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Der EU-Führerschein – Die wichtigsten Fakten und Neuerungen im EU-Recht zum Thema Führerschein

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Das Wichtigste zum EU-Führerschein

Wo gilt der EU-Führerschein?

Der EU-Führerschein ist in der Regel international gültig. Ob ein internationaler Führerschein in Ländern außerhalb der EU zusätzlich vorhanden sein muss, ist vor einer Reise zu klären.

Ist ein EU-Führerschein unbegrenzt gültig?

Die Fahrerlaubnis kann unbegrenzt gültig sein. Das Führerscheindokument ist es nicht mehr. Dieses muss alle 5 bzw. 15 Jahre verlängert werden. Bis wann alte Führerscheine in einen EU-Führerschein umgetauscht sein müssen, erfahren Sie hier.

Wann wird der EU-Führerschein aus anderen Staaten in Deutschland anerkannt?

Für die Anerkennung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die 185-Tage-Regel in Bezug auf den Wohnsitz ist eine davon. Welche weiteren zu beachten sind, lesen Sie hier.

EU-Richtlinie bestimmte Vorgaben zum Führerschein

Seit 2013 gibt es den EU-Führerschein.
Seit 2013 gibt es den EU-Führerschein.

Im Jahr 1999 wurde in Deutschland der Scheckkartenführerschein eingeführt, wodurch erstmals eine EU-weite Harmonisierung im Fahrerlaubnisrecht erreicht wurde. Eingeführt wurde dabei das Buchstabensystem. Seit dem 19.01.2013 wird bezüglich des Themas Führerschein eine EU-weite Vereinheitlichung wiederum fortgeführt und zwar durch die Einführung des sogenannten Europäischen Führerscheines, kurz: EU-Führerschein. Bis wann müssen Besitzer alter Dokumente den neuen Führerschein beantragt haben?

Inhalt

  • Das Wichtigste zum EU-Führerschein
  • EU-Richtlinie bestimmte Vorgaben zum Führerschein
  • Politischer Hintergrund zum Thema
    • Wie lange behält der EU-Führerschein seine Gültigkeit?
    • Bringt der europäische Führerschein die Pflicht zu Gesundheitsuntersuchungen mit sich?
  • Welche Neuerungen beinhaltet der EU-Führerschein bezüglich der einzelnen Fahrerlaubnisklassen?
  • In welchem Umfang darf man mit einer vor dem 19.01.2013 erworbenen Fahrerlaubnis fahren?
    • Welche Auswirkungen haben die Neuerungen auf einen Inhaber des alten Füherscheines?
  • EU-Führerschein statt beziehungsweise trotz MPU – Geht das tatsächlich?
    • Ist in anderen Mitgliedsstaaten der EU ebenfalls das eine MPU erforderlich?
    • Welche Voraussetzungen müssen zur Anerkennung des EU-Führerscheins in Deutschland erfüllt sein?

Politischer Hintergrund zum Thema

Anlass zur Ausweitung der Vereinheitlichung ist die Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, namentlich der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 20. Dezember 2006. Dadurch soll das Nebeneinander der verschiedenen nationalen Regelungen und der über 110 verschiedenen Führerscheine in Europa beendet werden und stattdessen eine Vereinheitlichung angestrebt werden. Die Richtlinie enthält unter anderem Neuerungen in puncto Schutz gegen Fälschungen, Regelungen bezüglich ärztlicher Untersuchungen sowie Regelungen zu den Mindestvoraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis.

Doch was sieht die Neuerung alles vor und was bedeutet sie im Einzelnen für den Bürger? Kann oder muss man seinen bisherigen Führerschein gegen entsprechende Kosten zum EU-Führerschein umschreiben lassen? Oder kann man einen EU-Führerschein kaufen? Sind Beschränkungen vorgesehen? Im Folgenden erhalten Sie Informationen bezüglich der wichtigsten Fragen rund um das Thema „Europäischer Führerschein“. Außerdem soll im letzten Abschnitt noch auf das immer wieder diskutierte Thema eingegangen werden, ob man mit dem EU-Führerschein eine MPU umgehen kann.

