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Bußgeldbescheid trotz Zahlung – ist das möglich?

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Das Wichtigste zum Bußgeldbescheid trotz Zahlung

Kann es passieren, dass ich einen Bußgeldbescheid erhalte, obwohl ich das Verwarngeld bezahlt habe?

Ja, es kann durchaus vorkommen, dass Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, obwohl Sie das Verwarngeld bereits bezahlt haben.

Was können die Gründe dafür sein?

Eventuell haben Sie ein falsches Aktenzeichen angegeben oder hatten einen Zahlendreher bei der IBAN zum Beispiel. Weitere mögliche Gründe finden Sie hier.

Wie reagiere ich am besten?

Prüfen Sie Ihre Überweisung noch einmal ausführlich. Im Zweifelsfall können Sie auch bei der Bußgeldstelle nachfragen. Fall Sie Einspruch einlegen wollen, hilft Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht weiter.

Bei einem Verwarnungsgeld gibt es zumeist noch keinen Bußgeldbescheid

Bußgeldbescheid erhalten trotz Zahlung - wie kann das sein?
Bußgeldbescheid erhalten trotz Zahlung – wie kann das sein?

Bei Zuwiderhandlungen im ruhenden Verkehr, wie z. B. einem Parkverstoß, verhält es sich meist so, dass Ihnen eine Verwarnung unter den Scheibenwischer geklemmt wird. Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel nicht versendet.

Der betroffene Verkehrssünder hat danach eine Woche Zeit, das Verwarnungsgeld zu zahlen. Weigert er sich oder kommt zu spät für seinen Verkehrsverstoß auf, hat die zuständige Behörde die Pflicht, einen Bußgeldbescheid zu versenden.

Doch wie kann es sein, dass ein Bußgeldbescheid trotz Zahlung verschickt wird? Dieser Ratgeber informiert Sie über die denkbaren Möglichkeiten und gibt Vorschläge, wie Sie einen solchen Fall vermeiden können.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Bußgeldbescheid trotz Zahlung
  • Bei einem Verwarnungsgeld gibt es zumeist noch keinen Bußgeldbescheid
  • Wann wird ein Bußgeldbescheid trotz geleisteter Zahlung versendet?
  • Wie kann ein Bußgeldbescheid trotz Zahlung vermieden werden?

Wann wird ein Bußgeldbescheid trotz geleisteter Zahlung versendet?

Entscheiden Sie sich dazu, die Verwarnung zu akzeptieren und zahlen das veranschlagte Verwarngeld innerhalb der vorgegebenen Frist von einer Woche, haben Sie in der Regel keine weiteren Maßnahmen zu befürchten. Haben Sie jedoch einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung des Verwarngeldes erhalten, kann dies folgende Gründe haben:

  • Die zuständige Bußgeldstelle hat sich geirrt und fälschlicherweise einen Bußgeldbescheid an Sie versendet, obwohl Sie längst bezahlt haben.
  • Sie haben sich in der Frist vertan und zu spät bezahlt, sodass sich die Behörde dazu gezwungen sah, einen Bußgeldbescheid trotz (unbemerkter) Zahlung zu verschicken.
  • Ein Zahlendreher in der Überweisung führte dazu, dass der verlangte Betrag zu spät oder gar nicht bezahlt werden konnte.
Haben Sie versehentlich das Aktenzeichen falsch angegeben, kann dies ebenfalls zu einem Bußgeldbescheid trotz Zahlung plus Gebühren führen. In einem solchen Fall kann die Behörde nämlich nicht zuordnen, für welchen Verstoß das Verwarngeld gedacht war und verschickt daher vorsorglich einen Bußgeldbescheid.

Wie kann ein Bußgeldbescheid trotz Zahlung vermieden werden?

Ein Bußgeldbescheid trotz Zahlung vom Verwarngeld kann vermieden werden.
Ein Bußgeldbescheid trotz Zahlung vom Verwarngeld kann vermieden werden.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die vorgegebenen Fristen einhalten. Geht das Verwarnungsgeld später bei der Bußgeldstelle ein, kann dies bereits für die Zustellung von einem Bußgeldbescheid trotz Zahlung führen.

Überprüfen Sie die Überweisung noch einmal ganz genau: Haben Sie das korrekte Aktenzeichen angegeben? Stimmen die restlichen Angaben mit denen in der Verwarnung überein?

Im Zweifelsfall kann es nicht schaden, einen Anwalt hinzuzuziehen, da dieser Sie bestmöglich darüber informieren kann, wie Sie gegen eine ungerechtfertigte Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid trotz Zahlung Einspruch einlegen können. Einige Kraftfahrer haben übrigens auch ohne die Hilfe von einem Anwalt Einspruch eingelegt und Ihr Recht bekommen.

Bildnachweise: istockphoto.com/prosot-photography, istockphoto.com/Nastia11

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

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