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Wann ist eine Fahrtauglichkeits­untersuchung vonnöten?

Von Fuehrerscheinfix.de, letzte Aktualisierung am: 25. Januar 2023

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Wichtiges zur Fahrtauglichkeitsuntersuchung

Ist die Fahrtauglichkeitsuntersuchung das Gleiche wie die MPU?

Nein. Eine MPU wird angeordnet, wenn der Fahrer aufgrund seines Verhaltens (z. B. bei Fahren unter Alkoholeinfluss) Zweifel an seiner Fahreignung aufkommen lässt. Bei der Fahrtauglichkeitsuntersuchung hingegen wird untersucht, ob der Betroffene die körperliche und geistige Gesundheit aufweist, um ein Fahrzeug sicher führen zu können.

Wann müssen Bus- und Lkw-Fahrer zur Fahrtauglichkeitsuntersuchung?

Führerscheininhaber der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E müssen sich alle fünf Jahre einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen.

Müssen sich Senioren einer Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen?

Nein, eine derartige Pflicht besteht für Senioren nicht. Sie haben aber die Möglichkeit, ihre Fahreignung freiwillig überprüfen zu lassen, z. B. beim TÜV.

Wenn die Fahreignung angezweifelt wird

Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung wird von einem Arzt der Verkehrsmedizin durchgeführt.
Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung wird von einem Arzt der Verkehrsmedizin durchgeführt.

Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr trägt eine besondere Verantwortung, kann es doch durch eine kleine Unaufmerksamkeit zu einem schwerwiegenden Unfall kommen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass jeder Kfz-Fahrer eine entsprechende körperliche und geistige Fahreignung vorweisen kann. Es kommt z. B. auf die Art der geistigen Behinderung hat, ob das Autofahren möglich oder erlaubt ist.

Durch eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung kann diese bestätigt werden. Doch wer ist eigentlich verpflichtet, die Fahrtauglichkeitsprüfung (beispielsweise beim TÜV) durchführen zu lassen? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.

Sie erfahren außerdem, wie die Fahrtauglichkeitsuntersuchung abläuft, welche Ärzte diese durchführen dürfen und ob ein regelmäßiger Fahrtauglichkeitstest für Senioren verpflichtend ist.

Inhalte

  • Wichtiges zur Fahrtauglichkeitsuntersuchung
  • Wenn die Fahreignung angezweifelt wird
  • Fahrtauglichkeits­untersuchung vs. MPU: Die Unterschiede
    • Fahrtauglichkeits­untersuchung bei Lkw und Co.
    • Fahrtauglichkeitstest bei Krankheiten
    • Fahrtauglichkeits­untersuchung: Welche Kosten entstehen?
  • Ist eine Fahrtauglichkeits­prüfung für Senioren vorgeschrieben?
    • Weitere Ratgeber

Fahrtauglichkeits­untersuchung vs. MPU: Die Unterschiede

Zunächst soll die Fahrtauglichkeitsuntersuchung von der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) abgegrenzt werden. Letztere wird beispielsweise angeordnet, wenn jemand unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Verkehr teilgenommen hat.

Auch das Erreichen von acht Punkten in Flensburg begründet die unbeliebte Maßnahme für Verkehrssünder. Sie wird also immer dann angeordnet, wenn durch ein entsprechendes Fehlverhalten des Betroffenen Zweifel an seiner Fahreignung aufkommen.

Damit geht auch meist der Entzug der Fahrerlaubnis einher. Diese kann dann nur nach bestandener MPU erneut beantragt werden. Hierbei gilt es auch, die Sperrfrist zu beachten.

Die Fahrtauglichkeits­untersuchung ist hingegen bei der Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis vonnöten. So ist beispielsweise ein Sehtest Pflicht, bevor ein entsprechender Antrag genehmigt werden kann.

Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist durch die Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein vom 20.12.2006 durch das Europäische Parlament vorgeschrieben. Während ein Sehtest für alle Führerscheinklassen Pflicht ist, muss die ärztliche Untersuchung für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T nur in begründeten Fällen absolviert werden.

