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Bei einem Unfall ist das richtige Verhalten ausschlaggebend

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Bußgeldtabelle: Unfall

TatbestandBußgeld (€)PunkteStraftat nach StGB?
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht30
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren30
mit Sachbeschädigung35
Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen30
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB3ja
Unterlassene Hilfeleistung3ja
Fahrlässige Tötung3ja
Fahrlässige Körperverletzung3ja

Bußgeldrechner: Unfall

Wichtiges zum Unfall

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall richtig?

Welche Schritte Sie im Falle eines Unfalls befolgen sollten, erfahren Sie hier.

Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?

Nein, dies ist nur bei Unfällen mit Personenschäden, bei Wildunfällen und bei nicht geklärter Schuldfrage notwendig.

Welche Versicherung zahlt nach einem Unfall den Schaden?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für die Schäden beim Unfallgegner auf. Die Schäden am Fahrzeug des Unfallverursachers übernimmt dessen Kaskoversicherung.

Im Video: Verhalten bei einem Unfall

Richtiges Verhalten bei einem Unfall: Im Video erfahren Sie wie es geht.
Richtiges Verhalten bei einem Unfall: Im Video erfahren Sie wie es geht.

Was tun, wenn’s kracht?

Damit nach einem Autounfall kein weiter Schaden entsteht, müssen Sie einige Dinge beachten.
Damit nach einem Autounfall kein weiter Schaden entsteht, müssen Sie einige Dinge beachten.

Bei einem Unfall wird von Ihnen, trotz des Schocks, ein gewisses Verhalten erwartet. Kommt es beispielsweise zum Unfall auf der Autobahn, müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden, um eine Massenkarambolage zu verhindern. Dazu gehört u.a. das Absichern der Unfallstelle.

Gibt es Verletzte, müssen Rettungskräfte und Polizei zum Unfall hinzugerufen werden. Niemals sollten Sie sich von einem Unfallort entfernen, besonders dann nicht, wenn Verletzte Ihre Hilfe benötigen. Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet.

Dieser Ratgeber informiert Sie über die notwendigen Schritte, die Sie bei einem Unfall unternehmen müssen. Lesen Sie außerdem nach, wie Sie sich bei einem Wildunfall und einem Gefahrgutunfall zu verhalten haben, welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog vorgesehen sind und welche Strafen z. B. bei Unfallflucht drohen.

Weitere Ratgeber zum Thema „Unfall“:

➥ Bußgeld nach Auffahrunfall
➥ Führerscheinentzug nach Unfall
➥ Probezeit-Unfall mit Blechschaden
➥ Unfall in der Probezeit
➥ Selbstverschuldeter Unfall

Inhalt

  • Bußgeldtabelle: Unfall
  • Bußgeldrechner: Unfall
  • Wichtiges zum Unfall
    • Im Video: Verhalten bei einem Unfall
  • Was tun, wenn’s kracht?
  • Richtiges Verhalten nach dem Unfall
    • Strafe bei Fahrerflucht oder unterlassener Hilfeleistung
    • Erste Hilfe
    • Tödlicher Verkehrsunfall: Wann ist es fahrlässige Tötung?
    • Kann bei einem Wildunfall auch von Fahrerflucht gesprochen werden?
    • Besonderheiten bei einem Gefahrgutunfall

Richtiges Verhalten nach dem Unfall

Durch den ersten Schock bei einem Unfall ist es schwierig, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich an alle Schritte zu erinnern, die in der Fahrschule zum Thema Unfall durchgekaut wurden.

Unfallstelle absichern: Dies ist einer der ersten Schritte, die Sie beachten müssen.
Unfallstelle absichern: Dies ist einer der ersten Schritte, die Sie beachten müssen.

Im schlimmsten Fall ist ein Autofahrer so überfordert, dass er den Unfallort unerlaubt verlässt. Damit begeht er Unfallflucht und macht sich strafbar.

Grundsätzlich gilt, dass jeder Autofahrer stets vorbereitet sein muss, weshalb nicht nur Warndreieck und Warnweste, sondern auch ein Verbandskasten zwingend im Auto vorhanden sein müssen.

Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist zusätzlich in Deutschland Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis.

