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Führerschein der Klasse B – Vierrädrige Mobilität bis 3,5 Tonnen

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Das Wichtigste zum B-Führerschein

Welche Fahrzeuge kann ich mit dem Führerschein Klasse B fahren?

Der Führerschein Klasse B erlaubt Ihnen Kraftfahrzeuge – jedoch keine Motorräder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 Kilo zu fahren. Sie dürfen maximal 8 Personen befördern.

Wie teuer ist der B-Führerschein?

Die Kosten schwanken zwischen den Bundesländern und sind auch von den Fahrschulen abhängig. Man kann mit Preisen zwischen 1200 und 2200 Euro rechnen.

Wie alt muss ich für den B-Führerschein sein?

Um allein mit dem B-Führerschein unterwegs sein zu dürfen, müssen Sie das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. Die Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ist ab 17 Jahren möglich.

Der Star unter den Führerscheinen – Führerschein der Klasse B

Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Fahren von Pkw.
Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Fahren von Pkw.

Ob in Groß- oder Kleinstadt für viele führt mit 18 Jahren kein Weg am Führerschein der Klasse B vorbei. Denn der Autoführerschein ist ein wichtiger Schritt, um sich vom Elternhaus abzukoppeln und auf eigenen Beinen zu stehen.

Hinzu kommt, dass der Besitz der Führerscheinklasse B heutzutage bei vielen Arbeitgebern Voraussetzung ist. Es kann also den Start ins Berufsleben erleichtern, wenn man die Berechtigung besitzt, Pkw zu führen.

Erfahren Sie im folgenden Artikel, für welche Kraftfahrzeuge und Anhänger der Pkw-Führerschein gilt, wie er erworben wird und was ein Führerschein der Klasse B im Durchschnitt kosten kann.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum B-Führerschein
  • Der Star unter den Führerscheinen – Führerschein der Klasse B
  • Was ist der Führerschein der Klasse B und was darf ich damit fahren?
    • Im Video: Infos zur Führerscheinerweiterung B196
    • Welchen Anhänger darf ich mit Klasse B fahren?
    • Anforderungen an den Autoführerschein
      • Das Mindestalter vom Autoführerschein
  • Praxis und Theorie: So erwerben Sie den Führerschein der Klasse B
    • Was kostet ein Führerschein der Klasse B

Was ist der Führerschein der Klasse B und was darf ich damit fahren?

In Deutschland sowie in der gesamten Europäischen Union existieren derzeit 16 Führerscheinklassen. Diese sind in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert.

Folgende Führerscheinklassen stehen einem Bewerber zur Verfügung:

  • Motorradklassen: AM, A1, A2, A
  • Pkw-Klassen: B, BE
  • Lkw-Klassen: C1, C1E, C, CE
  • Busklassen: D1, D1E, D, DE
  • Traktorklassen: T, L

Die im Volksmund als Autoführerschein bekannte Fahrerlaubnis findet sich in der Führerscheinklasse B wieder. Von den im Jahr 2015 verzeichneten rund 35 Millionen Fahrerlaubnissen in Deutschland entfielen etwa 14 Millionen auf den Führerschein der Klasse B und seine Derivate.

Der Autoführerschein umfasst neben dem B-Führerschein auch die Erweiterungen B96, BE sowie die Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17 und BEF17).
Der Autoführerschein muss nach EU-Verordnung alle 15 Jahre erneuert werden.
Der Autoführerschein muss nach EU-Verordnung alle 15 Jahre erneuert werden.

Das Mindestalter für den Erwerb liegt bei 18 Jahren. Seit 2011 ist auch der Erwerb mit 17 Jahren im Rahmen des begleiteten Fahrens möglich.

Die Führerscheinklasse B ist unbefristet gültig. Allerdings gilt seit 2013 eine 15-jährige Erneuerungspflicht. Hierfür muss lediglich das Dokument erneuert werden, eine weitere Prüfung ist nicht abzulegen.

