Strafen bei absoluter Fahruntüchtigkeit – Tabelle
Promille | Strafe | Punkte | Fahrerlaubnis |
---|---|---|---|
0,3-1,09‰ (nur bei Ausfallerscheinungen / relativer Fahrunfähigkeit) | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bis 5 Jahre oder lebenslang |
ab 1,1 ‰ (absolute Fahrunfähigkeit) | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bis 5 Jahre oder lebenslang |
ab 1,6 ‰ | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, MPU | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bis 5 Jahre oder lebenslang |
Das Wichtigste zur absoluten Fahruntüchtigkeit
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille wird davon ausgegangen, dass sicheres Fahren unmöglich ist. Allerdings gibt es beim Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit Ausnahmen. Fahrradfahrer dürfen bspw. 1,1 Promille nicht überschreiten. Mehr erfahren Sie hier.
Ja. Bei allen berauschenden Mitteln kann im Verkehr eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegen. Weitere Informationen finden Sie an dieser Stelle.
Auf eine absolute Fahruntüchtigkeit kann die MPU folgen. Ab 1,6 Promille ist sie verpflichtend. Bei einer niedrigeren Blutalkoholkonzentration liegt es im Ermessen des Gerichts.
Was ist die absolute Fahruntüchtigkeit?
Inhalt
Wer sich trotz zu hohen Alkoholkonsums hinters Steuer setzt, kann eine absolute Fahruntüchtigkeit aufweisen.
Der Fahrer riskiert dabei nicht nur das eigene Leben sowie das Wohlbefinden anderer, sondern begeht automatisch eine Straftat.
Im § 316 Strafgesetzbuch (StGB) ist die absolute Fahruntüchtigkeit folgendermaßen beschrieben:
(1) Wer im Verkehr […] ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft […].
Es macht sich also strafbar, wer aufgrund von Rauschmitteln zu einem Sicherheitsrisiko auf der Straße wird. Die Fahruntüchtigkeit ist ein ausschlaggebendes Merkmal für die Straftat Trunkenheit am Steuer, welche mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert wird.
Ab wie viel Promille besteht eine absolute Fahruntüchtigkeit?
Anhand der Blutalkoholkonzentration (BAK) wird ersichtlich, ab wann eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt. Das Strafrecht kennt hierbei einen klaren Grenzwert. Ab 1,1 Promille besteht eine absolute Fahruntüchtigkeit. Ein niedrigerer BAK lässt eventuell auf eine relative Fahruntüchtigkeit schließen.
Achtung: Der BAK von 1,1 Promille bildet nur den Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Auto- bzw. Kfz-Fahrern. Für andere Verkehrsmittel kann eine andere Promillegrenze bestehen. Mehr Informationen finden Sie hier.
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Unterschied relative und absolute Fahruntüchtigkeit
Die relative und die absolute Fahruntüchtigkeit unterscheiden laut Definition weder der Straftatbestand noch das Strafmaß. Lediglich die Methode der Feststellung ist verschieden.
Die absolute Fahruntüchtigkeit gilt automatisch ab 1,1 Promille. Die relative Fahruntüchtigkeit kann schon ab 0,3 Promille festgestellt werden, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Solche können bspw. sein:
- Lallen
- Gleichgewichtsstörungen
- Orientierungslosigkeit
- hohe Risikobereitschaft
- Fahren in Schlangenlinien
Absolute Fahruntüchtigkeit bei Drogen:
Der häufigste Grund für eine absolute Fahruntüchtigkeit ist Alkohol am Steuer. Allerdings kann sie auch durch andere berauschende Substanzen verursacht werden. Jedoch gibt es für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Drogen keinen so eindeutigen Richtwert wie beim Alkohol. Stattdessen müssen neben den Blutwerten Anzeichen gefunden werden, die darauf schließen lassen, dass der Fahrer nicht fähig war, im Straßenverkehr über eine längere Zeit sicher zu agieren. Erst dann entsteht eine absolute Fahruntüchtigkeit, wie der BGH in einem Beschluss von 2017 ausführt.
Absolute Fahruntüchtigkeit bei unterschiedlichen Verkehrsmitteln
Übermäßiger Alkoholkonsum ist nicht nur Autofahrern bekannt. Dementsprechend gibt es die absolute Fahruntüchtigkeit auch beim Fahrrad oder beim E-Scooter.
Jedoch existieren zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln signifikante Unterschiede. Während die absolute Fahruntüchtigkeit beim PKW, E-Scooter oder jedem anderen Kraftfahrzeug bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille beginnt, liegt der Grenzwert bei Fahrrädern bei 1,6 Promille.
Absolute Fahruntüchtigkeit beim Fußgänger:
Fußgänger führen kein Fahrzeug. Da dies eine Voraussetzung für § 316 StGB ist, kann eine absolute Fahruntüchtigkeit bei Fußgängern nicht vorliegen.
Absolute Fahruntüchtigkeit – Strafen
Eine absolute Fahruntüchtigkeit hat schwerwiegende Folgen. Es ist laut § 316 StGB Bestandteil der Straftat Trunkenheit am Steuer, welche mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt werden kann.
Außerdem droht der Entzug des Führerscheins sowie eine Sperrfrist für dessen Erneuerung. Ebenso werden 3 Punkte in Flensburg eingetragen.
Wiederholungstäter können härtere Strafen erfahren.
Wer bei seiner Trunkenheitsfahrt nicht nur fahruntüchtig ist, sondern gleichzeitig konkret Leib und Leben gefährdet, macht sich nicht nach § 316 StGB, sondern nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) strafbar. Neben dem Führerscheinentzug drohen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
MPU – ab 1,6 Promille
Die medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) wird häufig gerichtlich angeordnet, wenn eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt. Als Strafe ist sie ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille verpflichtend.
In der MPU soll beurteilt werden, ob eine Person grundsätzlich zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Führerschein entzogen werden.
Zur MPU gehören eine medizinische sowie eine psychologische Untersuchung. Außerdem wird ein Leistungstest durchgeführt.
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