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Führerschein der Klasse 3 – nur veraltet oder schon ungültig?

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Das Wichtigste zum Führerschein der Klasse 3

Welche Fahrzeuge dürfen mit dem Führerschein Klasse 3 geführt werden?

Der alte Führerschein der Klasse 3 entspricht in etwa dem heutigen PKW-Führerschein der Klasse B. Welche Führerscheinklassen aktuell in der Klasse 3 inbegriffen sind, können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Muss ich meinen alten Führerschein gegen einen neuen umtauschen?

Vorerst gilt noch das alte Dokument. Sie müssen dieses jedoch innerhalb einer bestimmten Frist gegen den neuen EU-Führerschein eintauschen.

Darf ich mit dem Führerschein der alten Klasse 3 einen Anhänger ziehen?

Ja, das dürfen Sie – vorausgesetzt, der Anhänger wiegt weniger als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Bei einer Umschreibung der alten Klasse 3 erhält der Führerscheininhaber normalerweise auch die Klasse BE, welche zum Ziehen von Anhängern bis zu 3,5 t berechtigt.

Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber nicht ungültig. Die Klasse 3 kann nach der EU-Reform weiter benutzt werden.
Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber nicht ungültig. Die Klasse 3 kann nach der EU-Reform weiter benutzt werden.

Obwohl sich in Sachen Führerschein in den vergangenen Jahrzehnten viel getan hat, sind die alten Fahrerlaubnisklassen noch nicht ausgestorben. Bevor der EU-weite Führerschein in Scheckkartenformat eingeführt wurde, gab es alte rosa und noch ältere graue Papierführerscheine.

Mit den Neuerungen ergeben sich auch Änderungen für alte Führerscheinklassen. Die Klasse 3 ist Thema dieses Ratgebers, obwohl natürlich auch noch andere Klassen veraltet sind (z. B. die Klassen 1, 2, 4 und 5) Was ist der Führerschein der Klasse 3? Ist er heute noch gültig und welche Fahrzeuge dürfen damit gefahren werden? Informationen dazu finden Sie hier.

Die Reform brachte in Deutschland für den alten Führerschein der Klasse (KL) 3 dringend notwendige Neuerungen. Obwohl der Führerschein KL 3 zum Führen eines Lkw bis 7,5 Tonnen und Zügen bis zu 3 Achsen berechtigte, fand die Ausbildung nur mit Pkw und ohne Anhänger statt. Das sorgte bei Besitzern dieses Führerscheins für Unsicherheit im Straßenverkehr.

Führerschein der Klasse 3: Was darf damit gefahren werden?

Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 durfte auch ein LKW bis 7,5 t gefahren werden.
Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 durfte auch ein LKW bis 7,5 t gefahren werden.

Der Führerschein der Klasse 3 ist alt, aber längst nicht ungültig. Wie für viele alte Führerscheinklassen gibt es für die alte Klasse 3 eine Besitzstandsregelung. Demnach werden alte Klassen den neuen Führerscheinkategorien zugeordnet.

Weil es über die Jahre mehrere Führerscheinreformen gab und auch die vor der Wiedervereinigung in der ehemaligen DDR gültigen Führerscheine zu berücksichtigen sind, spielt es bei der Neuzuordnung eine Rolle, wo und wann Ihr Führerschein erteilt wurde.

Wann erteilt?EntsprechungSchlüssel­nummer
BRD
vor dem 1.12.1954 - Klasse 3 (a+b)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
nach dem 1.01.1989AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
DDR
(Klasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder) - vor dem 31.03.1957AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T
BE 79.06
L 174, L 175
C 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
(Klasse 3 für Traktoren) - vor dem 1.12.1954AM, A1, A2, A, B, LL 174, L 175
(Klasse 3 für Traktoren) - zwischen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
(Klasse 3 für Traktoren) - nach dem 31.03.1980 AM, LL 174, L 175

Es ist wichtig, dass Sie sich genau darüber informieren, welches Auto oder Kfz Sie mit Ihrem alten Führerschein der Klasse 3 fahren dürfen. Sind Sie mit einem Fahrzeug unterwegs, das nicht dem Führerschein entspricht, gilt dies unter Umständen als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und das ist gemäß § 21 StVG strafbar.

