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Führerschein entzogen – Eine Wieder­erteilung muss beantragt werden

Von Fuehrerscheinfix.de, letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2023

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Das Wichtigste zur Wiedererteilung des Führerscheins

Wann kann ich die Neuerteilung meines Führerscheins beantragen?

Sie können den Antrag frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Außerdem müssen Sie vorher sämtliche eventuellen Auflagen der Fahrerlaubnisbehörde erfüllt haben, wie z. B. das Absolvieren einer MPU.

Kann ich die Sperrfrist verkürzen, um früher eine Neuerteilung beantragen zu können?

Unter Umständen ist das möglich, wenn Sie eine Nachschulung absolvieren. Dann können Sie eine Sperrfristverkürzung bei Gericht beantragen. Ob diese allerdings bewilligt wird, liegt im Ermessen des Richters.

Kann ich die Wiedererteilung auch beantragen, ohne die MPU zu absolvieren?

Ja, allerdings müssen Sie dafür Geduld aufbringen, denn dazu muss die Eintragung im Fahreignungsregister, die zum Fahrerlaubnisentzug führte, gelöscht werden. Dies ist in der Regel erst nach 15 Jahren der Fall.

Wenn die Fahrerlaubnis weg ist

Führerschein: Für die Neuerteilung nach dem Entzug der Fahrerlaubnis muss ein Antrag gestellt werden.
Führerschein: Für die Neuerteilung nach dem Entzug der Fahrerlaubnis muss ein Antrag gestellt werden.

In Deutschland können Verkehrssünder für schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder Fahrverboten bestraft werden. Letzteres meint den Entzug vom Führerschein für maximal drei Monate.

In besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis allerdings gänzlich entzogen werden, wenn die Fahreignung des Betroffenen in Zweifel zu ziehen ist. Dies tritt beispielsweise auf, wenn eine Straftat mit dem Kfz begangen wurde.

Dies stellt Betroffene oft vor große Probleme, da sie in ihrer Mobilität deutlich eingeschränkt werden. Nicht selten sind auch berufliche Konsequenzen zu fürchten, wenn das Fahrzeug beispielsweise für die Arbeit genutzt wird. Dann stellt sich die Frage, wie für den Führerschein eine Neuerteilung erzielt werden kann.

Mit diesem Prozedere setzt sich der folgende Ratgeber auseinander. Neben den Kriterien für einen Antrag auf eine Führerschein-Wiedererteilung erfahren Sie, was es mit der Sperrfrist auf sich hat und ob Sie den Führerschein nach 10 Jahren zurück erhalten können, ohne eine MPU zu absolvieren.

Inhalte

  • Das Wichtigste zur Wiedererteilung des Führerscheins
  • Wenn die Fahrerlaubnis weg ist
  • Wann wird ein Führerschein entzogen?
    • Sperrfrist verhindert sofortige Führerschein-Neuerteilung
    • Kann die Sperrfrist zum Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis verkürzt werden?
  • Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
    • Führerschein zurück mit und ohne MPU
    • Gibt es den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren zurück?
    • Weitere Ratgeber

Wann wird ein Führerschein entzogen?

Bevor Sie sich über die Neuerteilung vom Führerschein Gedanken machen, muss dieser erst einmal durch die zuständige Behörde entzogen werden. Unterschiedliche Verstöße können dazu führen.

Eine Führerschein-Wiedererteilung muss beantragt werden, wenn dieser durch eine Straftat entzogen wurde.
Eine Führerschein-Wiedererteilung muss beantragt werden, wenn dieser durch eine Straftat entzogen wurde.

Ebenfalls eine beharrliche Missachtung der Verkehrsregeln kann einen Führerscheinentzug bedingen. Dies ist auch der Fall, wenn Ihr Punktekonto in Flensburg einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat.

Dabei ist es egal, welche Pflichtverletzungen zu den einzelnen Punkten geführt haben. Auch Straftaten sind ein wesentlicher Faktor, bei denen die Berechtigung zum Führen von Kfz entzogen werden kann.