Folgende Schritte sollten Sie im Falle eines Unfalls unternehmen:

  1. Unfallstelle absichern: Stellen Sie Ihr Fahrzeug (falls möglich) sicher ab, aktivieren Sie die Warnblinkanlage, stellen Sie das Warndreieck auf, nachdem Sie die Warnweste angezogen haben. So werden andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf die Unfallstelle aufmerksam gemacht und können ausweichen.
  2. Erste Hilfe leisten und Notruf und Polizei informieren: Geben Sie die Informationen zum Unfall durch und folgen Sie den telefonischen Anweisungen. Legen Sie nicht auf, bis der/die Zuständige Ihnen dafür grünes Licht gibt. Gibt es Verletzte, muss die Polizei mit einbezogen werden.
  3. Machen Sie Angaben zu Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und Haftpflichtversicherung.
  4. Verweilen am Unfallort: Bleiben Sie so lange vor Ort, bis der Unfallbericht abgeschlossen ist.
  5. Warten: Kommt es zum Unfall an einem parkenden Auto, dessen Fahrer gerade abwesend ist, müssen Sie eine angemessene Zeit auf dessen Rückkehr warten. Kehrt dieser auch nach längerer Zeit nicht zurück, melden Sie den Schaden der Polizei und hinterlassen Sie dort die Angaben zu Ihrer Person.
  6. Versicherung informieren: Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung. Hierfür kann es erforderlich sein, eine Unfallskizze anzufertigen, um der Versicherung den Unfallhergang zu schildern.
Was ist eine Rettungskarte? Fahrzeugbedingt haben Einsatzkräfte es oft schwer, Verletzte aus einem Fahrzeug zu befreien oder zu bergen. Deshalb wurde eine einheitliche und herstellerübergreifende Rettungskarte eingeführt. Sie zeigt den Rettungskräften anhand einer Skizze ganz genau, wo bzw. wie bestimmte Fahrzeugteile bei dem vorliegenden Fahrzeugtyp verbaut sind (z.B. der Kraftstofftank, die Autobatterie etc). Auf diese Weise kommen Rettungskräfte schneller zu den Opfern.

Strafe bei Fahrerflucht oder unterlassener Hilfeleistung

Jeder, der nach den Umständen zumutbar in der Lage ist Hilfe zu leisten, muss dies auch tun. Wer diese Pflicht verletzt, macht sich strafbar. Das deutsche Recht spricht hier von unterlassener Hilfeleistung. In § 323c Strafgesetzbuch (StGB) heißt es:

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Ob es sich nun um Fahrerflucht handelt oder um einen Gaffer, der nach einem Unfall nur zusieht, aber nicht hilft, ist in der Regel unerheblich. In beiden Fällen handelt es sich um unterlassene Hilfeleistung.

Aus Absatz 2 geht außerdem hervor, dass eine Behinderung der Hilfe strafbar ist. Hindern Sie beispielsweise ein Rettungsfahrzeug daran, den Unfallort zu erreichen, machen Sie sich ebenso strafbar.

Erste Hilfe

Gibt es Verletzte nach dem Unfall, müssen Sie erste Hilfe leisten.
Gibt es Verletzte nach dem Unfall, müssen Sie erste Hilfe leisten.

Erste Hilfe zu leisten kann eine erschreckende Angelegenheit sein. Ersthelfer haben verständlicherweise Angst etwas falsch zu machen. Zur Hilfe bei einem Verkehrsunfall sind Sie aber verpflichtet. Erste Hilfe sollte im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt werden.

Grundsätzlich sind Fehler bei der Ersten Hilfe versichert, sodass kein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden kann.

Es empfiehlt sich, den Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig aufzufrischen. Zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen gehören:

  • Absichern der Unfallstelle
  • Retten aus der Gefahrenzone
  • Notruf absetzen
  • Herz-Lungen-Wiederbelegung
  • Blutstillung
  • Schockbekämpfung
  • Stabile Seitenlage
Bei einem Motorradunfall ist besondere Vorsicht geboten, wenn Sie dem bewusstlosen Fahrer den Helm abnehmen möchten. Möglicherweise ist es aber zu Verletzungen im Nacken und Genickbereich gekommen. Um keinen weiteren Schaden zuzufügen, wird in Erste-Hilfe-Kursen speziell das Abnehmen eines Motorradhelmes gelehrt.

Tödlicher Verkehrsunfall: Wann ist es fahrlässige Tötung?

Kommt es bei Alkohol am Steuer zu einem tödlichen Unfall, ist das fahrlässige Tötung.
Kommt es bei Alkohol am Steuer zu einem tödlichen Unfall, ist das fahrlässige Tötung.

