Bußgeldtabelle: Verstoß gegen die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
... gegen die Fahrtenbuchspflicht | 100 Euro |
Das Wichtigste zum Thema „Fahrtenbuch führen“
Die Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen, kann eine verkehrsrechtliche Maßnahme der Behörde sein gemäß § 31a (StVZO). Das ist dann der Fall, wenn ein Fahrzeugführer, der gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen hat, nicht ermittelt werden konnte. Darüber hinaus können auch Unternehmen mit Fuhrpark ein Fahrtenbuch anordnen.
Grundsätzlich muss ein Fahrtenbuch fälschungssicher sein. Außerdem muss es fortlaufend und zeitgerecht sein. Ein Muster dazu finden Sie hier.
Nach § 31a Abs. 3 StVZO kann die Ordnungsbehörde jederzeit verlangen, dass ihr das Fahrtenbuch zur Prüfung ausgehändigt wird. Kommt der Fahrzeughalter dieser Aufforderung nicht nach, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 100 Euro sanktioniert.
Wozu dient ein Fahrtenbuch?
Inhalt
Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, richtet sich immer an den Fahrzeughalter – er ist gesetzlich dazu verpflichtet, jede Fahrt seines Fahrzeugs nachweisen zu können.
In diesem Sinne dient das Fahrtenbuch dazu, alle mit einem Fahrzeug zurückgelegten Fahrten bzw. Fahrstrecken sowie den Anlass der Fahrten zu dokumentieren:
- einerseits ist die Ermittlung der geschäftlichen Fahrten im steuerlichen Sinn relevant
- andererseits dient das Fahrtenbuch als Kontrollmaßnahme im Straßenverkehrsrecht.
Auch Unternehmen mit einem Fuhrpark nutzen in der Regel Fahrtenbücher, um nachvollziehen zu können, welcher Mitarbeiter wann mit einem Fahrzeug unterwegs war.
Ein Fahrtenbuch zu führen, ist sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form, etwa mit Hilfe eines GPS-geschützten Systems, möglich.
Anleitung: Wie Sie ein Fahrtenbuch führen
Um richtig ein Fahrtenbuch zu führen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Grundsätzlich gilt, dass ein Fahrtenbuch immer fälschungssicher sein sollte. Es muss sich um ein richtiges Buch oder Heft und nicht nur um eine Loseblattsammlung mit Lücken handeln. Auch die elektronische Form sollte die Gestalt eines Buches haben.
Gemäß § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch fortlaufend führen. Lücken zwischen den Zeilen oder halbvolle Seiten sind nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um den Beginn eines neuen Monats.
Außerdem müssen die Eintragungen im Fahrtenbuch zeitgerecht sein. Fahrzeughalter müssen jede einzelne Fahrt sofort nach Fahrtende vollständig dokumentieren. Nachträge werden nur in Ausnahmefällen und mit Begründung akzeptiert.
Jede Fahrtunterbrechung ist zu dokumentieren. Am Ende der Fahrt erfolgen die abschließenden Eintragungen. Regelmäßige Fahrten dürfen mit Hilfe von Abkürzungen eingetragen werden, sofern sie sinnvoll gewählt sind.
Damit alle Eintragungen übersichtlich und gut lesbar sind, empfiehlt es sich, für die Einteilung und Vorgaben ein vorgedrucktes Fahrtenbuch zu nutzen.
Fahrtenbuch richtig führen – Beispiel
Datum | Uhrzeit | Kennzeichen | Name | Adresse | Unterschrift |
---|---|---|---|---|---|
1. Juli 2019 | 10.30 - 15.20 Uhr | B-TJ 123 | Mustermann, Markus | Musterweg 1, 12345 Musterstadt | |
5. Juli 2019 | 11.50 - 16.40 Uhr | B-TJ 123 | Musterfrau, Maria | Musterstraße 1, 12345 Musterstadt |
Wann Sie ein Fahrtenbuch führen müssen
Die Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen, kann nicht nur innerhalb eines Unternehmens oder aufgrund eines finanzrechtlichen Sinns bestimmt werden. Sie kann auch eine verkehrsrechtliche Maßnahme im Sinne von § 31a StVZO darstellen.
Nach § 31a StVZO kann die nach Landesrecht zuständige Behörde die Führung eines Fahrtenbuchs für ein oder mehrere Fahrzeuge eines Halters anordnen. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeugführer gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen hat und eine Fahrerermittlung nicht möglich war.
Während der Fahrzeugführer jede einzelne Fahrt im Fahrtenbuch dokumentieren muss, ist der Fahrzeughalter dazu verpflichtet, das Fahrtenbuch auf Anordnung der zuständigen Stelle zur Prüfung auszuhändigen. Außerdem muss er es nach Ablauf der Auflagefrist weitere sechs Monate aufbewahren.
Wie lange muss man ein Fahrtenbuch führen?
In der Regel beträgt die Dauer der Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, sechs Monate. Dies variiert jedoch nach Art des Verkehrsverstoßes. In besonders schweren Fällen oder bei Wiederholung kann die Fahrtenbuchauflage auf einen Zeitraum von 24 Monaten gestreckt werden. Außerdem muss der Fahrzeughalter für die mit dem Bußgeldbescheid anfallenden Gebühren aufkommen.
Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage: Sanktionen
Bei einem Verstoß gegen die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, droht eine Strafe. Nach § 31a Abs. 3 StVZO kann die Ordnungsbehörde jederzeit verlangen, dass ihr das Fahrtenbuch zur Prüfung ausgehändigt wird. Kommt der Fahrzeughalter dieser Aufforderung nicht nach, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß des Bußgeldkatalogs mit einem Bußgeld von 100 Euro sanktioniert wird.
Der Verlust des Fahrtenbuches sollte so schnell wie möglich der Behörde gemeldet werden. Außerdem sollte sich der Fahrzeughalter umgehend ein neues Fahrtenbuch anschaffen und die Fahrten ab sofort wieder eintragen. Andernfalls kann der Verlust ebenfalls eine Geldbuße zur Folge haben.
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