Es handelt sich also um einen Verwaltungsakt, der am 19. Januar 2013 im Zuge der EU-Reform zur Vereinheitlichung des EU-weiten Führerscheinwesens eingeführt wurde.

Der Führerschein der Klasse B – bzw. die von ihm eingeschlossenen Fahrzeuge – ist für viele Menschen die optimale Variante für den Alltagsgebrauch. Motorräder sind stets jahreszeitenabhängig und Lkw, Bus oder Traktor kommen aufgrund der Größe oder ihres Anwendungsbereiches meist nur für bestimmte Berufsfelder in Frage.

Mit den Fahrzeugen, die vom Führerschein für das Auto umfasst werden, lassen sich Einkäufe und manchmal sogar kleinere Umzüge problemlos erledigen, weil sie genügend Stauraum bieten und sich dank ihrer überschaubaren Größe auch in engen Straßen gut bewegen lassen.

Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse B enthalten:

  • Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A1, A2 und A) mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
  • Bau und Auslegung zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer Fahrzeugführer

Diese Gewichtsgrenze von 3,5 t darf nicht überschritten werden. Eine Ausnahme gilt hier jedoch für folgende Personengruppen, die ehrenamtlich tätig sind:

  • Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
  • Mitglieder der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
  • Angehörige des Technischen Hilfswerks
  • Angehörige von sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes
Der Führerscheinklasse B setzt eine Gewichtsobergrenze der Gesamtmasse bei 3,5 t fest.
Der Führerscheinklasse B setzt eine Gewichtsobergrenze der Gesamtmasse bei 3,5 t fest.

Diesem Personenkreis ist es gestattet, den Autoführerschein zum Führen von Einsatzfahrzeugen auf öffentlichen Straßen im gesamten Bundesgebiet zu nutzen. Eine Kombination aus Fahrzeug und Anhänger darf in diesen Fällen eine Gesamtmasse von 4,75 t betragen.

Allerdings gilt diese Ausnahmeregel nicht uneingeschränkt für die definierten Ehrenämter. Ein Fahrer muss mindestens seit 2 Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und neben der praktischen Prüfung auch eine Einweisung in die Technik und das Führen der zulässigen Kraftfahrzeuge absolvieren.

Fahrerlaubnisbesitzer, die ihren Autoführerschein vor 2013 erworben haben, müssen diesen erst 2033 umtauschen. Die alten Führerscheinklassen werden dann in die neuen umgewandelt. Man bezeichnet diese Maßnahme als Besitzstandsregelung, da die alten Klassen nicht erlöschen.

Neben diesen Fahrzeugen schließt der Autoführerschein auch zwei der anderen Klassen und deren Berechtigungen mit ein. Bei den eingeschlossenen Klassen handelt es sich um AM und L.

Der AM-Führerschein bezieht sich auf Mopeds und Roller, also auch Krafträder (zum Beispiel Fahrräder mit Hilfsmotor) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum, dessen Bauart nur ein Volumen von maximal 50 Kubikzentimetern zulässt.

Außerdem ermächtigt diese Klasse zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern, die ebenfalls durch eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h sowie eine Hubraumbegrenzung auf 50 ccm gekennzeichnet sind. Hinzu kommt eine limitierte Leistung von 4 Kilowatt.

Der Autoführerschein schließt die Klassen AM und L automatisch mit ein.
Der Autoführerschein schließt die Klassen AM und L automatisch mit ein.

Auch dreirädrige Kleinkrafträder, sogenannte Trikes, mit den genannten technischen Bedingungen und vierädrige Leichtfahrzeuge (Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einem 50-ccm-Hubraum, einer Nennleistung von maximal 4 kW und einer Leermasse von höchstens 350 Kilogramm dürfen mit dem Führerschein der Klasse AM bzw. auch mit dem Autoführerschein bedient werden.