Wie lange behält der EU-Führerschein seine Gültigkeit?

Mit dem EU-Führerschein kann man in allen Staaten der Europäischen Union fahren.
Mit dem EU-Führerschein kann man in allen Staaten der Europäischen Union fahren.

Bezüglich der Frage, wie lange der EU-Führerschein gültig ist, gilt Folgendes: EU-Führerscheine sind seit dem 19. Januar 2013 auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist wird dann ein neuer ausgestellt. Sinn und Zweck der erneuten Ausstellung der Führerscheine nach 15 Jahren ist eine Aktualisierung von Name und Lichtbild. Es handelt sich allerdings lediglich um einen verwaltungsmäßigen Umtausch des Dokumentes. Die Berechtigung zum Auto fahren ist hingegen keiner Befristung unterlegen und endet somit nicht nach 15 Jahren.

Führerscheine (egal ob EU- oder ältere Führerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umgeschrieben werden. Damit nicht Millionen Führerscheininhaber gleichzeitig bei den Behörden auftauchen, existieren gesonderte Stichtage, bis zu denen der Umtausch des Führerscheins erfolgen muss:

Für Führerscheine im Scheckkartenformat:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
  • Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033

Für Papierführerscheine:

  • geboren vor 1953: 19. Januar 2033
  • geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
  • geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
  • geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • geboren ab 1971: 19. Januar 2025

Bringt der europäische Führerschein die Pflicht zu Gesundheitsuntersuchungen mit sich?

Nein, aus dem EU-Führerschein erwächst keine Pflicht zu regelmäßigen gesundheitlichen Untersuchungen. Eine derartige Pflicht bleibt lediglich – wie bisher- für bestimmte Berufsgruppen bestehen. Hierzu zählen beispielsweise Berufskraftfahrer oder Bus- und Bahnfahrer.

Welche Neuerungen beinhaltet der EU-Führerschein bezüglich der einzelnen Fahrerlaubnisklassen?

Die wesentlichen Änderungen bezüglich der einzelnen Fahrzeugklassen sind die im Folgenden aufgeführten Regelungen:

  • Es wird ein Führerschein eingeführt für Mopeds (Klasse AM)
  • Die Definition der Klasse A1 wird geändert (Leichtkraftrad)
  • Es wird ein Führerschein der Klasse A2 eingeführt
  • Die Definition der Klasse A wird geändert
  • Es gibt einen stufenweisen Zugang zu den Zweiradklassen
  • Die Definition der Klasse B (Pkw) sowie weiterer Klassen wird geändert

In welchem Umfang darf man mit einer vor dem 19.01.2013 erworbenen Fahrerlaubnis fahren?

Unterwegs auf Europas Straßen mit dem EU-Führerschein.
Unterwegs auf Europas Straßen mit dem EU-Führerschein.

Wer in Europa einen Führerschein vor dem 19.01.2013 gemacht hat, darf seit diesem Datum zusätzlich zum bisherigen Umfang seiner jeweiligen Fahrerlaubnis auch Fahrzeuge führen, die von den Neuerungen erfasst sind.

Welche Auswirkungen haben die Neuerungen auf einen Inhaber des alten Füherscheines?

Es stellt sich nunmehr die Frage, ob und inwieweit die besagten Neuerungen und Regelungen Einfluss haben auf eine vor dem 19.01.2013 erworbene Fahrerlaubnis. Muss man nun etwa eine Prüfung ablegen, um den neuen EU-Führerschein zu machen? Diesbezüglich gilt: Eine vor diesem Zeitpunkt erworbene Fahrerlaubnis bleibt unberührt. Dies wird durch eine entsprechende Entragung auf dem neuen Führerschein sichergestellt. Die neuen Regelungen finden lediglich für Fahrerlaubnisse Anwendung, die seit dem 19.01.2013 erteilt oder verlängert werden. Außerdem wird im Falle des Verlustes des alten Führerscheines nur noch ein neuer EU-Führerschein ausgegeben.