Fahrtauglichkeits­untersuchung bei Lkw und Co.

Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Lkw-Fahrer steht alle fünf Jahre an.
Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Lkw-Fahrer steht alle fünf Jahre an.

Für die Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E gelten besondere Regeln. Diese müssen nämlich alle fünf Jahre verlängert werden. Hier ist, wie schon bei der erstmaligen Erteilung, eine Fahrtauglichkeitsprüfung vorgeschrieben.

Dadurch sollen Krankheiten ausgeschlossen werden, die es zum Beispiel einem Lkw-Fahrer unmöglich machen, diesen Beruf weiterhin auszuüben.

Auch das Sehvermögen muss ausreichend sein, um eine Fahreignung vorzuweisen. Daher ist auch der Sehtest alle fünf Jahre für Berufskraftfahrer verpflichtend.

Im Gegensatz zum Führerschein der Klasse B, reicht es bei der Fahrerlaubnis für einen Lkw nicht aus, den Sehtest beim Optiker durchführen zu lassen. Es ist eine augenärztliche Untersuchung inklusive Bescheinigung des Sehvermögens vonnöten.

Fahrtauglichkeitstest bei Krankheiten

Bei der Fahrtauglichkeitsuntersuchung wird auch überprüft, ob eventuell Krankheiten vorliegen, die eine Fahreignung generell infrage stellen können. Dies sind zum Beispiel:

  • Mangelndes Seh- oder Hörvermögen (z. B. Gesichtsfeldeinschränkung)
  • Bewegungsbehinderungen (z. B. Parkinson)
  • Herzinfarkt, Schlaganfall
  • Diabetes
  • Schwere Lungen- und Bronchialerkrankungen (z. B. Schlafapnoe)
  • Ausgeprägte Tagesschläfrigkeit
  • Psychische Störungen, Suchterkrankungen
  • Einnahme von bestimmten Medikamenten oder Betäubungsmitteln bzw. Abhängigkeit davon

Die Untersuchung selbst wird von einem Arzt mit Zusatzqualifikation in der Verkehrsmedizin durchgeführt. Neben der Überprüfung, ob Krankheiten vorliegen, werden auch Leistungstests durchgeführt.

Für eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung sind vor allem die Bereiche Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit entscheidend. Die Überprüfung vom Sehvermögen wird durch ein augenärztliches Gutachten sichergestellt.

Fahrtauglichkeits­untersuchung: Welche Kosten entstehen?

Fahrtauglichkeitsuntersuchung: Die Kosten können nicht pauschal angegeben werden.
Fahrtauglichkeitsuntersuchung: Die Kosten können nicht pauschal angegeben werden.

Über die Höhe der Kosten für eine Fahrtauglich­keitsuntersuchung kann keine pauschale Aussage getroffen werden.

Da es keine bundeseinheitliche Gebührenregelung gibt, können die Preise regional variieren.

Weiterhin kommt es darauf an, in welchem Umfang etwaige Folgeuntersuchungen oder weitere, spezifische Tests vonnöten sind.

Ist eine Fahrtauglichkeits­prüfung für Senioren vorgeschrieben?

Die Pflicht einer regelmäßigen Fahrtauglichkeitsuntersuchung für Senioren besteht in Deutschland nicht, ist aber immer wieder ein heiß diskutiertes Thema. Kommt es zu Verkehrsunfällen mit der Beteiligung älterer Menschen, melden sich immer wieder Befürworter der Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren zu Wort.

Hauptargument ist dabei, dass eine Fahreignung im Alter aufgrund von mangelndem Sehvermögen oder bestehenden Erkrankungen infrage gestellt werden sollte. Somit könnten die Verkehrssicherheit erhöht und Unfälle vermieden werden.