Diese müssen in Zusammenhang mit einem Fahrzeug begangen worden sein. Die Entscheidung hängt letztlich vom Einzelfall ab, der Richter kann also durchaus einen Fahrerlaubnisentzug für notwendig erachten. Folgende Straftatbestände kommen dabei in Betracht:

  • Fahrlässige Körperverletzung/Tötung
  • Fahrerflucht
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Nötigung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Alkohol- und Drogenfahrten

All diese Delikte können dazu führen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. In diesem Fall muss nach Ablauf eines festgesetzten Zeitraums (Sperrfrist) die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden.

Klar davon abzugrenzen ist das Fahrverbot. Hierbei handelt es sich quasi um eine erzieherische Maßnahme. Dem Betroffenen wird für maximal drei Monate verboten, Kraftfahrzeuge zu führen. In dieser Zeit soll das Verhalten reflektiert und überdacht werden. Ziel ist es, eine Einsicht zu bewirken.

Nach Ablauf des Fahrverbots müssen Sie den Führerschein weder neu machen noch einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Das Dokument wird Ihnen von der Behörde, die ihn einbehalten hat, einfach wieder ausgehändigt. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie erneut berechtigt, Kraftfahrzeuge zu führen und am Verkehr teilzunehmen.

Sperrfrist verhindert sofortige Führerschein-Neuerteilung

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Bevor es zu einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis kommen kann, muss die Sperrfrist eingehalten werden. Anders als ein Fahrverbot dient ein Fahrerlaubnisentzug nämlich nicht nur dazu, dass der Betroffene sein Verhalten überdenkt, er soll vielmehr auch an einer Besserung dessen arbeiten.

Grund dafür ist, dass durch die Pflichtverletzungen des Verkehrssünders ein Misstrauen der Behörden entstanden ist. Diese trauen ihm oft nicht mehr zu, verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen und vermuten eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.

Grundlage für diese befristete Sperre bildet der § 69a Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB):

Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

Im Gesetzestext für zudem die Dauer der Frist definiert. Sie beträgt mindestens sechs Monate und hat eine Maximaldauer von fünf Jahren. Hier wird jeder Fall individuell beurteilt, sodass keine pauschale Aussage über die Höhe der Sperrfrist für zugeordnete Vergehen getroffen werden kann. Es handelt sich um Einzellfallentscheidungen.

Der Beginn der Sperrfrist ist in der Regel der Tag, an dem sich das Gericht oder die Behörde letztmalig mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt hat. Wurde der Führerschein direkt nach Begehung der Tat eingezogen, so kann dieser Zeitraum auf die Frist angerechnet werden.

Kann die Sperrfrist zum Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis verkürzt werden?

Die Sperrfrist bis zur Führerschein-Wiedererteilung kann in Ausnahmefällen verkürzt werden.
Die Sperrfrist bis zur Führerschein-Wiedererteilung kann in Ausnahmefällen verkürzt werden.

Gerade wer beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, kann oft nicht die Sperrfrist abwarten, bis es zu einer Führerschein-Wiedererteilung kommt. Dann stellt sich die Frage, ob die Sperrfrist auch verkürzt werden kann.

Grundsätzlich ist dies möglich. Sie können beispielsweise an einer Nachschulung teilnehmen. Entsprechende Veranstaltungen werden vom TÜV oder der DEKRA angeboten. Allerdings muss jede Sperrfristverkürzung vor Gericht beantragt werden.

Es liegt dann im Ermessen des zuständigen Richters, ob dieser Bitte stattgegeben wird. Dafür müssen Sie gute Gründe vorbringen. Ein Argument wäre zum Beispiel, dass Sie den Führerschein für berufliche Zwecke benötigen.

Wenn Sie eine Sperrfristverkürzung zur Führerschein-Wiedererteilung beantragen wollen, ist es ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser kann eine Argumentationslinie mit Ihnen ausarbeiten und dem Antrag somit Nachdruck verleihen.

Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug kann frühestens drei Monate vor Ablauf der festgelegten Frist erfolgen. Die zuständige Behörde prüft dann, ob noch Maßnahmen erfüllt werden müssen, damit für die Fahrerlaubnis eine Wiedererteilung stattfinden kann.

Beachten Sie: Da es sich nicht um ein Fahrverbot handelt, ist ein Antrag unabdingbar. Stellen Sie diesen nicht, sind Sie weiterhin nicht berechtigt, Kraftfahrzeuge zu führen. Tun Sie dies dennoch, kann Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt werden.

Mögliche Maßnahme kann beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sein. Doch nicht immer muss auf diese zurückgegriffen werden. Es kann auch komplett auf weitere Maßnahmen verzichtet werden. Auch dies ist einzelfallabhängig und liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

Dass Sie für eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis den Führerschein komplett neu machen müssen (inklusive Fahrstunden und Prüfung) ist nur der Fall, wenn Zweifel an Ihren fahrtechnischen Fähigkeiten und Kenntnissen bestehen.

Führerschein zurück mit und ohne MPU

Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU  bei Alkoholdelikten unüblich.
Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU bei Alkoholdelikten unüblich.

Liegen allerdings Gründe vor, die die Anordnung einer MPU rechtfertigen, so müssen Sie diese Untersuchung über sich ergehen lassen. Dies ist oft notwendig, wenn ein Alkohol- oder Drogendelikt zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat.

Im Rahmen der MPU soll festgestellt werden, ob Sie in der Lage sind, verantwortungsbewusst ein Kraftfahrzeug zu führen und am Straßenverkehr teilzunehmen ohne andere, dadurch zu gefährden.

Um dies nachzuweisen, müssen Sie vier Teilbereiche absolvieren und bestehen:

  • Schriftliche Befragung
  • Medizinische Untersuchung
  • Mehrere Leistungstests
  • Psychologische Untersuchung

Können dadurch die Zweifel der Behörde ausgeräumt werden, steht einer Führerschein-Neuerteilung nichts mehr im Wege. Fallen Sie allerdings bei den Tests durch, müssen Sie zum wiederholten Male eine MPU absolvieren.

Müssen Sie für die Führerschein-Wiedererteilung eine MPU absolvieren, verursacht dies hohe Kosten, die schnell in den vierstelligen Bereich gehen können.

Gibt es den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren zurück?

Oft schrecken die hohen Kosten den Verkehrssünder ab, an einer MPU teilzunehmen um eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu erzielen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass diese Leute nie wieder ihren Führerschein erhalten können.

Per Gesetz ist es nämlich durchaus möglich, eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU zu erreichen. Allerdings ist dies frühestens nach zehn Jahren möglich. Grundlage dafür bildet § 29 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG):

Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen […] zehn Jahre bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist […]

Das bedeutet, dass die Tat nach zehn Jahre quasi verjährt ist. In diesem Zusammenhang ist auch von einer Tilgungsfrist die Rede. Nach Ablauf dieser kann Ihnen die Tat nicht mehr vorgeworfen werden. Allerdings dürfen in diesem Zeitraum keine anderen Verkehrsdelikte verzeichnet sein. Des Weiteren verschiebt ein Antrag auf Führerschein-Wiedererteilung die Frist nach hinten.

In der Regel beginnt die Verjährung nach dem Entzug der Fahrerlaubnis erst ab dem Zeitpunkt, zu welchem diese wieder erteilt werden könnte und spätestens fünf Jahre nach der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. Daher kann es maximal 15 Jahre dauern, bis der Führerschein ohne MPU zurückerlangt werden kann.

Warten Sie zehn Jahre oder länger, bis Sie eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Sie den Führerschein neu machen müssen.

