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  • 2 Mal geblitzt in der Probezeit

2 Mal geblitzt: Wird die Probezeit verlängert?

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Bußgeldrechner: Geschwindigkeits­überschreitung

Das Wichtigste, wenn Sie 2 Mal in der Probezeit geblitzt wurden

Was passiert, wenn ich in der Probezeit zwei Mal geblitzt werde?

Dabei kommt es darauf an, ob Sie die Geschwindigkeit um bis zu 20 km/h überschritten haben oder noch schneller unterwegs waren. Bis einschließlich 20 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit droht in aller Regel nur ein Bußgeld (kein B-Verstoß) – auch wenn Sie so einen Verstoß zum zweiten Mal in der Probezeit begehen. Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis drohen erst ab 21 km/h zu schnell.

Was droht bei 21 km/h oder mehr zu schnell?

Bei so einem Tempoverstoß handelt es sich um einen A-Verstoß in der Probezeit. Nach einem solchen werden Sie zu einem Aufbausemiar aufgefordert und Ihre Probezeit auf vier Jahre verlängert. Begehen Sie den zweiten A-Verstoß, empfiehlt Ihnen die Behörde die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Spielt es eine Rolle, ob ich zwei Mal in kurzer Zeit geblitzt wurde?

In der Regel nicht. Konsequenzen in Bezug auf die Probezeit und Ihrer Fahrerlaubnis drohen erst ab 21 km/h zu schnell. Das Bußgeld für einen Tempoverstoß müssen Sie dennoch begleichen.

Video: In der Probezeit geblitzt

Video: Was ist wichtig, wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden?
Video: Was ist wichtig, wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden?

Fahranfängern droht die verlängerte Probezeit

2 Mal geblitzt: Die Probezeit kann von zwei auf vier Jahre verlängert werden.
2 Mal geblitzt: Die Probezeit kann von zwei auf vier Jahre verlängert werden.

Weil Fahranfänger sich im Straßenverkehr erst noch bewähren müssen, werden sie in den ersten zwei Jahren nach dem Erwerb des Führerscheins besonders streng beobachtet. Verstöße während der Probezeit werden bei Fahranfängern strenger geahndet als bei geübten Autofahrern. Vom Blitzer erwischt zu werden, kann also doppelt weh tun.

Neben den üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog (Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot) riskieren Fahranfänger schon bei kleinen Verstößen eine Probezeitverlängerung. Weiterhin kann von ihnen verlangt werden, ein Aufbauseminar zu besuchen oder eine verkehrspsychologische Beratung wahrzunehmen.

Was passiert, wenn ein junger Autofahrer 2 Mal geblitzt wird? Die Probezeit kann verlängert werden. Welche Folgen ein zweimaliger Verstoß außerdem haben kann, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Weiterhin hilft Ihnen nachfolgende Übersicht, die Disziplinarmaßnahmen für Fahranfänger nachzuvollziehen.

Inhalt

  • Bußgeldrechner: Geschwindigkeits­überschreitung
  • Das Wichtigste, wenn Sie 2 Mal in der Probezeit geblitzt wurden
  • Video: In der Probezeit geblitzt
  • Fahranfängern droht die verlängerte Probezeit
  • Was passiert, wenn ich 2 Mal geblitzt werde, die Probezeit aber noch nicht absolviert habe?
    • Konsequenzen für die Probezeit erst ab 21 km/h zu schnell
    • In der verlängerten Probezeit noch 2 Mal geblitzt: So geht es weiter
  • Übersicht über die Disziplinarmaßnahmen bei A- & B-Verstößen in der Probezeit
  • Video: Dann wird die Probezeit verlängert

Was passiert, wenn ich 2 Mal geblitzt werde, die Probezeit aber noch nicht absolviert habe?

Wer in der Probezeit 2 Mal geblitzt wurde, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Wer in der Probezeit 2 Mal geblitzt wurde, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Der Gesetzgeber unterscheidet, ob der Fahranfänger eine schwere oder vergleichsweise geringe Verkehrsordnungswidrigkeit begeht und wie oft dies geschieht. Im Verkehrsrecht wird diese Unterscheidung durch die Begriffe A- und B-Verstoß ausgedrückt:

  • A-Verstoß: Schwerwiegende Verstöße wie z. B. Alkohol oder Handy am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h
  • B-Verstoß: Weniger schwerwiegende Verstöße wie z. B. ein Parkverstoß, Überladung oder Kennzeichenmissbrauch

Weiterhin spielt es eine Rolle, ob ein Fahranfänger 1, 2 oder 3 Mal geblitzt wurde. Die Probezeit wird von zwei auf vier Jahre verlängert, wenn mindestens ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße vorliegen. Geschwindigkeitsverstöße stellen einen A-Verstoß dar, wenn das Tempo um 21 km/h oder mehr überschritten wurde.