Gemäß § 222 Strafgesetzbuch (StGB) droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine hohe Geldstrafe für Personen, die durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursachen.

Bei einem tödlichen Unfall muss deshalb immer geprüft werden, ob der Unfall durch Fahrlässigkeit verursacht wurde, oder ob es auch bei pflichtgemäßem Verhalten zum Tod von Unfallopfern gekommen wäre.

Nach § 276 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Alkohol am Steuer, illegale Wettrennen oder Fahren mit dem Handy am Ohr, all dies stellt eine Pflichtverletzung dar und kann bei einem tödlichen Unfall als fahrlässig eingestuft werden.

Aber auch weniger schwere Verstöße gegen die StVO, wie ein Rotlichtverstoß, ein Abstandsvergehen oder die Überschreitung der Geschwindigkeit, können als fahrlässig gelten.

Eine ausführliche Unfallstatistik zu den Fahrradunfällen finden Sie auf: ebikeers.de.

Kann bei einem Wildunfall auch von Fahrerflucht gesprochen werden?

Wildunfall: Ein häufiger Vorfall auf Landstraßen.
Wildunfall: Ein häufiger Vorfall auf Landstraßen.

Besonders in der ländlichen Gegend, aber auch in Vorstädten sind Wildunfälle keine Seltenheit. Grundsätzlich sollten Sie auf der Landstraße, vor allem in Waldschneisen und bei Dämmerung, besonders wachsam sein.

Ein Wildunfall kann sich deshalb als ungeahnt gefährlich entpuppen, weil Autofahrer oft falsch reagieren. Sie möchten dem Reh, Feldhasen oder Fuchs ausweichen und steuern in die Gegenfahrbahn oder in den Straßengraben. Damit gefährden Sie sich und andere.

Deshalb wird dazu geraten, das Lenkrad festzuhalten und stark zu bremsen. Gleichzeitig sollte das Fernlicht abgeschaltet und gehupt werden, um das Tier von der Fahrbahn zu verscheuchen.

Wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, ist dies zwar keine Fahrerflucht wie bei einem gewöhnlichen Unfall. Allerdings verstoßen Sie damit gegen das Tierschutzgesetz. Die Polizei sollte daher auch bei einem Wildunfall informiert werden.

Unterschätzt wird außerdem in ländlichen Gegenden oft die Gefahr einen Traktorunfall zu verursachen. Gerade zur Erntezeit im Spätsommer und Herbst sind viele der landwirtschaftlichen Zugmaschinen unterwegs. Weil diese so langsam fahren, lassen sich Autofahrer oft zu einem riskanten Überholmanöver verleiten. Auf Landstraßen ist zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten besondere Vorsicht geboten, um Unfälle mit einem Traktor oder Tieren zu vermeiden.

Besonderheiten bei einem Gefahrgutunfall

Besondere Vorsicht ist bei einem Gefahrgutunfall geboten, wenn beispielsweise giftige Flüssigkeiten auslaufen.
Besondere Vorsicht ist bei einem Gefahrgutunfall geboten, wenn beispielsweise giftige Flüssigkeiten auslaufen.

Kraftfahrzeuge, die in bestimmten Mengen gefährliche Ware transportieren, bedürfen einer speziellen Kennzeichnung. Öltransporter, Gasflaschen oder andere chemische Stoffe, die auf einem Lkw transportiert werden, stellen bei einem Unfall eine besondere Gefahr dar.

Auslaufende Flüssigkeiten können auf die Fahrbahn laufen und andere Fahrzeuge ins Schleudern bringen. Brennbare, explosive und giftige Stoffe machen den Unfallort zu einem hochgefährlichen Schauplatz. Sie müssen zwingend ausreichend Abstand von betroffenen Fahrzeugen halten.

Um Verletzte, die sich in der Nähe des Gefahrgutes befinden, dürfen sich nur speziell geschulte Fachkräfte kümmern. Wenn Sie solchen Personen keine erste Hilfe zukommen lassen, ist das keine unterlassene Hilfeleistung, sondern Selbstschutz.

Das Deutsche Rote Kreuz hält einen Sicherheitsabstand von mindestens 60 Metern zum Gefahrgutunfall für ratsam.

Bildnachweise: fotolia/moderngolf1984, fotolia/Monkey Business, fotolia/laobi, fotolia/chalabala, fotolia/peteri, iStock/absolut_100.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

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