Bildnachweise: istockphoto.com/ Milous, fotolia.com/ © Les Cunliffe, fotolia.com/ © Martin Fally, fotolia.com/ © Syda Productions

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Führerschein entzogen – Eine Wieder­erteilung muss beantragt werden
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Kommentare

  1. Marcel meint

    12. Juni 2018 um 23:29

    Hallo marcel hier mir wurde mein Führerschein 2010 oder 2011 weggenommen wegen wiederholter Geschwindigkeit 100 Zone mit 170 kmh 2 min Fahrverbot allerdings in kurzem Abstand hatte den Schein auch weggeschickt und bekam ihn wieder 2 Wochen später kam der Brief mpu…..bin jetzt seid dem ohne Führerschein und wollte wissen ob ich ihn
    2020oder 2021 wieder neu beantragen kann ohne mpu ? Da keine weiteren Delikte dazu kamen .vielen dank für die Antwort im vorraus

    Antworten
  2. Marcel meint

    12. Juni 2018 um 23:31

    Falls es so ist die 2 oder 3 Jahre noch zu warten wäre kein Problem ….aber das Geld denen in den Rachen zu werfen möchte ich nicht 🙂

    Antworten
  3. Matze meint

    20. Juni 2018 um 6:30

    Hallo.
    Im Juni 2000 wurde mir der FS wegen einer Trunkenheitsfahrt für 12 Monate entzogen. 2001 bei der ersten MPU versagt und 2005 bei der zweiten. Im VZR, oder FAER habe ich aber jetzt keine Eintragungen mehr. (19.06.18 erhalten.) Nach über 15 Jahren nach der letzten MPU inklusive Überliegefrist von einem Jahr. Allerdings hatte ich im März 2005 den FS-Antrag zur Wiedererteilung zurückgezogen, weil ich bei der zweiten MPU versagt hatte.
    Jetzt die Frage: Könnte ich jetzt den FS beantragen, ohne MPU? Oder muß ich noch zwei Jahre warten, wegen dem zurückgezogenen FS-Antrag, damit alles entgültig „Verjährt“ ist?
    Ich hoffe, Ihr habt eine gut erklärte Antwort für mich. Danke im voraus.
    Gruß Matze

    Antworten
  4. Ben meint

    21. Juni 2018 um 15:13

    Hi

    Mir wurde damals 2012 der Führerschein für ein Monat in der Probezeit abgenommen und hätte eine nachschulung machen müssen die ich Geld technisch aber nicht machen konnte wie sieht da die Lage aus

    Gruß Ben

    Antworten
  5. Murri meint

    28. Juni 2018 um 22:07

    Hallo,

    Neuverteilung meines Führerscheins ist beantragt worden. MPU war als Auflage verordnet worden und steht auch auch zeitnahe an.
    Für die C1E wird u.a. ein ärtzliches Gutachten vorgegeben… meine Anlage 5…
    Reicht hier die MPU-Untersuchung hier nicht aus? Vielen Dank für Ihre Antwort bereits schon im Voraus.

    Antworten
  6. Marco meint

    24. Juli 2018 um 18:44

    Hallo, hatte noch nie einen Führerschein.
    Mir wurde im Juni 2008 eine mpu angeordnet.
    Müssten die 5 Jahre bei mir nicht wegfallen und direkt die 10 Jahre anfangen da ich noch nie einen Führerschein hatte.
    Fg

    Antworten
  7. Martin meint

    3. August 2018 um 20:17

    Mir wurde 2008 der Führerschein entzogen, nachdem ich in der U-Bahn mit Drogen festgenommenen wurde und angab süchtig zu sein. Bin in der Zeit, des Konsums , allerdings nicht gefahren. Doch da es zwei Mittel waren, wurde der FS mit der Auflage einer MPU eingezogen. Habe jetzt inzwischen eine Therapie absolviert und bin jetzt über drei Jahre clean. Wie stehen meine Chancen und was muss ich tun um ihn wieder zu bekommen?

