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Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Wann ist sie zulässig?

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Das Wichtigste zur Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren

Was ist eine Rechtsbeschwerde?

Mit einer Rechtsbeschwerde können Sie gegen eine bereits getroffene Entscheidung in einem Bußgeldverfahren vorgehen. Wird die Beschwerde angenommen, verhandelt ein höheres Gericht erneut über den Fall.

Wer kann Rechtsbeschwerde einlegen?

Rechtsbeschwerde kann sowohl der Betroffene des Bußgeldverfahrens als die Staatsanwaltschaft einlegen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Rechtsbeschwerde einlegen zu können?

Eine Rechtsbeschwerde ist möglich, wenn a) das Bußgeld mehr als 250 Euro beträgt, b) eine Nebenfolge, z. B. ein Fahrverbot, verhängt wurde, c) der Einspruch als unzulässig verworfen wurde oder d) dem Betroffenen rechtliches Gehör versagt wurde.

Lässt sich eine Entscheidung im Bußgeldverfahren anfechten?

Wann ist eine Rechtsbeschwerde zulässig?
Wann ist eine Rechtsbeschwerde zulässig?

Wer im Straßenverkehr die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) missachtet, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Diese werden im Rahmen vom Bußgeldverfahren festgelegt und dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Auch der Ablauf des Bußgeldverfahrens ist genau geregelt.

Hält der mutmaßliche Verkehrssünder die Anschuldigungen für ungerechtfertigt, kann dieser einen Einspruch gegen den Bescheid einlegen.

In letzter Instanz entscheidet ein Gericht über die Angemessenheit der Strafe. Doch was, wenn auch diese Entscheidung nicht akzeptiert wird?

Gegen Urteile und Entscheidungen kann als Rechtsmittel die sogenannte Rechtsbeschwerde eingelegt werden. Was es damit auf sich hat und wann die Rechtsbeschwerde laut Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) statthaft ist, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Das Wichtigste zur Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren
  • Lässt sich eine Entscheidung im Bußgeldverfahren anfechten?
  • Rechtsbeschwerde bei Ordnungwidrigkeiten (Owi)
    • Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde
      • Rechtsbeschwerde Owi: Ein Muster hilft nicht weiter
  • Rechtsbeschwerde laut Zivilprozessordnung (ZPO)

Rechtsbeschwerde bei Ordnungwidrigkeiten (Owi)

Ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt worden, so wird die Anschuldigung im Anschluss noch einmal geprüft. Dabei kann es auch zu einer Verhandlung vor Gericht kommen. Allerdings ist auch ein Beschluss der Richter ohne Verhandlung möglich.

Ist der Betroffene nicht mit dieser Entscheidung einverstanden, kann er laut § 79 OWiG Rechtsbeschwerde einlegen. Doch auch der Staatsanwaltschaft obliegt dieses Rechtsmittel, wenn Sie mit einem Urteil oder Beschluss nicht zufrieden ist.

Eine Rechtsbeschwerde kann auch von der Staatsanwaltschaft eingelegt werden.
Eine Rechtsbeschwerde kann auch von der Staatsanwaltschaft eingelegt werden.

Der Tatvorwurf wird dann vor einem höheren Gericht erneut verhandelt. § 79 OWiG definiert zur Rechtsbeschwerde in einem Bußgeldverfahren einige Besonderheiten, die gegeben sein müssen, damit dieses Rechtsmittel eingelegt werden kann:

  • Wenn dem Betroffenen eine Geldbuße von mehr als 250 Euro auferlegt,
  • eine Nebenfolge (also beispielsweise ein Fahrverbot) beschlossen,
  • der Einspruch als unzulässig verworfen oder wenn
  • dem Betroffenen rechtliches Gehör versagt wurde.
Die Staatsanwaltschaft kann die Rechtsbeschwerde einlegen, wenn „der Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit freigesprochen oder das Verfahren eingestellt oder von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen worden ist und wegen der Tat im Bußgeldbescheid oder Strafbefehl eine Geldbuße von mehr als sechshundert Euro festgesetzt, ein Fahrverbot verhängt oder eine solche Geldbuße oder ein Fahrverbot von der Staatsanwaltschaft beantragt worden war“ (§ 79 Absatz 1 OWiG).

Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Sind die oben beschriebenen Bedingungen nicht erfüllt, kann ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde dennoch eingereicht werden. Diese ist an das Gericht zu richten, welches den Beschluss oder das Urteil verkündet hat.

Rechtsbeschwerde Owi: Ein Muster hilft nicht weiter

Eine Rechtsbeschwerde kann nur durch den Verteidiger eingereicht werden. Der Betroffene selbst kann diese Maßnahme nicht vornehmen. Daher macht es keinerlei Sinn, Muster und Vorlagen dafür zu verwenden. Diese können, wenn überhaupt, nur von Ihrem Rechtsbeistand genutzt werden.

Rechtsbeschwerde laut Zivilprozessordnung (ZPO)

Wann eine Rechtsbeschwerde statthaft ist, wird in der ZPO geregelt.
Wann eine Rechtsbeschwerde statthaft ist, wird in der ZPO geregelt.

Nicht nur bei Ordnungswidrigkeiten kann eine Rechtsbeschwerde durch den Strafverteidiger eingelegt werden. Dies ist auch im Rahmen von einem Zivilprozess möglich. Die gesetzlichen Vorgaben regelt § 574 Zivilprozessordnung (ZPO).

Demnach ist eine Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss nur dann statthaft, wenn dies per Gesetz bestimmt ist oder das entsprechende Gericht den Einsatz dieses Rechtsmittels zugelassen hat.

Egal, ob laut OWiG oder ZPO, eine Rechtsbeschwerde muss immer eine detaillierte und fundierte Begründung entahlten. Zudem muss Sie stets von einem Rechtsbeistand verfasst werden oder kann von der Staatsanwaltschaft als Rechtsmittel genutzt werden.

Bildnachweise: istockphoto.com/ Marylin Nieves, fotolia.com/ © BillionPhotos.com, istockphoto.com/ liveostockimages

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

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