Bildnachweise: istockphoto.com/ © Photographee.eu, istockphoto.com/ © Pumba1,

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Kommentare

  1. Mirko meint

    8. Mai 2017 um 11:40

    Hallo Führerscheinfix Team,

    ich habe eine Frage zur Fahrtauglichkeitsuntersuchung.
    Vor ca. 10 Jahren hatte ich Kontakt mit BTM und wurde in diesem Zuge von der Verkehrsbehörde mittels Drogentest auf meine Fahrtauglichkeit untersucht. Der Befund war negativ und ich konnte meine Fahrerlaubnis bzw. Führerschein ohne Beantstadungen behalten. Die letzten 10 Jahre verliefen jetzt auch ohne jegliche Auffälligkeiten im Straßenverkehr, keine Punkte etc.

    Jetzt würde ich gerne meinen Motorradführerschein machen, erwartet mich jetzt eine erneute Untersuchung? Bzw. wie würde diese ausfallen?

    Danke schon mal
    Gruß

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      11. Mai 2017 um 8:52

      Hallo Mirko,

      Ihren Schilderungen nach müssen Sie keine erneute Untersuchung befürchten.

      Ihr Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
  2. Josef meint

    9. Juli 2017 um 23:39

    Hallo Füherscheinfixteam,

    ich habe 2012 meinen Autoführerschein erst verspätet machen können.
    Die Gründe, dass ich meinen Führerschein nicht früher machen konnte waren Einschränkungen beim Sehvermögen. 2012 habe ich ein Sehattest mit der Gültigkeit von fünf Jahren erhalten.
    Muss ich jetzt nach 5 Jahren ein neues Attest nachreichen?

    Danke!
    Beste Grüße
    Josef

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      10. Juli 2017 um 9:07

      Hallo Josef,

      der Sehtest ist nur beim Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis einmalig vorzulegen.

      Ihr Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
  3. Patricia meint

    26. September 2017 um 22:07

    Moin ihr lieben vom Führerscheinfix Team.

    Ich habe auch eine Frage.
    Und zwar wurden vor 5-6 Jahren ca BTM bei mir in der Wohnung von den Cops gefunden.
    Jedoch wurde mir nie durch irgendwelche Tests nachgewiesen dass ich es konsumiert habe. In meiner Aussage habe ich natürlich gesagt dass es meins war, weil ich so schnell wie möglich da raus wollte. Dumm von mir.
    Vor 1,5 Jahren fing ich mit dem Führerschein an. Als ich zur Theorieprüfung angemeldet wurde, hiess es vom Straßenverkehrsamt ich müsse erst eine MPU machen.
    Ist das ganze rechtens wenn mir doch nie was im Körper Nachgewiesen werden konnte??

    Vielen lieben Dank.
    Und Liebe Grüsse

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      9. Oktober 2017 um 10:53

      Hallo Patricia,

      ja, das ist es. Eine MPU ist grundsätzlich Ermessenssache und wird immer dann angeordnet, wenn Zweifel an der Tüchtigkeit eines Verkehrsteilnehmers bestehen. Da in Ihrer Wohnung Rauschmittel gefunden wurden, ist dies durchaus der Fall.

      Das Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
  4. Marita meint

    6. Oktober 2017 um 3:03

    Wie sieh der Konzentration fest und Reaktionstest aus,ist es sehr anspruchsvoll?

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      9. Oktober 2017 um 11:13

      Hallo Marita,

      in der Regel ja, schließlich sollen Sie die Tüchtigkeit eines Verkehrsteilnehmers messen. Wie die Tests genau ausfallen, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Oftmals setzten sich der Konzentrations- und Reaktionstest aus verschiedenen Aufgaben am Computer zusammen. Beispiele hierfür können online gefunden und geprobt werden.

      Das Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
  5. Ludmilla meint

    12. Oktober 2017 um 17:53

    Hallo,
    Ich habe Post bekommen und soll den Führerschein abgeben. Beim Fahren selbst war ich nie auffällig. Ich wurde aber mal mit Drogen erwischt.
    Es wurde eine Fahrtauglichkeitsprüfung angeordnet, da ich zu diesem Zeitpunkt aber nicht ordentlich gemeldet war konnte mir das nie zugestellt werden und wurde öffentlich ausgehangen. Ich habe also nie einen Test gemacht.
    Kann ich erreichen den Test überhaupt machen zu dürfen? Oder muss ich den Führerschein abgeben?