    Antworten
  8. Thomas meint

    17. August 2018 um 13:29

    Hallo. Ich musste für 6 Monate mein Führerschein abgeben. Gericht entschied auf Führerschein Entzug. Nachdem ich eine Fahrerflucht begannen habe. Es war kein Alkohol oder Drogen im Spiel. Würde vorher auch nie strafrechtlich mit Alkohol und Drogen oder sonst auffällig.
    Habe seit einer Woche neu beantragt.
    Frage 1. Muss ich mit mpu rechnen????
    Frage 2. Wie lange braucht die Behörde ca um eine Entscheidung zu Fällen ob ich so wieder bekomme oder nicht .
    Lg.

    Antworten
  9. Sandra meint

    24. August 2018 um 20:36

    Hallo,

    Ich habe 2009 meinen Führerschein entzogen bekommen mit der Auflage eine kleine mpu abzuliefern weil ich substituiert bin mit subutex. Jetzt sind bald 10 Jahre rum muss ich trotzdem 15 Jahre warten oder eine mpu machen um ihn wieder zu bekommen oder gibt es einen anderen Weg ihn früher wieder zu bekommen? So wie mein Anwalt mir das damals erklärt hat war das wohl eine grau Zone und ich hätte gleich Widerspruch Einlegen müssen! Da ich nun dringend meinen Führerschein wegen Job bräuchte aber keine Chance auf eine positive mpu mit Substitution habe dachte ich es gibt einen anderen Weg vielleicht?

    Antworten
  10. Beate meint

    7. September 2018 um 13:34

    Im Oktober 2007 wurde mir mein Fs wegen Alkohol entzogen.Ich würde aber nicht im Auto aufgefunden, sonderm im Garten wo ich Alkohol zu mir genommen habe.Es ging auch vor Gericht, aber durch falsche Anwaltsberatung hatte ich verloren.Mir fehlt das Geld für eine MPU.Nun meine Frage : Wie stehen meine Chancen auf eine Wiedererteilung der Behörden ohne eine MPU?

    Antworten
  11. Michael meint

    9. September 2018 um 14:38

    Hallo!

    Ich habe den Führerschein am 6.6.2018 wegen 8 Punkten entzogen bekommen. Da ich selbstständig im Aussendienst bin benötige ich dringend den FS wieder sonst bin ich bald pleite.
    Was muß ich tun um den vor Ablauf der 6 Monate wiederzuerlangen?
    Übe einen Anwalt beantragen habe ich oben gelesen. Ist das in dem Fall immer mit einer MPU verbunden?
    Ist das von Stadt zu Stadt unterschiedlich? Ich komme aus M.

    Antworten
  12. Yilmaz meint

    15. September 2018 um 10:49

    Hallo 2008 wurde mein Führerschein wegen Trunkenheit eingezogen. Eine wiedererteilung wurde paar jahre danach beantragt, sollte MPU machen habe es aber wegen den hihen kosten nicht gemacht, kann ich jetzt einen neuen antrag auf wiedererteilung stellen?

    Antworten
  13. Flint meint

    20. September 2018 um 15:16

    Hallo,

    mir wurde 1997 der Führerschein aufgrund einer Trunkenheitsfahrt (2,21 Promille) entzogen.
    Nach erfolgreichem MPU-Gutachten habe ich den Führerschein am 15.02.1999 wieder erhalten.
    Nun wurde mir der Führerschein gestohlen, ich habe also einen neuen beantragt und musste dann, um weiterhin die Fahrerlaubnis für die Klasse C zu haben, eine verkehrmedizinische Untersuchung durchlaufen. Diese Untersuchnung ist nun nach Auskunft des Landratsamtes alle fünf Jahre zu wiederholden, ansonsten wird die Klasse C nicht verlängert.
    Wäre mir der Führerschien nicht entwendet worden, hätte ich davon vermutlich nie erfahren.
    Ist da alles mit rechten Dingen zugegangen oder hat sich die Dame vom Landratsamt evtl. vertan?

    Antworten
  14. Andre meint

    21. Oktober 2018 um 16:05

    Meine Frage ist, Ich habe durch Wiedererlangung meines Führerscheins den selbigen nun wider.Damals durfte ich mit klasse3 7,5 Tonnen fahren nun nicht mehr.Ist das richtig?