Überdies gibt es derzeit keine Pflicht zum Umtausch des bisherigen Führerscheines in den neuen EU-Kartenfüherschein. Man kann also seinen alten Führerschein zunächst bedenkenlos behalten, ohne sich um Weiteres zu kümmern.

EU-Führerschein statt beziehungsweise trotz MPU – Geht das tatsächlich?

Vielleicht fragen Sie sich, was der EU-Führerschein mit einer MPU zu tun hat. Zur Einführung in das Thema MPU kurz das Folgende:

Wenn jemand in Deutschland eine Straftat begangen hat, die im Zusammenhang mit Alkohol steht, so droht ihm unter Umständen die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU. Nach der hiesigen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) reicht es zur Anordnung einer MPU überdies auch aus, zwei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 a des Straßenverkehrsgesetztes (StVG) zu begehen. Die Norm befasst sich mit der sogenannnten 0,5 Promille-Grenze, was bedeutet, dass derjenige, der mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, ordnungswidrig handelt. Gleiches gilt für das Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen.

Das Besondere ist zudem, dass die Ordnungswidrigkeiten hier im Hinblick auf die MPU nicht verjähren, was zur Folge hat, dass man unter Umständen auch noch nach Jahren zu einer MPU herangezogen werden kann.

Diese Regelung ist in Europa dergestalt einzigartig und wird von den Betroffenen als ein zumeist ungerechtes und scharfes Schwert empfunden. Das Interesse betroffener Bundesbürger am EU-Führerschein ist demnach groß. Im Netz wird vielfach damit geworben, dass man einen EU-Führerschein kaufen könne, ohne eine Prüfung abzulegen. Im folgenden Abschnitt soll nunmehr die Frage geklärt werden, wann hierzulande die Gültigkeit vom EU-Führerschein, der im europäischen Ausland erworben wurde, zu bejahen ist.

Ist in anderen Mitgliedsstaaten der EU ebenfalls das eine MPU erforderlich?

Viele versuchen, mit dem EU-Führerschein eine MPU zu umgehen.
Viele versuchen, mit dem EU-Führerschein eine MPU zu umgehen.

Nein, ein derartiges Erfordernis besteht nicht. Dadurch ist es zu einer Art Führerscheintourismus gekommen. So wird es oftmals angestrebt, den EU-Führerschein beispielsweise in Polen oder in Tschechien zu erwerben, da der Führerschein hier eben ohne das Erfordernis einer MPU wieder erlangt werden kann.

Bezüglich der Thematik MPU und EU-Führerschein haben sich verschiedene Gerichte in Deutschland in ihren Urteilen befasst. Letztinstanzlich auch mehrfach der Europäische Gerichtshof (kurz: EuGH) mit Sitz in Luxemburg. Von Seiten des EuGH wurde dabei bestätigt, dass grundsätzlich ein im Ausland neu erworbener EU-Führerschein in Deutschland anzuerkennen ist. Das heißt: Der EU-Führerschein ist ohne MPU grundsätzlich legal, selbst wenn eine solche in Deutschland angeordnet wurde. Allerdings sind dabei dann die Anforderungen einzuhalten, die zur Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis von Nöten sind sowie bestimmte weitere Voraussetzungen. Wenn diese erfüllt sind, muss man seinen EU-Führerschein dann nicht umschreiben lassen. Trotz MPU darf der Betroffene dann also hierzulande wieder ein Kraftfahrzeug führen.

Welche Voraussetzungen müssen zur Anerkennung des EU-Führerscheins in Deutschland erfüllt sein?

Damit der im Ausland erworbene EU-Führerschein den Anforderungen und Voraussetzungen genügt, um anerkannt zu werden, müssen die folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Bei der Erteilung des ausländischen EU-Führerscheins muss der Betroffene seinen Wohnsitz in dem Land der EU gehabt haben, in dem er EU-Führerschein ausstellen ließ
  • Die sogenannte 185-Tage-Regelung, womit eine Meldefrist von 6 Monaten gemeint ist, gilt nicht für alle Länder und ist im Einzelnen zu prüfen. Je nach Land gelten hier unterschiedliche Fristen
  • Ferner muss eine gegebenenfalls ergangene Führerschein-Sperrfrist einer deutschen Behörde bei der Erteilung des EU-Führerscheins abgelaufen sein
Aus dem Urteil des EuGH geht hervor, wie groß der Stellenwert von EU-Recht in Bezug auf eine uneingeschränkte EU-weite Mobilität ist und das hierbei durchaus nationales Recht – in dem Fall deutsches Recht – hintenan zu stellen ist.