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      16. Oktober 2017 um 9:04

      Hallo Ludmilla,

      wenn Sie nicht an der Fahrtauglichkeitsprüfung teilgenommen haben, müssen Sie den Führerschein abgeben. Wollen Sie den Test nachholen, sollte Sie dies mit der zuständigen Behörde klären.

      Das Team von fuehrerscheinfix.de

      Antworten
  6. Werner meint

    9. Januar 2018 um 18:26

    Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E sind generell nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Darüberhinaus sind alle fünf Jahre eine Gesundheitsuntersuchung notwendig, um die Eignung zum Führen dieser Kraftfahrzeugen nachzuweisen.
    Ist eine neue erneute Gesundheitsuntersuchung nur innerhalb der Fünfjahresfrist möglich oder kann diese auch später noch zu einer Verlängerung der Fahrerlaubnis führen?
    Gibt es hierfür Fristen?

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      19. März 2018 um 12:29

      Hallo Werner,

      der Führerschein muss vor Ablauf der Frist verlängert werden. Das augenärztliche Attest darf beispielsweise nicht älter als zwei Jahre sein. Die ärztlichen Unterlagen müssen jedoch alle vorliegen, wenn Sie den Führerschein verlängern wollen. Aber: erst wenn Sie den Führerschein verlängern, muss auch das Attest vorliegen. Es muss dementsprechend nicht innerhalb der fünf Jahre gemacht werden, wenn sie nach Ablauf der Frist zunächst keine Verlängerung anstreben.

      Ihr Team von führerscheinfix.de

      Antworten
      • Gerd meint

        8. Januar 2019 um 14:38

        Hallo,

        ich bin jetzt 53 Jahre alt und habe die Frist 50 Jahre verstreichen lassen. Würde die C1 und C1E wieder aufleben lassen. Ist das möglich?

        Antworten
  7. Link meint

    20. Januar 2018 um 19:47

    Hallo Führerschein fix Team
    Ich habe auch eine Frage.
    Und zwar wird bei der Fahrtauglichkeitsuntersuchung ein Drogentest gemacht? Ich rauche ab und an mal Gras.
    Könnte ich dadurch jetzt da in Schwierigkeiten kommen und falls dass da jetzt rauskommt könnte mir dadurch der Normale Führerschein entzogen werden?

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      19. März 2018 um 14:10

      Hallo,

      bei der Fahrtauglichkeitsuntersuchung wird je nach Führerscheinklasse ein ärztliches Attest nur benötigt wenn es auch einen begründeten Verdacht gibt.

      Ihr Team von führerscheinfix.de

      Antworten
  8. Jana meint

    28. Januar 2018 um 18:22

    Hallo,

    falls hier noch Fragen beantwortet werden, hätte ich die Frage, welche Untersuchungen genau bei einem Fahrtauglichkeitstest gemacht werden. Mein Papa (80 Jahre) soll zu solch einer Untersuchung.
    Ich habe hier keinerlei Hinweise auf die tatsächlichen Untersuchungen gefunden außer dem Sehtest.

    Vielen Dank,
    Jana

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      26. März 2018 um 12:56

      Hallo Jana,

      je nach Gesundheitszustand wird neben der körperlichen Fitness auch die Belastbarkeit für den Straßenverkehr untersucht. Beispielsweise durch Reaktions-, Aufmerksamkeit, und Belastbarkeitstests. Auch das Hörvermögen kann getestet werden oder eine sogenannte „ausgeprägte Tagesschläfrigkeit“. Es ist jedoch immer vom Einzelfall abhängig, welche Untersuchung als notwendig erachtet werden.