Die Klasse L bezieht sich auf land- oder fortwirtschaftliche Zugmaschinen, die nicht schneller als 40 km/h bzw. mit Anhänger maximal 25 km/h fahren. Zusätzlich sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen erfasst sowie Stapler und weitere Flurförderfahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen.

Die Klasse B enthält im Führerschein außerdem die Benutzung von Trikes. Trikes sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einspuriger Achse vorne und mehrspuriger Achse hinten.

Vor Inkrafttreten der EU-Reform für standardisierte Führerscheinklassen 2013 war es sämtlichen Besitzern der Führerscheinklasse B gestattet, Trikes ohne Begrenzungen zu fahren.

Nunmehr gilt das nur noch für Führerscheinbesitzer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem Stichtag am 19. Januar 2013 erworben haben. Diesen Kraftfahrern ist dann sogar die Verwendung eines Anhängers gestattet.

Der neue Führerschein der Klasse B nach EU-Norm ist nur für Trikes mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h gültig. Wer schnellere Trikes fahren möchte, muss einen A1- oder A-Führerschein erwerben.

Im Video: Infos zur Führerscheinerweiterung B196

Mehr Infos im Video.
Mehr Infos im Video.

Welchen Anhänger darf ich mit Klasse B fahren?

Beim Führerscheinklasse B ist die Gesamtmasse mit Anhänger fest definiert.
Beim Führerscheinklasse B ist die Gesamtmasse mit Anhänger fest definiert.

Manchmal genügt das Auto allein nicht aus. Gerade Handwerker geraten beim Transport diverser Baumaterialien manchmal an die Grenzen der Fahrzeugabmessungen. In solchen Fällen bietet sich die Ankopplung eines Anhängers an.

Der Führerschein der Klasse B enthält auch die Berechtigung zur Benutzung eines Anhängers. Allerdings herrschen hier strenge Grenzen.

Der Führerschein für das Auto erlaubt die Ankopplung von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg. Auch eine höhere Gesamtmasse von Anhängern ist möglich, allerdings darf dann die Gesamtmasse der Kombination von Fahrzeug und Anhänger 3500 kg nicht übersteigen.

Die zulässige Gesamtmasse gibt die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung an.

Das heißt, dass eine Kombination aus Pkw und Anhänger inklusive zugeladener Gegenstände (zum Beispiel Möbel) insgesamt nur 3,5 t wiegen darf.

Es sind also dem Besitzer vom Führerschein der Klasse B gewisse Grenzen in der Anhängelast gesetzt. Daher wurden Anhängerführerscheine bzw. –erweiterungen eingeführt, die hier den Anwendungsspielraum vergrößern sollten.

Zum einen kommt hierfür die Führerscheinklasse BE in Betracht. Diese erweitert den Autoführerschein hinsichtlich des Zuladungsgewichts und des Gewichts des Anhängers, welches zusammengerechnet üblicherweise auf 750 kg beschränkt ist. Mit dieser Führerscheinerweiterung sind Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t gestattet.

Es gibt Erweiterungen, die die zulässige Gesamtmasse des Anhängers für den Führerschein der Klasse B aufstocken.
Es gibt Erweiterungen, die die zulässige Gesamtmasse des Anhängers für den Führerschein der Klasse B aufstocken.

Der BE-Führerschein setzt eine Ausbildung in einer Fahrschule voraus und kann entweder parallel zur Führerscheinklasse B oder danach erworben werden. Der theoretische Teil entfällt, da dieser durch den B-Führerschein, der Voraussetzung ist, bereits abgegolten ist.

Allerdings bleibt die Pflicht zur praktischen Übung bestehen. Im praktischen Test wird unter anderem das An- und Abkuppeln sowie das Rückwärtsfahren um die Ecke nach links überprüft. Das Mindestalter liegt hier bei 18 Jahren ebenso wie beim normalen Führerschein der Klasse B.

