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Drängler auf der Autobahn anzeigen oder ausbremsen?

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Bußgeldkatalog für Drängler im Straßenverkehr

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Ab­stands­ver­stoß bei we­ni­ger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Ge­fähr­dung30 €eher nicht
... mit Sach­be­schä­di­gung35 €Hier prüfen **
Ab­stands­ver­stoß mit mehr als 80 km/h
... Ab­stand we­ni­ger als 5/10 des hal­ben Tacho­wer­tes75 €1Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 4/10 des hal­ben Tacho­wer­tes100 €1Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 3/10 des hal­ben Tacho­wer­tes160 €1Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 2/10 des hal­ben Tacho­wer­tes240 €1Hier prüfen **
... Ab­stand we­niger als 1/10 des hal­ben Tacho­wer­tes320 €1Hier prüfen **
Ab­stands­ver­stoß mit mehr als 100 km/h
... Ab­stand we­niger als 5/10 des hal­ben Tacho­wer­tes75 €1Hier prüfen **
... Ab­stand we­niger als 4/10 des hal­ben Tacho­wer­tes100 €1Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 3/10 des hal­ben Tacho­wer­tes160 €21 Mo­natHier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 2/10 des hal­ben Tacho­wer­tes240 €22 Mo­nateHier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 1/10 des hal­ben Tacho­wer­tes320 €23 Mo­nateHier prüfen **
Ab­stands­ver­stoß mit mehr als 130 km/h
... Ab­stand we­ni­ger als 5/10 des hal­ben Tacho­wer­tes100 €1Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 4/10 des hal­ben Tacho­wer­tes180 €1Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 3/10 des hal­ben Tacho­wer­tes240 €21 Mo­natHier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 2/10 des hal­ben Tacho­wer­tes320 €22 Mo­nateHier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 1/10 des hal­ben Tacho­wer­tes400 €23 Mo­nateHier prüfen **

Das Wichtigste über Drängler

Wann ist von einem Drängler die Rede?

Hierbei handelt es sich um Autofahrer die den vorgeschriebenen Abstand unterschreiten und vorausfahrende Fahrzeuge unter anderem durch die Betätigung der Lichthupe zum schnelleren Fahren oder dem Wechsel der Fahrspur zwingen wollen.

Mit welchen Sanktionen müssen Drängler rechnen?

Die Antwort können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.

Kann ich einen Drängler wegen Nötigung anzeigen?

Ob es sich bei dem Fehlverhalten eines Dränglers um Nötigung und somit eine Straftat handelt, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich kann die Möglichkeit aber bestehen.

Drängler können im Straßenverkehr gefährlich werden. Bewahren Sie deshalb einen kühlen Kopf.
Drängler können im Straßenverkehr gefährlich werden. Bewahren Sie deshalb einen kühlen Kopf.

Der Fahrer des nachfolgenden Kfz fährt unanständig dicht auf, blinkt links und benutzt die Lichthupe? Was er will, ist klar: Sie sind ihm zu langsam und sollen gefälligst die Überholspur räumen. „Frechheit!“, denken Sie sich vielleicht und sind versucht, den ungeduldigen Raser auszubremsen.

Solche Szenarien spielen sich häufig in Deutschland meist auf Autobahnen und Kraftstraßen ab. Obwohl Autofahrer um die Gefahr wissen, die von einem derartigen Fahrverhalten ausgeht, reagieren sie oft falsch, wollen dem Drängler einen Denkzettel verpassen und begeben sich damit noch zusätzlich in Gefahr.

Wer sich in einer ähnlichen Situation wiederfindet, sollte zunächst einen kühlen Kopf bewahren und vorsichtig zur Seite fahren. Merken Sie sich das Auto und dessen Kennzeichen, das Aussehen des Fahrers sowie Ort und Zeitpunkt des Geschehens. Nur so können Sie den Drängler später anzeigen. Welche Strafe diesen erwartet, erfahren Sie hier.

Inhalt

  • Bußgeldkatalog für Drängler im Straßenverkehr
  • Das Wichtigste über Drängler
  • Drängler kassieren Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Abstandsunterschreitung
  • Droht für das Drängeln auf der Autobahn eine Strafe?

Drängler kassieren Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Abstandsunterschreitung

Begegnet Ihnen auf der Autobahn ein Drängler, können Sie Anzeige erstatten.
Begegnet Ihnen auf der Autobahn ein Drängler, können Sie Anzeige erstatten.

„Drängeln ist doch Nötigung im Straßenverkehr und das ist eine Straftat!“ – Diesem Irrtum unterliegen viele Autofahrer. Eigentlich gibt es den Straftatbestand „Nötigung im Straßenverkehr“ nicht. Im Strafgesetzbuch (StGB) existiert nur ein allgemeiner Paragraf zur „Nötigung“.

Wer zu dicht auffährt, muss sich in erster Linie einen Abstandsverstoß vorwerfen lassen. Die Unterschreitung des Sicherheitsabstands stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Je schneller Sie unterwegs sind, desto mehr Abstand ist zu wahren.

Drängler müssen mit bis zu 400 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot rechnen, wenn sie zu dicht auffahren. Die genauen Sanktionen können Sie obigem Bußgeldkatalog entnehmen.

Anzeige wegen Drängeln: Autofahrer wissen, dass der Klügere nachgeben sollte, und so fahren Betroffene meist zur Seite und lassen den Raser passieren. Ungeschoren sollte dieser aber trotzdem nicht davonkommen. Merken Sie sich das Kfz-Kennzeichen, das Aussehen des Fahrers sowie Ort und Zeit des Geschehens und erstatten Sie Anzeige. Dies ist in vielen Bundesländern inzwischen online per Internetwache möglich.

Droht für das Drängeln auf der Autobahn eine Strafe?

Beharrliches Drängeln im Straßenverkehr kann strafbar sein.
Beharrliches Drängeln im Straßenverkehr kann strafbar sein.

Das Drängeln kann eine Strafe nach sich ziehen, wenn der Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB erfüllt ist. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sieht das Strafgesetzbuch dafür vor.

Ob Nötigung vorliegt, hat jedoch im Einzelfall ein Gericht zu entscheiden. In der Regel machen sich Drängler der Nötigung schuldig, wenn sie …

  • über einen längeren Zeitraum
  • so dicht auffahren, dass der Vorausfahrende das Kennzeichen des Dränglers im Rückspiegel nicht mehr sehen kann, und
  • dabei die Lichthupe einsetzen, um den Vordermann zum Ausweichen zu zwingen.
Versuchen Sie auf keinen Fall, den Drängler auszubremsen, da Sie sich sonst selbst Sanktionen einhandeln und sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden können. Schließlich verbietet die Straßenverkehrsordnung auch grundlose Bremsmanöver. Im schlimmsten Fall kann sogar das Ausbremsen der Drängler als Nötigung ausgelegt und entsprechend bestraft werden.

Bildnachweise: fotolia.com/Shutter81, fotolia.com/Picture-Factory, istockphoto.com/LTuray

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

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