      Ihr Team von führerscheinfix.de

      Antworten
  9. Birgit D. meint

    13. Februar 2018 um 13:53

    Hallo Führerscheinfix,

    Ich war angetrunken bei der Suchtberatung – in Begleitung meines Mannes und meiner Mutter -!
    Dort habe ich gesagt, ich wolle mit Alkohol nicht mehr leben, sprich, ich möchte etwas gegen das Trinken unternehmen. Die Suchtberaterin ging daraufhin aus dem Zimmer und hat die Polizei angerufen, welche mich in die Psychiatrie gebracht hat. Wegen angeblicher Suizidalität. Ich habe ein Schreiben vom Landratsamt bekommen mit der Aufforderung, bis zu einem bestimmten Datum ein Führerscheintauglichkeitsgutachten vorzulegen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon einen Termin für eine Entwöhnungsbehandlung, die ich in zwei Wochen nach 18 Wochen erfolgreich beende. Also habe ich freiwillig für diese Zeit meinen Führerschein abgegeben. Jetzt meine Frage: wie läuft das jetzt dann ab, wenn ich mir einen Termin bei diesem Gutachter mache? Anbei möchte ich noch sagen, daß ich niemals unter Alkoholeinfluß Auto gefahren bin, noch hat die Suchtberaterin damals mit mir, meinem Mann oder meiner Mutter über meine nicht vorhandene Suizidalität gesprochen.
    Lieben Dank im Voraus für Eure Antwort
    Birgit

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      9. April 2018 um 11:17

      Hallo Birgit,

      bei einem Gutachten werden vor allem wichtige Qualifikationen für den Straßenverkehr getestet, also wie gut die Reaktion, die Aufmerksamkeit etc. sind. Je nach Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde kann es auch zu einer medizinischen Untersuchung kommen, um eine (verkehrsgefährdende) Krankheit oder Abhängigkeit auszuschließen.

      Ihr Team von Führerscheinfix.de

      Antworten
  10. Maurice meint

    5. März 2018 um 21:07

    Hallo,
    Ich bin gerade dabei meinen Führerschein der Klasse CE zu machen. Da das ganze über die Firma läuft bei der ich arbeite soll es Recht zügig von statten gehen und mein Chef hat mir einen Termin beim Arzt in zwei Wochen gemacht. Das Problem ist, dass ich erst vor kurzem wegen des neuen Berufes mit dem Konsum von Cannabis aufgehört habe und bei Tests darauf nicht negativ wäre. Meine Frage ist, wird explizit auf Drogen getestet, oder nur bei begründetem Verdacht?
    Danke schonmal im vorraus für eure Antwort.

    Antworten
  11. Karin S. meint

    7. März 2018 um 21:36

    Hallo, lb.. Team, mein Mann fuhr nach einigen Schlaganfällen fast 1 Jahr kein Auto mehr, da er sein Führerschein von sich aus bei der KFZ-Behoerde abgeben und.dafuer eine ERsatzfahrerlaubnis erhalten hat die jetzt abgelaufen ist. Trotz positiver medizinischer Gutachten fordert die Behörde eine zusätzliche Fahrprüfung durch die Prüfstelle der DEKRA !!!
    Muß diese Fahrprobe mit hohen Auflagen sein ?

    Mit frdl. Gruß
    Karin und Hans-Jürgen S.

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      9. April 2018 um 12:51

      Hallo Karin,

      wir dürfen hier leiser keine Rechtsberatung geben. Grundsätzlich liegen die Auflagen in der Regel im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Führerscheinfix.de

      Antworten
  12. Schulz meint

    20. März 2018 um 8:09

    Guten Tag, ich bin Rollstuhlfahrer , die Krankenkasse verweigert die Genehmigung eines motorisierten Krankenfahrstuhles. Welche Sehstaerke ist bei 6km/h vorgeschrieben? Was darf die Krankenkasse fordern? Schulz

    Antworten
  13. Matthias meint

    27. März 2018 um 9:13

    Mein Vater ist 88 Jahre alt.
    Hatte mehrere Herzinfakte, nun Lungenkrebs, Atemnot, kann nur noch am Rollator laufen und das max 10 m.
    Ein/Aussteigen aus dem Auto kaum noch möglich. Er ist zwar geistig soweit Fit aber auch das Reajtionsvermögen / Gehör hat schwer nachgelassen.
    An welches Amt kann man sich wenden bzw wer ist für solche Fälle zuständig?
    Nicht auszudenken wenn er einen Unfall mit Personenschaden verursacht…