Im Jahr 2013 wurde eine weitere Möglichkeit eingeführt, den Führerschein der Klasse B mit einem Anhänger zu fahren, der über der üblichen Anhängergewichtsgrenze von 750 kg liegt. Dabei handelt es sich um die Klasse B96.

Die Klasse B96 ist kein Führerschein im eigentlichen Sinne, sondern eine Schlüsselnummer, die den Autoführerschein hinsichtlich der Anhängerbestimmungen aufstockt.

Der Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 sieht folgende Berechtigung vor:

  • Führen von einem Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger, der
  • eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg aufweist und
  • in Fahrzeugkombination eine zulässige Gesamtmasse von über 3500 kg bis maximal 4250 kg erreicht.
Die Schlüsselnummer 96 auf dem Führerschein der Klasse B dient als Anhängererweiterung.
Die Schlüsselnummer 96 auf dem Führerschein der Klasse B dient als Anhängererweiterung.

Der B96-Führerschein kann dual, also gemeinsam mit, oder nach der Führerscheinklasse B erworben werden. Hierfür ist eine Ausbildung in Theorie und Praxis notwendig.

Der theoretische Teil ist gesetzlich auf mindestens 2,5 Stunden festgesetzt. Die Praxis muss laut Fahrerlaubnis-Verordnung mindestens 3,5 Stunden andauern und sieht zusätzlich 1 Fahrstunde in der realen Umgebung vor.

Es ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung zu absolvieren. Der Bewerber erhält nach erfolgreicher Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule.

Diese muss dann bei der Führerscheinbehörde vorgelegt werden. Im Anschluss daran wird die Schlüsselnummer auf dem Führerschein ergänzt.

Anforderungen an den Autoführerschein

Der Führerschein der Klasse B setzt mit all seinen Berechtigungen einige Bedingungen voraus, die ein Führerscheinanwerber erfüllen muss, bevor er den Führerschein beantragen und die Straßen mit seinem Kraftfahrzeug erobern kann.

Die Erteilung vom Autoführerschein kann nie ohne erfolgreich absolvierten Erste-Hilfe-Kurs erfolgen. Terminologisch korrekt wird eine solche Schulung in § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung als „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ bezeichnet.

Diese Art des Erste-Hilfe-Kurses findet sich auch unter der Abkürzung LSMU, was für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort steht.

Eine solche Unterweisung in unfallbedingter Erstversorgung ist seit 2016 für alle Klassen Pflicht. Es werden in 9 Unterrichtseinheiten die Kenntnisse zur Rettung und Lagerung von Unfallverletzten erworben. Ebenso soll das Absichern einer Unfallstelle geübt werden. Eine Stunde misst 45 Minuten.

Institute, an denen Sie den Erste-Hilfe-Kurs absolvieren können sind zum Beispiel:

  • TÜV
  • DEKRA
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Beim Optiker oder Augenarzt muss ein Sehtest für die Führerscheinklasse B absolviert werden.
Beim Optiker oder Augenarzt muss ein Sehtest für die Führerscheinklasse B absolviert werden.

Ein Kurs dieser Art kostet in der Regel zwischen 25 und 40 Euro. Am Ende erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie dann bei der Führerscheinstelle einreichen müssen.

Eine weitere Bescheinigung, die vorzulegen ist, bezeugt die geforderte Sehleistung des Führerscheinbewerbers. So erfordert der Führerschein der Klasse B einen Test vom Optiker oder Augenarzt.

Bei diesem Sehtest ist die Dioptrienzahl zweitrangig, gemessen wird die Sehleistung, der sogenannte Visus. Dieser muss laut FeV auf jedem Auge mindestens 0,7 (70 Prozent) betragen.

Der Sehtest für den Autoführerschein arbeitet zur Überprüfung der Sehleistung mit den Landolt-Ringen. Das sind Ringe, die an einer Stelle geöffnet sind. Diese Stelle gilt es zu erkennen.

