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Parkverbot: Welche Schilder verbieten das Parken?

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Auszug aus dem neuen Bußgeldkatalog für Parkverstöße

wider­recht­lich ge­parkt ...Buß­geldPkt.
in Kurven, an unübersichtlichen Stellen oder im Halteverbot35 €
... mit Behin­derung55 €
... über eine Stunde55 €
auf Gehweg oder Radweg55 €
... mit Behin­derung70 €1
... über eine Stunde70 €1
... über eine Stunde mit Behin­derung80 €1
... über eine Stunde mit Gefährdung80 €1
... über eine Stunde mit Sachbeschädigung100 €1
vor oder in ei­ner Feu­er­wehr­zu­fahrt55 €
... dadurch Einsatzfahrzeuge behindert100 €1
an engen Stellen - dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen100 €1
Park­dauer über­schrit­ten um
... max. 1 Stun­de25 €
... max. 2 Stun­den30 €
... max. 3 Stun­den35 €
... mehr als 3 Stun­den40 €
in zweiter Reihe55 €
... mit Behin­derung80 €1
... mit Gefährdung90 €1
... mit Sachbeschädigung110 €1
... über 15 min85 €1
... über 15 min mit Behinderung90 €1
auf Schwerbehinderten-Parkplatz55 €
auf Bussonderstreifen oder an Haltestellen55 €
... mit Behinderung70 €
... mit Gefährdung80€
... mit Sachbeschädigung100 €
auf Parkplatz für E-Fahrzeuge55 €
auf Carsharing-Parkplatz55 €
im Fahrraum von Schienenfahrzeugen55 €
... mit Behinderung70 €1

Bußgeldrechner: Halten und Parken

Das Wichtigste zum Parkverbot

Wo ist das Parken grundsätzlich verboten?

Das Parkverbot gilt überall dort, wo ein Schild das Parken oder untersagt. Aber auch ohne Schild gibt es grundsätzliche Parkverbote z. B. an engen Kreuzungen. Wo das parken verboten ist, erfahren Sie mit einem Klick hier.

Was kostet mich ein Parkverstoß?

Es kommt darauf an, wo und mitunter auch wie lange Sie dort verbotswidrig parken und ob damit eine Behinderung oder Gefährdung anderer einhergeht. Die Bußgelder können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Ich habe in einer Feuerwehrzufahrt geparkt, womit muss ich rechnen?

Bei einem solchen Parkverstoß fallen mindestens 55 Euro Bußgeld an. Es kostet 100 Euro und einen Punkt in Flensburg, wenn dabei Rettungsfahrzeuge behindert werden.

Video: Halten und Parken

Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.
Erfahren Sie im Video weitere Infos zum Halten und Parken.

Weitere spezifische Ratgeber zum Parkverstoß

➥ Strafzettel
➥ Knöllchen
Nicht immer ist ein Parkverbot durch ein Schild gekennzeichnet.
Nicht immer ist ein Parkverbot durch ein Schild gekennzeichnet.

Nicht immer ist ein Parkverbot durch entsprechende Zeichen ausgewiesen. Es gibt durchaus Bereiche, in denen das Parken grundsätzlich verboten ist, auch ohne, dass ein Schild explizit darauf hinweist.

Vorab ist außerdem wichtig, dass Sie den in der Straßenverkehrsordnung (StVO) relevanten Unterschied zwischen Halten und Parken kennen: Halten beschreibt eine gewollte Fahrtunterbrechung von nicht mehr als drei Minuten. Beim Parken hingegen kommt das Kfz länger als drei Minuten zum Stehen und der Fahrer verlässt es in dieser Zeit.

Welches Bußgeld für das Parken im Parkverbot fällig wird, können Sie obigem Bußgeldkatalog entnehmen oder über den kostenlosen Bußgeldrechner ermitteln. Weiterhin erfahren Sie in diesem Ratgeber, welche Verkehrsschilder ein Parkverbot direkt oder indirekt anzeigen.

Inhalt

  • Auszug aus dem neuen Bußgeldkatalog für Parkverstöße
  • Bußgeldrechner: Halten und Parken
  • Das Wichtigste zum Parkverbot
  • Video: Halten und Parken
  • Weitere spezifische Ratgeber zum Parkverstoß
  • Wichtige Parkverbotsschilder mit Erklärung
    • Nicht immer zeigt ein Schild das Parkverbot an
    • Ohne Parkverbotsschilder: Bedeutung von Fahrbahnmarkierungen
  • Besondere Regelungen rund um das Parkverbot
    • Bußgelder für Parken im Parkverbot

Wichtige Parkverbotsschilder mit Erklärung

Parkverbotsschild mit Pfeil: Der Pfeil zeigt beim Parkverbot die Richtung des Geltungsbereichs an.
Parkverbotsschild mit Pfeil: Der Pfeil zeigt beim Parkverbot die Richtung des Geltungsbereichs an.

Das Parkverbot wird durch die Zeichen Nummer 283 und 286 angezeigt. Besser bekannt sind diese beiden Verkehrsschilder unter dem Stichwort eingeschränktes bzw. absolutes Halteverbot.

So ist zumindest im eingeschränkten Halteverbot das Halten für eine Dauer von drei Minuten erlaubt – sofern Sie das Fahrzeug nicht verlassen. Weil der Parkvorgang schon per Definition ein Abstellen und Verlassen des Fahrzeugs für mehr als drei Minuten bedeutet, gelten die beiden Zeichen gleichzeitig als Parkverbot.

