hab mir nichts zu Schulden kommen lassen. ( keine Ordnungswidrigkeit nichts )
    Bekomm ich Auto Führerschein denn jetzt wieder oder warte Ich doch noch ein Jahr
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten

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