Dieser Sehtest unterscheidet sich also von der üblichen Kontrolle mittels Zahlen-Buchstaben-Kombinationen.

Wird der Visus-Wert auf einem oder beiden Augen nicht erreicht, gilt der Test als nicht bestanden. In diesem Fall können Sie einen Augenarzt aufsuchen, der Ihnen eine Sehhilfe verschreibt.

Mit dieser Sehhilfe können Sie dann den Sehtest erneut absolvieren. Werden dann die Anforderungen an die geforderte Sehleistung erfüllt, wird in dem Zertifikat das Vorhandensein einer Sehhilfe notiert.

Das findet dann später auf dem Führerschein der Klasse B in Form der Schlüsselnummer 01.01. seinen Niederschlag.

Achtung: Fahren ohne Sehhilfe, obwohl dies laut Schlüsselnummer gefordert ist, kann ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro nach sich ziehen. Kommt es zu einem Unfall, liegt unter Umständen eine Straftat wegen Fahrlässigkeit vor.

Der Sehtest für den Führerschein B kann Kosten verursachen. Der Preis wird gesetzlich nicht mehr durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vorgeschrieben. Jeder Optiker bzw. Augenarzt kann die Höhe der Gebühren selbst festlegen oder diese ganz entfallen lassen.

Das Mindestalter vom Autoführerschein

Das Mindestalter beim Autoführerschein liegt bei 18 Jahren.
Das Mindestalter beim Autoführerschein liegt bei 18 Jahren.

Ein Hindernis, welches außerhalb des Einflussbereiches des angehenden Pkw-Fahrers liegt, ist das Mindestalter. Dieses liegt im Normalfall bei 18 Jahren.

2004 startete Niedersachsen jedoch ein Pilotprojekt: das begleitete Fahren ab 17. Bei der Auswertung dieses Modellversuchs wurden 40 % weniger selbstverschuldete Unfälle sowie 60 % weniger Geldbußen festgestellt.

Am 1. Januar 2011 wurde das einstige Pilotprojekt in die Fahrerlaubnis-Verordnung integriert, sodass nunmehr bundesweit das begleitete Fahren ab 17 Jahren für die Führerscheinklassen B und BE möglich ist.

Voraussetzung ist eine Begleitperson, die wiederum gewisse Kriterien erfüllen muss. Die Begleitperson muss folgende Merkmale aufweisen:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • seit mindestens 5 Jahren im ununterbrochenen Besitz der Führerscheinklasse B
  • maximal einen Punkt in Flensburg
Wird der 17-jährige Fahrer ohne Begleitperson erwischt, droht der Widerruf der Fahrerlaubnis. ABER: Die im Führerschein der Klasse B enthaltenden Berechtigungen für die Klassen AM und L dürfen ohne Begleitperson geführt werden.
Insgesamt sind 14 Theoriestunden für den Autoführerschein vorgesehen.
Insgesamt sind 14 Theoriestunden für den Autoführerschein vorgesehen.

Bei der begleitenden Person muss es sich nicht zwangsläufig um einen Erziehungsberechtigten handeln.

Neben dieser Regelung gibt es eine weitere Ausnahme bezüglich des Mindestalters. So findet für bestimmte Ausbildungsberufe eine Senkung der Mindestaltersgrenze auf 17 Jahre statt.

Davon profitieren Auszubildende folgender Berufe:

  • staatlich anerkannte/r Berufskraftfahrer/in
  • staatlich anerkannte Fachkraft im Fahrbetrieb
  • staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Inhalten

Allerdings ist den 17-jährigen Inhabern hier nur das Führen eines Pkw innerhalb der Ausbildungszeit und beschränkt auf das deutsche Inland gestattet.

Die Fahrschulausbildung darf 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Der theoretische Führerscheintest der Klasse B darf frühestens 3 Monate, der praktische Test maximal 1 Monat vor dem 18. bzw. 17. Geburtstag stattfinden.