Pkw und Anhänger

Bei einem Führerschein der Klasse 3 darf der Anhänger nicht schwerer sein als das Leergewicht des Fahrzeugs.
Bei einem Führerschein der Klasse 3 darf der Anhänger nicht schwerer sein als das Leergewicht des Fahrzeugs.

Unter Berücksichtigung kleiner Abweichungen je nach Ort und Datum der Ausstellung vom Klasse-3-Führerschein (siehe obige Tabelle), fungiert dieser allgemein als Pkw-Führerschein. Die Klasse 3 schloss früher aber auch Lkws bis 7,5 Tonnen und Züge (Anhängergespanne) mit drei Achsen ein.

Heute dürfen Sie mit einem Führerschein, der die alte Klasse 3 hat, folgende Kfz führen:

  • Pkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht, solange das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 Tonnen ist
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h
  • Motorräder und Trikes (Beachten Sie die gesonderten Bestimmungen.)

Beim Führerschein der Klasse 3 darf der Anhänger aber nicht schwerer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Für gewöhnlich erhalten Sie beim Umschreiben der alten Fahrerlaubnis der Klasse 3 einen BE-Führerschein. Hier sind Anhänger bis 3,5 Tonnen erlaubt.

Sofern Sie bei der Umschreibung die Klasse C1 mit Schlüsselnummer 171 eintragen lassen, dürfen Sie außerdem Busse unter 7,5 Tonnen fahren, sofern Sie keine Personen damit befördern. Der Bus muss, bis auf Sie selbst, leer bleiben.

Quad, Trike und Motorrad fahren mit Klasse 3

Ein bestimmtes Motorrad darf mit Klasse 3 jetzt auch gefahren werden.
Ein bestimmtes Motorrad darf mit Klasse 3 jetzt auch gefahren werden.

Die neuen Führerscheinklassen für alt-Klasse 3 sind in der Regel B/BE und C1/C1E, auf Antrag auch C/CE. Das wurde inzwischen klargestellt. Was zu Verwirrung führt, ist die Frage, ob ein Motorrad mit Führerschein Klasse 3 gefahren werden darf.

In einem B-Führerschein ist immer auch die Klasse AM enthalten, die zum Fahren von Quads bis maximal 15 kW und nur bis 45 km/h berechtigt.

Ein Quad dürfen Sie mit dem alten Führerschein der Klasse 3 fahren. Beim Motorrad kommt es sehr darauf an, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde und welche Schlüsselzahlen darin enthalten sind.

Die neuen Führerscheinklassen werden von sogenannten Schlüsselnummern begleitet. Diese können Ihre Befugnisse zum Führen eines Autos erweitern, aber auch einschränken. So kann die alte Führerscheinklasse 3 durch die Schlüsselnummer A 79.06 erweitert werden, diese gestattet es Ihnen, einen Anhänger über 3,5 Tonnen zu ziehen.

Trikes werden seit 2013 als Motorrad eingestuft und auch als solches behandelt. Ein größeres Trike erfordert deshalb den Führerschein A oder A1 und wird nicht mehr durch AM, und damit nur durch die alte Führerscheinklasse 3 abgedeckt, wenn Sie über die entsprechenden Schlüsselzahlen verfügen, wie beispielsweise die folgenden:

  • A oder A1 79.03: Trike ohne Anhänger
  • A oder A1 79.04: Trike mit Anhänger bis 750 kg

Muss ich meinen alten Führerschein der Klasse drei umtauschen?

Der Führerschein der Klasse 3 ist heute noch gültig, aber mit teilweise geänderten Bedingungen.
Der Führerschein der Klasse 3 ist heute noch gültig, aber mit teilweise geänderten Bedingungen.

Weil die Führerscheinklasse 3 alt ist, fragen sich viele, ob Sie zum Umtausch bzw. zum Umschreiben verpflichtet sind. Trotz der vielen Neuerungen ist dies derzeit noch nicht Pflicht. Bis zum 19. Januar 2033 darf ein alter Führerschein der Klasse 3 höchstens noch im Geldbeutel bleiben.

Spätestens zu diesem Stichtag müssen Sie den Führerschein umschreiben lassen. Mitunter ist für Sie aber auch schon eine kürzere Frist verbindlich:

Für Papierführerscheine:

  • geboren vor 1953: 19. Januar 2033
  • geboren 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
  • geboren 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
  • geboren 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • geboren ab 1971: 19. Januar 2025

Für Führerscheine im Scheckkartenformat:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
  • Ausstellung ab 2012: 19. Januar 2033

Eine Ausnahme gibt es bei der eingeschränkten Führerscheinklasse C/CE 79. Personen über 50, die diese Klasse behalten möchten, müssen ihren alten Führerschein schon jetzt umtauschen. Weil er der Klasse C/CE entspricht, dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 3 auch Lkw fahren.