    Antworten
  14. Bastian meint

    29. März 2018 um 3:47

    Hallo, ich hätte eine Frage zum Thema Fahruntauglichkeit…. Ich bin zu Hause umgekippt und bin in die Klinik gegangen…. darauf habe ich eine halbjährige Fahruntauglichkeit bekommen…. kann man diese irgendwo frühzeitig durch Untersuchungen aufheben lassen….? Wenn ja…. Wo und wie?… Darf ich damit auf eigenes Risiko weiterfahren entgegen der ärztlichen Anortnung….? Meinen Führerschein habe ich noch und es ist auch keine Aufforderung gekommen den Führerschein abzugeben…..

    Grüsse Sebi

    Antworten
  15. Susanne meint

    6. April 2018 um 21:57

    Hallo ich habe ein Frage zu einem konkreten Fall.
    Mein Bruder hat ein Semiparese nach einem Schlaganfall. Daraufhin hat eine Fahrtauglichkeitsprüfung gemacht und man hat ihm den Führerschein unter den Auflagen gegeben, dass er ein Automatikfahrzeug mit Servolenkung und einer kleinen Schalter am Lenkrad für die Aufgaben der linken Hand und nicht schneller als 130 fährt. Jetzt hat er letzten August ein Auto touchiert, nachdem er 14 Jahre unfallfrei gefahren ist, aber es ist kein Schaden entstanden. Ein Unbeteiligter Zeitgenosse hat sofort die Polizei gerufen, die dem Straßenverkehrsamt mitteilte, es seine Bedenken aufgekommen wegen seiner Fahrtauglichkeit. Da überhaupt nichts passiert ist, möchten wir uns dagegen wehren. Gegen die Überprüfung der Augen und Ohren haben wir nichts einzuwenden, aber das übrige dfinden wir unverhältnismäßig. Was kann man machen? Welche Untersuchungen stehen da a?
    Mit freundl. Gruß Susanne

    Antworten
  16. Michael meint

    12. April 2018 um 12:52

    Hallo,
    ich habe Asperger Autismus und bin gestern durch die Führerscheinprüfung Praktisch gefallen. Jetzt will der Fahrlehrer eine ärztliche Untersuchung. Muss ich die machen und wenn ja, wo kann ich diese machen lassen?

    Antworten
  17. David meint

    11. Juni 2018 um 9:50

    Hallo,
    meine Frage ist ob bei der medizinischen Untersuchung zur LKW Führerschein Verlängerung beim Urintest auf Cannabis getestet wird?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  18. Franzi meint

    26. Juni 2018 um 16:04

    Hallo und HILFEEEE
    Ich habe eine Frage zum Gesichtsfeld…2015 hatte ich eine Gehirnblutung. (Mir wurde nicht der Führerschein entzogen+es gab keine Meldung an irgendein Amt..nur einen Hinweis an mich-im Bericht) Meine anfängliche Gesichtsfeldeinschränkung hat sich durch Reha, Therapie und durch die Zeit sehr verbessert. Mit meinem Therapeuten habe ich 2016 eine Fahrstunde (mit Fahrschullehrer) durchgeführt, die mir positiv+schriftlich bestätigt wurde.
    Alle aufgesuchten Augenärzte haben mir mündlich mitgeteilt..“da sind doch die Werte, die Sie brauchen“..nur schriftlich gibt es mir keiner…teilweise mit „an den Haaren herbeigezogenen“ Begründungen… Frage: Brauche ich überhaupt ein ärztliche, schriftliches o.k.??? Und wo kann ich mir mal Gesichtsfelder ansehen, die für das Führen eines PKW ausreichend sind, um diese mit meinen zu vergleichen..Mir wurde auch NIE der Ergebnisbogen erklärt (wo welche Werte wie sind/ggf sein müssten)
    Da ich auf mein Auto angewiesen bin (um zu meiner Teilrente was hinzu zuverdienen) bin ich wirklich verzweifelt und komme nicht weiter.

