Zum Inhalt springen
fuehrerscheinfix.de
  • Akteneinsicht
  • Anhörungsbogen
  • Ärztliches Gutachten
  • Verkehrsmedizin
  • Aufbauseminar
  • Ausländischer Führerschein
  • Autodiebstahl
  • Blitzer-Strafen
  • Bußgeld
  • Bußgeldbescheid
  • Bußgeldkatalog
  • Bußgeldverfahren
  • Erzwingungshaft
  • EU-Führerschein
  • Fahrerermittlung
  • Fahreignung
  • Fahrtauglichkeitsuntersuchung
  • Fahrerlaubnisverzicht
  • Fahren ohne Brille
  • Fahren ohne Führerschein
  • Fahrschule
  • Fahrverbot
  • Führerschein beantragen
  • Führerscheinentzug
  • Führerscheinklassen
  • Personenbeförderungsschein
  • Führerschein-Kosten
  • Führerschein-Mindestalter
  • Führerschein umschreiben
  • Führerschein verlängern
  • Führerschein verloren
  • Ersatzführerschein
  • Führerschein-Wiedererteilung
  • Sperrfrist
  • Sperrfristverkürzung
  • Geldauflage
  • Internationaler Führerschein
  • MPU-Ratgeber
  • Mobil mit Behinderung
  • Behindertenfahrzeuge
  • Nachschulung
  • Probezeit
  • Punkte in Flensburg
  • Rechtskraft
  • Sehtest
  • Tattag
  • Unfall
  • Verkehrspsychologische Beratung
  • Zeugenfragebogen
  • Zeugnisverweigerungsrecht
fuehrerscheinfix.de Logo
  • fuehrerscheinfix.de
  • Anhörungsbogen
  • Anhörungsbogen richtig ausfüllen

Den Anhörungsbogen richtig ausfüllen: Pflicht – ja oder nein?

Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Das Wichtigste zum Ausfüllen des Anhörungsbogens

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Nicht zwangsläufig. Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen (Name, Adresse etc.). Sind diese nicht ohnehin schon im Anhörungsbogen vorgedrückt, müssen Sie diese selbst eintragen. Angaben zur Sache sind hingegen keine Pflicht.

Wann ist es ratsam, den Anhörungsbogen über die Pflichtangaben hinaus auszufüllen?

Sie sollten sich im Anhörungsbogen zur Sache äußern, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, die Sie gar nicht begangen haben.

Was passiert, wenn ich im Anhörungsbogen eine andere Person als Schuldigen angebe, um mich selbst zu entlasten?

In diesem Fall wird das Bußgeldverfahren gegen diese Person eröffnet. Stellt sich allerdings heraus, dass Sie die Person zu Unrecht beschuldigt haben, machen Sie sich wegen falscher Verdächtigung strafbar.

Den Anhörungsbogen richtig ausfüllen

Anhörung im Bußgeldverfahren: Ausfüllen sollten Sie den Bogen, wenn Sie den Verstoß gar nicht begangen haben.
Anhörung im Bußgeldverfahren: Ausfüllen sollten Sie den Bogen, wenn Sie den Verstoß gar nicht begangen haben.

Sie möchten ein drohendes Bußgeld durch den Anhörungsbogen abwenden? Beim Ausfüllen kommt es zunächst darauf an, sich vorsichtig auszudrücken. In der Regel wird davon abgeraten, Angaben zur Sache (d. h. zum Verstoß selbst) zu machen, da sich die betroffene Person dabei unversehens selbst belasten könnte.

In einigen Fällen sollten Sie den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren allerdings ausfüllen. In Deutschland muss immer der Fahrer für einen Verstoß belangt werden. Sind Sie der Halter des Kfz und saßen zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht hinterm Steuer, sind Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen zwar an Sie adressiert, jedoch können Sie in der Anhörung Stellung beziehen und sozusagen Ihre Unschuld erklären.

Doch müssen Sie den Bogen zur sog. „Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit“ überhaupt ausfüllen und ggf. den tatsächlichen Fahrer „verpetzen“? Hat es Folgen, wenn Sie dies nicht tun? Mit diesem Ratgeber befasst sich der vorliegende Ratgeber.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Ausfüllen des Anhörungsbogens
  • Den Anhörungsbogen richtig ausfüllen
  • Video: Wichtiges zum Anhörungsbogen
  • Anhörungsbogen wegen einer Ordnungswidrigkeit: Beim Ausfüllen ist Vorsicht geboten
  • Den Anhörungsbogen nicht ausfüllen – ist das eine Option?

Video: Wichtiges zum Anhörungsbogen

In diesem Video erfahren Sie, wann es zur Anhörung im Bußgeldverfahren kommt.
In diesem Video erfahren Sie, wann es zur Anhörung im Bußgeldverfahren kommt.

Anhörungsbogen wegen einer Ordnungswidrigkeit: Beim Ausfüllen ist Vorsicht geboten

Geblitzt: Wer den Anhörungsbogen nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausfüllen will, muss sich nicht selbst belasten.
Geblitzt: Wer den Anhörungsbogen nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausfüllen will, muss sich nicht selbst belasten.

Wie bereits angedeutet, müssen Sie den Anhörungsbogen nicht unbedingt ausfüllen. Niemand muss sich selbst oder andere belasten. Angaben zur Sache (also zum Verkehrsverstoß) sind deshalb freiwillig und sollten nur gemacht werden, wenn es Ihrer Entlastung dient. Doch selbst dann sollten Sie sich vorsichtig ausdrücken, um sich und andere nicht unnötig zu belasten.