Grundsätzlich ist für die Klasse C/CE aber eine Befristung auf das 50. Lebensjahr eingeführt worden. Das heißt, wer älter ist als 50, muss den Lkw-Führerschein (egal ob alter Führerschein der Klasse 3 oder neue Führerscheinklasse C/CE) alle fünf Jahre erneuern.

Dafür sind auch eine ärztliche Untersuchung und ein Sehtest erforderlich.

Bildnachweise: fotolia/Anna Omelchenko, fotolia/gabort.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt schreibt für fuehrerscheinfix.com unter anderem Ratgeber rund um die Fahrerlaubnis. Er studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock und ist nach erfolgreichem Referendariat in Nordrhein-Westfalen seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen.

Kommentare

  1. Hubert H. meint

    15. Mai 2023 at 9:38

    Hallo,wieviel Personen durfte man mit der Klasse 3 fahren.

    MfG

    Hubert

    Antworten
  2. Hans-Dieter S. meint

    28. April 2023 at 20:05

    Jahrgang 1948
    FS Klasse 3 am 4.10.1966
    FS Klasse 2 Bundeswehr 1971, umgeschrieben 5.1.1972
    Wann brauche ich einen neuen FS?

    Antworten
  3. Rafael R. meint

    9. Februar 2023 at 15:56

    Hallo
    Habe meinen Führerschein am 1.04.1980 gemacht und leider 2001 nach einer Verkehrskontrolle abgeben müssen. Unterlagen zur Neuerteilung kamen von der Führerscheinstelle und da ich mich damals nicht auskannte wurde nur die B-Klasse beantragt. Somit habe ich z.b. auch die Klasse C1 verloren.Wie kann ich nach so langer Zeit trotzdem Widerspruch einlegen,damit ich meinen alten 3er Führerschein bekomme? Da die Neuerteilung in dieser Form nicht mein Verschulden war,finde ich es ungerecht durch so einen Fehler der Behörde eingeschränkt zu sein. Davon hängt nämlich mein neuer Job ab. Gibt es da Aussicht auf einen Widersprich?
    Vieloen Dank im Voraus

    Antworten
  4. Michael meint

    13. Dezember 2021 at 20:32

    Habe den Führerschein Klasse 2 1966 gemacht

    darf ich privat ein Wohnmobil mit 15 t fahren

    Antworten
  5. Frosch meint

    18. Mai 2021 at 22:31

    Zitat: “
    Heute dürfen Sie mit einem Führerschein, der die alte Klasse 3 hat, folgende Kfz führen:

    Pkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
    Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
    Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht, solange das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 Tonnen ist“

    Wenn ich das richtig sehe, bekommt man mit der alten Klasse 3 immer auch die Schlüsselzahl 79, welche dann das 12t-Limit aufhebt…

    Antworten
  6. Udo meint

    30. Oktober 2020 at 12:41

    Ich habe 1986 Fs Kl III gemacht
    Damals durfte ich einen 7,49to Lkw mit einem 10to zentralachsanhänger fahren Gesamt Zug 17,49to bei 3 Achsen
    Darf ich das auch heute noch ??
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  7. Apo meint

    1. Oktober 2020 at 15:57

    Hallo an alle,

    Also ich habe eine frage und zwar ich habe eine Rosane Führerschein Klasse 3 aus dem Jahr 1992.
    Kan ich damit 125 ccm Motarrad fahren.
    danke im voraus

    Antworten
  8. Richard meint

    4. Juli 2020 at 14:40

    Das bedeutet also, dass ich mit meinem alten 3er Führeschein auch große LKWs (40t) fahren darf?
    Dass man den Führerschein über 50 erneuern muss bedeutet was?
    Direkt mit 50 oder kann ich warten bis ich 55 bin? Bin jetzt 52
    Danke
    Richard

    Antworten
  9. Ali meint

    28. Juni 2020 at 20:38

    Am 12 AUG 1981 bekamm ich mein Führerschein,darf ich motorrad fahren

    zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

    Auf Antrag: T A1 79.03, 79.04
    A 79.03, 79.04
    BE 79.06
    L 174, L 175
    C1 171
    CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3).

