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Probezeitverlängerung: Es kommt auf den Verstoß an

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Das Wichtigste zur Probezeitverlängerung

Wann kommt es zur Probezeitverlängerung?

Die Probezeit wird verlängert, wenn sich der Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leistet.

Um wie viele Jahre wird die Probezeit verlängert?

Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und beläuft sich dann auf insgesamt vier Jahre.

Kann ich die Probezeitverlängerung umgehen?

Durch einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist es ggf. möglich, die Probezeitverlängerung zu umgehen.

Auch als Video: Alles zur Probezeitverlängerung

Droht mir eine Probezeitverlängerung? Unser Video klärt auf.
Droht mir eine Probezeitverlängerung? Unser Video klärt auf.

Eine Probezeitverlängerung ist möglich

Ab wann wird die Probezeit verlängert? Es kommt auf den Verstoß an.
Ab wann wird die Probezeit verlängert? Es kommt auf den Verstoß an.

Fahranfänger müssen sich nach dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis im Straßenverkehr bewähren. Zwei Jahre lang gelten für sie besonders strenge Regeln. Beispielsweise gilt für Fahranfänger eine Promillegrenze von 0,0 Promille.

Wer während dieser Zeit eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, muss mit einer Probezeitverlängerung rechnen. Aus zwei Jahren werden so ganz schnell vier.

Ab wann tritt eine Probezeitverlängerung ein? Kann die Probezeit auch anderweitig verlängert werden? Was passiert, wenn innerhalb der Probezeitverlängerung noch ein weiterer Verstoß begangen wird? Wir haben die Antworten für Sie.

Inhalt

  • Das Wichtigste zur Probezeitverlängerung
  • Auch als Video: Alles zur Probezeitverlängerung
  • Eine Probezeitverlängerung ist möglich
  • Probezeitverlängerung beim Führerschein: Ab wann?
    • Verlängerung der Probezeit vs. andere Führerschein-Maßnahmen
    • Weitere Verstöße in der Probezeitverlängerung
  • Wie kann bzw. darf die Probezeit noch verlängert werden?

Probezeitverlängerung beim Führerschein: Ab wann?

Probezeit beim Führerschein: Eine Verlängerung gibt es nach einem A- oder zwei B-Verstößen.
Probezeit beim Führerschein: Eine Verlängerung gibt es nach einem A- oder zwei B-Verstößen.

Beim ersten B-Verstoß hat der Fahranfänger in Sachen Führerschein und Probezeit noch keine Verlängerung zu befürchten. Er muss „nur“ das Bußgeld entrichten, welches je nach Verstoß variiert, und kassiert im schlimmsten Fall einen Punkt in Flensburg. Erst beim zweiten B-Verstoß in der Probezeit kommt es zur Probezeitverlängerung um zwei Jahre.

Handelt es sich allerdings um einen A-Verstoß, ist schon das erste Vergehen folgenreich. Der Fahranfänger erhält eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Diese wird in der Regel zusammen mit der Probezeitverlängerung erteilt.

Die Probezeitverlängerung beträgt zwei Jahre, sodass der Fahranfänger insgesamt vier Jahre Probezeit abzuleisten hat.

Solange der Verstoß innerhalb der Probezeit begangen wurde, spielt der Tag der Rechtskraft der Entscheidung zur Probezeitverlängerung keine Rolle.

Es wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstoß) und weniger schwerwiegenden (B-Verstoß) unterschieden:

  • Beispiele für einen A-Verstoß: Trunkenheit oder Handy am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h.
  • B-Verstöße sind z. B.: Unbefugte Benutzung eines Kfz, abgefahrene Reifen, Überladung.

Verlängerung der Probezeit vs. andere Führerschein-Maßnahmen

Neben der Probezeitverlängerung kann auch eine verkehrspsychologische Beratung anstehen.
Neben der Probezeitverlängerung kann auch eine verkehrspsychologische Beratung anstehen.

Die Probezeitverlängerung ist nur eine von vielen Führerschein-Maßnahmen. Die Probezeit kann sich verlängern, der Führerschein kann aber auch entzogen werden. Wie bereits erwähnt, kommt es hierfür auf die Art und die Häufigkeit der Verstöße an.

Bei mehrfachen Vergehen kommen außerdem folgende Maßnahmen in der Probezeit infrage:

  • (kostenpflichtiges) Aufbauseminar
  • Schriftliche Verwarnung
  • Verkehrspsychologische Beratung (Empfehlung)
  • Führerscheinentzug
Wer die Anordnung missachtet und nicht an dem Aufbauseminar teilnimmt, riskiert den Führerschein. Die Behörde kann dann nämlich den Führerschein entziehen.

Weitere Verstöße in der Probezeitverlängerung

Natürlich kann es sein, dass sich der Fahranfänger während der Probezeitverlängerung erneut Verstöße zuschulden kommen lässt. Begeht er nach dem Aufbauseminar einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, landet eine schriftliche Verwarnung im Briefkasten.

Zusätzlich erhält er die Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Sollte es nach diesen zwei Monaten noch einmal zu einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen innerhalb der Probezeitverlängerung kommen, wird der Führerschein entzogen.

Wie kann bzw. darf die Probezeit noch verlängert werden?

Führerschein: Die Probezeit kann sich verlängern durch eine sog. Probezeithemmung.
Führerschein: Die Probezeit kann sich verlängern durch eine sog. Probezeithemmung.

„Wann verlängert sich die Probezeit?“ Diese Frage wurde nun geklärt. Allerdings ist wohl den wenigsten Fahranfängern bekannt, dass es auch indirekt zu einer Probezeitverlängerung kommen kann.

Angenommen einem Fahranfänger wird der Führerschein vorläufig entzogen, beschlagnahmt oder sichergestellt. In solchen Fällen wird dann erst überprüft, ob ein dauerhafter Führerscheinentzug gerechtfertigt ist.

In diesen Wochen oder Monaten darf der Betroffene kein Fahrzeug führen. Selbst, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht angeordnet wird, konnte er also eine Zeit lang das Autofahren nicht erproben bzw. sich im Straßenverkehr bewähren.

Es handelt sich um eine sogenannte Probezeithemmung. Die Zeit ohne Führerschein wird der Probezeit nicht zugerechnet, weshalb es indirekt zu einer Probezeitverlängerung kommt, allerdings nicht um zwei Jahre.

Bildnachweise: fotolia.com/ ©fotofabrika, fotolia.com/ ©Kzenon, iStock.com/ ©innovatedcaptures.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

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