    Antworten
  15. Lothar G. meint

    24. Oktober 2018 um 8:54

    Hallo,
    habe wegen Alkoholfahrt 1.15 Blutalkohol, vom Gericht eine Sperrfrist von 7 Monaten bekommen. Mai bis Nov. 2018. Kompl. Antragsunterlagen vor 2 Mon. persönl. bei FS-Stellle abgegeben. Muss ich jetzt noch, 14 Tg. vor Ablauf FS-Sperrfrist, noch mit einer MPU-Auflage rechnen? Danke für eine Stellungnahme.
    Mit freundlichen Grüßen
    Lothar ‚G.

    Antworten
  16. Thorsten meint

    31. Oktober 2018 um 11:10

    Guten Tag,
    habe die Fahrerlaubnis 2003 wegen einem nicht erbrachtes Gutachten BTM verloren bzw er wurde unanfechtbar behördlich eingezogen.
    2004 kam eine Trunkenheit ohne Fahrerlaubnis mit Gerichtsurteil 18 Monate Fahrverbot und einer Geldstrafe dazu.
    Laut KBA sind die Eintragungen im September 2019 getilgt.
    2018 habe ich die Wierderteilung gestellt wo die Behörde MPU angeordnet hat.
    Aus finanziellen Gründen werde ich den Antrag zurück ziehen und werde der Behörde dazu keine Gründe nennen.
    Kann ich zB im Oktober 2019 oder ab 2020 den Antrag erneut stellen ohne das die Behörde MPU verlangen kann denn die Eintragungen sollten dann ja gelöscht sein. Oder beginnt die Verjährung- Tilgungsfrist erneut?
    Was ist eine Überliegefrist bei der KBA? — Hat die Strassenverkehrsbehörde darauf Zugriff?
    Bis zum Antrag 2018 hat weder die Strassenverkehrbehörde und kein Gericht die MPU angeordnet.
    In der Zeit von 2004 – 2018 habe ich vorher auch keinen Antrag gestellt.
    Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thorsten

    Antworten
  17. Can meint

    7. November 2018 um 11:58

    Hallo, ich lese mich seit Wochen in die Neuerteilung der Fahrlerlaubnis ein. Online findet man leider 100 verschiedene Meinungen.
    Im Mai 2011 kam ich in eine Verkehrskontrolle mit 1,7 Promille. Mein Führerschein wurde von den Polizisten einbehalten. Später wurde mir gerichtlich die Fahrerlaubnis entzogen sowie eine Sperrfrist von einem Jahr angesetzt, zusätzlich MPU Anordnung. Verstehe ich das mit den Tilgungsfristen richtig, dass ich im Mai 2021 (10 Jahre ohne Verkehrsdelikte vergangen) die Neuerteilung beantragen kann OHNE MPU, weil diese dann verjährt ist? Danke im Voraus.

    Antworten
  18. Dirk P. meint

    27. November 2018 um 3:58

    Hallo mir wurde zum dritten mal der Führerschein 2011 für neun Monate entzogen. Nun war ich bei der Kanzlei Scharf & Wolter in Hamburg weil das Verkehrsamt sich über das Gerichtsurteil hinweg gesetzt hatte und eine MPU angeordnet hatte . Dieser hatte Akteneinsicht eingeholt und meinte das ich nach der Akteneinsicht beim Verkehrsamt nur noch einen Eintrag habe und das Verkehrsamt mich nicht ohne weiteres mehr zur MPU schicken kann. Da ich den Führerschein für einen neuen Job brauche habe ich da Chancen den Führerschein ohne MPU wieder erteilt zu bekommen wenn ich ein paar Fahrstunden freiwillig mache ?