Die Regelung kommt Betroffenen in vielerlei Hinsicht zu Gute. Unter anderem erspart der Erwerb vom EU-Führerschein einem die Kosten einer MPU.

Weitere Ratgeber

  • Mit Schlafapnoe den Führerschein erwerben?
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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

Kommentare

  1. Sergei meint

    14. August 2020 at 19:51

    Hallo . Ich hab mein Führerschein im April 2006 in Tschechien bekommen . Im Jahr 2008 würde mir die Fahrerlaubnis entzogen . Jetzt ist die Fahrerlaubnis , nach der MPU mit positiven Ergebnis , wieder erteilt worden . Der Führerschein ist aber seit 4 Jahren abgelaufen . Wie kann ich den wieder verlängern und was ich dafür benötige ?

    Antworten
  2. Meik meint

    19. April 2020 at 19:30

    Hallo hätte eine frage. Meine Frau kimmt von bulgarien und ist da auch immer schon gemeldet 2009 hat sie denn Führerschein dort gemacht auch wegen der sprach bajerer. 2018 wollte sie umschreiben lassen nun meinte der herr sie darf hier nicht fahren wegen dem wohn prinzip und meinte sie dürfte hier ihr in deutschland nicht fahren. Also muss sie ihn neu machen aber eigentlich wie ich das jetzt gelesen habe ist das ja dann illigal und wäre eine Straftat. Wir hatten auch zwugen das sie die 185 tage eingehalten hätte usw. Aber unser Anwalt meinte wenn sie jetzt denn Führerschein brauchte wahre es besser ihn neu zu machen wur könnten vor das oberste Gericht gehen aber da könnten wir bis zu einem Jahr warten bis zum Termin. Gibt es da jetzt eigentlich schon neue Rechtssprechung und andere Tipps. Wir haben da keune Führerschein Tourismus betrien.
    Vielen Dank für Ihre Mühe
    Mfg meik

    Antworten
  3. Gabriele meint

    9. Januar 2020 at 19:33

    Meine Schwiegertochter hat die estnische Staatsbürgerschaft und lebte dort bei Ihrer Familie seit Geburt. Den Wohnsitz hatte sie bis 2014 dort.Nach dem Abitur studierte sie ab 2007 in Deutschland, kehrte aber in den Semesterferien immer wieder nach Estland zurück und machte dort in 2007 auch Ihren Führerschein. Dieser hatte eine Gültigkeit bis 04.01.2020. Um eine Verlängerung bzw. einen deutschen Führerschein zu erhalten, soll sie jetzt nachweisen, dass sie sich im Jahr der Fahrprüfung mindestens 185 Tage in Estland aufgehalten hat Gilt die Erfordernis des 185 Tage Aufenthalts auch dann, wenn man in seinem Heimatland den Führerschein macht, sich aber wegen des Studium dort nicht an 185 Tagen aufhalten kann?