Bis einschließlich 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit handelt es sich weder um einen A-, noch um einen B-Verstoß. Bis zu dieser „magischen Grenze“ droht lediglich ein Bußgeld. Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis oder die Probezeit gibt es hier in aller Regel nicht.

Konsequenzen für die Probezeit erst ab 21 km/h zu schnell

Zweimal geblitzt in der Probezeit: Bei schweren Vergehen wirkt sich das negativ auf den Führerschein aus.
Zweimal geblitzt in der Probezeit: Bei schweren Verstößen wirkt sich das negativ auf den Führerschein aus.

Wer nur einmal und nicht zweimal in der Probezeit geblitzt wird und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit um maximal 20 km/h überschritten hat, kann noch einmal durchatmen: Der Verstoß hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Anders verhält es sich, wenn der Betroffene mit mehr als 20 km/h zu schnell geblitzt wurde. In diesem Fall liegt ein A-Verstoß vor und dieser bewirkt schon bei erstmaligem Vorkommen eine Probezeitverlängerung. Außerdem kann der Fahranfänger zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung aufgefordert werden, wenn er zum zweiten Mal einen A-Verstoß begeht. Das kann etwa der Fall sein, wenn er in der Probezeit zwei Mal mit 21 km/h oder mehr zu schnell geblitzt wird.

Selbstverständlich können auch Geschwindigkeitsüberschreitungen von weniger als 21 km/h Konsequenzen haben. Diese wirken sich jedoch in der Regel nicht auf die Probezeit aus. Wer in der Probezeit geblitzt wird, der muss üblicherweise ein Bußgeld entrichten. Nutzen Sie gerne obigen kostenlosen Bußgeldrechner, um die ungefähre Höhe des Bußgeldes herauszufinden.

In der verlängerten Probezeit noch 2 Mal geblitzt: So geht es weiter

Weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten können sich noch negativer auf die Probezeit und den Führerschein auswirken. Wer nicht nur 2, sondern 3 Mal geblitzt wird, die Probezeit also ggf. schon einmal verlängert wurde,

  • kann zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet werden,
  • muss unter Umständen ein verkehrspsychologisches Beratungsgespräch führen,
  • erhält eine Verwarnung oder
  • muss sogar mit einem Führerscheinentzug rechnen.

Dabei kommt es darauf an, welche Verstöße verzeichnet wurden und wie oft:

Bei A-Verstößen:

VergehenMaßnahmen
1. A-Verstoß Probezeit­verlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbau­seminar
A-Verstoß in der Probezeit­verlängerungVerwarnung & Empfehlung eines verkehrs­psychologischen Beratungs­gespräches
Weiterer A-Verstoß in der Probezeit­verlängerungFührerschein­entzug

Bei B-Verstößen:

VergehenMaßnahmen
1. B-Verstoß-
2. B-VerstoßProbezeit­verlängerung von zwei auf vier Jahre & Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße in der Probezeit­verlängerungVerwarnung & Empfehlung eines verkehrs­psychologischen Beratungsgespräches
Weitere zwei B-Verstöße in der Probezeit­verlängerungFührerschein­entzug

Übersicht über die Disziplinarmaßnahmen bei A- & B-Verstößen in der Probezeit

Disziplinarmaßnahmen in der Probezeit: Was passiert, wenn ich zum 2-ten Mal in der Probezeit geblitzt werde?
Disziplinarmaßnahmen in der Probezeit: Was passiert, wenn ich zum 2-ten Mal in der Probezeit geblitzt werde?

Video: Dann wird die Probezeit verlängert

Droht mir eine Probezeitverlängerung? Unser Video klärt auf.
Droht mir eine Probezeitverlängerung? Unser Video klärt auf.

Weitere Ratgeber

  • Ein A-Verstoß hat Folgen für die Probezeit
  • B-Verstoß: Auswirkungen auf Führerschein und Probezeit
  • Geblitzt werden in der Probezeit: Wie folgenreich ist das wirklich?
  • Probezeitverlängerung: Es kommt auf den Verstoß an
  • Probezeit: Der Führerschein auf Probe
  • Punkte in der Probezeit und ihre Auswirkungen auf den Führerschein
  • Geblitzt – Das blüht bei überhöhter Geschwindigkeit
  • Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger
  • Unfall in der Probezeit: Was passiert mit meinem Führerschein?
  • Alkohol in der Probezeit: Ein Bierchen wird doch nicht schlimm sein, oder?

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

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