    Antworten
  19. Daniel meint

    28. Juli 2018 um 12:55

    Hallo Leute,

    ich habe eine Frage.
    Ich möchte einen P-Schein machen, zwecks Taxi fahren.
    Ich habe bis vor kurzem, öfter mal, abends Cannabis zu mir genommen.
    Das die Abbauprodukte im Urin nachzuweisen sind, weiß ich.
    Meine Frage ist nun, machen die bei der Untersuchung einen Drogentest?
    Meine sonstigen körperlichen Werte sind hervorragend, da ich erst vor kurzem einen Check bei meinen Hausarzt gemacht habe.
    Denn die Antworten über Google sagen zwar, Nein, aber ich will auf Nummer sicher gehen.
    Vielen Dank und ein schönes Wochenende allen.

    LG

    Antworten
  20. Manuela meint

    30. August 2018 um 14:05

    Hallo Liebes Führerscheinfix-Team,
    eine neurologische Klinik hat mir wg. Gesichtsfeldausfällen bis auf Weiteres die aktive Teilnahme am Straßenverkehr schriftlich untersagt. Ich bin 58 Jahre alt .
    Um diese Verordnung zu überprüfen (und hoffentlich) aufzuheben, reicht da ein augenärztliches Gutachten, oder ist es Pflicht, dass in diesem Fall ein Verkehrsmediziner ein Gutachten erstellt?

    Vielen Dank im Voraus für Ihr Info.
    Gruß, Manuela

    Antworten
  21. Thomas meint

    21. September 2018 um 17:15

    Hallo
    Meine Tochter leidet an Epilepsie und ist über 14 Jahre Anfallsfrei und hat ein GB von 70%.Sie hat Ausbildung und alles geschafft und möchte den PKW Führerschein machen.Meine bedenken sind ihre Reaktionszeit beim Auto fahren.Lässt einer dieser Tests Rückschlüsse zu ob man den Führerschein machen darf?

    Antworten
  22. Peter meint

    30. September 2018 um 16:58

    Habe vor zwei Tagen an meinem Geburtstag einen Joint geraucht, es war mein Geburtstag nun habe ich morgen die Untersuchung bei der Delta für die Klasse CE, wird dort auch auf Drogen geprüft und bekomme ich da Probleme oder besser um eine Woche verschieben??

    Antworten
  23. Klaus-Dieter Str. meint

    22. Oktober 2018 um 14:24

    Hallo liebes fixteam, meine Frage wäre ich habe im August 2018 meinen Führerschein für die nächsten 5 Jahre erhalten (Busfahrer) nun habe ich gesehen das bei der Führs-klasse. BE außer den anderen vielen Zahlen auch das Datum xx.xx.2023 in klammer steht. Da ich Beruflich auf Grund meines Alters keine Berufliche Verlängerung brauche ich aber Camper mit Wohnwagen bin würde mich interessieren hat das Datum irgendwelchen Einfluss auf das ziehen von Hänger oder Caravnzügen zügen auf sich? Ich bedanke mich recht herzlich für die Antwort im vorraus. Mfg K.D. Str.

    Antworten
  24. S.H. meint

    7. November 2018 um 20:21

    Hallo
    Und hier meine Frage.
    Da Ich über 50 bin und mein Führerschein (Lkw) verlängern lassen will.Habe im Jahr März 2017 die Verkehrsmedizin Ärztliche Untersuchung gehabt.
    Gilt die Ärztliche Untersuchung im Frühjahr 2019 noch oder muss Ich sie erneut machen.(ablauffrist).Danke für ihr Antwort

    Antworten
  25. Hartmut W. meint

    8. November 2018 um 12:59

    Mir wurde vor einem Jahr mein Führerschein entzogen und ich wurde vom Gericht zu neun Monaten Führerscheinentzug verurteilt Jetzt ist seit April die Speerfrist zu Ende und ich soll einen neuen Führerschein beantragen ist das in Ordnung ?

