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Kann aus einem Verwarngeld ein Bußgeld werden?

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Das Wichtigste zum Verwarn- und Bußgeld

Was ist ein Verwarngeld?

Bei einem Verwarngeld handelt es sich um ein Angebot der Behörden, das Sie entweder annehmen und begleichen oder ablehnen können. Die Beträge reichen bis 55 Euro.

Wann ist die Rede von einem Bußgeld?

Ein Bußgeld beginnt ab einem Betrag von 55 Euro und geht mit einem Bußgeldverfahren einher. Weil die Behörden dann einen entsprechenden Aufwand haben, werden dabei in aller Regel Gebühren und Auslagen berechnet.

Kann aus einem Verwarn- ein Bußgeld werden?

Ja, wenn Sie das angebotene, geringe Verwarngeld nicht bezahlen, eröffnen die Behörden das Bußgeldverfahren. In diesem Zuge haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dies können Sie bei einem Verwarngeld nicht.

Ein Bußgeld ist sehr viel höher als ein Verwarngeld

Kann auf eine Verwarnung ein Bußgeldbescheid folgen?
Kann auf eine Verwarnung ein Bußgeldbescheid folgen?

Bei Beträgen bis zu 55 Euro handelt es sich im Verkehrsrecht um ein Verwarnungsgeld. Von Bußgeld wird dementsprechend erst ab 55 Euro gesprochen.

Wenn es also lediglich um ein Parkvergehen oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung von wenigen km/h geht, wird kein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ordnungswidrigkeiten, auf die eine Verwarnung folgt, sind weder mit einem Verfahren, noch mit Gebühren verbunden.

Haben Sie sich also nur einen geringfügigen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) geleistet, belassen es die Behörden meist bei einem Verwarngeld. Wann ein Bußgeld daraus wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Verwarn- und Bußgeld
  • Ein Bußgeld ist sehr viel höher als ein Verwarngeld
  • Wann führt eine Verwarnung zu einem Bußgeldbescheid?
  • Kann ich mich gegen ein Verwarngeld wehren?

Wann führt eine Verwarnung zu einem Bußgeldbescheid?

Ein Verwarngeld wird Ihnen in der Regel genauso zugestellt, wie ein Bußgeldbescheid. Es ist jedoch auch möglich, dass die Verwarnung unter den Scheibenwischer des Fahrzeuges geklemmt wird (wie beispielsweise bei einem Parkverstoß). In manchen Fällen lässt sich das Geld noch direkt vor Ort bezahlen.

Wird das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, kann ein Bußgeld daraus werden und es entstehen Gebühren. Die zuständige Behörde hat in einem solchen Fall die Pflicht, ein Bußgeldverfahren zu eröffnen. Der betroffene Autofahrer muss für sein Vergehen in der Regel innerhalb von einer Woche aufkommen.

Demnach wird auch dann ein Verwarngeld zu einem Bußgeld, wenn die einwöchige Frist überschritten wird oder die betroffenen Kraftfahrer nicht mit der Verwarnung einverstanden sind.

Kann ich mich gegen ein Verwarngeld wehren?

Verwarnungsgeld und Bußgeld: Bei ersterem können Sie keine Rechtsmittel einlegen.
Verwarnungsgeld und Bußgeld: Bei ersterem können Sie keine Rechtsmittel einlegen.

Im Gegensatz zu einem Bußgeld kann ein Verwarngeld normalerweise nicht angefochten werden. Die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen eine Verwarnung einzulegen, besteht demnach nicht.

Verhält es sich jedoch so, dass der Fahrzeughalter die Ordnungswidrigkeit nicht selbst begangen hat, kann er Angaben zum eigentlichen Fahrer sowie der Tat machen. Es ist möglich, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, ein Einspruch gegen eine Verwarnung gibt es jedoch nicht.

Es liegt danach im Ermessen der zuständigen Behörde, ob sie einen Bußgeldbescheid versendet, oder sich dazu entscheidet, das Verfahren einzustellen.

Zwar kann aus einem Verwarngeld ein Bußgeld werden, allerdings existieren Mittel und Wege, dies zu verhindern. Indem lediglich eine Verwarnung bei Ordnungswidrigkeiten bis zu 55 Euro Geldbuße ausgesprochen wird, bekommen auffällig gewordene Kraftfahrer noch einmal die Chance, ihr Verhalten zu überdenken und sich das nächste Mal keine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog zu leisten.

Bildnachweise: istockphoto.com/alphaspirit, istockphoto.com/Vladstudioraw

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

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