Das Wichtigste zum Thema „Fahrzeughalter ermitteln“
Meist erfolgt die Feststellung des Halters zum Beispiel bei einem Blitzerfoto über das Kennzeichen.
Die Behörden ermöglichen dies in der Regel nur, wenn weitreichende Gründe vorliegen. Worum es sich dabei im Einzelnen handeln kann, haben wir hier aufgelistet.
Möchten Sie nach einem Unfall oder einer Ordnungswidrigkeit einen Halter feststellen lassen, kostet dies in der Regel 5,10 Euro.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt allerhand Regeln fest, an die sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen. Dadurch sollen ein reibungsloser Verkehrsfluss und eine sichere Fahrt gewährleistet werden. Doch nicht immer halten sich die Kfz-Fahrer auch an die Verkehrsregeln.
Täglich registrieren Blitzer und Radarfallen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland. In aller Regel fertigt die entsprechende Messanlage auch das berühmte Blitzerfoto an. Doch wie kann die Bußgeldstelle dann eigentlich den Halter des Kfz ermitteln, um den Bußgeldbescheid zustellen zu können?
Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund. Sie erfahren außerdem, wie es auch für Privatpersonen außerhalb eines Bußgeldverfahrens möglich ist, per Autokennzeichen einen Halter zu ermitteln und wann eine Halterfeststellung per Kfz-Kennzeichen überhaupt gemacht darf.
Inhalte
Anhand vom Kennzeichen den Kfz-Halter ermitteln
Wurde ein Temposünder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, liegen der Bußgeldstelle meistens nur die Messung der gefahrenen Geschwindigkeit und das Kennzeichen des geblitzten Kfz vor.
Allein durch diese Informationen kann diese Behörde noch keinen Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter verschicken. Allerdings ist es möglich, per Nummernschild den Halter zu ermitteln. Dies geschieht durch eine simple Datenabfrage mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg.
Das Amt verwaltet nämlich das Zentrale Verkehrs-Informationssystem (ZEVIS). In diesem sind alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen, Anschrift des Halters, Fahrzeugart, Fahrzeughersteller, Bauart, Fahrgestellnummer oder FIN, Farbe, Erstzulassung usw. gespeichert. Dadurch lässt sich der Fahrzeughalter leicht ermitteln, wenn das Kennzeichen vorliegt.
Können auch Privatpersonen eine Halterermittlung durchführen?
Doch nicht jeder Verkehrsverstoß wird durch die Verkehrsbehörden registriert. Es kann auch vorkommen, dass Privatpersonen Anzeige erstatten wollen. Haben diese nur das Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, parat, stellt sich unweigerlich die Frage, wie sie den Fahrzeughalter ermitteln sollen.
§ 39 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gibt Aufschluss:
Von den nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten sind
Familienname […], Vornamen, […] Anschrift […]
übermitteln, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt (einfache Registerauskunft).
Liegen also triftige Gründe vor, können auch Privatpersonen per Nummernschild den Halter eines Kfz ermitteln. Bedenken Sie allerdings, dass dabei eine Gebühr fällig wird. Den Halter eines Fahrzeugs zu ermitteln, kostet in aller Regel 5,10 Euro.
Per Kfz-Kennzeichen den Halter online ermitteln
Wollen Sie als Privatperson den Fahrzeughalter ermitteln, können Sie dies häufig auch bequem online erledigen. Das Landesamt für Bürger– und Ordnungsangelegenheiten in Berlin bietet einen solchen Service beispielsweise an.
Dort können Sie gegen eine Gebühr von 5,10 Euro den Fahrzeughalter ermitteln, sofern Ihnen das Kennzeichen vorliegt und wegen:
- Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls
- Kostenerstattungs-/Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Fahrzeugs
- Versperrens einer privaten Ausfahrt
- der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes
- Blockierens eines abgestellten Fahrzeugs
- Schadensersatzansprüchen aufgrund einer durch ein Fahrzeug verursachten Beschädigung/Verschmutzung von Kleidung oder anderer persönlicher Gegenstände
- Tankens ohne zu bezahlen
Können Sie einen Fahrzeughalter ohne Kennzeichen ermitteln?
Nicht immer haben Betroffene die Zeit, das Kennzeichen von einem Verkehrssünder zu notieren, wenn dieser sich einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat wie Fahrerflucht schuldig macht. Dann stellt sich die Frage, ob es auch möglich ist, den eine Halterermittlung ohne Kennzeichen durchzuführen.
Grundsätzlich gestaltet sich dies für Privatpersonen schwierig bzw. ist es außerhalb eines laufenden Bußgeldverfahrens nahezu unmöglich. Melden Sie den Vorfall bei der Polizei, kann diese allerdings Ermittlungen einleiten und ggf. den Fahrzeughalter ermitteln, obwohl das Kennzeichen nicht vorliegt.
Bildnachweise: iStock.com/micha360, Fotolia.com/Björn Wylezich
Peter meint
22. Januar 2022 at 18:35
Meine Frau hat auf mich zugelassenen PKW mitgenommen. Meine Frage? Hat sie selbigen schon auf Ihren Namen umgemeldet?