    Antworten
  26. elke meint

    7. Dezember 2018 um 12:35

    hallo führerscheinfix!
    habe einen antrag auf neuerteilung der fahrerlaubnis gestellt, nachdem sie mir wegen alkohol entzogen wurde. nach einigem hin- und her welche neue klassen den alten 1 und 3 entsprechen, bin ich mit der behörde inzw. einig, dass ich die klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E und L bekomme (anfangs wollte sie mir nur BE zugestehen). allerdings will das amt in bezug auf die c-klasse ein ärztliches und augenärztliches attest von mir. ? .dachte ist nur nötig, wenn man mehr als 8 personen befördern möchte oder berufskraftfahrer ist.? wäre toll, wenn ihr mir dabei weiterhelfen könntet.
    viele grüsse und herzlichen dank im voraus!

    Antworten
  27. Toni meint

    16. Januar 2019 um 20:16

    Hallo Führerscheinfix.de

    ich möchte mich zum Fahrlehrer ausbilden lassen und soll nun die FeV (Lkw) Untersuchung durchführen lassen. Ich habe bis vor 11Wochen regelmäßig Cannabis geraucht.

    Wird bei der Untersuchung ein Drogentest durchgeführt?
    Und wenn ja ist mein B Führerschein auch gefährdet?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Antworten
  28. Robert´o meint

    1. Februar 2019 um 11:54

    Hallo liebe Leute

    Ich habe eine Frage mir wurde der Führerschein entzogen da ich an Epilepsie erkrankt bin meine Anfälle bekomme ich nur in der Nacht wenn ich Schlafe ich war deswegen in einem Fachzentrum für Epilepsie diese Ärzte haben gesagt das ich fahrtauglich bin da ich ja nicht schlafe wenn ich am Steuer sitze. Das heißt ich kann meine Fahrerlaubnis wieder beantragen ich habe dieses getan die reinfolge ist nur sehr komisch. Ich soll den Führerschein beantragen mit Foto, Sehtest, DRK Gutachten, Und Führungszeugnis,
    Wenn ich dieses getan habe wir das geprüft und bearbeitet und dann werde ich nach der Bearbeitungszeit (ca. 2-3 Wochen) wird mir gesagt das ich ein Gutachten von einem Facharzt benötige was ich ja jetzt schon weis bloß dieses wir jetzt noch nicht verlangt ich darf auch keins machen lassen bevor es nicht von der Bearbeitungsstelle verlangt wird wenn es dann soweit ist dann muss ich das gut achten machen lassen und es einreichen wo ist jetzt der sin dabei damit wird alles sinnlos in die länge gezogen. Könnt ihr mir diese verfahren mal erklären den ich kann es nicht verstehen oder bin zu doof dazu.

    Dankeschön

    Antworten
  29. Marleen meint

    1. April 2019 um 12:13

    Hallo liebe Leute,
    Meine Tochter ist 17 J alt und will ihren Führerschein machen. Da sie eine neurologische Erkrankung namens Friedreich Ataxie hat, musste sie zuerst eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung machen lassen. Wir waren bei einem Neurologe in Ebersberg/Bayern und er berechnet uns für diese Untersuchung jetzt €170,70 und hat während der Untersuchung angedroht, dass auch noch eine Gesichtsfeldüberprüfung beim Augenarzt machen lassen muss, und ev. eine Simulation. Ist dieses Honorar im normalen Rahmen? Ich habe nicht vorher nachgefragt, aber ich dachte, normalerweise kostet ein Konsult beim Neurologen nicht über €100.

    Antworten
  30. Heerlein H. meint

    11. April 2019 um 16:46

    Liebes Team ich bin 65 Jahre Rentner möchte noch ein wenig Arbeiten
    könnte Kinder Fahren beim Johanniter ich habe nicht mehr als 5 Person im Auto
    brauche ich ein P-Schein

    Antworten
    • fuehrerscheinfix.de meint

      29. April 2019 um 15:21

      Hallo Heerlein,

      ein P-Schein wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördert.

      Antworten
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