    MfG

    Antworten
  10. Ansgar meint

    6. Mai 2020 at 10:08

    Hallo Community! Ich bin Jahrgang 1964 und besitze den alten grauen FS vom 01.07.1982 (Kl. 1 und 3). Werde ich bei einer Umschreibung die Klassen C1 und C1E bekommen? Immerhin bin ich berechtigt, u.a. Lkw bis 7,5t zGG zu führen…ich bitte um eine kurze Antwort. Vielen Dank.

    Antworten
  11. Anne meint

    25. Februar 2020 at 22:19

    Ich habe 89 ost klasse 3 gemacht. Damals bekam ich den moped führerschein mit zu. 50 kubik. 60km waren erlaubt. Jeder erzählt was anderes . Darf ich immer noch meinen „Spatz“ fahren? Darf ich auch eventuell grösser fahren… 57 bin ich .

    Antworten
  12. Ralf meint

    6. Januar 2020 at 22:25

    Habe am 1.4. 1981 meinen Führerschein gemacht. nur Klasse 3 ohne Einschränkung. Bin 63 Jahre alt. Ich will nun meinen rosa Farbenen Fuhreschein eintauschen. Muss ich da zur ärztlichen Untersuchung und einen Sehtest machen ?

    Antworten
  13. Ken meint

    30. Dezember 2019 at 20:38

    Wie ich das so sehe, darf ich alle Motorräder fahren mit dem alte Rosa Führerschein ausgestellt in 1996. Das war ein umschreiben von der US Armee Führerschein. Habe in USA meine erste in 1984. Durch die Militär, hat ich alles gefahren bis 20 Tonnen Stapler. Nur leider war nicht alles mit umgeschrieben.
    Hat jemand ein Antwort?

    Antworten
  14. Freddy meint

    21. Dezember 2019 at 17:39

    Ich habe den alten grauen führerschein gemacht 1981 Dezember was darf ich Fahrern .auch 125 ccm?

    Antworten
  15. Thorsten meint

    10. Dezember 2019 at 20:02

    Hallo,
    Ich habe alle Klassen in meinem Rosa FS. Bin jetzt 58 und fahre schon viele Jahre nicht mehr Kl.2 Fahrzeuge. Ist der Kl.2 verfallen weil ich noch nie eine Untersuchung Ü 50 gemacht habe, oder könnte ich den 2er durch eine Untersuchung wieder aufleben lassen.?

    Antworten
    • Mini meint

      25. Februar 2020 at 22:12

      Privat darfste fahren aber ebend nicht als beruf.

      Antworten
  16. Siggi meint

    27. Oktober 2019 at 20:08

    Ich habe 1972 Den Führerschein gemacht Klasse 3 u. 1 habe ihn aber nach jahren abgeben müssen. Ich habe ihn im September 1998 neu gemacht , allerdings die Klasse 3. Kann ich aus dem erstführerschein die Klasse A1 beanspruchen, da ich den erstführereschein 1972 icl.der Klasse 1 gemacht habe.

    Antworten
  17. Rainer meint

    8. September 2019 at 16:26

    Ich bin 57 Jahre alt und habe am 06.1980 meinen Führereschein gemachtmit der Klasse 3; auf meinen Kartenführerschein sind die Fermerke BE,C1E,CE,und MSL vermerkt.
    Habe in Kürze einen neuen Job wo ich einen LKW mit Anhänger u.a. fahren soll.
    Wie ich weiss, darf ich bis 7,5 to. zulässigen Gesamtgewichts fahren.
    Wie ist es mit einem Anhänger und was muss ich evtl.noch an Modulen machen so das ich auf der richtigen Seite bin?
    Wo kann ich die Schlüsselzahl 95 entnehmen?

    Antworten
  18. Automietfreund meint

    29. August 2019 at 11:16

    Das stimmt aber nicht:
    Klasse 3, BRD (weil Erstausstellung 93), nach dem 1.01.1989
    AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

    Auf Antrag: T A1 79.03, 79.04
    A 79.03, 79.04
    BE 79.06
    L 174
    C1 171

    Denn A1 und A sind separat als 1 / 1a / 1b und mit 3 also nicht abgedeckt.

