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B-Verstoß: Auswirkungen auf Führerschein und Probezeit

Von Fuehrerscheinfix.de, letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2023

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Das Wichtigste zum B-Verstoß

Welche Ordnungswidrigkeiten gelten als B-Verstöße?

Einen Überblick der Ordnungswidrigkeiten, die als B-Verstoß gewertet werden, finden Sie hier.

Welche Konsequenzen hat ein B-Verstoß?

Hier können Sie nachlesen, welche Konseqeuenzen drohen, wenn sich Fahranfänger einen oder mehrere B-Verstöße leisten.

Werden zwei B-Verstöße als A-Verstoß gewertet?

Ja, zwei B-Verstöße werden als ein A-Verstoß gewertet und führen zur Verlängerung der Probezeit.

Video: A- und B-Verstoß – Konsequenzen für Fahranfänger

Die wichtigsten Informationen zu A- und B-Verstößen in der Probezeit erfahren Sie hier im Video.

Fahranfänger stehen in der Probezeit unter besonderer Beobachtung

Inhalte

  • Das Wichtigste zum B-Verstoß
  • Video: A- und B-Verstoß – Konsequenzen für Fahranfänger
  • Fahranfänger stehen in der Probezeit unter besonderer Beobachtung
  • Diese Vergehen gelten als B-Verstöße
  • Wann führt der B-Verstoß zur Probezeitverlängerung?
Beim ersten B-Verstoß droht meist nur ein Bußgeld.
Beim ersten B-Verstoß droht meist nur ein Bußgeld.

Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten gehören der Kategorie A an (A-Verstöße). Ein B-Verstoß gilt als weniger schwerwiegendes Vergehen. Trotzdem sind die Konsequenzen bei A- und B-Verstoß in der Probezeit sehr ähnlich.

Probezeitverlängerung, Aufbauseminar, Verwarnung, verkehrspsychologische Beratung und Entziehung der Fahrerlaubnis gehören zu den möglichen Maßnahmen. Welche davon verhängt wird, kommt auf die Häufigkeit der B-Verstöße an.

Während schon beim ersten A-Verstoß die Probezeit verlängert werden kann, kommt der Fahranfänger beim ersten B-Verstoß noch mit einem Bußgeld davon.

Diese Vergehen gelten als B-Verstöße

Beispiel für einen B-Verstoß in der Probezeit: Abgefahrene Reifen.
Beispiel für einen B-Verstoß in der Probezeit: Abgefahrene Reifen.

Es handelt sich in der Regel dann um einen B-Verstoß in der Probezeit, wenn ein Fahranfänger in irgendeiner Weise seine Pflichten verletzt oder vernachlässigt. § 34 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt die Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit.
Trotzdem ist der Paragraf relativ kurz. Er verweist schlicht auf die Anlage 12 FeV. Dort finden sich die wichtigsten Angaben über A- und B-Verstöße. Folgende Ordnungswidrigkeiten gelten als B-Verstoß in der Probezeit:

  • Fahren mit abgefahrenen Reifen (Profiltiefe nicht ausreichend)
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Unbefugte Benutzung eines Kfz
  • Verbotswidriges Parken auf der Autobahn und anderen Kraftstraßen
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeug
  • Haupt- und Abgasuntersuchung ist überfällig
  • Überladung oder mangelhafte Ladungssicherung
  • Halten bzw. Parken vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt mit Gefährdung
Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung können je nach Einzelfall als A- oder B-Verstoß beim Führerschein auf Probe eingeordnet werden.

In Anlage 12 der FeV heißt es hierzu:

Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.

Wann führt der B-Verstoß zur Probezeitverlängerung?

Zwei B-Verstöße führen zu einer Probezeitverlängerung.
Zwei B-Verstöße führen zu einer Probezeitverlängerung.

Der erste B-Verstoß fällt in der Probezeit noch nicht so schwer ins Gewicht. In der Regel kommt der Fahranfänger mit einem Bußgeld davon. In manchen Fällen kommt ein Punkt in Flensburg dazu. Geschwindigkeitsüberschreitungen von weniger als 20 km/h, gehören in der Regel nicht zu den B-Verstößen.

Erst beim zweiten B-Verstoß wird eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre angeordnet. Zusätzlich kann der Betroffene zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert werden. Dies geschieht schriftlich und der Fahranfänger ist dazu angehalten, die Anordnung dem Kursleiter vorzulegen, damit dieser das richtige Aufbauseminar wählt.

Kommt es innerhalb der bereits verlängerten Probezeit erneut zu einem B-Verstoß, wird eine schriftliche Verwarnung erteilt. Darüber hinaus wird dem Fahranfänger die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Im Übrigen sind auch Bußgelder und Punkte in der Probezeit nicht auszuschließen.

Weitere zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit ziehen dann den Führerscheinentzug nach sich. Nachfolgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick:

VergehenMaßnahmen
1. B-Verstoß-
2. B-VerstoßProbezeit­verlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße in der Probezeit­verlängerungVerwarnung & Empfehlung eines verkehrs­psychologischen Beratungsgespräches
Weitere zwei B-Verstöße in der Probezeit­verlängerungFührerschein­entzug

Bildnachweise: fotolia.com/ ©Sashkin, fotolia.com/ ©Karin & Uwe Annas.

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B-Verstoß: Auswirkungen auf Führerschein und Probezeit
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Kommentare

  1. Nina meint

    27. April 2019 um 14:47

    Hallo ich bin in meiner Probezeit innerorts geblitzt wurden mit 21 km/h Zuviel. Ich hatte ein aufbauseminar und meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert. Ein Jahr später bekomme ich einen Brief das ich innerorts bei 30 km/h , 37kmh gefahren bin und muss jetzt 15€ Strafe zahlen. Kommt sonst noch etwas auf mich zu ? Gilt das als b oder a Eintrag ?

    Antworten

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