Was bedeutet es, wenn das Verkehrszeichen für das Parkverbot mit einem Pfeil versehen ist? Der kleine weiße Pfeil zeigt die Richtung an, in welcher das Parkverbot gilt. Anfang und Ende sind dann durch ein weiteres Schild mit entgegengesetztem Pfeil markiert.

Die Pfeile betreffend wurde im Mai 2017 eine Änderung eingeführt. Ist der Pfeil auf dem Schild oben (zur Fahrbahn zeigend), bedeutet das den Anfang des Parkverbots. Ist der Pfeil unten (von der Fahrbahn weg zeigend), markiert dies das Ende des Parkverbots.

Ein mobiles Parkverbot, wie es manchmal aufgrund von Baustellen vorübergehend eingerichtet wird, hebt ein Parkplatzzeichen automatisch auf. Das heißt, ist neben einem Parkplatzzeichen ein mobiles Halte- bzw. Parkverbotsschild, so darf trotz des Parkplatzzeichens nicht geparkt werden.

Nicht immer zeigt ein Schild das Parkverbot an

Parken im Parkverbot: Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Parken im Parkverbot: Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Wie bereits erwähnt, gibt es so manchen Bereich, in dem ohne entsprechendes Verkehrszeichen ein grundsätzliches Parkverbot gilt. Geregelt ist das in § 12 Abs. 3 StVO:

(3) Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.
Nach der Einführung der Umweltplakette war lange Zeit umstritten, ob auch parkende Autos ohne Umweltplakette ein Knöllchen bekommen dürfen. Seit 2013 ist klar: Ohne Umweltplakette ist auch das Parken in der Umweltzone verboten.

Ohne Parkverbotsschilder: Bedeutung von Fahrbahnmarkierungen

Parkverbot: Nicht nur Zeichen, auch die Fahrbahnmarkierungen können ein Parkverbot anzeigen.
Parkverbot: Nicht nur Zeichen, auch die Fahrbahnmarkierungen können ein Parkverbot anzeigen.

Neben den allgemeinen Regeln und den Schildern müssen Autofahrer bei der Parkplatzsuche aber auch auf die Fahrbahnmarkierungen achten.

Auf Sperrflächen und Grenzmarkierungen, wie beispielsweise der Zickzack-Linie an der Bushaltestelle, herrscht Parkverbot. Manchmal ist neben der Fahrbahn auch ein Fahrradschutzstreifen zu sehen. Hier ist das Parken ebenfalls verboten.

An Fußgängerüberwegen, etwa dem Zebrastreifen, darf nur in einem Abstand von fünf Metern geparkt werden. In verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraße) dürfen Sie nur dann auf der Fahrbahn parken, wenn die Flächen dafür eindeutig gekennzeichnet sind.

Besondere Regelungen rund um das Parkverbot

Ein eingeschränktes oder absolutes Parkverbot gibt es so nicht. Stattdessen wird vom eingeschränkten oder absoluten Haltverbot geredet. Dieses schließt ein Parkverbot automatisch mit ein, denn wo das Halten verboten ist, darf auch nicht geparkt werden.

Trotzdem gibt es beim Parkverbot einige Regeln, die sich nicht automatisch aus dem Halteverbot ergeben.

Parkverbot mit Uhrzeit: Das Parkverbot gilt nur in den angegebenen Zeiten.
Parkverbot mit Uhrzeit: Das Parkverbot gilt nur in den angegebenen Zeiten.

So gibt es zahlreiche Zusatzzeichen, die ein Parkverbot genauer definieren können. Trotz eines Parkverbots kann ein Zusatzzeichen beispielsweise für Anwohner eine Ausnahme machen. Manchmal gilt das Verbot nur an Werktagen zu bestimmten Uhrzeiten.

Gelegentlich kann ein grundsätzliches Parkverbot auch aufgehoben werden. Nur, wenn ein Verkehrszeichen (Nummer 315) dies ausdrücklich gestattet, ist auch das Parken auf Gehwegen zulässig. Allerdings ist das Parken dann nur für Kfz bis 2,8 Tonnen gestattet.

In der Schweiz heißt es im Übrigen nicht Parkverbotsschild, sondern Parkverbotstafel.

Bußgelder für Parken im Parkverbot

Das widerrechtliche Parken auf einem Behindertenparkplatz kostet 55 Euro.
Das widerrechtliche Parken auf einem Behindertenparkplatz kostet 55 Euro.

Normalerweise werden Parkverstöße mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld zwischen 10 und 110 Euro geahndet. Wer gar Rettungsfahrzeuge behindert, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Auf einem Behindertenparkplatz darf nur parken, wer über einen Schwerbehindertenausweis sowie den blauen Ausweis mit Ausnahmegenehmigung verfügt. Ein gebrochenes Bein rechtfertigt nicht die Nutzung eines Behindertenparkplatzes.

Das widerrechtliche Parken auf einem Behindertenparkplatz kostet 55 Euro. Zudem kann das Auto abgeschleppt werden. Regelmäßig bestätigen die Gerichte, dass das Abschleppen aufgrund eines solchen Parkverstoßes gerechtfertigt war.

Bildnachweise: fotolia.com/vulkanismus, iStock.com/LaurenJane.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

Kommentare

  1. Helmut meint

    22. Juli 2020 at 23:49

    Ein Parkverbotsschild auf der rechten Seite mit einem weißen Pfeil in der unteren Hälfte der nach links zeigt. Was bedeutet es? Mir wollen Polizeibeamte weiß machen, daß dieses für die gegenüberliegende Straßenseite gültig wäre. Ich halte das für Unsinn sondergleichen.
    Was

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