Das Wichtigste zum Thema „Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten“
Der Gesetzgeber schreibt für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Fristen vor. Befinden Sie sich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub, können diese ablaufen und der Bescheid rechtskräftig werden.
War es Ihnen nicht möglich, angemessen auf den Bußgeldbescheid zu reagieren, besteht die Möglichkeit, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen.
Ja, der Antrag muss nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub innerhalb einer Woche gestellt werden. Anderenfalls bleibt die Rechtskraft bestehen.
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie haben Ihren langersehnten Urlaub schon bis ins kleinste Detail geplant, alles bezahlt und freuen sich auf ein paar Wochen Gelassenheit und wohlverdiente Ruhe. Doch auf den letzten Metern fällt Ihnen ein, dass Sie etwas vergessen haben.
Sie setzen sich also ins Auto und fahren los. In Gedanken schon ganz bei Meer, Palmen und Cocktails im Schatten werden Sie völlig unbemerkt mit dem Auto geblitzt.
Bei Ihrer Rückkehr wartet schließlich eine böse Überraschung auf Sie – ein Bußgeldbescheid. Im Urlaub war alles so schön friedlich und schon müssen Sie sich mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot herumschlagen.
Worauf Sie achten sollten, wenn ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, während Sie im Urlaub waren und welche Möglichkeiten Sie laut Verkehrsrecht haben, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
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Video: Das passiert wenn du dein Bußgeldbescheid im Urlaub erhältst!
Darf die Zustellung von einem Bußgeldbescheid im Urlaub stattfinden?
In der Regel wird ein Bußgeldbescheid nicht per Einschreiben versendet. Dies bedeutet, dass die mit der Zustellung beauftragte Person nicht dazu verpflichtet ist, den Bescheid dem betroffenen Verkehrssünder persönlich zu überreichen. Vielmehr ist es ihr erlaubt, den Bußgeldbescheid mit der restlichen Post im Briefkasten zu verstauen, wenn der Betroffene nicht zu Hause ist.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Die weitere Handlungsweise richtet sich danach, ob Sie den Bußgeldbescheid, der im Urlaub zugestellt wurde, akzeptieren oder bei der Behörde Einspruch dagegen einlegen möchten.
Erklären Sie sich bereit, das Bußgeld zu übernehmen, sollten Sie dieses so schnell wie möglich überweisen, da die Frist in diesem Fall normalerweise bei zwei Wochen nach Rechtskraft liegt.
Möchten Sie Einspruch einlegen, haben Sie lediglich 14 Tage dafür Zeit. Verhält es sich so, dass diese Frist längst verstrichen ist, weil Sie den Bußgeldbescheid im Urlaub erhalten haben und nicht handeln konnten, haben Sie das Recht, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Gerade, wenn ein Fahrverbot im Raum steht, ist dies empfehlenswert.
§ 44 der Strafprozessordnung (StPO) besagt dazu:
War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.“
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