    Antworten
  19. Thorsten meint

    28. November 2018 um 3:14

    Hallo,
    Bin 3 mal in einem kurzen Zeitraum mit Drogenkonsum angehalten worden und mir wurde u.a. die Fahrerlaubnis entzogen. Ich gab den Führerschein dann am 12.05. 2010 bei der Führerscheinstelle in Mannheim ab.
    Jetzt 2018 war die Überlegung da, den Führe… wieder zu machen.
    Meine Frage:
    Muss zwar MPU machen, aber durch die Zeit, kann man Dies umgehen oder muss ich trotz allem die Mpu durchlaufen?
    Um eine Antwort Ihrerseits wäre ich sehr verbunden oder einen guten Rat!
    Gruß Thorsten

    Antworten
  20. Baris meint

    29. November 2018 um 1:43

    Hallo, mir wurde die Fahrerlaubnis und mein p Schein entzogen. Ich bin Taxifahrer von Beruf. So habe ich nun meinen Job verloren. Am 1.1.2019 sind 3 Monate um. Ich bin in der verlängerten Probezeit (4 Jahre) und habe glaube ich 3-5 Punkte. Wie stehen die Chancen das ich wieder arbeiten kann? Und ist das ein Argument das man bringen kann welches berücksichtigt wird? Danke im Voraus.

    Antworten
  21. Nico meint

    29. November 2018 um 10:53

    Hallo ,
    ich wurde nie beim fahren unter Drogen erwischt sondern einmal von den Cops so angehalten worden undes wurde ein wenig Gras gefunden. Danach musste ich ein Drogenscreening (unangekündigt) bei der DEKRA durchführen. Hier ist leider herausgekommen das ich Gras geraucht habe. Danach wurde mir der Führerschein entzogen. Wie gesagt ich wurde nie erwischt wie ich unter Gras Auto gefahren bin. Dies ist nun bereits 11 Jahre her. Als Maßnahme wurde mir von der Führerscheinstelle 1 Jahr Sperre und eine MPU veranlasst. Sprich der Ablauf der Sperre ist bereits 10 Jahre her. Kann ich jetzt schon einen Füherschein ohne MPU beantragen oder muss ich die MPU zwingend durchführen? Was sind die Optionen die ich noch habe um mir die Kosten der MPU zu sparen? Muss ich den Führerschein dann neu machen ( theoretische und praktische Prüfung)? Wird das von der Führerscheinbehörde individuell entschieden wer was machen muss? Und komme ich bei denen gut an wenn ich direkt mit einem aktuellem Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs um die Ecke komme, damit Sie sehen…“Ja er will den FS wiederhaben…“

    Danke und Gruß

    Antworten
  22. Heiko meint

    4. Dezember 2018 um 16:03

    Was benötigt man zur wiedererteilung nach 15 Jahren…
    Also wie sehtest und so…???

    Antworten
  23. Petrick W. meint

    5. Dezember 2018 um 0:05

    Nabend habe eine Frage habe seit 8 Jahren den Führerschein nicht mehr wurde wegen Cannabiskonsum erwischt habe die Anordnung eine MPU zu machen jetzt meine Frage da es ja auch schon 8 Jahre her ist und ich in der Zeit ab und zu cannabis geraucht habe und ich seit 5monaten clean bin muss ich jetzt 1jahr ne mpu machen oder reicht es ein halbes Jahr mpu machen mit ner fahrprüfung oder theoretische Prüfung weiss ja nicht ob es auch auf die Jahre ankommt seit dem er weg ist
    Wäre voll lieb wenn mir das einer erklären könnte?

    Antworten
  24. DerDon meint

    12. Dezember 2018 um 10:22

    Zitat : Wurde der Führerschein direkt nach Begehung der Tat eingezogen, so kann dieser Zeitraum auf die Frist angerechnet werden

    Mein Führerschein wurde am 23.12.2017 von der Polizei wegen trunkenheit am Steuer entzogen.[Grabenunfall ohne andere Beteiligten]

    Gerichtliches Urteil ist zum 12.April.2018

    habe für 12 Monate eine Sperre mit MPU bekommen .

    Wo oder wie kann ich die Frist angerechnet bekommen ?
    Da ich den Führerschein schon 4 Monate abgegeben hatte .