    Irgendwie antwortet hier niemand? Herr Ambros ?
    CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

    Antworten
  19. Guido meint

    28. Juli 2019 at 16:06

    Wann kommt den nun das 125 ccm Motorrad fahren mit dem FS Klasse 3?
    Oder ist das mal wieder eine weitere Panne unseres Verkehrsminister?

    Antworten
    • Hannes meint

      7. September 2019 at 13:04

      @Guido sehr gute Frage … würde mich auch interessieren … warte nur auf die Freigabe damit ich loslegen kann …. hoffe es gibt bald eine Antwort.

      Antworten
      • M. meint

        22. April 2020 at 2:50

        Habe mein Führerschein am 11-5-1980 gemacht klasse 3 besitze den kleinen Führerschein nicht mehr den lapen bin 57 Jahre alt bis wieviel ccm Motorrad kann ich fahren

        Antworten
  20. Hans meint

    22. Juni 2019 at 16:53

    Ich habe den alten 3er und möchte wissen welches MOTORRAD ich fahren darf ( bis ? Kubik )

    Antworten
    • Arndt meint

      13. Juli 2019 at 16:34

      Das ist abhängig vom Datum wann der Führerschein gemacht wurde… Vor dem 01.04.84 sind es 125 CCM danach 50 CCM

      Antworten
      • Peter meint

        16. November 2019 at 9:06

        Guten Tag Habe 1981 3 gemacht darf Trike fahren darf ich auch eine 125 fahren?

        Antworten
        • Anja meint

          10. Januar 2021 at 15:52

          Habe den 3 er. Darf ich ich ein Tiny Haus bis 3. 5t Anhaenger transportieren. Ich habe bj 1976. Soll ich jetzt umschreiben lassen da I nach Irland auswandern werde. Danke

          Antworten
  21. Beni meint

    13. Juni 2019 at 2:09

    Ich habe noch den (fast unleserlichen) rosa Führerschein Klasse 1 und 3. Was darf ich damit noch
    fahren ? Was passiert ,wenn ich ihn umschreibe ?
    Z.Zt lebe ich in Spanien, jedoch nur kurzzeitig, nicht als Resident.
    Eine hilfreiche kompetetente Antwort würde mich freuen.

    Antworten
    • Arndt meint

      13. Juli 2019 at 16:35

      Alles das, was Sie schon immer fahren durften… Nennt sich Bestandsschutz

      Antworten
  22. Steffen meint

    1. April 2019 at 22:18

    Kann mir da jemand helfen. Habe alte 3 Klasse. Darf also 7.5 t beziehungsweise 12 t fahren. Wie sieht es denn aus wenn ich gewerblich fahren will. Reicht es da aus wenn ich die 5 module mache. Oder nicht.

    Antworten
    • Arndt meint

      13. Juli 2019 at 16:36

      5 module sind nötig für die Schlüsselzahl 95 ohne die Sie gewerblich nicht fahren dürfen

      Antworten
  23. Margit meint

    5. März 2019 at 9:26

    Darf ich mit meinem alten Führerschein Klasse 3, erworben 1960 weiterhin nach Österreich oder Südtirol fahren?

    Antworten
  24. Steiner meint

    15. Februar 2019 at 14:53

    Nur Geldmacherei und wer muss es bezahlen??? Die Autofahrer wie immer.

    Antworten
  25. Sonja meint

    15. Februar 2019 at 0:17

    Ich habe meinen Führerschein 1988 gemacht, geb. 1947.,er ist 1999 im Scheck-karten-format umgetauscht, worden. wann muß ich es jetzt wieder machen. Fahre eine ganz normalen PKW und werde auch nie ein anderes Fahrzeug fahren.,muß ich auch wenn keinen LKW fahre, das immer nach 5 Jahren erneuern lassen?

    Antworten
  26. Uwe meint

    1. Februar 2019 at 16:43

    Bin 57 Jahre alt habe den Führerschein Klasse 3 ausgestellt 1997 habe einen neuen Job in Aussicht soll einen 7,5 Tonner zeitweise fahren. Muss ich vorher zu einem Artz?