Praxis und Theorie: So erwerben Sie den Führerschein der Klasse B

Da für den Autoführerschein keine andere Fahrerlaubnisklasse vorausgesetzt wird, starten viele Führerscheinanwerber vollkommen unwissend in die Führerscheinausbildung.

Doch das ändert sich spätestens bei den ersten Besuchen der Fahrschule. Denn hier wird dem Fahrschüler das nötige theoretische und praktische Handwerkszeug für die Führerscheinklasse B vermittelt.

Bei 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung für den Führerschein der Klasse B als nicht bestanden.
Bei 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung für den Führerschein der Klasse B als nicht bestanden.

In der theoretischen Phase gibt es insgesamt 14 Pflichtstunden für den Führerschein der Klasse B.

12 Doppelstunden, die jeweils 90 Minuten bemessen, vermitteln grundlegende Regeln zum Straßenverkehr. 2 Einheiten vermitteln Zusatzkenntnisse.

Filme, Gespräche oder Tafelbilder dienen oftmals als veranschaulichendes Unterrichtsmaterial.

Mittlerweise gibt es außerdem diverse Apps, die es ermöglichen, auch unterwegs bequem das Erlernte via Smartphone zu festigen.

Bei einer Erweiterung verkürzt sich der Theorieunterricht auf 6 Doppelstunden zum Grundstoff.

Bei der Prüfung enthält der Fragebogen der Klasse B 30 Fragen, die per Multiple Choice innerhalb von 30 Minuten beantwortet werden müssen. Der Test erfolgt am PC und unter Aufsicht eines TÜV- oder DEKRA-Mitarbeiters. Dieser wertet den Test direkt nach Abgabe bzw. Fertigstellung aus und teilt dem Prüfling das Ergebnis mit.

Erlaubt sind maximal 10 Fehlerpunkte. Werden allerdings 2 Fragen, die jeweils mit 5 Punkten gewertet sind, falsch beantwortet, gilt der Test als nicht bestanden.

Bei einer Führerscheinerweiterung reduziert sich die Anzahl der Prüffragen auf 20. Die Fehlerpunktzahl beträgt dann 6.

Die praktische Ausbildungsphase beginnt zumeist mit ersten Fahrübungen auf abgelegenen Straßen. Die Grundausbildung unterliegt keiner gesetzlichen Regelung. Hier wird in Abstimmung mit dem Fahrlehrer die Anzahl der Übungsstunden bestimmt.

Bei den sogenannten Sonderfahrten gibt keinen Ermessensspielraum hinsichtlich der Mindestanzahl. Hier ist Folgendes vorgeschrieben:

  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden auf der Autobahn
  • 3 Stunden bei Dunkelheit bzw. Dämmerung

Eine Fahrstunde erstreckt sich über 45 Minuten. Sonderfahrten schlagen höher zu Buche als normale Übungsfahrten. Die genauen Preise variieren allerdings zwischen den Fahrschulen.

Die praktische Prüfung dauert ebenfalls 45 Minuten. Bevor die Fahrt beginnt, muss sich der Fahrschüler mit seinem Ausweisdokument identifizieren.

Was kostet ein Führerschein der Klasse B

Bei der Führerscheinklasse B betragen die Kosten 1000 bis 2.200 Euro.
Bei der Führerscheinklasse B betragen die Kosten 1000 bis 2.200 Euro.

Eine nicht unwesentliche Frage beim Führerscheinerwerb ist immer die nach den Kosten.

Während einige Posten fix und daher gut einzukalkulieren sind, gibt es andere Ausgaben, die sich im Vorhinein nur schwer festlegen lassen.

Die Gebühr für die Theorieprüfung der Klasse B bei DEKRA oder TÜV ist beispielsweise stabil. Fahrschulpreise können allerdings stark voneinander abweichen. Nicht nur zwischen Stadt und Randgebiet variiert die Preisspanne hier, sondern auch innerorts. Das eigene Fahrgeschick kann den Preis ebenfalls entweder gering halten oder erhöhen.