    Antworten
  25. Enrico meint

    12. Dezember 2018 um 20:04

    Ich habe meinen Führerschein 2008 abgeben müssen, wegen Alkohol am Steuer. Kann ich einen Antrag auf Wiedererteilung stellen ohne eine MPU machen zu können?

    Antworten
  26. Florian Z. meint

    13. Dezember 2018 um 14:40

    Hallo, ich habe im April 2008 meinen FS abgeben müssen aufgrund eines BTM Verstoßes. Ich verstehe das mit der Tilgungsfrist nicht da auf meinem. Bußgelb Bescheid aufgrund einer Ordnungswidrigkeit 1 Monat Fahrverbot erlassen wurde zu der Geldstrafe und den Auslagen. Seit dieser Zeit habe ich keine Einträge mehr bekommen. Muss das nach 10 Jahren dann gelöscht werden? Da ja überall die Rede von diesen 5 jahren Tilgungsfrist zu den 10 Jahren Verjährung. Ich habe seit dieser Zeit auch keinen Antrag auf Neuerteilung gestellt.
    MfG Florian

    Antworten
  27. Nadja meint

    19. Dezember 2018 um 18:40

    Hallo,
    Mein Mann hat seinen Führerschein wegen btm abgeben müssen. Urteil vom 10.01.2008 mit 11 Monaten Sperrfrist. 24.11.2008 hat er einen Antrag auf Neuerteilung gestellt, sollte dann zur mpu, hat er aber nie gemacht.
    Er ist seit 2010 nun auch schon Clean. Ob der Eintrag jetzt gelöscht ist und er einen neuen Antrag stellen kann ohne zur mpu zu müssen? Oder muss er nochmal 5 Jahre warten?
    Liebe Grüße

    Antworten
  28. Nikolas meint

    20. Dezember 2018 um 13:37

    Hallo,

    ich habe 2012 meinen Führerschein wegen einer Drogenfahrt verloren, in der damaligen Mitteilung der Behörde gab es allerdings keine Aufforderung zur MPU- erhält man diese erst, wenn man den Führerschein neu beantragt? Wie ist der genau Ablauf- sollte ich schon vor der Neubeantragung mit der MPU (Vor allem Abstinenznachweise) beginnen, da man dann nur begrenzt Zeit hat? MUSS ich dann auch die MPU machen, was hätte es für Folgen, wenn ich zB. aus Geldmangel die Frist zur Erbringung der Nachweise nicht einhalten kann?

    Besten Dank im Voraus!

    Antworten
  29. Stefan meint

    4. Januar 2019 um 11:37

    Mir wurde mein FS 2004 entzogen wegen 24 Punkten ( 3x fahren ohne Vers.schutz – je 6 Punkte, eine rote Ampel – 2 Punkte, Geschwindigkeitsüberschreitung – 2 Punkte, Fahren ohne benötige ABE’s – 2 Punkte ) seit dieser Zeit des FSentzug wurde ich jedoch noch einmal wegen fahren ohne FS angehalten.
    Nun sind fast 15 Jahre vergangen, meine Punkte sollten in Flensburg alle verjährt sein. Bekomme ich meinen FS mit einer Neu- oder Wiedererteilung zurück?

    Antworten
  30. Sofie meint

    8. Januar 2019 um 23:43

    Hallo…

    Ich habe vor 6Jahren meinen Führerschein aufgrund von Alkohol & Cannabis verloren.
    Ich besaß meinen Führerschein etwa 2 1/2-3Jahre.
    Wenn ich die Abstinenznachweise und letztlich die MPU bestehe, müsste ich dann meinen Führerschein komplett wieder neu machen (Std-Nachweise, Prüfung Theorie & Praxis), was weitere Kosten bedeutet oder bekomme ich meinen Führerschein dann durch das Bestehen der MPU wieder?
    Wie gelten denn die Fristen, bevor man einen Führerschein wieder komplett von vorne anfangen muss?

    Antworten
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