Das Wichtigste zum Bußgeldbescheid per Einschreiben
In Deutschland wird ein Bußgeldbescheid per Post und gelber Zustellungsurkunde versendet. Diese bestätigt dem Absender die Zustellung des Schreibens beim Empfänger mit Datumsangabe. Es ist völlig legitim, den Bescheid im Briefkasten zu hinterlassen.
Nein, ein Bußgeldbescheid wird nicht per Einschreiben versendet und muss somit nicht persönlich entgegengenommen werden.
Der Brief gilt als förmlich zugestellt, sobald er im Briefkasten des Empfängers hinterlassen oder von selbigem persönlich entgegengenommen wurde. Dann beginnen auch die gesetzlichen Fristen etwa, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten ist eine böse Überraschung
Fast jeder Autofahrer hatte schon einmal das Pech, geblitzt zu werden und kurz darauf einen Bußgeldbescheid im hauseigenen Briefkasten vorzufinden. Ein solcher wird versendet, wenn aufgrund eines Verkehrsverstoßes ein Bußgeldverfahren eröffnet werden musste und der betroffene Fahrer wegen seines Fehlverhaltens zurechtgewiesen werden soll.
Die Höhe des Bußgeldes, Punkte in Flensburg sowie ein mögliches Fahrverbot werden meist im Bußgeldbescheid mitgeteilt.
Aber ist diese Art der Zustellung überhaupt rechtens? Muss der Bußgeldbescheid nicht vielmehr per Einschreiben verschickt und dem jeweiligen Verkehrssünder persönlich ausgehändigt werden?
Inhalt
Bußgeldbescheid: Muss die Zustellung per Einschreiben erfolgen?
In der Regel wird ein Bußgeldbescheid mit einer Zustellungsurkunde durch die normale Post versendet und muss dem Empfänger nicht persönlich überreicht werden. Von einem Bußgeld per Einschreiben kann also nicht gesprochen werden. Dass es sich um eine Zustellungsurkunde handelt, können Betroffene leicht am obligatorischen gelben Umschlag erkennen.
Wo liegen die Unterschiede zwischen Zustellungsurkunde und Einschreiben?
Die Zustellung per Zustellungsurkunde kann als Standardverfahren für Bußgeldbescheide angesehen werden. Sind Sie beispielsweise nicht zu Hause, wenn die Post Ihnen den Bußgeldbescheid zustellen möchte, ist es absolut kein Problem, wenn der Bescheid einer anderen Person übergeben oder im Briefkasten hinterlassen wird.
Einen Bußgeldbescheid hingegen per Einschreiben zu versenden, wäre ein wenig übertrieben. Diese Versandart richtet sich an vertrauliche Unterlagen oder Dokumente.
Damit nachgewiesen werden kann, dass der Empfänger den Brief auch erhalten hat, muss dieser stets bestätigen, ihn empfangen zu haben. Im Gegenzug wird dem Versender von der Post mitgeteilt, dass das Einschreiben erfolgreich zugestellt wurde.
Sollte der Empfänger nicht zu Hause sein, darf das Einschreiben nicht einfach im Briefkasten deponiert werden. Stattdessen wird eine Benachrichtigung hinterlassen, die dem Empfänger mitteilt, wo er den für ihn bestimmten Brief abholen kann.
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