Es ist auch nicht immer nötig, dass Sie den Anhörungsbogen bezüglich einer Verkehrsordnungswidrigkeit vollständig ausfüllen. Grundsätzlich sind nur Angaben zur Person verpflichtend (Name, Adresse etc.). Oft sind diese aber schon auf dem Anhörungsbogen vorgedruckt. In diesem Fall müssen Sie den Anhörungsbogen nur ausfüllen, wenn die persönlichen Daten fehlerhaft oder unvollständig sind.

Im Übrigen sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, den Bogen innerhalb der darin von der Behörde genannten Frist zurückzuschicken. Eine solche ist nämlich gesetzlich nicht geregelt. Beachten Sie aber, dass der Bogen die dreimonatige Frist zur Verjährung einer Ordnungswidrigkeit unterbricht.

Wenn Sie direkt nach dem Verstoß aus dem Verkehr gezogen werden, müssen Sie keinen Anhörungsbogen bei der Polizei ausfüllen. Gem. § 55 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) genügt es, wenn dem Verkehrssünder eine Gelegenheit gegeben wird, sich zum Vorwurf zu äußern. Das kann bei einer Verkehrskontrolle bereits mündlich geschehen.

Den Anhörungsbogen nicht ausfüllen – ist das eine Option?

Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht? Bußgeld, Punkte und Co. drohen in der Regel nicht, wenn Sie es nicht tun.
Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht? Bußgeld, Punkte und Co. drohen in der Regel nicht, wenn Sie es nicht tun.

Veranschaulichen wir die Angelegenheit mit einem Beispiel: Gerhard H. muss einen Anhörungsbogen zum Verstoß „rote Ampel“ ausfüllen. Er selbst ist nicht gefahren, sein Bruder allerdings schon. Nun hat Gerhard, dem das Auto gehört, ein Problem: Er möchte sich selbst entlasten, aber seinen Bruder nicht anschwärzen.

In diesem Fall muss er den Anhörungsbogen nicht ausfüllen. Seinen Bruder muss er aber auch nicht ausliefern. Stattdessen kann er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Würde es sich nicht um einen Angehörigen, sondern z. B. einen Kollegen oder Freund handeln, müsste Gerhard stattdessen vom sog. Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Sie möchten den Anhörungsbogen ausfüllen und ein anderer Fahrer soll angegeben werden? Viele Autofahrer wollen so ihren Kopf aus der Schlinge ziehen. Allerdings sind solche falschen Verdächtigungen gem. § 164 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

Bildnachweise: istockphoto.com/loooby, fotolia.com/S. Engels

Weitere Ratgeber

  • Der Anhörungsbogen: Wie Sie sich verhalten sollten
  • Der Anhörungsbogen beeinflusst die Verjährung von Ordnungs­widrigkeiten
  • Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Wann ist sie zulässig?
  • Fahrverbot: Ist eine Verjährung möglich?
  • Bußgeldbescheid verloren – diese Möglichkeiten gibt es
  • Brieflaufzeiten im Bußgeldverfahren - Wann kommt der Bescheid?
  • Anhörung im Bußgeldverfahren: Wie reagieren Sie richtig?
  • Ein Fahrverbot aufteilen oder zusammenlegen – unmöglich?
  • Fahrverbot wegen Härtefall abmindern – geht das?
  • Bußgeldverfahren: Ablauf, Kosten und Verjährung

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

Hinterlassen Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Infos zur Fahreignung

  • Fahreignung
  • Ärztliches Gutachten
  • Fahrerlaubnisverzicht
  • Fahrtauglichkeits­untersuchung
  • Führerscheinentzug
  • Führerschein-Wiedererteilung
  • MPU-Ratgeber
  • Nachschulung
  • Sperrfrist
  • Sperrfristverkürzung
  • Verkehrsmedizin

Anzeige

E-Book: Erfolgreich durch die MPU

Infos zu Führerschein & Fahrerlaubnis

  • Führerschein­klassen
  • Ausländischer Führerschein
  • EU-Führerschein
  • Fahrschule
  • Führerschein beantragen
  • Führerschein bestehen
  • Führerschein-Kosten
  • Führerschein umschreiben
  • Führerschein umtauschen
  • Führerschein verlängern
  • Führerschein verloren
  • Mindestalter für den Führerschein
  • Mobil mit Behinderung
  • Probezeit
  • Fahren ohne Führerschein

Infos über Sanktionen

  • Bußgeld
  • Bußgeldbescheid
  • Bußgeldkatalog
  • Erzwingungshaft
  • Fahrtenbuch
  • Fahrverbot
  • Punkte in Flensburg
  • Verwarnungsgeld
  • Blitzer-Strafen
  • Wiederholungstäter im Straßenverkehr

Infos über …

  • Anhörungsbogen
  • Autodiebstahl
  • Bußgeldverfahren
  • Elektrokleinstfahrzeuge (EKF)
  • E-Scooter
  • Fahren ohne Brille
  • Rettungsgasse
  • Zeugenfragebogen
  • Bußgeldkatalog – neu & aktuell

Führerscheinfix auf Facebook

fuehrerscheinfix.de auf Facebook Folgen Sie fuehrerscheinfix.de auf Facebook!

Anzeige

Copyright © 2015-2025 fuehrerscheinfix.de | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Über uns | Magazin | Haftungsausschluss