    Antworten
  4. Max meint

    31. Oktober 2019 at 1:00

    Hallo habe meine Führerschein wegen Fund von Btm in meinem Auto an der Führerscheinstelle abgeben müssen. ( Aber nicht sofort, erst nach dem Urinscreening) Btm wurde mir nicht nachgewiesen. Jedoch musste ich dann innerhalb von 6 Monaten 3 mal zum Urinscreening erste Urinprobe hat auf BTM angeschlagen. Die anderen 2 Tests waren negativ. Mußte eine Mpu danach machen. Die Psychologien hat ein negatives Gutachten erstellt. Obwohl ich alle Test mit gut bestanden habe. Somit hatte ich ein sehr großes Problem. Nehme keine Drogen deshalb alles sehr mysteriös. Bevor ich den Führerschein in der Frist von 4 Wochen abgeben musste. Habe ich einen neuen Beantragt den alten abgegeben den neuen behalten. Die Türe war gegenüber wo ich Ihn abgeben musste links, und Rechts neben an habe ich den neuen geholt. Dachte das ich so durch Glück den Führerschein wieder habe. Jedoch habe ich vor dem Verwaltungsgericht geklagt bis zur letzten Instanz hat mich 10.000 Euro gekostet ging 2 Jahre lang. Danach habe ich beim KBA einen Auszug angefordert was in meiner Führerscheinakte drin steht. Unanfechtbar Führerschein weg für 15 Jahre nur mit weitern MPUs die möglichkeit den Führerschein zu bekommen und mit einem Abstinenznachweis für 2 Jahre. War mir alles zu blöd einen neuen im Ausland gemacht. Hat auch alles super geklappt. Dann hatte ich den Gedanken den Deutschen Führerschein als EU Führerschein umzutauschen war mir nicht sicher ob das funktioniert. Deshalb meine Frage ob man den im EU land hätte umschreiben lassen können. Jetzt sowieso egal da ich einen neuen habe. Ansonsten warte ich 10 Jahre bis es Verjährt ist dann kann ich ihn ja wieder benutzen und solange fahre ich mit meinem Eu-Führerschein.

    Antworten
  5. Heike meint

    15. Juli 2019 at 16:36

    Führerschein Kontrolle 18.06.2019 

    Hallo
    Mir ist 2010 mein deutscher Führerschein aufgrund eines BTM Verstoßes abgenommen worden, danach bin ich zweimal dabei erwischt worden ohne Führerschein zu fahren. Ich bekam eine Geldstrafe und 2 Jahre Sperre. Dann machte ich mit genauer Einhaltung der Sperrfrist einen neuen in Polen. Ich hielt auch die anderen Bedingungen mit 6 monatigem festem Wohnsitz und Meldeadresse ein. Ich ging ganz regulär zu einer Fahrschule nahm noch ein paar zusätzliche Fahrstunden zu den Pflichtstunden, machte theoretische und praktische Prüfung vorschriftsgemäß. Den Führerschein bekam ich genau 2013 mit Ablauf meiner Sperrfrist ausgestellt. Seitdem fahre ich damit in Berlin ohne Probleme, kam auch schon in Verkehrskontrollen und konnte danach weiter fahren. Am 18.06.2019 wurde ich von zwei Polizisten aufgefordert, an den Straßenrand zu fahren und zu stoppen. Es wurden wie üblich bei einer Verkehrskontrolle die Papiere zum kontrollieren gefordert. Nach einer Ewigkeit kamen sie zurück zu mir ans Auto und ließen mich aussteigen. Per Funk hatten sie scheinbar Auskünfte über meinen früheren Führerschein (Einzug meines deutschen Führerschein, fahren ohne Fahrerlaubnis und 2 Jahre Sperre) und BTMG Vergehen erhalten. Er verdächtigte mich des Drogenkonsum, glaubte mir kein Wort als ich dies verneinte und ich merkte, dass er scheinbar unbedingt etwas gegen mich finden wollte. Er schrie mich die ganze Zeit nur noch an und sagte mir, dass er mir das weiter fahren untersagt, dass ich hier in Berlin mit meinem polnischen Führerschein überhaupt nicht fahren darf und dass er eine Strafanzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis stellt. Ich musste mein Auto dort stehen lassen und er meinte er beordert eine Streife um zu prüfen ob ich weiter fahre. Auf meine Einwände, dass ich mit diesem Führerschein früher schon in Verkehrskontrollen überprüft wurde und dass ich bisher, immer weiter fahren konnte nachdem die Papiere gecheckt waren, interessierten ihn nicht. Er hat mit der Führerscheinstelle telefoniert und die hätten ihm gesagt, dass ich um in Berlin damit fahren zu dürfen eine Neuerteilung hätte beantragen müssen, da mein erster Führerschein mir ja hier in Berlin abgenommen wurde und mir hier die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Aber wie gesagt hielt ich ja alle mir bekannten Vorschriften und meine Sperrfrist ein. Bei dieser Polizeikontrolle war mein Verlobter und ein Bekannter ebenfalls bei mir im Auto und sie können den Ablauf und das unangebrachte Verhalten des einen Beamten bezeugen. Nach seinen Aussagen wird eine gerichtsverhandlung wegen fahren ohne Führerschein auf mich zukommen. Hab ich jetzt wirklich mit einer Anzeige zu rechnen und können sie mir trotz polnischen Führerschein ein Fahrverbot für Berlin aussprechen, eine MPU oder einen Antrag auf Neuerteilung ? Ich wäre sehr dankbar wenn ich genauere Antworten auf meine Frage bekomme, damit ich sicher weiß ob und was jetzt auf mich zukommt.
    Inzwischen ist das erste offizielle Schreiben gekommen, dass eine Strafanzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis gegen mich gestellt wurde. Was ich aber noch schlimmer finde ist, dass gegen meine Tochter als Halterin ebenfalls ermittelt wird. Ich habe mich seitdem viel belesen, bin auf einige Urteile vom Bundesgerichtshof gestoßen und bin mir darin bestätigt worden, dass mein in Polen gemachter EU Führerschein in Deutschland anerkannt werden muss.
    Ist das richtig ? Oder können sie mir das fahren in Deutschland verbieten? Ich bitte sie diesbezüglich um ihren Rat, ich habe seitdem keine Ruhe mehr und möchte wissen ob sie nach Einhaltung aller Richtlinien, überhaupt das Recht hätten mir Fahrverbot für Deutschland zu erteilen. Um entscheiden zu können wie ich in dieser Angelegenheit weiter vorgehen werde brauche ich dringend Gewissheit

