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Bußgeld zu hoch? Das können Sie tun

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Das Wichtigster zum Thema „Bußgeld zu hoch“

Wann ist ein Bußgeld zu hoch?

Ist der Behörde bei der Erstellung des Bußgeldbescheides ein Fehler unterlaufen, kann dies ggf. zu einem falschen Bußgeld führen.

Fallen zusätzlich Kosten zum Bußgeld an?

Neben der im Bußgeldkatalog aufgeführten Geldsanktion fällt im Bußgeldverfahren auch eine Bearbeitungsgebühr an. Diese beläuft sich in der Regel auf 25 Euro. Darüber hinaus muss der Verkehrssünder auch die Ausgaben für den Versand des Bescheides tragen.

Was kann ich bei einem zu hohen Bußgeld unternehmen?

Sind Sie mit der Geldbuße nicht einverstanden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dies ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt möglich.

Sie müssen ein Bußgeld zahlen? Die Höhe legt der Bußgeldkatalog fest.
Sie müssen ein Bußgeld zahlen? Die Höhe legt der Bußgeldkatalog fest.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert die Regeln für die Teilnahme am Verkehr. Alle Kfz-Fahrer haben diese zu befolgen. Tun sie dies nicht und überschreiten beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit, so können Sanktionen verhängt werden.

Diese erstrecken sich von einer Geldbuße über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot. Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, kann im schlimmsten Fall sogar ein Fahrerlaubnisentzug folgen. Die Strafe wird dem betreffenden Fahrer in einem Bußgeldbescheid mitgeteilt.

Doch was ist zu tun, wenn das Bußgeld zu hoch angesetzt wurde? Wonach sich die Höhe der Bußgelder bemisst und wie Sie reagieren können, wenn Sie einen fehlerhaften Bußgeldbescheid erhalten, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Das Wichtigster zum Thema „Bußgeld zu hoch“
  • Wie wird beim Bußgeld die Höhe festgelegt?
  • Bußgeld zu hoch: Ignorieren ist nicht hilfreich
    • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Wie wird beim Bußgeld die Höhe festgelegt?

Für jedes Bußgeld wird die Höhe im Bußgeldkatalog festgelegt. Jedem Verstoß wird dabei ein bestimmter Geldbetrag zugeordnet: Überschreiten Sie innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h, müssen Sie laut Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 30 Euro bezahlen.

Doch wie kann es trotzdem vorkommen, dass ein Bußgeld zu hoch angegeben wird? Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in Behörden auch nur Menschen arbeiten, denen Fehler unterlaufen können. So kann es zu einem Zahlendreher oder ähnlichem kommen.

Allerdings ist die Geldbuße, die laut Bußgeldkatalog angegeben wird nicht die einzige Komponente, die in die Höhe der Summe auf dem Bußgeldbescheid reinspielt. Zusätzlich kann die Behörde nämlich eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 25 Euro verlangen. Hinzu kommen die Kosten für die Zustellung des Bescheids (3,50 Euro).

Hätten Sie in dem beschriebenen Fall also 43,50 Euro zahlen müssen, so wäre das Bußgeld nicht zu hoch gewesen.

Beachten Sie: Bei jedem Bußgeldbescheid wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 25 Euro (laut Gebührenverordnung) erhoben.

Bußgeld zu hoch: Ignorieren ist nicht hilfreich

Sie sind nicht sicher, ob das Bußgeld zu hoch ist? Ein Anwalt kann Sie beraten.
Sie sind nicht sicher, ob das Bußgeld zu hoch ist? Ein Anwalt kann Sie beraten.

Allerdings kann es auch vorkommen, dass das Bußgeld in der Höhe tatsächlich falsch angegeben wird. Den Bescheid dann einfach zu ignorieren, ist allerdings nicht ratsam: Reagieren Sie nicht auf das Schreiben der Behörde, wird dieses binnen zwei Wochen rechtskräftig.

Sind Sie nicht sicher, ob das Bußgeld zu hoch ist, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen und Tipps geben, wie Sie gegen das Schreiben der Behörde vorgehen können.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Innerhalb der zweiwöchigen Frist haben Sie allerdings die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dazu setzen Sie ein Schreiben an die Behörde auf, in dem Sie den Vorfall schildern und eine Begründung für den Einspruch angeben.

Doch nicht nur, wenn das Bußgeld zu hoch ist, kann ein Einspruch gerechtfertigt sein. Auch die Verjährung kann diesen begründen. Es gilt, dass ein Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten zugestellt werden muss.

Erhalten Sie das Schreiben nach Ablauf dieser Frist, so ist der Verstoß bereits verjährt. Unterschiedliche Faktoren können die Verfolgungsverjährung allerdings unterbrechen. Dazu gehört beispielsweise die Zustellung vom Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren.

Einen Einspruch können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei der Behörde einlegen. Sollte diesem nach sorgfältiger Prüfung stattgegeben werden, müssen Sie die Geldbuße nicht begleichen.

Bildnachweise: istockphoto.com/ IuriiSokolov

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

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