    Antworten
    • Arndt meint

      13. Juli 2019 at 16:38

      Eine medizinische Untersuchung ist nicht erforderlich, allerdings brauchen Sie die Schlüsselzahl 95 für gewerblichen Güterkraftverkehr, das heißt Sie müssen die Module machen

      Antworten
    • G. meint

      30. März 2020 at 17:43

      Hallo! Ich habe Führerschein Klasse 3,4,5 seit 1998. Darf eine 125 ccm Motorrad fahren. Dies mit den Schlüsselnr. Verstehe ich nicht? Ist nirgends im Führerschein vorhanden?!
      MfG.

      Antworten
  27. Rüdiger meint

    22. Januar 2019 at 16:53

    Ich habe noch den Alten Klasse 3 Führerschein aber ich werde 65 wie kann ich es machen das ich meinen Führerschein auf C / CE Umschreiben lassen kann ok das mit der Ärztlichen Untersuchung und dem Sehtest ist mir Klar und ist auch kein Problem

    Antworten
    • Arndt meint

      13. Juli 2019 at 16:31

      Einen klasse 3 Führerschein kann man nicht auf C/CE umschreiben lassen, dafür bedarf es der alten Klasse 2

      Antworten
  28. klaus meint

    1. August 2018 at 17:07

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein so um 1984-85 gemacht. Hab also noch so einen grauen Lappen. Darf ich mir einen Roller mit 125ccm zulegen und damit fahren?

    Antworten
    • Arndt meint

      13. Juli 2019 at 16:30

      Nein. Max 50 CCM…

      Antworten
  29. Ralf meint

    8. Juli 2018 at 21:05

    Hallo, sehr gut erklärt. Aber ich bin sehr verwirrt. Da ich die Bezeichnungen wie AM, A1, A, B, BE usw. nicht kenne.
    Meine Frage : Darf ich einen Motorroller mit 125 ccm fahren, wenn ich meinen Führerschein Klasse 3 im April 1973 gemacht habe und im Mai 1973 erhalten habe?

    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf

    Antworten
    • Manfred meint

      17. Juni 2019 at 18:55

      Habe noch den alten grauen Führerschein von
      1979,Klasse 3 und Frage ob ich diesen 2019 umtauschen muss?

      Antworten
    • Oliver meint

      4. September 2019 at 13:37

      Ja, du darfst.

      Antworten
    • R. Schulz meint

      2. November 2019 at 12:58

      Gemäß der Anlage 3 zu § 6 Abs. / FeV erfasst die alte Klasse 3 (vor dem 01.04.1980) im Rahmen der Besitzstandsschutzregelung die neue Klasse A1. Diese wird für Krafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm benötigt.
      Sie können diesen Roller fahren.

      Für Manfred: Der Führerschein muss bis zum 19.01. 2023 getauscht werden, da das Geburtsjahr bei Ihnen vermtl. zwischen 1959 bis 1964 liegt.

      M.f.G.

      Antworten
      • Peter meint

        8. Januar 2020 at 8:21

        Das stimmt nicht unbedingt. Tatsächlich ist das von der Zulassungsklasse des 125ccm-Rollers abhängig: Wenn der Roller als „Leichtkraftrad“ mit einer maximalen Leistung von nicht mehr als 11kW zugelassen ist, darf er mit Führerscheinklasse A1 gefahren werden. Wenn er jedoch als normales „Kraftrad“ zugelassen ist, benötigen Sie die Klasse A2 oder A. Nur die Fahrerlaubnis nach Klasse A1 ist Bestandteil der alten Führerscheinklasse 3.

        Viele Grüße

        Antworten
      • Evil Damien meint

        14. Oktober 2020 at 14:25

        Ich verstehe das auch nicht…habe 1988 klasse 3 gemacht. Darf also auch LKW bis 7.5t fahren. Bleibt das so ??
        Darf ich auch einen 125 er Roller fahren , oder nur darunter ??

        Antworten
  30. R. meint

    23. Mai 2018 at 14:43

    Hilft mir das ? Frage: Ich habe den alten grauen Führerschein KL 3 und möchte einen Drehschemelanhänger 3,5 to ziehen. Angeblich muss ich auf BE umschreiben. Nach Ihrer Aufstellung beinhaltet die alte Klasse 3 aber BE.
    Was ist richtig?

    Antworten
    • W R meint

      14. Juli 2020 at 20:22

      Drehschemelanhänger haben meist mindestens zwei Achsen. Mit c1e ( altem dreier) darf nur ein einachsiger Anhänger gezogen werden.

      Antworten
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