    Vielen Dank

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      19. Juli 2019 at 15:30

      Hallo Heike,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann den Sachverhalt unter anderem durch eine Akteneinsicht genauer prüfen.

      Ihr Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
  6. Mahmut meint

    27. Januar 2019 at 13:31

    bulgarischer Führerschein Ich habe ein falsches Diplom erhalten,
    dann wurde es bemerkt und der Führerschein jetzt ungültig
    Führerschein karte habe ich immer noch nicht abgeben
    mein frage ist dieser Führerschein kann ich Deutschland tauchen ??

    Antworten
  7. Rowena meint

    8. Januar 2019 at 11:07

    Mein Verlust des Führerscheins ist jetzt 7 Jahre her. Wohne in seebad ahlbeck 2 km vor polen, kann ich den eu Führerschein dort erwerben?

    Antworten
  8. Benny meint

    23. November 2018 at 20:58

    Ich habe einen EU Führerschein im Jahr 2005 erworben. Lange vor dem Führerschein -Tourismus. Leider ist er abgelaufenen und ich muss ihn erneuern. Doch der Ort ist nicht angegeben wie kann ich in Erfahrung bringen wo er ausgestellt wurde. ES handelt sich um einen Tschechischen Führerschein. Gibt es einen Code/ Kennzeichnung. Leider gab es erst on den späteren Jahren dazu Regelungen. Muss herausfinden wer Ort zuständig war um einen Karteikartenauszug zu beantragen. Falls es eine Agentur für solche Arbeiten gibt möchte ich diese gerne beauftragen.

    Antworten
  9. Ben V meint

    26. August 2018 at 23:27

    Hallo,

    mir wurde der FS 2007 auf Grund von BTM entzogen.

    Ich spiele mit dem Gedanken den EU-Führerschein in Österreich zu machen.

    Wo / Wie finde ich herauss ob noch eine Sperrfrist vorliegt ?

    Den Auszug aus dem FAER habe ich Vorliegen, dort heißt es auf Seite 2 (rechts oben) „Tilguns-Datum“, ist dies das Ende der Sperrfrist oder etwas anderes (Ablauf der 15 Jahre).

