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Kann man Bußgeld auch in Raten zahlen?

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Das Wichtigste zum Thema „Bußgeld in Raten zahlen“

Besteht bei einer Ordnungswidrigkeit die Möglichkeit auf Ratenzahlung?

Ja, können Sie das Bußgeld nicht vollständig bezahlen, können Sie die Zahlung in Raten beantragen.

Welche Unterlagen sind dafür notwendig?

Neben dem Antrag sind Nachweise zu erbringen, die belegen, dass eine einmalige Zahlung der Geldbuße nicht möglich ist. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen Hartz-IV-Bescheid handeln.

Wie sieht ein Antrag auf Ratenzahlung aus?

Zur Veranschaulichung stellen wir Ihnen hier ein Muster bereit.

Wann kann ich das Bußgeld in Raten zahlen?
Wann kann ich das Bußgeld in Raten zahlen?

Leistet sich ein Kraftfahrer beispielsweise einen Rotlichtverstoß oder überlädt sein Fahrzeug und wird dabei erwischt, muss er in der Regel mit einem Bußgeldbescheid rechnen. In diesem sind die Strafen festgehalten, die der Bußgeldkatalog für das begangene Vergehen vorsieht. Es ist genau angegeben, wie hoch das Bußgeld ist, wie viele Punkte in Flensburg fällig werden oder wie lange ein Fahrverbot verhängt wird.

Befindet sich der auffällig gewordene Verkehrssünder beispielsweise in einem finanziellen Engpass und er kann daher das Bußgeld nicht bezahlen, so bietet sich ein Antrag auf Ratenzahlung in puncto Bußgeld an. Ein Muster für diesen Antrag, wann genau Sie das Bußgeld auch in Raten zahlen bzw. einen solchen Antrag stellen können und weitere nützliche Informationen erhalten Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Thema „Bußgeld in Raten zahlen“
  • Bußgeld: Wann eine Ratenzahlung gerechtfertigt ist
  • Bußgeld in Ratenzahlung begleichen: Ein Muster
      • Laden Sie sich hier das Muster für einen Antrag herunter:

Bußgeld: Wann eine Ratenzahlung gerechtfertigt ist

Sie können das Ihnen auferlegte Bußgeld nur dann in Raten abzahlen, wenn Sie in der Lage sind, sinnvolle und wahrheitsgemäße Gründe vorzubringen, wieso Sie der Zahlungsaufforderung in der vorgegebenen Frist von 14 Tagen nach Rechtskraft nicht nachkommen können.

Es gibt mehrere Gründe, aus denen Sie das Bußgeld in Raten abzahlen dürfen.
Es gibt mehrere Gründe, aus denen Sie das Bußgeld in Raten abzahlen dürfen.

Eine Ratenzahlung vom Bußgeld ist definitiv empfehlenswerter, als den Bescheid einfach zu ignorieren. Vielmehr steigen die Kosten dadurch nur noch. Kommen Sie der Zahlung auch nach der auf den Bußgeldbescheid folgenden Mahnung nicht nach, kann es im schlimmsten Fall zu einer Erzwingungshaft kommen.

Verständliche Gründe, die rechtfertigen würden, das Bußgeld in Raten zu zahlen, wären beispielsweise

  • Nachweise über den Erhalt von Arbeitslosengeld/Hartz IV
  • Kontoauszüge, die etwaige Schulden belegen
  • Bestätigung über einen laufenden Sozialhilfebezug

Wer das Bußgeld vor Ort bezahlt, sollte die Quittung behalten, für den Fall, dass trotz Zahlung später ein Bußgeldbescheid ergeht.

Bußgeld in Ratenzahlung begleichen: Ein Muster

Folgendes Muster kann Ihnen eine kleine Hilfe sein, wenn Sie den Antrag stellen möchten, das Bußgeld in Raten zu zahlen:

Name
AnschriftBußgeldstelle
Adresse

Ort, Datum

Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen ….. vom (Datum)

Sehr geehrte Damen und Herren,

[Gründe, warum Sie das Bußgeld in Höhe von ….. Euro nicht in einem Betrag innerhalb der Frist zahlen können]

Ich stelle einen Antrag auf eine Zahlung des geforderten Betrages in ….. monatlichen Raten in Höhe von ….. Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Name + Unterschrift

Laden Sie sich hier das Muster für einen Antrag herunter:

Hier klicken:

Antrag Ratenzahlung vom Bußgeld.doc
Antrag Ratenzahlung vom Bußgeld.pdf

Bildnachweise: istockphoto.com/tumpikuja

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

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