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Bußgeldbescheid: Wann tritt Verjährung ein?

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Das Wichtigste zur Verjährung beim Bußgeldbescheid

Ist eine Verjährung beim Bußgeld möglich?

Ja, in der Regel hat die zuständige Behörde nur drei Monate Zeit, eine Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Allerdings kann diese Verjährungsfrist unterbrochen werden.

Welche Vorgänge können zu einer Unterbrechung der Verjährung führen?

Möglich Gründe für eine Unterbrechung haben wir hier aufgeführt.

Kann ich einen verjährten Bescheid einfach ignorieren?

Nein, in diesem Fall ist Einspruch gegen diesen einzulegen.

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?
Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind in Deutschland an der Tagesordnung. Dabei sind viele Verstöße vertreten: Überhöhte Geschwindigkeit, missachtete rote Ampeln oder Parkvergehen sind nur einige Beispiele.

Wird der Autofahrer dabei erwischt, beginnt das Warten auf einen Bußgeldbescheid von der zuständigen Behörde. Vergehen einige Wochen, drängt sich irgendwann die Frage „Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?“ auf.

Dieser nimmt sich der folgende Ratgeber an. Außerdem erfahren Sie, welche Verjährungsfristen bei Bußgeldbescheiden gelten, wie diese je nach Verstoß variieren können und wann im Bußgeldverfahren die Verjährung endgültig erreicht ist.

Inhalt

  • Das Wichtigste zur Verjährung beim Bußgeldbescheid
  • Video: Die Verjährungsfristen von Bußgeldbescheiden
  • Verjährung vom Bußgeld in Deutschland
    • Unterbrechung der Verjährung – wann tritt sie ein?
    • Wann verjährt ein Strafzettel?
  • Bußgeldbescheid verjährt – Lohnt ein Einspruch?
    • Verjährungsfristen für ein Bußgeld aus dem Ausland

Video: Die Verjährungsfristen von Bußgeldbescheiden

Wann Ihr Bußgeldbescheid verjährt, erfahren Sie hier im Video.
Wann Ihr Bußgeldbescheid verjährt, erfahren Sie hier im Video.

Verjährung vom Bußgeld in Deutschland

Um über eine Verjährung vom Bußgeldbescheid zu sprechen, muss dieser Begriff zunächst definiert werden. Ist eine Ordnungswidrigkeit verjährt, so kann der Beschuldigte rechtlich für diesen Verstoß nicht mehr belangt werden. Damit soll nach einem bestimmten Zeitraum ein „Rechtsfrieden“ herrschen. Im Übrigen ist es immer die Ordnungswidrigkeit und nicht etwa das Bußgeld oder das Fahrverbot, welches verjährt.

Ist beim Bußgeldbescheid also von Verjährung die Rede, so kann der Bescheid nicht mehr vollstreckt werden und der „Verkehrssünder“ muss die ihm auferlegten Sanktionen nicht zahlen. Des Weiteren erhält er auch keine Punkte in Flensburg oder muss ein Fahrverbot antreten.

Im Rechtsjargon wird von einer Verjährungsfrist vom Bußgeldbescheid gesprochen. Diese ist in § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Die Verfolgungsverjährung von einem Bußgeld tritt also nach drei Monaten ein, sofern die Frist nicht unterbrochen wurde. Eine „endgültige“ Verjährung vom Bußgeld tritt nach zwei Jahren ein. Bei Bußgeldern aus dem Ausland gilt ggf. eine andere Frist.

Unterbrechung der Verjährung – wann tritt sie ein?

Eine Unterbrechung der Verjährung ist möglich.
Eine Unterbrechung der Verjährung ist möglich.

Nicht immer kann von drei Monaten als Verjährungsfrist beim Bußgeld ausgegangen werden. Unterschiedliche Faktoren können die Frist nämlich unterbrechen. Diese Möglichkeiten der Unterbrechung sind in § 33 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verankert. Einige sollen nun beispielhaft aufgeführt werden:

  • Die Anordnung oder die tatsächliche Vernehmung des Betroffenen (dazu zählt auch das Versenden des Anhörungsbogens)
  • Richterliche Vernehmungen oder Anordnung dieser von Zeugen
  • Beauftragung von Sachverständigen
  • Der Erlass des Bußgeldbescheids (wenn dieser zwei Wochen nach Ausfertigung zugestellt wird)
  • Die Eröffnung des Hauptverfahrens

All diese Faktoren führen dazu, dass bei einem Bußgeldbescheid die Verjährung unterbrochen wird.

Wann verjährt ein Strafzettel?

Die Verjährung von einem Strafzettel unterliegt denselben Fristen wie die eines Bußgeldbescheids.

Bußgeldbescheid verjährt – Lohnt ein Einspruch?

Stellen Sie nach Erhalt des Bescheids fest, dass die Verjährungsfrist vom Bußgeld bereits verstrichen ist, so können Sie einen Einspruch gegen diesen einlegen. Dazu müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen postalisch an die Bußgeldstelle wenden (beachten Sie dabei die Brieflaufzeiten).

Oft ist es nicht nachzuvollziehen, ob wirklich eine Verjährung vom Bußgeld vorliegt. Da Betroffene oft nicht alle Faktoren kennen, die eine Unterbrechung der Frist bedeuten, empfiehlt es sich in solchen Fällen, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen.

Sind Sie nicht sicher, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Verjährung gerechtfertigt ist, sollten Sie einen Verkehrsanwalt konsultieren.

Verjährungsfristen für ein Bußgeld aus dem Ausland

Die Verjährung von Bußgeldern aus dem Ausland kann nicht pauschal angegeben werden.
Die Verjährung von Bußgeldern aus dem Ausland kann nicht pauschal angegeben werden.

Bei einem Strafzettel aus Italien ist eine Verjährung meist nur schwer zu bestimmen. Ähnlich verhält es sich bei anderen Mitgliedern der EU.

Durch ein Vollstreckungsabkommen arbeiten die Behörden länderübergreifend zusammen, wenn es darum geht, eine Geldbuße von 70 Euro oder mehr zu vollstrecken.

Daher können sogar einige Jahre vergehen, bevor Sie den Bescheid erhalten. Um den Strafzettel auf eine Verjährung überprüfen zu lassen, empfiehlt es sich auch in diesem Fall, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Bildnachweise: fotolia.com/© Schlierner, istockphoto.com/liveostockimages, istochphoto.com/yuri4u80

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

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