    Das Feld „Datum der FRist oder Beendigung“ ist leer.

    Vielen Dank im Voraus

    Antworten
  10. Johann meint

    16. August 2018 at 9:37

    Ich habe meinen 2 Führerschein nicht verlängern lassen. ist der jetzt verfallen oder nicht ?
    Wen ich den 2 Führerschein wieder benutzen möchte , muss ich dann den Führerschein wieder neu machen ?
    Das ich die 5 Module machen muss und die Ärztliche Untersuchungen ist mir klar.
    Könnten Sie bitte die Anwort zu eMailen.
    Besten Dank im Voraus
    Johann

    Antworten
  11. Ilona meint

    11. April 2018 at 12:29

    Hallo,
    habe meinen Führerschein 2008 in Tschechien gemachgt und möchte den jetzt umschreiben lassen
    läuft im Oktober ab. Eine erneute Verlängerung in Tschechien kostet mich fast so viel wie einen
    neuen Führerschein machen .Besteht die Hoffung das ich den Führerschein in Deutschland umbeschieben bekomme? (Bin einmal kontrolliert worden war kein Problem)

    Mit freundlichen Grüßen
    Ilona

    Antworten
  12. Michael meint

    7. April 2018 at 21:53

    Hallo, ich habe meinen Führerschein 1995 abgeben müssen und habe erst 2016 den Antrag auf Wiedererteilung gestellt. Es geht jetzt schon 2 Jahre ich habe Klage eingereicht weil meine Akte nicht gelöscht wurde, sie wurde zum Amtsarzt geschickt ich war beim Amtsarzt der sagt ich soll eine MPU machen. Wenn ich vor Gericht verlieren sollte kann ich dann in Polen einen EU Führerschein machen??

    Antworten
  13. Johannes d. B. meint

    24. Januar 2018 at 14:15

    Habe meinen Führerschein Mitte September wegen Trunkenheit 1.76 Promill abgebeben müssen.
    War leider zwischenzeitlich schwer krank aber wieder gesund. War gestern zur einer Beratungsstelle, wo mir gesagt wurde ich müsse 1. Jahr Alkoholentzug nachweisen Eingliederungsmaßnahmen MPU Prüfung usw.
    Wer soll das bezahlen bzw. Zeit geht dahin, bin jetzt 67. Jahre alt. Habe mir nie was zu Schulden kommen lassen eine doove Situation und du bist ein Schwerverbrecher.
    Wohne in Seebad Bansin auf der Insel Usedom 5km von Polen entfernt.
    Möchte dort gerne meinen EU- Führerschein erwerben.
    MfG Johs. d. B.

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      26. März 2018 at 11:37

      Hallo Johannes,

      bitte beachten Sie bei Ihrem Vorhaben, dass ein im EU-Führerschein von einer deutschen Führerscheinstelle nicht anerkannt werden muss, wenn wenn die ausländische Fahrerlaubnis während einer Sperrfrist erteilt werden muss.

      Ihr Team von führerscheinfix.de

      Antworten
  14. San meint

    22. Februar 2017 at 9:43

    Hallo, mein EU-Führerschein aus Polen wurde am 29.12.09 ausgestellt. Voraussetzungen wie Wohnsitz, 185Tage und abgelaufene Sperrliste wurden eingehalten. Also kann ich damit uneingeschränkt in Deutschland fahren? Muss dieser gegen den neuen EU-Führerschein von 2013 getauscht werden?

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      23. Februar 2017 at 11:34

      Hallo,

      Ihren Angaben nach können Sie mit diesem Führerschein in Deutschland fahren. Ein Austausch ist derzeit nicht notwendig.

      Ihr Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
  15. Przemek meint

    20. Dezember 2016 at 22:13

    ich komme aus Polen … Wohne Aber in Deutschland. hier habe ich meine Deutsche FS verloren . Kann ich als Pole nach Polen hin neue FS machen und wird hier in Deutschland gűltig?

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      2. Januar 2017 at 11:03

      Hallo Przemek,

      Sie haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachzufragen.

      Ihr Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten

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