Durchschnittlich werden 24 Übungsfahrten durchgeführt. Bei einem Fahrschulwechsel werden die bereits absolvierten Stunden angerechnet. Fahrlehrer sind dazu verpflichtet, der Zulassungsbehörde jede Übungsstunde mitzuteilen.

Sehen Sie hier eine Übersicht der üblicherweise anfallenden Kosten für den Führerschein der Klasse B:

PostenPreis
biometrisches Passfotozwischen 6 und 15 Euro
Erste-Hilfe-Kursca. 20 bis 30 Euro
Sehtestvariiert oder kostenlos
Gebühren der Führerscheinstelle ca. 40 Euro
Grundgebühr bei der Anmeldung an der Fahrschuleca. 200 Euro
Unterrichtsmaterialienbis zu 70 Euro oder kostenlos bei digitalem Lehrmaterial
Übungsstundeetwa 30 Euro
Sonderfahrt 40 bis 60 Euro
Fahrschulgebühr "Vorstellung zur theoretischen Prüfung"ca. 40 Euro
Fahrschulgebühr "Vorstellung zur praktischen Prüfung"etwa 100 Euro
TÜV / DEKRA - Gebühr: Theoretische Prüfung20,83 Euro
TÜV / DEKRA - Gebühr: Praktische Prüfung84,97 Euro

Insgesamt liegen die Kosten zwischen 1.000 und 2200 Euro.

Als Faustregel können Sie sich zur Kostenorientierung Folgendes merken:

  • Die Grundgebühr sollte maximal zehnmal so viel kosten wie eine Normalfahrstunde
  • Eine Sonderfahrt sollte ca. das 1,5-fache einer Normalfahrstunde kosten
  • Die Gebühren für die Vorstellung zu den beiden Prüfungen sollten zusammengerechnet maximal das fünffache einer Fahrstunde kosten
Bei Nichtbestehen des Tests zum Autoführerschein muss der Fahrschüler steigende Ausgaben hinnehmen.
Bei Nichtbestehen des Tests zum Autoführerschein muss der Fahrschüler steigende Ausgaben hinnehmen.

Fahrschulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Preistransparenz zu wahren. Das heißt, einem Fahrschüler muss für jede Dienstleistung der Preis ersichtlich sein.

Fällt ein Fahrschüler durch die Prüfung, ist das nicht nur extrem ärgerlich, sondern geht auch ins Geld. Manche Fahrschulen berechnen für die Fortsetzung der Ausbildung einen Teilgrundbetrag. Dies ist aber nur gestattet, wenn das im Preisaushang und im Ausbildungsvertrag enthalten war.

Einige Fahrschulen versehen Nachholstunden auch mit höheren Preisen als die normalen Übungsstunden.

Außerdem müssen erneut die Prüfungsgebühren bei DEKRA oder TÜV entrichtet werden.

Es ist immer lohnenswert einen Kombiführerschein zu machen, wenn der Fahrschüler ohnehin mit dem Gedanken spielt, mehrere Fahrerlaubnisse zu erwerben. Einige Fahrschulen bieten in solchen Fällen spezielle Rabatte an und auch die Grundgebühr muss dann nicht doppelt gezahlt werden.


Bildnachweise:
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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc informiert die Leser von fuehrerscheinfix.de umfassend und leicht verständlich zu den wichtigsten Themen rund ums Kfz - unter anderem zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Er erhielt im Jahr 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt und war in den folgenden acht Jahren selbstständig als Anwalt tätig. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH.

Kommentare

  1. wolfgang meint

    8. Februar 2019 at 12:14

    Ich möchte mir ein Kommunalfahrzeug kaufen. Dafür brauche ich die Fahrerlaubnis. Es ist gut zu wissen, dass die Führerscheinsklasse B einen guten Start in das Berufsleben erleichtert.

    Antworten

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